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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Recht Begriffsklarung aufgefuhrt Recht bezeichnet die Gesamtheit genereller Verhaltensregeln die von der Gemeinschaft gewahrleistet werden Solche Verhaltensnormen entstehen entweder als Gewohnheitsrecht indem Regeln die von der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert werden fortdauernd befolgt werden oder als gesetztes positives Recht das von staatlichen oder uberstaatlichen Gesetzgebungsorganen oder von satzungsgebenden Korperschaften geschaffen wird Das Recht umfasst damit alle Regeln zur Konfliktverhutung und losung damit ein geordnetes und friedliches Miteinander moglich ist weil sie von allen Mitgliedern einer Gesellschaft eingehalten werden sollen Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Romerberg Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Der Begriff des Rechts 2 1 Etymologie 2 2 Diskurs uber den Begriff 2 3 Der Begriff des Rechts in einzelnen rechtswissenschaftlichen Disziplinen 2 3 1 Rechtsdogmatik 2 3 2 Rechtsethnologie 2 3 3 Rechtsphilosophie 2 3 4 Rechtssoziologie 2 3 5 Rechtstheologie 3 Recht und Rechtsordnung 4 Recht Moral und Sitte 5 Funktionen des Rechts 6 Das System des Rechts 6 1 Das Rechtssystem als Ganzes 6 2 Der Aufbau der einzelnen Normen 7 Die Durchsetzbarkeit des geltenden Rechts in Deutschland 8 Teilaspekte des geltenden Rechts 8 1 Rechtskreise 8 2 Rechtsquellen 8 2 1 Volkerrecht 8 2 2 Recht der Europaischen Union 8 2 3 Innerstaatliches Recht 8 3 Geltungsbereich 8 4 Begriffliche Differenzierungen 8 4 1 Formelles Recht und materielles Recht 8 4 2 Offentliches Recht und Privatrecht 8 4 3 Subordinationsrecht und Koordinationsrecht 8 4 4 Absolute Rechte und relative Rechte 8 5 Einzelne Rechtsgebiete 9 Geschichtliche Grundlagen 9 1 Allgemeines zur Geschichtlichkeit des Rechts 9 2 Der geschichtliche Ursprung des Rechts 10 Siehe auch 11 Literatur 11 1 Allgemein 11 2 Deutsches Recht 11 3 Osterreichisches Recht 11 4 Schweizer Recht 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDiese generellen Regeln werden als objektives Recht bezeichnet Es ist zu unterscheiden von subjektiven Rechten den konkreten Rechten des Einzelnen etwas zu tun zu unterlassen oder von einem anderen zu verlangen Das subjektive Recht kann sich entweder unmittelbar aus dem allgemeinen objektiven Recht ergeben oder in ihm seine Ermachtigungs Grundlage haben Zu solchen subjektiven Rechten gehoren insbesondere die individuellen Freiheitsrechte die sich aus den generellen Grundrechtsgarantien ergeben z B das Recht seinen Beruf zu wahlen ferner Ermachtigungen zu rechtswirksamen Handlungen z B ein Kundigungsrecht durch das ein Mietvertrag beendet werden kann und schliesslich Anspruche von einem anderen etwas zu verlangen Die rechtliche Gewahrleistung fur solches Verlangenkonnen liegt darin dass der Berechtigte vor Gericht klagen und dieses dadurch verpflichten kann ihm zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen ubi actio ibi ius Eine wesentliche Komponente eines subjektiven Rechts ist also eine rechtlich gewahrleistete Durchsetzungsinitiative 1 Objektives Recht und subjektives Recht gelten als zwei verschiedene Seiten derselben Medaille 2 Der Begriff des Rechts BearbeitenEtymologie Bearbeiten Das Wort Recht ist aus der indogermanischen Wurzel h reĝ aufrichten gerade richten entstanden und somit aus etymologischer Sicht moralisch konnotiert 3 Der etymologische Hintergrund des deutschen Wortes althochdeutsch reht recht rehd riht reth 4 ist der gleiche wie in vielen europaischen Sprachen niederlandisch recht franzosisch droit spanisch derecho italienisch diritto englisch right auch in aussereuropaischen Sprachen finden sich Entsprechungen 5 Inhaltlich ist der deutsche Begriff stark von der Bedeutung des lateinischen ius beeinflusst das ursprunglich die menschliche Ordnung gegenuber der uberirdischen Ordnung fas bezeichnete 6 Diese mit ius bezeichnete Ordnung wurde durch leges konkretisiert die zunachst Riten darstellten 7 spater aber in die Form staatlicher Gesetze uberfuhrt wurden Mit dieser Begriffswende der lex vom Ritus zum staatlichen Gesetz veranderte sich der Begriff des lateinischen ius und uber die spatscholastische Philosophie und die Rezeption des romischen Rechts auch die Bedeutung des deutschen Worts Recht 8 In diesem etymologischen Dreiklang aus moralischem Anspruch herkommlich ritueller Lebensordnung und staatlicher Gesetzgebung finden sich bereits drei wesentliche Eckpunkte des modernen Diskurses uber den Rechtsbegriff die noch um die geschichtliche Bedingtheit des Rechts erganzt werden konnen Diskurs uber den Begriff Bearbeiten Vor dem Hintergrund dieses sprachgeschichtlich vielschichtigen Begriffs wird die Frage was Recht ist wie also Recht von der Gesamtheit gesellschaftlicher Normen abzugrenzen ist 9 unterschiedlich beantwortet Staatlich institutionalisiertes Recht ist im Gegensatz zu anderen Normenordnungen wie Moral Sitte oder Brauch kodifiziert und unterliegt eigenen Entscheidungs Anderungs und Anerkennensregeln Essentialistische Ansatze versuchen diese Frage allgemein verbindlich zu beantworten und beanspruchen damit den wahren Begriff des Rechts Demgegenuber versuchen nominalistische Ansatze lediglich eine praktikable Definition aufzustellen die den Rechtsbegriff fur den jeweiligen Untersuchungsbereich zweckmassig erfasst wahrend er fur andere Zwecke ganz anders abgegrenzt werden mag 10 Umstritten ist ob Recht inhaltlich frei gesetzt werden kann Bei Vertretern des Rechtspositivismus die nur gesetztes Recht als Recht anerkennen ist haufig unklar inwieweit die Autoren eine essentialistische oder nominalistische Definition beabsichtigen Der Begriff des Rechts in einzelnen rechtswissenschaftlichen Disziplinen Bearbeiten Rechtsdogmatik Bearbeiten Hauptartikel Rechtsdogmatik Das wohl gangigste Verstandnis des Rechtsbegriffs in der Rechtsdogmatik geht von einer engen Verknupfung des Rechts mit dem Staat aus Danach gehoren zum Recht die staatlich erlassenen Rechtssatze Gesetze Verordnungen volkerrechtliche Vertrage Richterrecht etc sowie staatlich anerkannte Rechtssatze Kirchenrecht Handelsgewohnheitsrecht in begrenztem Umfang auch Naturrecht Eine solche Definition vermeidet insbesondere Abgrenzungsschwierigkeiten gegenuber moralischen und sittlichen Normen diese konnen durch staatliche Akte zu Rechtsnormen werden Rechtsethnologie Bearbeiten Hauptartikel Rechtsethnologie In der Rechtsethnologie oder Rechtsanthropologie wurde gerade in den Anfangen ethnologischer Forschung daruber diskutiert ob Konfliktlosungsmechanismen nichtstaatlicher Gesellschaften als Recht bezeichnet werden konnen Die Frage ob nichtstaatliche Gesellschaften uber Recht und nicht nur uber Moral und Sitte verfugen wird inzwischen mehrheitlich bejaht 11 Rechtsphilosophie Bearbeiten Hauptartikel Rechtsphilosophie Die Rechtsphilosophie umfasst unter allen Disziplinen die wohl grosste Spannbreite an unterschiedlich verstandenen Rechtsbegriffen Wahrend der Rechtspositivismus allein auf staatliche Normen abstellt sehen Naturrechtslehren die staatlichen Gesetze wenn uberhaupt als Teil des Rechts an Eine Zwischenstellung nimmt die Historische Schule der Rechtswissenschaft ein die das positive Recht gerade als geschichtlich gewachsene Auspragung des Naturrechts ansieht Rechtssoziologie Bearbeiten Hauptartikel Rechtssoziologie Die Rechtssoziologie kennt drei Wege Recht als gesellschaftlichen Teilbereich zu erfassen zum Ersten durch die Feststellung von Normen die im Zusammenleben der Gruppe fur verbindlich gehalten werden und an denen sich aus diesem Grunde die Normadressaten bei ihrem Verhalten orientieren zum Zweiten durch die Feststellung von Verhaltensmustern nach denen das Gruppenleben tatsachlich ablauft und zum Dritten durch die Feststellung von Verhaltensmustern nach denen der Rechtstab in bestimmten sozialen Situationen reagiert 12 Rechtstheologie Bearbeiten Das Recht ist definiert als eine im Menschen innerlich wirkende geistige Macht die ihn antreibt bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen die aber durch eine aussere Macht unterstutzt werden muss um ein gedeihliches Zusammenleben der Menschen zu erzielen Alle alten Volker schreiben dem Recht einen uberirdischen Ursprung zu 13 Recht und Rechtsordnung BearbeitenIn modernen Gesellschaften bildet das Recht eine Rechtsordnung Grundbausteine dieser Rechtsordnung sind Rechtsvorschriften d h Verhaltensgebote die zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen verpflichten und Rechtsentstehungsnormen d h Regeln daruber wer auf welche Weise generelle Vorschriften und konkrete Pflichten begrunden kann 14 Rechtsentstehungsnormen waren in der Fruhzeit des Rechts hauptsachlich Regeln uber die Entstehung von Gewohnheitsrecht Heute sind es vor allem gesetzliche Ermachtigungen die bestimmen wer auf welche Weise allgemeine Vorschriften erlassen oder konkrete Rechtspflichten begrunden kann letzteres z B durch eine staatliche Anordnung oder privatautonom insbesondere durch Abschluss eines Vertrages 15 Recht Moral und Sitte BearbeitenJe nach Gesellschaftsordnung und politischer Auffassung uberschneiden sich Recht Moral und Sitte unterschiedlich stark Recht kann moralischen Bewertungen entspringen So ist beispielsweise Bigamie in Deutschland gemass 1306 BGB verboten und strafbar Es gibt allerdings auch moralisch neutrale Rechtssatze zum Beispiel das Links oder Rechtsfahrgebot im Strassenverkehr Recht und Moral decken sich also haufig jedoch nicht immer Recht bezieht sich vornehmlich auf das aussere Verhalten des Menschen wahrend sich die Moral an die Gesinnung des Menschen wendet Das Recht unterscheidet sich von der Moral auch durch die Art wie es Geltung fordert und in einem normierten Verfahren durch von der Gemeinschaft autorisierte Organe Justiz Sicherheitsbehorden zwangsweise durchgesetzt wird Moralisches Verhalten kann durch staatliche Organe nur erzwungen werden soweit es durch das Recht gefordert wird Eine Sitte wie eine Kleiderordnung kann rechtlich verbindlich sein muss es aber nicht So sind Richter und Rechtsanwalte haufig gesetzlich verpflichtet eine Robe zu tragen Siehe auch GerechtigkeitstheorienFunktionen des Rechts BearbeitenDas Recht erfullt mehrere Funktionen Es soll das soziale Miteinander ordnen Konflikte geordnet und verbindlich losen und den Einzelnen vor Ubergriffen anderer Personen oder des Staates schutzen Durch das Recht gestaltet der Staat die Gesellschaft mit Die Funktion des Rechts als Konfliktsentscheidung ist der Ansatzpunkt fur die juristische Methodenlehre 16 17 Rechtswissenschaftlich sind folgende Funktionen des Rechts anerkannt 18 Ordnungsfunktion In diesem auch als Garantie oder Rechtssicherheitsfunktion bezeichneten Wirkbereich stellt das Recht Erwartungen der Individuen sicher indem es gewisse Situationen in vorhersehbarer Weise regelt und somit eine verlassliche Basis sozialer Beziehungen zur Verfugung stellt Dafur kommt es teils gar nicht auf den Inhalt der Regelungen an sondern nur auf die Existenz einer Regelung an sich als Beispiel fur einen solchen Fall wird hier das Rechts oder Linksfahrgebot genannt Die Friedensfunktion auch Konfliktbereinigungs oder Befriedungsfunktion 19 genannt bezeichnet die Wirkung des Rechts fur den sozialen Frieden dieser wird zum einen dadurch hergestellt dass Streitigkeiten durch gerechte materielle und Verfahrensregelungen im Recht kanalisiert werden zum anderen dadurch dass durch bindende Beschlusse sei es eines Gerichts oder durch Einigung der Parteien der Streit zwischen den Parteien beendet wird Wertfunktion Daneben dient Recht auch der Aufrechterhaltung der Werte die die Einzelnen in einer Gesellschaft von Rechtsgenossen ihrem Handeln zugrunde legen Insofern hat Recht auch die Funktion bestehende Orientierungen aufrechtzuerhalten Diese Funktion wird aus rechtssoziologischer Perspektive meist ausgeklammert denn die Anerkennung dieser Funktion birgt die Gefahr in einem nachsten Schritt die Werte zu ermitteln und somit den beschreibend analytischen Weg zu verlassen Die Freiheitsfunktion sichert dem Einzelnen Freiraume zu die ihn vor Zugriffen Dritter und in neueren Stadien der Geschichte auch vor staatlicher Machtausubung schutzen Dieser Schutz kann durch Anspruche gegenuber Dritten sowie Abwehr oder Statusrechte vermittelt werden Integrationsfunktion Zudem dient das Recht auch der Integration von Gesellschaften Die Rechtseinheit stellt zugleich eine politische Einheit her die nicht zuletzt dadurch erfolgt dass das Recht ein gemeinsames Rechtsbewusstsein und ubereinstimmende Rechtsuberzeugungen schaffen kann Legitimationsfunktion Diese Funktion beschreibt dass sich politische Herrschaft des Rechts als legitimatorischen Instruments bedient Der Rechtshistoriker Uwe Wesel nennt sie daher Herrschaftsfunktion Dies kann sowohl im Hinblick auf die Legitimation der konkreten Herrschaftsstruktur im Ganzen als auch im Hinblick auf die Legitimation einzelner Aspekte oder Entscheidungen auf zwei Weisen geschehen im Positiven indem die Ausubung der Herrschaft rechtlichen Anspruchen genugt im Negativen indem die rechtsformige Ausgestaltung der Herrschaft den Anschein der Interesselosigkeit gibt und so die Sicht auf die eigentlichen Motive der Herrschaftsausubung trubt Steuerungs und Gestaltungsfunktion Diese Funktion bezeichnet die Moglichkeit durch Rechtsnormen das Verhalten gesellschaftlicher Akteure zu regeln Politische Programme werden mithilfe des Rechts umgesetzt und der Alltag hierdurch gestaltet und gesteuert somit tragt das Recht mittelbar zur Beforderung sozialen Wandels bei Herrschaftskontrollfunktion Die Kontrollfunktion des Rechts ermoglicht die nachtragliche Uberprufung der Herrschaftsausubung und begrenzt die Herrschaft dadurch Sie ist unter den Funktionen des Rechts die jungste Die Kontrolle kann durch Aussenstehende oder politische Konkurrenten veranlasst werden Die funktionelle Analyse wird meist aus rechtssoziologischer Perspektive vorgenommen Uwe Wesel unterscheidet daruber hinaus aus historischer Perspektive zwischen vorstaatlichem und staatlichem Recht wobei er dem vorstaatlichen Recht allein eine Ordnungs und Gerechtigkeitsfunktion zuschreibt wahrend er das staatliche Recht zusatzlich durch eine Herrschafts und historisch spater entstandene Herrschaftskontrollfunktion gekennzeichnet sieht 20 Ahnlich unterscheidet der Rechtswissenschaftler Bernd Ruthers zwischen politischen d h an Herrschaft gebundenen und gesellschaftlichen Funktionen des Rechts die er noch um Funktionen fur das Individuum erganzt 19 Das System des Rechts BearbeitenDas Rechtssystem als Ganzes Bearbeiten Hauptartikel Rechtsordnung Die moderne Rechtsordnung auch Rechtssystem genannt besteht aus der Gesamtheit der Normen die nach ihrem nationalen oder internationalen Geltungsbereich in Rechtsordnungen und das global geltende Volkerrecht eingeteilt sind Die Jurisprudenz besonders die Rechtstheorie unterteilt diese Rechtsordnungen des objektiven Rechts wiederum in Rechtsgebiete die nach methodischen Gesichtspunkten in die drei grossen Bereiche des offentlichen Rechts Privatrechts und Strafrechts nach sachlichen oder inhaltlichen Gesichtspunkten in methodenubergreifende Rechtsgebiete wie das Verkehrsrecht das Wirtschaftsrecht oder das Baurecht gegliedert werden Aus den genannten Normsystemen ergibt sich fur die Normadressaten im Einzelfall eine Berechtigung subjektives Recht wie etwa das Recht auf freie Meinungsausserung z B in Deutschland Art 5 Abs 1 Satz 1 GG das Eigentums recht ein Anspruch zum Beispiel eines Verkaufers auf den Kaufpreis oder das Recht von einem Vertrag zuruckzutreten Der Aufbau der einzelnen Normen Bearbeiten Rechtssystematisch wird das ursprungliche apodiktische Recht etwa der Zehn Gebote Du sollst sollst nicht vom konditionalen Recht wenn dann unterschieden das die moderne Gesetzgebung pragt 21 Normbefehle Rechtsnormen werden im Voraus vor dem Zeitpunkt ihrer Anwendung formuliert Es muss daher zugleich geregelt werden fur welchen Fall sie gelten So entsteht der Aufbau einer modernen Rechtsnorm Wenn die Voraussetzungen A B und C erfullt sind dann soll die Rechtsfolge R eintreten Die Gesamtheit der erforderlichen Voraussetzungen nennt man Tatbestand die einzelne erforderliche Voraussetzung nennt man Tatbestandsmerkmal Normen bestehen somit aus Tatbestand und Rechtsfolge Rechtsfolge ist das Entstehen von Rechten und Pflichten Es gibt auch Normen die als negative Rechtsfolge anordnen dass Rechte und Pflichten gerade nicht entstehen zum Beispiel Wegen Verstosses gegen die guten Sitten ist ein Rechtsgeschaft nichtig Die Durchsetzbarkeit des geltenden Rechts in Deutschland BearbeitenSiehe auch Staatliche Rechtsgewahrleistung im Artikel Wirksamkeit Recht Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Fur die Durchsetzung des Rechts ist durch Gerichte vorgesorgt Die Einzelnen mussen in der Regel ihr Recht vor den staatlichen Gerichten und nicht durch Selbsthilfe suchen Soweit Rechte strafrechtlich bewehrt sind ist dem verletzten Burger ebenfalls die Bestrafung des Taters in Selbstjustiz untersagt Hier besteht zur Verwirklichung ein staatlicher Strafanspruch fur dessen Durchsetzungen die Strafjustiz namlich Staatsanwaltschaften und Strafgerichte sorgen sollen Was Gerichtsentscheidungen anordnen ist wiederum mit staatlicher Hilfe zwangsweise durchsetzbar durch Organe des Justizvollzugs in der Strafvollstreckung beziehungsweise der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung von Urteilen der Zivilgerichte bzw der Vollziehung zur Durchsetzung von Titeln der Steuerbehorden und Finanzgerichte sowie der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichte Wenn sich ein Richter bei der Rechtsgewahrung nicht an das Recht halt sieht das deutsche Recht fur den Fall der Rechtsbeugung strafrechtliche 339 StGB im ubrigen dienstrechtliche Sanktionen gegen ihn etwa seine Entfernung aus dem Dienst vor vgl 62 und 78 des Deutschen Richtergesetzes Ein auf die richtige richterliche Entscheidung gerichteter Zwang ist nicht vorgesehen denn der Richter soll unabhangig von Weisungen in richterlicher Unabhangigkeit nach bestem Wissen und Gewissen urteilen Teilaspekte des geltenden Rechts BearbeitenRechtskreise Bearbeiten Hauptartikel Rechtskreis Das geltende Recht lasst sich nach ideen geschichtlicher Herkunft in verschiedene Rechtskreise einteilen Die grossten Rechtskreise sind der kontinentaleuropaische der angelsachsische der chinesische und der islamische Rechtskreis Rechtskreise unterscheiden sich bei der Setzung der Normen Gesetzesrecht Gewohnheits und Richterrecht gottliches Recht aber auch der Rechtsanwendung z B was die Rolle des Richters angeht Rechtsquellen Bearbeiten Hauptartikel Rechtsquelle Den Begriff Rechtsquelle kann man in einem weiten und einem engen Sinn verstehen In einem weiten Sinn betrifft er alle Faktoren die das objektive Recht pragen bzw aus denen Recht ermittelt werden kann Diesem Begriff nach fallen etwa die rechtswissenschaftliche Lehre die Praxis der Verwaltung und das Rechtsempfinden der Burger und Rechtsanwender darunter Die faktisch wichtigste Quelle des objektiven Rechts ist heute das Gesetz Selbst das Prajudiz aus dem Case Law Richterrecht des anglo amerikanischen Rechtskreises wird dort immer mehr vom formlichen Gesetzesrecht Statutory Law abgelost Das auch im Volkerrecht geltende Gewohnheitsrecht fullt als ungeschriebene Rechtsquelle Lucken in den gesetzlichen Regelungen Ob es uber dieses positive Recht hinaus weitere Rechtsquellen gibt ist in der Rechtswissenschaft umstritten Die Naturrechts lehre stellt dem positiven Recht ein uberpositives Recht gegenuber ein ewig gultiges dem menschlichen Einfluss entzogenes Recht das seine Gultigkeit von der Natur des Menschen oder einer hoheren Macht Vernunft Natur oder Gott ableitet und nicht legitim durch staatliche Gesetzgebung geandert werden kann Dem engeren Begriff der Rechtsquelle nach ist all das Recht was fur den Rechtsanwender verbindliche Rechtssatze erzeugt Die Frage nach den Rechtsquellen ist besonders vor dem Hintergrund des Gewaltenteilungs prinzips relevant denn danach entscheidet sich wer verbindliche Rechtssatze schaffen darf Besonders wichtig ist als Rechtsquelle daher das geschriebene in einem verfassungskonformen Verfahren geschaffene Recht sowie die Verfassung selbst Daneben gibt es als Rechtsquelle auch das Gewohnheitsrecht welches insbesondere im Bereich des Volkerrechts noch eine grosse Rolle spielt Unter die genannten Kategorien fallen im Einzelnen die folgenden Rechtsquellen Volkerrecht Bearbeiten Hauptartikel Volkerrecht Die Rechtsquellen des Volkerrechts sind in Artikel 38 Abs 1 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs IGH Statut aufgezahlt Diese Vorschrift legt fest welche Quellen der Internationale Gerichtshof IGH seinen Entscheidungen zu Grunde zu legen hat Dies sind im Einzelnen internationale Ubereinkunfte volkerrechtliche Vertrage Volkergewohnheitsrecht Allgemeine Rechtsgrundsatze die von den Kulturvolkern anerkannt sind Lediglich Rechtserkenntnisquellen Hilfsmittel zur Feststellung von Rechtsnormen Art 38 Abs 1 Buchst d IGH Statut sind richterliche Entscheidungen Richterrecht und die anerkannten Lehrmeinungen der Wissenschaft Recht der Europaischen Union Bearbeiten Hauptartikel Europarecht Die Rechtsquellen des Europarechts lassen sich folgendermassen unterteilen Primarrecht Vertrage EU Vertrag AEU Vertrag Euratom Vertrag und dazugehorige Anhange und Protokolle Sekundarrecht von EU Organen erlassene Rechtsakte Verordnung unmittelbar geltendes Recht Richtlinie richtet sich an die Staaten wirkt nur ausnahmsweise unmittelbar fur den Einzelnen Entscheidungen Empfehlungen Stellungnahme Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs EuGH und des Gerichts der Europaischen Union EuG Innerstaatliches Recht Bearbeiten Verfassung in formalem Sinne nicht unbedingt immer vorhanden z B Vereinigtes Konigreich Parlamentsgesetz Gesetz im formellen Sinn Durch die Exekutive gesetztes nachrangiges Recht z B Verordnung Satzung Richterrecht das vor allem in England und den USA grosse Bedeutung als Rechtsquelle hat Gewohnheitsrecht Verwaltungsvorschrift oder Verwaltungsrichtlinie hierbei handelt es sich nicht um eine Rechtsquelle im eigentlichen Sinn sondern um eine behordeninterne Bindung von Verwaltungsermessen bzw die Bindung an eine von der vorgesetzten Behorde vorgegebene Auslegung von Rechtsvorschriften Neben dem Recht das von offentlich rechtlichen Rechtsetzungsorganen gesetzt wird sind Rechtsquellen fur einzelne Rechte und Pflichten auch Vertrag einseitiges Rechtsgeschaft z B Testament privatrechtliche Satzung Verein Aktiengesellschaft Einzelakt Verwaltungsakt vgl 35 VwVfG Geltungsbereich Bearbeiten Nach dem Geltungsbereich unterscheidet man nationales innerstaatliches Recht das innerhalb jedes einzelnen Staates gilt Gemeinschaftsrecht einer Staatengemeinschaft und das Volkerrecht Das nationale Recht lasst sich nach dem Rechtsetzungsorgan noch weiter untergliedern In einem Bundesstaat wie Deutschland gibt es Bundesrecht und Landesrecht Unterhalb der staatlichen Ebene gibt es offentlichrechtliche Gebietskorperschaften Gemeinden Landkreise und berufsstandische Korperschaften des offentlichen Rechts Beispiel Rechtsanwaltskammer die fur ihren Bereich ebenfalls Recht setzen konnen Das Volkerrecht wirkt uber das Gebiet eines Staates hinaus Es besteht aus Normen die Rechte und Pflichten von Volkerrechtssubjekten regeln Dabei handelt es sich in erster Linie um Staaten aber auch um internationale Organisationen wie zum Beispiel die Vereinten Nationen Volkerrecht entsteht durch Staatsvertrage zwischen zwei oder mehr Staaten oder durch Gewohnheit Ferner gibt es allgemeine Rechtsgrundsatze des Volkerrechts Beim Recht der Europaischen Union ist umstritten ob es sich um Volkerrecht oder so die herrschende Meinung in der deutschen Rechtslehre um ein Recht eigener Art handelt Begriffliche Differenzierungen Bearbeiten Recht und Rechte lassen sich nach verschiedenen Aspekten unterteilen Formelles Recht und materielles Recht Bearbeiten Die Rechtsnormen die Rechte und Pflichten regeln bezeichnet man als materielles Recht beispielsweise die Regelungen des Strafrechts Deutschlands wann ein Mord vorliegt und wie er zu bestrafen ist oder dass wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung in einem Vertrags verhaltnis der Glaubiger Schadensersatz verlangen kann Als formelles Recht werden dagegen diejenigen Regelungen bezeichnet die dem Vorgang der Feststellung und Durchsetzung des materiellen Rechts dienen also insbesondere die Verfahrens und Prozessordnungen der einzelnen Gerichtszweige Sie regeln meist nach den Rechtsgebieten unterschieden die Zustandigkeit des Gerichts das gerichtliche Verfahren und die Form der gerichtlichen Entscheidung Dabei wird meist unterschieden zwischen einem Verfahren in dem die grundlegenden Feststellungen getroffen werden die meist mit einem Urteil enden und einem Vollstreckungsverfahren das der Durchsetzung der Gerichtsentscheidung dient Offentliches Recht und Privatrecht Bearbeiten Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen offentlichem Recht und Privatrecht Das offentliche Recht regelt die Angelegenheiten der Allgemeinheit Das sind zum einen die Rechtsbeziehungen in denen sich die Hoheitstrager und der Einzelne Hoheitsbetroffene in einem Uber und Unterordnungsverhaltnis befinden Zum anderen sind es die Rechtsbeziehungen der Hoheitstrager untereinander Hoheitstrager sind die juristischen Personen des offentlichen Rechts Korperschaften Anstalten Stiftungen des offentlichen Rechts und die Beliehenen naturliche und juristische Personen des Privatrechts denen durch Rechtsvorschrift eng begrenzte offentliche Aufgaben und hoheitliche Befugnisse ubertragen worden sind Korperschaften des offentlichen Rechts sind in erster Linie die staatlichen Gebietskorperschaften Bund und Land und die nichtstaatlichen Gebietskorperschaften vor allem Landkreis und Gemeinde oder Europaische Unionsrecht EU aber auch die Personal Korperschaften wie etwa die Universitaten oder die berufsstandischen Kammern Arztekammer Rechtsanwaltskammer Handwerkskammer Handelskammer usw Das Privatrecht regelt demgegenuber die Rechtsbeziehungen in denen sich die Beteiligten auf der Ebene der Gleichordnung gegenuberstehen Das sind zum einen die Rechtsbeziehungen der naturlichen Personen der juristischen Personen des Privatrechts Korperschaften und Stiftungen des Privatrechts und der teilrechtsfahigen Vereinigungen des Privatrechts wie etwa die rechtsfahige Personengesellschaft 124 Abs 1 HGB die Gesellschaft des burgerlichen Rechts 705 BGB oder die Wohnungseigentumergemeinschaft Das sind zum anderen die Rechtsbeziehungen in denen juristische Personen des offentlichen Rechts nicht als Hoheitstrager sondern als Privatrechtssubjekte verwaltungsprivatrechtlich Erfullung von offentlichen Aufgaben in privatrechtlichen Handlungsformen oder fiskalisch etwa als Grundstuckseigentumer beteiligt sind Zum offentlichen Recht gehoren das Volkerrecht das Europarecht Unionsrecht das Staatsrecht Bund Land das Verwaltungsrecht das Strafrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Kriminalstrafrecht das Kirchenrecht Staatskirchenrecht innerkirchliches Recht der Kirchen mit dem Status einer Korperschaft des offentlichen Rechts das offentliche Organisationsrecht juristische Personen des offentlichen Rechts Beliehene Behordenorganisation Gerichtsverfassung sowie das Verfahrens und Prozessrecht auch Zivilprozessrecht Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit arbeitsgerichtliches Prozess und Verfahrensrecht Das Privatrecht gliedert sich in das allgemeine Privatrecht burgerliches Recht und in die Sonderprivatrechte Zu den Sonderprivatrechten gehoren vor allem das Handelsrecht das Gesellschaftsrecht das Wertpapierrecht das Wettbewerbsrecht das Privatversicherungsrecht und mit einem hohen Anteil an offentlich rechtlichen Regelungen das Arbeitsrecht Das burgerliche Recht Allgemeiner Teil Schuldrecht Sachenrecht Familienrecht und Erbrecht ist in Deutschland hauptsachlich im Burgerlichen Gesetzbuch in Osterreich hauptsachlich im Allgemeinen burgerlichen Gesetzbuch geregelt 22 Historisch bedeutsam ist die Gestaltung eines einheitlichen Arbeitsrechts in den sozialistischen Staaten z B das Arbeitsrecht in der DDR Subordinationsrecht und Koordinationsrecht Bearbeiten Ahnlich den Kategorien von privatem Recht unterscheiden sich Subordinations und Koordinationsrecht dadurch dass die Rechtssubjekte in einem Subordinationsrechtsverhaltnis in einem Uberunterordnungsverhaltnis zueinanderstehen wahrend Koordinationsrecht aus einem Rechtsverhaltnis resultiert in dem die Rechtssubjekte rechtlich gleichgestellt sind Das Subordinationsrecht deckt sich mit dem Begriff des offentlichen Rechts zum Koordinationsrecht zahlt neben dem Privatrecht auch das Volkerrecht Absolute Rechte und relative Rechte Bearbeiten Die Subjektiven Rechte werden ihrerseits unterschieden in absolute Rechte und relative Rechte Absolute Rechte bezeichnen Rechte die absolut gelten die mithin von jedermann zu beachten sind Sie lassen sich wiederum unterteilen in Herrschaftsrechte wie etwa das Eigentum oder das Urheberrecht und Personlichkeitsrechte wie etwa das Recht auf korperliche Unversehrtheit oder das allgemeine Personlichkeitsrecht Das Eigentum an einer Sache gibt dem Eigentumer die Befugnis nach Belieben mit der Sache zu verfahren und andere von jeder Einwirkung auszuschliessen Man spricht deshalb auch von einem Herrschaftsrecht einem dinglichen Recht oder einem Recht an einer Sache Neben dem Eigentum als grundsatzlich umfassendem Herrschaftsrecht gibt es beschrankte dingliche Rechte die den Gebrauch nur in bestimmten Beziehungen gestatten wie den Niessbrauch Auch das ist ein absolutes Recht Relative Rechte sind Rechte die sich gegen bestimmte Personen richten Unter den relativen Rechten ist von zentraler Bedeutung der Anspruch also das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen verlangen zu konnen vgl 194 Burgerliches Gesetzbuch Dazu gehoren typischerweise die Rechte aus Vertragen beispielsweise beim Kaufvertrag der Anspruch des Kaufers auf Eigentumsverschaffung und umgekehrt des Verkaufers auf Zahlung des Kaufpreises aber auch viele andere beispielsweise der Schadensersatz anspruch aus Delikt wegen der Verletzung des Korpers oder von Sachen anderer Eine besondere Art von subjektiven Rechten sind Gestaltungsrechte welche die Befugnis geben subjektive Rechte zu begrunden zu verandern oder aufzuheben typischerweise etwa Kundigungserklarungen die Anfechtung von Willenserklarungen oder der Rucktritt vom Vertrag Einzelne Rechtsgebiete Bearbeiten Hauptartikel Rechtsgebiet Aus den vorstehenden Ausfuhrungen ergibt sich dass sich die Komplexitat des menschlichen Zusammenlebens in der Rechtsordnung widerspiegelt Die dadurch bedingte Stofffulle fuhrt ihrerseits dazu dass sich das Recht in etliche Teilgebiete untergliedern lasst was vor allem im Rahmen der juristischen Ausbildung unverzichtbar ist Die traditionelle Aufteilung des Stoffs in der an den Hochschulen gelehrten Rechtswissenschaft nimmt dabei primar auf die bereits geschilderte Aufteilung in das Privatrecht einerseits und das offentliche Recht andererseits Bezug Daneben treten das Strafrecht und das Prozessrecht Beide sind streng genommen Bestandteil des offentlichen Rechts da sie ebenfalls das Verhaltnis zwischen Staat und Burger regeln Die spezifischen Eigenheiten beider Rechtsgebiete lassen jedoch ihre separate Behandlung in der Praxis sachgerecht erscheinen Das Privatrecht lasst sich weiter untergliedern in die einzelnen burgerlichen Rechtsgebiete also das Schuldrecht das Sachenrecht das Familienrecht und das Erbrecht in das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute das Gesellschaftsrecht u a Das offentliche Recht unterteilt sich weiter in die grossen Bereiche des Verwaltungsrechts des Verfassungsrechts und des Staatskirchenrechts Das Steuerrecht das begrifflich nur ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts ist wird wegen seiner Bedeutung und seines Umfangs ebenso wie wegen seiner starken Bezuge zum Wirtschaftsrecht heute regelmassig als eigenstandiges Untergebiet des offentlichen Rechts begriffen Eine schematische Ubersicht uber die Stoffgliederung des deutschen Rechts bietet der Artikel Bundesdeutsches Recht Geschichtliche Grundlagen Bearbeiten Hauptartikel Rechtsgeschichte Allgemeines zur Geschichtlichkeit des Rechts Bearbeiten Alles Recht entwickelt sich 23 Diese Wandelbarkeit des positiven Rechts wurde von Montesquieu erstmals artikuliert und ist heute unbestritten 24 Uber lange Zeiten der Geschichte scheint es aber nicht im gesellschaftlichen Bewusstsein verankert gewesen zu sein dass positives Recht evolutionaren Charakter hat und somit geandert werden kann So erklart sich beispielsweise dass grosse Kodifikationen sich zumeist auf alteres bestehendes Recht berufen oder dass einige Rechtsanderungen im Mittelalter mittels Urkundenfalschungen die ein schon bestehendes Recht vortauschten vorgenommen wurden Der Geschichtlichkeit des Rechts widersprechen auch solche Theorien nicht die bestimmte Funktionen des Rechts zur Bestimmung von Normgefugen als Recht heranziehen 25 Denn diese Funktionen sind nicht rechtsimmanent sondern werden ihm zur besseren Analyse zugeschrieben 26 Der geschichtliche Ursprung des Rechts Bearbeiten Spitze des Codex Hammurapi Hauptartikel Rechtsethnologie Mit dem geschichtlichen Ursprung des Rechts befasst sich die Rechtsethnologie er spielt aber auch zu Bekraftigung rechtsphilosophischer und soziologischer Hypothesen eine Rolle Als erste schriftliche Kodifikationen des Rechts gelten der Codex Ur Nammu und der Codex Hammurapi Wie bei allen fruhen schriftlichen Quellen z B auch beim Zwolftafelgesetz war der Inhalt dieser Codices jedoch keine genuine Rechtsetzung sondern zumindest zum Teil eine Sammlung und Zusammenfassung bestehender ungeschriebener Rechtsnormen Uber die Entstehung dieses fruhgeschichtlichen ungeschriebenen Rechts als soziales Teilsystem gibt es keine Gewissheit nach der ganz uberwiegenden Ansicht jedoch waren Recht Religion und Moral in vorgeschichtlichen Gesellschaften nicht abgrenzbare Teile einer umfassenden Sittlichkeit die sich erst in einer spateren Phase der gesellschaftlichen Entwicklung als eigenstandige Teilsysteme ausdifferenziert haben 27 Nach einer anderen Hypothese ist das Recht eine Hervorbringung der Religion In diesem Sinne sollen Rechtsnormen aus religiosen Normen umgewandelte Handlungsvorschriften sein 28 In der Tat berufen sich noch heute einige Rechtssysteme auf ihre Entstehung aus gottlicher Offenbarung so das judische Recht 29 die Scharia und zum Teil das kanonische Recht Aufgrund mehrerer Argumente wird diese Hypothese heute allerdings nicht mehr ausdrucklich vertreten Wesel halt ihr entgegen dass in den Gesellschaften der Jager und Sammler die Verbote des Ehebruchs des Totschlags und des Diebstahls niemals religiose Bedeutung gehabt hatten Zudem weist Malinowski darauf hin dass religiose Gebote archaischer Gesellschaften absolut festgelegt strikt zu befolgen und umfassend sind wahrend ihre Rechtsregeln dem Wesen nach elastisch und anpassungsfahig sind und es sich in scheinbarem Widerspruch gleichwohl zweifellos um Regeln bindenden Rechts handeln kann 30 Diese Argumente sagen freilich nichts aus uber die religiose Legitimierung des Rechts in spateren Stadien der gesellschaftlichen Entwicklung nur betrifft dies einen spateren Entwicklungsschritt des Rechts hingegen nicht seinen geschichtlichen Ursprung Siehe auch Bearbeiten Portal Recht Ubersicht zu Wikipedia Inhalten zum Thema Recht Stichwortverzeichnis Recht Abkurzungsverzeichnis Recht Empirische EvidenzLiteratur BearbeitenAllgemein Bearbeiten Sonja Buckel Ralph Christensen Andreas Fischer Lescano Hrsg Neue Theorien des Rechts 3 erweiterte Auflage Lucius amp Lucius Stuttgart 2020 UTB ISBN 3 825 25325 2 Deutsches Recht Bearbeiten Reinhold Zippelius Einfuhrung in das Recht 7 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 8252 4795 9 Reinhold Zippelius Das Wesen des Rechts 6 Auflage Kohlhammer Stuttgart 2012 ISBN 978 3 17 022355 4 Klaus Weber Creifelds Rechtsworterbuch 21 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 63871 8 Osterreichisches Recht Bearbeiten Benjamin Kneihs Peter Bydlinski Peter Vollmaier Einfuhrung in das osterreichische Recht 2 Auflage Facultas Wien 2014 ISBN 978 3 7089 1179 3 Ute Svinger Katharina Winkler Osterreichisches Rechtsworterbuch 3 Auflage Manz Wien 2014 ISBN 978 3 214 17586 3 Schweizer Recht Bearbeiten Peter Forstmoser Hans Ueli Vogt Einfuhrung in das Recht 5 Auflage Stampfli Bern 2012 ISBN 978 3 7272 8675 9 Weblinks Bearbeiten Commons Kategorie Recht Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Recht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wikiquote Recht Zitate Wikisource Kategorie Rechtswissenschaft Quellen und Volltexte Wikinews Portal Recht in den NachrichtenEinzelnachweise Bearbeiten Reinhold Zippelius Rechtsphilosophie 6 Auflage 3 I Klaus F Rohl Hans Christian Rohl Allgemeine Rechtslehre 3 Auflage C Heymanns Koln u a 2008 50 I S 407 Duden Herkunftsworterbuch Eintrag Recht Rudolf Schutzeichel Althochdeutsches Worterbuch 5 Auflage Max Niemeyer Verlag Tubingen 1995 ISBN 3 484 10636 0 S 235 239 Uwe Wesel Geschichte des Rechts 2014 S 29 Das Wort djugaruru der australischen Walbiri bedeute wortlich der gerade oder richtige Weg S 43 Das Wort cuong der sudanesischen Nuer habe die Bedeutung aufrecht richtig Okko Behrends Ius und Ius Civile in Sympotica Franz Wieacker Gottingen 1970 S 11 ff Detlef Liebs Romisches Recht 5 Auflage 1999 S 28 Heinrich Tischner Etymologie Gerechtigkeit heinrich tischner de abgerufen am 27 September 2010 Reinhold Zippelius Das Wesen des Rechts 6 Auflage 2012 Max Weber Wirtschaft und Gesellschaft Kap I 6 Nr 2 Uwe Wesel Geschichte des Rechts 3 Aufl S 65 f auch zur historischen anthropologischen Debatte Genevieve Chretien Vernicos Introduction historique au droit mit Beispielen aus der Rechtsanthropologie M Rehbinder Der Pluralismus des Rechts im Zeitalter der Globalisierung Zum Rechtsbegriff in der Rechtssoziologie PDF Helmuth von Glasenapp Glaube und Ritus der Hochreligionen In Fischer Buchereien 346 S Fischer Frankfurt am Main 1960 S 143 Reinhold Zippelius Das Wesen des Rechts 6 Auflage Kap 2 e Reinhold Zippelius Das Wesen des Rechts 6 Auflage Kap 2 e Jan Schapp Das subjektive Recht im Prozess der Rechtsgewinnung Duncker amp Humblot Berlin 1977 ISBN 978 3 428 03849 7 Jan Schapp Methodenlehre des Zivilrechts UTB Stuttgart 1998 ISBN 978 3 8252 2016 7 Vgl Reinhold Zippelius Grundbegriffe der Rechts und Staatssoziologie 3 Auflage 2012 6 8 9 a b Bernd Ruthers Rechtstheorie 3 Auflage Munchen 2007 3 Uwe Wesel Geschichte des Rechts 3 Auflage S 65 Roman Herzog Staaten der Fruhzeit Ursprunge und Herrschaftsformen C H Beck Munchen 1988 ISBN 3 406 42922 X S 282 f Model Creifelds Staatsburger Taschenbuch 32 Auflage 2007 Nr 192 41 35 141 381 701 141 145 192 Jean Carbonnier Die grossen Hypothesen der theoretischen Rechtssoziologie KZfSS Sonderheft 11 1967 S 135 ff Klaus F Rohl Rechtssoziologie 1987 S 579 online Uwe Wesel Die Geschichte des Rechts S 60 ff Klaus F Rohl Rechtssoziologie 1987 S 579 f Klaus F Rohl Rechtssoziologie 1987 S 577 f Helmuth von Glasenapp Glaube und Ritus der Hochreligionen in vergleichender Ubersicht Fischer Frankfurt am Main 1960 S 143 f Walter Homka Das judische Recht Humboldt Forum Recht abgerufen am 29 September 2010 Bronislaw Malinowski Gegenseitigkeit und Recht in Kramer Sigrist Hrsg Gesellschaften ohne Staat Gleichheit und Gegenseitigkeit Frankfurt am Main 1983 ISBN 3 434 46006 3 S 139 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4048737 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Recht amp oldid 235047956