www.wikidata.de-de.nina.az
Allgemeine Geschaftsbedingungen AGB werden zur Vereinheitlichung der abzuschliessenden Geschafte formuliert Auf Basis der AGB sollen die Vertrage zustande kommen Die Verwendung von AGB bietet sich an wo viele inhaltlich weitgehend gleiche Vertrage abgeschlossen werden Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes KSchG gelten zahlreiche zwingende Sonderregelungen Die Richtlinie 93 13 EWG 1 wurde in Osterreich im KSchG umgesetzt insbesondere sind die Regelungen uber Unzulassige Vertragsbestandteile in 6 KSchG enthalten Es ist empfehlenswert eine gesonderte AGB Version fur Verbrauchskunden zu erstellen Inhaltsverzeichnis 1 Geltung der AGB 2 Rahmenvereinbarung 3 Nachteilige ungewohnliche und uberraschende Klauseln 4 Sachlich angemessene AGB 5 Verwendung widerspruchlicher AGB 6 Auslegung unklarer AGB 7 Sichtbarkeit der AGB in Geschaftsraumen 8 Schriftform in AGB 9 Wichtige Hinweise 10 Haufig verwendeten Klauseln 10 1 Ausschluss von Schadenersatzanspruchen 10 2 Ausschluss von Gewahrleistungsanspruchen 10 3 Eigentumsvorbehalt 10 4 Aufrechnungsverbote 11 EinzelnachweiseGeltung der AGB BearbeitenDie Geltung von AGB mussen die Vertragspartner vereinbaren Es genugt nicht die gewunschten AGB beispielsweise in der Firma auszulegen oder auszuhangen Das blosse Ubermitteln zusammen mit dem Auftragsangebot bedeutet noch nicht dass der Vertragspartner die AGB kennt und akzeptiert Das Abdrucken von AGB auf Rechnungen oder Lieferscheinen bleibt in der Regel ohne Wirkung Um ausschliessen zu konnen dass der Vertragspartner spater die Geltung der AGB bestreitet sollte anlasslich des Vertragsabschlusses besonders deutlich auf deren Geltung hingewiesen werden Rahmenvereinbarung BearbeitenBei standigen Geschaftsbeziehungen mit Vertragspartnern empfiehlt es sich einmalig und im Vorhinein eine Rahmenvereinbarung zu treffen dass samtliche kunftigen Geschafte nur auf der Basis bestimmter und nachweislich akzeptierter AGB zustande kommen Nachteilige ungewohnliche und uberraschende Klauseln BearbeitenWurde der Vertragspartner nicht besonders auf nachteilige ungewohnliche oder uberraschende Klauseln in AGB oder Vertragsformblattern hingewiesen gelten diese nicht Das gilt auch wenn der Vertragspartner nach den Begleitumstanden des Vertrags und dem ausseren Erscheinungsbild mit ihnen rechnen musste Ob eine Klausel in AGB Uberrumpelungs oder Ubertolpelungseffekt hat und deshalb unwirksam ist muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden Dies hangt auch von der Branchenublichkeit und dem Erwartungshorizont des Adressatenkreises ab Sachlich angemessene AGB BearbeitenSollten AGB die Position des Vertragspartners unbillig verschlechtern und ein grobes Missverhaltnis zwischen Leistung und Gegenleistung bewirken verstossen sie gegen die guten Sitten und gelten daher nicht Ob bzw wann das der Fall ist entscheiden unter Berucksichtigung aller konkreten Umstande die Gerichte Bestimmungen in AGB die einen Vertragspartner groblich benachteiligen und nicht die vertraglichen Hauptleistungen betreffen sind jedenfalls nichtig und damit ungultig Ob eine grobliche Benachteiligung des Vertragspartners bei einem Nebenpunkt anzunehmen ist richtet sich nach den jeweiligen Umstanden des konkreten Falls im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und danach Ausserdem danach ob es eine sachliche Rechtfertigung fur die Abweichung von der allgemeinen Rechtslage gibt Verwendung widerspruchlicher AGB BearbeitenVerwenden beide Vertragspartner AGB die sich aber widersprechen ist weder die eine noch die andere Klausel wirksam Vielmehr kommt die grundsatzliche gesetzliche Regelung zur Anwendung Knock Out Regel Auslegung unklarer AGB BearbeitenUndeutliche Bestimmungen werden zum Nachteil des Vertragspartners ausgelegt der die Formulierung gewahlt hat Bei Konsumentengeschaften sind undeutliche Klauseln zur Ganze unwirksam Sichtbarkeit der AGB in Geschaftsraumen BearbeitenGewerbetreibende die regelmassig AGB verwenden sind zur Auflage oder zum Aushang in den fur Kundenverkehr bestimmten Geschaftsraumen verpflichtet Bei Missachtung kann die zustandige Gewerbebehorde eine Geldstrafe bis zu 1 090 Euro verhangen Fur einzelne Branchen z B Banken Versicherungen Telekommunikationsunternehmen etc bestehen bei Verwendung von AGB weiterreichende rechtliche Verpflichtungen Schriftform in AGB BearbeitenAusserhalb des Konsumentenschutzgesetzes kann in AGB Schriftform verlangt werden Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes ist zu unterscheiden ob es sich um eine Erklarung des Unternehmers an den Verbraucher oder des Verbrauchers an den Unternehmer handelt Lediglich in letzterem Fall darf in der Regel Schriftform verlangt werden Wichtige Hinweise BearbeitenIm Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes gibt es zahlreiche weitere zwingende Sonderregelungen Zudem konnen bei Verwendung gesetzwidriger oder unklar bzw unverstandlich formulierter Klauseln gegenuber Konsumenten Vereinigungen wie der Verein fur KonsumenteninformationI VKI und die Arbeiterkammer AK den Unternehmer auf Unterlassung klagen Verbandsklage Haufig verwendeten Klauseln BearbeitenAusschluss von Schadenersatzanspruchen Bearbeiten Der Ausschluss der Haftung fur Personenschaden ist generell unwirksam Ansonsten sind Haftungsausschlusse sowie die Verkurzung der Verjahrungsfristen oder Anderungen der Beweislastverteilung ausserhalb des KSchG weitgehend moglich Im Anwendungsbereich des KSchG kann die Haftung nur fur leichte Fahrlassigkeit ausgeschlossen werden Fristen konnen weder verkurzt noch kann die Beweislastverteilung bei Konsumentengeschaften geandert werden Ausschluss von Gewahrleistungsanspruchen Bearbeiten Gewahrleistungsanspruche konnen in AGB im Anwendungsbereich des KSchG nicht verandert oder gar ausgeschlossen werden Es drohen Verbandsklagen des VKI der AK oder ahnlichem Ausserhalb des KSchG herrscht weitgehend Vertragsfreiheit Eigentumsvorbehalt Bearbeiten Da der Eigentumsvorbehalt im Falle der Weiterverausserung der Sache regelmassig hinfallig wird sollte schon vorweg die Abtretung der Kaufpreisforderung gegen den Dritten an den Vorbehaltsverkaufer vereinbart werden Aufrechnungsverbote Bearbeiten Diese erleichtern die Einbringlichkeit von Forderungen unter Umstanden extrem da Gegenforderungen nicht aufrechnungsweise geltend gemacht werden konnen Derartige Verbote sind im Anwendungsbereich des KSchG aber weitgehend unzulassig Einzelnachweise Bearbeiten 93 13 EWG PDF 32 kB FAQs zu Allgemeine Geschaftsbedingungen der Wirtschaftskammer OsterreichBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeine Geschaftsbedingungen Osterreich amp oldid 219731479