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Allgemeine Geschaftsbedingungen abgekurzt AGB sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle fur eine Vielzahl von Vertragen vorformulierten Vertragsbedingungen die eine Vertragspartei der Verwender der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt 305 Abs 1 Satz 1 BGB Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Regelung in Europa 2 Rechtslage in einzelnen Landern 3 Gross oder Kleinschreibung 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGesetzliche Regelung in Europa BearbeitenDie ursprunglich im deutschen AGB Gesetz entwickelten Regeln zu den AGB wurden als EG Richtlinie 93 13 1 weitgehend in das europaische Gemeinschaftsrecht ubernommen Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedslander bestimmte Gesetzesnormen zu erlassen die die Verbraucher vor missbrauchlichen AGB Klauseln schutzen Daher darf man als Verbraucher damit rechnen dass fur Unternehmer als Verwender von AGB im Grundsatz allen EU Landern ahnliche wenn auch nicht identische Beschrankungen bestehen Eine neue EU Regelung die zu einer vollstandigen Vereinheitlichung des AGB Rechtes fuhren soll sog Maximalharmonisierung wird derzeit vorbereitet Die Schweiz hat am 17 Juni 2011 nach jahrzehntelangem Streit in Rechtslehre und Politik eine im Grundsatz mit der europaischen Regelung vergleichbare Losung beschlossen Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG wurde entsprechend revidiert 2 Rechtslage in einzelnen Landern BearbeitenZur Rechtslage in einzelnen Landern siehe Allgemeine Geschaftsbedingungen Deutschland Allgemeine Geschaftsbedingungen Osterreich Gross oder Kleinschreibung BearbeitenRichtig ist allgemeine Geschaftsbedingungen Nur in Gesetzestexten BGB gilt der Terminus allgemeine Geschaftsbedingungen als Eigenname da dort der juristische Gegenstand als Einheit verstanden wird was zur Folge hat dass dort die Schreibweise Allgemeine Geschaftsbedingungen also mit grossem A korrekt ist Weblinks BearbeitenRechtsprechung zu 305 BGB Europaisches Verbraucherzentrum Deutschland Missbrauchliche Vertragsklauseln Abgerufen am 21 Februar 2017 Einzelnachweise Bearbeiten Richtlinie 93 13 EWG PDF des Rates vom 5 April 1993 uber missbrauchliche Klauseln in Verbrauchervertragen Schlussabstimmungstext vom 17 Juni 2011 PDF 96 kB und dazu etwa Andreas Heinemann Revision des UWG Sommersession 2011 PDF 29 kB Normdaten Sachbegriff GND 4001276 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeine Geschaftsbedingungen amp oldid 237454393