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Dieser Artikel bezeichnet einen Ausdruck der juristischen Fachsprache Fur den US amerikanischen Politiker siehe Bill Frist Eine Frist englisch term ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum der vor innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslosen kann Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 2 1 Materiell rechtliche und prozessuale Fristen 2 2 Eigentliche und uneigentliche Fristen 3 Fristberechnung 3 1 Fristbeginn und Fristende 3 1 1 Natural und Zivilkomputation 3 1 2 Ereignisfristen und Beginnfristen 4 Haufige Fristen 5 International 6 Literatur 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenFristen Termine und Form gehoren zu den wichtigsten Voraussetzungen im Rechtsverkehr denn ihre Nichtbeachtung oder Versaumnis fuhrt zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschaften oder bestimmte Rechte konnen nicht mehr geltend gemacht werden Bei der Uberschreitung der Frist ist die Rede von einer Verfristung Die Einhaltung von Fristen und Terminen ist haufig auch fur die Wirksamkeit einer Willenserklarung erforderlich 1 Fristen bestimmen zeitliche Grenzen fur subjektive Rechte beispielsweise Rechtsanspruche und Gestaltungsrechte und ihre Geltendmachung Fristen kommen in allen Rechtsgebieten vor und konnen verschiedenartig ausgestaltet sein An ihre Einhaltung oder Versaumnis knupft der Gesetzgeber verschiedene Rechtsfolgen Das BGB und eine Vielzahl von Gesetzen beinhalten derartige Fristen Termine und Formvorschriften die von den Normadressaten einzuhalten sind Bei Fristen schreibt die Generalnorm des 186 BGB vor dass fur die in Gesetzen gerichtlichen Verfugungen und Rechtsgeschaften enthaltenen Frist und Terminbestimmungen die Auslegungsvorschriften der 187 bis 193 BGB zu beachten sind Sie gelten kraft Verweisung auch in vielen anderen Rechtsgebieten Hieraus ergeben sich fur alle Beteiligten einheitliche Fristberechnungen damit Fristversaumnisse nicht durch fehlerhafte Fristberechnungen zustande kommen Arten BearbeitenAllgemein gibt es materiell rechtliche und prozessuale sowie eigentliche und uneigentliche Fristen Materiell rechtliche und prozessuale Fristen Bearbeiten Man unterscheidet materiell rechtliche und prozessuale Fristen Bei den materiell rechtlichen Fristen gibt es rechtsbegrundende Fristen etwa die Ersitzungsfrist rechtsvernichtende Fristen Ausschlussfristen rechtshemmende Fristen Verjahrungsfristen und Abgrenzungsfristen wie die Nachfrist 2 Prozessuale Fristen sind in Gesetzen etwa Rechtsmittelfrist vorhanden und konnen durch richterliche Entscheidung Klagefrist Erwiderungsfrist auf gegnerisches Vorbringen entstehen Besonders zu beachten sind die Notfristen 224 Abs 1 Satz 2 ZPO 3 In beiden Rechtsgebieten kennt man auch die Ereignisfristen die durch ein Ereignis ausgelost werden Hierzu gehort als Ereignis die Zustellung oder die Bekanntgabe einer Urkunde 166 ff ZPO hierbei zahlt der Tag des Ereignisses nicht mit 187 Abs 1 BGB Hauptartikel Ausschlussfrist Eine Ausschlussfrist liegt dann vor wenn ein subjektives Recht Anspruch Gestaltungsrecht oder ein Rechtsbehelf innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden muss Kennzeichnend fur eine Ausschlussfrist ist dass der Bestand des zugrunde liegenden Anspruchs von der Geltendmachung innerhalb der Frist abhangt Der Anspruch erlischt mit Ablauf der Frist Im Unterschied zu den Regelungen der Verjahrung handelt es sich bei einer Ausschlussfrist um eine Einwendung und nicht um eine Einrede Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nach ganz herrschender Auffassung nicht in Betracht da gemass 32 Abs 5 VwVfG eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen ist wenn andere Rechtsvorschriften dies ausschliessen Die jeweiligen eine Ausschlussfrist anordnenden Rechtsvorschriften z B 2 Abs 1 Satz 2 JVEG werden im Sinne dieser Vorschrift als der Wiedereinsetzung entgegenstehende Rechtsvorschriften angesehen Eigentliche und uneigentliche Fristen Bearbeiten Als eigentliche Frist oder richterliche Frist bezeichnet man im Prozessrecht eine Zeitspanne die das Gericht einer Partei oder mehreren Parteien gewahrt innerhalb derer sie Handlungen vornehmen oder sich auf Termine vorbereiten konnen bzw mussen Dagegen ist eine uneigentliche Frist oder gesetzliche Frist ein in einem Gesetz benannter Zeitraum binnen dessen ein Gericht eine Amtshandlung vorzunehmen hat bzw nach dessen Ablauf die Handlung als vorgenommen gilt Fristberechnung BearbeitenDie Berechnungsvorschriften Fristbeginn Fristende finden sich in Deutschland in den 186 ff BGB die unmittelbar nur fur das burgerliche Recht gelten Andere Rechtsgebiete z B das Zivilprozessrecht in 222 ZPO oder das Verwaltungsverfahrensrecht in 31 VwVfG verweisen im Interesse der Rechtseinheit zum grossten Teil auf diese Vorschriften Die Ausschlussfristen sind bei den jeweiligen verfristungsfahigen Rechten oder Rechtsbehelfen selbst angeordnet z B 121 und 124 BGB fur die Anfechtung 70 VwGO fur das Widerspruchsverfahren usw Den Tag an dem die Frist zu laufen beginnt wird lateinisch dies a quo genannt der Tag an dem die Frist ablauft ist der dies ad quem Fristbeginn und Fristende Bearbeiten Wenn fur den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein bestimmter Tageszeitpunkt massgebend ist so wird gemass 187 Abs 1 BGB bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fallt Ist der Beginn eines Tages der fur den Fristbeginn massgebende Zeitpunkt so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist nach 187 Abs 2 BGB mitgerechnet das gilt auch beim Geburtstag bei der Berechnung des Lebensalters Das Fristende ist in 188 BGB etwas umfassender geregelt weil es die unterschiedlich benannten Zeitraume berucksichtigt Einfach ist nach 187 Abs 1 BGB die nach Tagen bestimmte Frist sie endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist Eine Frist die nach Wochen nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum Jahr halbes Jahr Vierteljahr bestimmt ist endet im Falle des 187 Abs 1 BGB mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fallt und im Falle des 187 Abs 2 BGB mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats welcher dem Tage vorhergeht der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht Sodann klart 189 BGB daruber auf dass unter einem halben Jahr eine Frist von sechs Monaten unter einem Vierteljahr Quartal eine Frist von drei Monaten und unter einem halben Monat eine Frist von 15 Tagen zu verstehen ist Dabei wird der Monat zu 30 Tagen und das Jahr mit 365 Tagen gerechnet 191 BGB Nach 192 BGB ist unter Anfang des Monats der erste unter Mitte des Monats der 15 und unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats zu verstehen Fallt das Fristende auf einen Samstag Sonntag oder gesetzlichen Feiertag so gilt nach 193 BGB der nachste Werktag als Fristende Natural und Zivilkomputation Bearbeiten Bei der Berechnung der Fristen unterscheidet man zwischen Naturalkomputation und Zivilkomputation Die Naturalkomputation stellt auf den konkreten Moment eine bestimmte Uhrzeit des Anfangstages ab Der Vorteil der Naturalkomputation ist ihre Genauigkeit ihr Nachteil besteht in der umstandlichen Handhabung Die Zivilkomputation berechnet nur nach Tagen Dabei stellt sich die Frage ob der Tag in den das fristauslosende Ereignis fallt mitzurechnen sei oder nicht Das romische Recht liess sich von dem Gedanken der Meistbegunstigung leiten Die Mitternacht des nachsten Tages war fur die Fristberechnung massgeblich wenn Rechtsverlust drohte dies a quo non computatur Kam hingegen ein Rechtserwerb in Betracht war auf Mitternacht desselben Tages abzustellen Die Volljahrigkeit oder die Testierfahigkeit wurde demnach unter Umstanden schon einige Stunden vor dem Erreichen der eigentlichen Altersgrenze von Rechts wegen zuerkannt Ereignisfristen und Beginnfristen Bearbeiten Das BGB stellt fur nach Tagen Wochen Monaten oder Jahren bestimmte Fristen Auslegungsregeln 186 BGB zur Verfugung Fur nach Stunden bestimmte Fristen konnen sie nicht herangezogen werden Nach 187 Abs 1 BGB ist beim Fristbeginn erst auf den folgenden Tag null Uhr abzustellen Ereignisfrist wenn fur den Anfang einer Frist ein Ereignis z B die Zustellung einer Entscheidung eine Kundigung usw oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt massgebend ist Das Fristende betreffend wird bei einer nach Tagen bestimmten Frist der letzte Tag abgezahlt Die Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages 188 Abs 1 BGB Bei Fristen die nach Wochen Monaten und Jahren bestimmt sind endet mit dem Ablauf der letzten Woche des letzten Monats oder des letzten Jahres der durch seine Benennung oder Zahl dem Tag des fristauslosenden Ereignisses entspricht Die am 16 Marz 13 Uhr 50 durch die Zustellung eines Widerspruchsbescheids eingeleitete Monatsfrist beginnt am 17 Marz 0 Uhr und endet am 16 April 23 59 59 UhrTrifft das Fristende auf einen Samstag Sonntag oder gesetzlichen Feiertag so verlangert sich die Frist auf den nachsten Werktag 193 BGB Zur Bestimmung ob ein Tag ein lokaler Feiertag ist ist der Wohn oder Geschaftssitz des Adressaten und nicht des Absenders massgeblich Die Verschiebung beruht gerade darauf dass an einem Feiertag eine Zustellung nicht moglich ist diese Problematik stellt sich aber nur beim Adressaten 4 Ist dagegen der Beginn eines Tages der fur die Berechnung der Frist massgebende Zeitpunkt so wird der Tag bei der Berechnung der Frist nach 187 Abs 2 Satz 1 BGB mitgerechnet Beginnfrist Die Wohnung ist ab Montag dem 2 Februar an Sie vermietet Das Gleiche gilt fur die Berechnung des Lebensalters 187 Abs 2 Satz 2 BGB Auch bei einer Beginnfrist werden bei einer Fristbestimmung nach Tagen die Tage abgezahlt Die Frist endet um 23 59 59 Uhr des letzten Tages der Frist Bei Fristbestimmungen nach Wochen Monaten Jahren lauft die Frist um 23 59 59 Uhr desjenigen Tages ab welcher vor dem Tag der letzten Woche des letzten Monats oder der letzten Jahres liegt der nach seiner Benennung oder seiner Zahl dem Tag entspricht an dem die Frist begonnen hat Die Entwurfe der Bauleitplane sind ab dem 11 November fur einen Monat zur Beteiligung der Offentlichkeit nach 3 BauGB ausgelegt Die Frist endet am 10 Dezember Fur die Bestimmung einer Frist fur den letzten Tag z B verschwommene Formulierung die Frist geht bis zum 3 Marz gilt ebenfalls juristisch ein Fristende an diesem Tag um 23 59 59 Uhr Dass nach herrschendem Sprachgebrauch in Bayern diese bereits am 2 Marz 23 59 59 Uhr enden solle und nur dann eine Frist bis 3 Marz 23 59 59 Uhr gelte wenn sie mit dem 3 Marz formuliert sei ist eine regionaltypische Formulierung der Umgangssprache In beiden Fallen endet die Frist wie sonst in Deutschland ublich und auch durch das BGB gedeckt am 3 Marz 23 59 59 Uhr Haufige Fristen BearbeitenZahlreiche Normen des Burgerlichen Rechts setzen eine Fristsetzung voraus Befristung Insbesondere bei Geltendmachung eines Schadensersatzes statt der Leistung 280 Abs 1 und 3 BGB bei nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung gemass 281 BGB ist eine Fristsetzung regelmassig erforderlich Aber auch vor einem moglichen Rucktritt nach 323 Abs 1 BGB bedarf es grundsatzlich einer Fristsetzung Aus privaten Vertragen ergeben sich beispielsweise Fristen zur Wahrnehmung der Rechte aus privaten Versicherungen Bankgeschaften Kreditgeschaft und Einlagengeschaft und Kundigungsfristen Im Recht kommt der Frist eine besondere Bedeutung im Gerichts und Verwaltungsverfahren sowie im Verjahrungsrecht zu Fristen konnen von Gesetzes wegen aufgrund eines Vertrages oder aufgrund einer behordlichen oder gerichtlichen Anweisung zu beachten sein Man unterscheidet zwischen Ausschlussfristen auch Verfallfrist Praklusionsfrist und Verjahrungsfristen Beispiele fur Fristen sind Meldepflichten aller Art insbesondere die Meldefrist bei Wohnortswechsel Bankmeldewesen Fristen fur die Einreichung des Steuerbescheids eines Widerspruchs Widerspruchsfrist oder eines Einspruchs sowie Fristen zur Wahrnehmung der Rechte aus der Sozialversicherung Nach Ablauf einer Verjahrungsfrist steht dem Schuldner eines Anspruchs eine dauerhafte Einrede gegen den Anspruch zu welche ihn berechtigt die Leistung an den Glaubiger zu verweigern rechtshemmende so genannte peremptorische weil dauerhafte Einrede Kennzeichnend fur die Verjahrungsfristen ist dass der Schuldner sich auf den Fristablauf berufen muss die Voraussetzungen fur den Fristablauf in tatsachlicher Hinsicht nachzuweisen hat und der Fristablauf den Anspruch des Glaubigers nur hemmt und nicht vernichtet Die Fristen fur die Verjahrung der Beginn der Fristen ihre Hemmung und Unterbrechung sind in den 203 ff BGB geregelt Ordnet das Gesetz nicht ausdrucklich eine Verjahrungsfrist an so liegt eine Ausschlussfrist vor International BearbeitenNach 902 ABGB werden in Osterreich Fristbeginn Fristzeitraum und Fristende wie in Deutschland berechnet 903 ABGB stellt klar dass die Rechtsfolgen der Nichterfullung einer Verbindlichkeit oder eines Versaumnisses erst mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist eintreten Dabei zahlt anders als in Deutschland der Samstag zumindest zivilrechtlich zu den Werktagen In der Schweiz versteht sich die Bestimmung Anfang Ende Monat als erster letzter Tag im Monat Art 76 Abs 1 OR unabhangig von der Lange bedeutet Mitte Monat der 15 des Monats Art 76 Abs 2 OR Fristen von 30 60 oder 90 Tagen sind effektiv und nicht als Monate zu verstehen analog zu Art 77 Abs 1 Ziff 1 OR Auch in der Schweiz zahlt der Samstag zivilrechtlich zu den Werktagen da er in Art 78 OR nicht erwahnt ist doch ist er dem Feiertag seit Oktober 1963 gleichgestellt 5 Literatur BearbeitenUlrich G Schroeter Die Fristenberechnung im Burgerlichen Recht In Juristische Schulung Jg 47 2007 S 29 ff ISSN 0022 6939 Sebastian Ludes Sebastian Lube Fristsetzung Das Verlangen nach umgehender Leistung bei 281 286 und 323 BGB In Monatsschrift fur Deutsches Recht Jg 63 2009 S 1317 ff ISSN 0340 1812Siehe auch BearbeitenAnnahmeschluss Zahlungsbedingung Ultimatum Zeitfenster Lagerfrist Liste der Fristen im deutschen Recht Reprobationsfrist VerschweigungsfristWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Frist Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Michael Beisse Sylvie Fiedler Ingo Michael Gross Sabine Jungbauer Cornelia Konig Olaf Muller Waltraud Okon Christian Schutz Fristentabellen 2013 S 22 Michael Beisse Sylvie Fiedler Ingo Michael Gross Sabine Jungbauer Cornelia Konig Olaf Muller Waltraud Okon Christian Schutz Fristentabellen 2013 S 3 Michael Beisse Sylvie Fiedler Ingo Michael Gross Sabine Jungbauer Cornelia Konig Olaf Muller Waltraud Okon Christian Schutz Fristentabellen 2013 S 3 Fristenberechnung in der Klausur insbesondere bei Ablauf an Feiertagen Art 1 Bundesgesetz uber den Fristenlauf an Samstagen vom 21 Juni 1963Normdaten Sachbegriff GND 4134394 3 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen 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