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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Fur Verbraucher von elektrischer Energie siehe Elektrischer Verbraucher Als Verbraucher oder Konsument wird eine naturliche Person bezeichnet die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedurfnisbefriedigung kauflich erwirbt 1 Verkaufer und KundeInhaltsverzeichnis 1 Begriffsursprung 2 Begriffliche Erweiterung 3 Definition 3 1 Europaische Union 3 2 Deutschland 3 3 Osterreich 4 Leitbild 4 1 Europaischer Gerichtshof 4 2 Bundesgerichtshof 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseBegriffsursprung BearbeitenDer Begriff Verbraucher hat den Ursprung in der Tatigkeit des Verbrauchens von Produkten das heisst die entsprechende Person nimmt unter Umstanden regelmassig eine gewisse Menge davon und verwendet sie fur einen bestimmten Zweck bis nichts mehr davon vorhanden ist um sich anschliessend neue Produkte zu beschaffen Der gleiche Vorgang wird auch als Konsum bezeichnet woraus sich die Bezeichnung Konsument ableitet Begriffliche Erweiterung BearbeitenMittlerweile mussen Guter nicht unbedingt im herkommlichen Sinn verbraucht werden sondern im Gegenteil handelt es sich oft um eine temporare Nutzung von Ressourcen In Abgrenzung zum Konsum wird der Verbrauch erweitert um die Inanspruchnahme von Dienstleistungen bzw die Nutzung von Ressourcen Definition BearbeitenIn der Rechtswissenschaft bezeichnet man als Verbraucher naturliche Personen die wirtschaftliche Geschafte abschliessen ohne dabei selbst als Unternehmer zu handeln Aufgrund ihrer typischerweise gegebenen wirtschaftlichen und informationellen Unterlegenheit geniessen Verbraucher in vielen Rechtsordnungen gegenuber Unternehmern Verbraucherschutz Europaische Union Bearbeiten Nach der in der EU gebrauchlichen Definition ist unter einem Verbraucher jede naturliche Person zu verstehen die im Geschaftsverkehr zu Zwecken handelt die nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tatigkeit zugerechnet werden konnen vgl Richtlinie 93 13 EWG Deutschland Bearbeiten Nach 13 BGB ist eine Person schon dann Verbraucher wenn sie ein Rechtsgeschaft abschliesst dessen Zwecke uberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstandigen beruflichen Tatigkeit zugeordnet werden konnen Bei Rechtsgeschaften die der unselbstandigen beruflichen Tatigkeit einer Person dienen etwa der Erwerb von Arbeitskleidung Fortbildungsliteratur etc durch den Arbeitnehmer ist diese Person Verbraucher Verbraucher kann auch eine Person sein die gleichzeitig Arbeitgeber ist jedoch ein Rechtsgeschaft zu privaten Zwecken abschliesst Verbraucher mussen abhangig vom Verbrauchsgut bzw der Dienstleistung unterschiedliche Verbrauchssteuern entrichten Zusatzlich ist der Verbrauch in der Regel umsatzsteuerpflichtig Das Gesetz unterstutzt und schutzt die Verbraucher Uberschuldete Verbraucher haben die Moglichkeit Verbraucherinsolvenz anzumelden Osterreich Bearbeiten Im osterreichischen Recht ist der Verbraucherbegriff weiter gefasst Tatigt eine Person ein Geschaft das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehort so handelt diese Person als Verbraucher 1 Abs 1 Z 1 2 KSchG Verbraucher kann also auch eine nicht unternehmerisch tatige Personengesellschaft oder juristische Person wie Idealverein sein 2 Entsprechend ist die Busfahrt eines Angestellten zum Arbeitsplatz ein Geschaft Beforderung gegen Entgelt bei dem der Angestellte als Konsument gegenuber dem Busunternehmen handelt da die Person nur angestellt ist aber nicht Unternehmer Unternimmt ein Unternehmer eine private Busfahrt von sich zu Hause zu einem Freund dann handelt er dabei ebenfalls als Verbraucher diese Fahrt nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehort Diese Begriffserweiterung des osterreichischen und deutschen Verbraucherbegriffs ist grundsatzlich zulassig da die europaischen Richtlinien einen Mindestschutz vorgeben und in der Regel einer Erweiterung des Anwendungsbereiches des Schutzes nicht entgegenstehen Beachtung verdient dass die Abgrenzung fur jedes Geschaft insbesondere einem Vertragsabschluss wieder neu erfolgt wobei sich die Bestimmung dabei entscheidend an der inneren Willensrichtung der rechtsgeschaftlich handelnden Person orientiert So kann beispielsweise der Rechtsanwalt der Briefumschlage kauft Verbraucher sein wenn er darin Privatpost verschicken will aber auch Unternehmer wenn er die Kuverts fur seine Kanzlei verwenden will Die Definition des Verbrauchers ermoglicht eine Stufung des Schuldnerschutzes vorzunehmen Der Verbraucher ist im Zivilrecht am weitesten geschutzt Es greifen daher Vorschriften zur besonderen Vertragsgestaltung und insbesondere bei der Verwendung Allgemeiner Geschaftsbedingungen AGB eines Unternehmers gegenuber einem Verbraucher Bei einem Kauf eines Verbrauches von einem Unternehmer sind die erganzenden Vorschriften des Verbrauchsguterkaufs anzuwenden In Osterreich ist der terminus technicus fur den Verbraucher Konsument Dieser ist nach dem Konsumentenschutzgesetz 1979 KSchG geschutzt Der Gegenbegriff Unternehmer wurde ebenfalls im KSchG zuerst eindeutig bestimmt und am 1 Janner 2007 bei der Novellierung des Handelsgesetzbuches zum Unternehmensgesetzbuch auch dorthin ubernommen Der alte Kaufmannsbegriff ist damit entfallen Leitbild BearbeitenEuropaischer Gerichtshof Bearbeiten Die Rechtsprechung des EuGH ist gepragt vom durchschnittlich informierten aufmerksamen und verstandigen Durchschnittsverbraucher Diesem mutet der EuGH zu Begriffe und Abbildungen sowie Platzierung Grosse Farbe Schriftart Sprache Syntax und Zeichensetzung der verschiedenen Elemente auf der Verpackung eines Lebensmittels zu berucksichtigen 3 Bundesgerichtshof Bearbeiten Auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist fur die Frage wie eine Werbung verstanden wird die Sichtweise des durchschnittlich informierten und verstandigen Verbrauchers massgebend der einer Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt Der Grad seiner Aufmerksamkeit ist aber von der jeweiligen Situation und vor allem von der Bedeutung abhangig die die beworbenen Waren fur ihn haben Bei geringwertigen Gegenstanden des taglichen Bedarfs oder beim ersten Durchblattern von Werbebeilagen oder Zeitungsanzeigen ist seine Aufmerksamkeit regelmassig eher gering so dass er die Werbung eher fluchtig zur Kenntnis nehmen wird fluchtiger Verbraucher Dagegen wird der Verbraucher eine Angabe mit situationsadaquat gesteigerter Aufmerksamkeit zur Kenntnis nehmen wenn er fur die angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen erheblichen Preis zu zahlen hat 4 5 Siehe auch BearbeitenKonsumsoziologie Kunde Verbraucherinformatik Verbraucherschutz Verbrauchsguterkauf Verbraucherportal VIS Bayern VerbraucherforschungLiteratur BearbeitenMartin Kramer Der Gewerbebegriff im Zivilrecht Schriften zum Handels und Gesellschaftsrecht Band 52 Kovac Hamburg 2009 ISBN 978 3 8300 4195 5 Dissertation TU Dresden 2008 364 Seiten Daniel Salchow Hrsg Unterschatzte Verbrauchermacht Potenziale und Perspektiven der neuen Verbraucherbewegung In Forschungsjournal neue soziale Bewegungen Jahrgang 18 Heft 4 Lucius und Lucius Stuttgart 2005 Simon Weth Consumer s mind Die Psychologie des Verbrauchers Deutscher Fachverlag Frankfurt am Main 2007 ISBN 978 3 86641 059 6 Christof Elssner Martin Schirmbacher Die Gesellschaft burgerlichen Rechts als Verbraucher In Verbraucher und Recht 2003 S 247 VuR Volltext Fritz Traub Von 6 Korn Eiern Face Lifting und Orient Teppich Mustern Das Verbraucherleitbild in rechtsvergleichender Sicht In Spiegel der Forschung Nr 18 2001 Heft 1 S 52 61 Digitalisat Michael L Ultsch Der einheitliche Verbraucherbegriff 13 14 BGB Nationale Vereinheitlichung im Lichte europaischer Vorgaben Europaisches Privatrecht Band 32 Sektion B Gemeinsame Rechtsprinzipien Nomos Baden Baden 2006 ISBN 3 8329 1816 7 Dissertation Uni Munchen 2005 304 Seiten Zum deutschen Verbraucherbegriff im Kontext seiner europaischen Vorgaben Weblinks Bearbeiten Wiktionary Konsument Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wiktionary Verbraucher Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Sibylle Brandli Konsumenten In Historisches Lexikon der Schweiz Einzelnachweise Bearbeiten Definition im Brockhaus Harald J Th Hahn Thomas Wilmer Handbuch des Fernabsatzrechts Springer 2005 S 45 EuGH vom 4 Juni 2015 Rs C 195 14 Egr 43 BGH Urteil vom 11 Oktober 2017 I ZR 78 16 Rdnr 27 Alfred Hagen Meyer Verbraucherleitbild amp Irrefuhrung immer wieder was Neues ein Kurz Kommentar 30 April 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4062632 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verbraucher amp oldid 224557437