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Eine Gebietskorperschaft ist in Deutschland eine Korperschaft des offentlichen Rechts die die Gebietshoheit auf einem raumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes besitzt Kriterien einer Gebietskorperschaft BearbeitenGebietskorperschaften weisen folgende gemeinsame Kriterien auf 1 Pflichtmitgliedschaft Alle Burger mit Wohnsitz auf dem Gebiet einer Gebietskorperschaft sind Pflichtmitglieder der Gebietskorperschaft Gebietshoheit Die Gebietskorperschaft ist berechtigt auf ihrem Gebiet gegenuber allen die sich dort aufhalten Gebietshoheit auszuuben das heisst Akte der Staatsgewalt zu setzen z B Abgaben zu erheben oder Satzungen zu erlassen Mitbestimmung In jeder Gebietskorperschaft sind Organe der Willensbildung und Mitbestimmung durch die gebietsangehorigen Personen zu bilden Die Organe der Gebietskorperschaft werden von den Burgern durch Wahlen bestimmt Die Gebietskorperschaft organisiert sich selbststandig Offentliches Recht Als Korperschaft des offentlichen Rechts unterliegt die Gebietskorperschaft jener Rechtsordnung die das Verhaltnis zwischen Tragern der offentlichen Gewalt Gebietskorperschaften und offentlich rechtlichen Unternehmen und Privatrechtssubjekten naturliche oder juristische Personen des Privatrechts regelt Wesentlich ist das unmittelbare Verhaltnis das zwischen Personen Flachen und hoheitlicher Gewalt besteht 2 Uberblick BearbeitenBei einer Gebietskorperschaft handelt es sich um eine Organisationseinheit der einzelne Aufgaben fur einen bestimmten Teil des Staatsgebiets zugewiesen sind Die Aufgaben und Grenzen der Gebietskorperschaften sind staatsrechtlich geregelt siehe Verfassung Ihre Arbeitsweise unterhalb der Landesebene zeichnet sich durch Selbstorganisation und kommunale Selbstverwaltung aus die eigene Organe z B Burgermeister Gemeinderat im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben ausfuhren Im Gegensatz zu anderen kommunalen Korperschaften wie dem Amt hat die Gebietskorperschaft eine direkt gewahlte Volksvertretung Teile des Staatsgebiets konnen gleichzeitig verschiedenen Gebietskorperschaften auf unterschiedlicher Ebene zugewiesen sein Bestes Beispiel hierfur sind die kommunalen Gebietskorperschaften Gemeinde und Landkreis In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung VGR werden die Finanzen der Gebietskorperschaften hier verstanden als Bund Lander und Kommunen zusammengefasst aggregiert Zusammen mit der Sozialversicherung bilden die Gebietskorperschaften den Sektor Staat Gebietskorperschaften sind offentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts Gebietskorperschaften sind in Deutschland der Bund und die Lander 3 die Kreise bzw Landkreise einschliesslich des Regionalverbandes Saarbrucken der Region Hannover und der Stadteregion Aachen die Gemeinden einschliesslich der Stadte kreisfreien Stadte und Stadtkreise die Bezirke in Bayern und der Bezirksverband Pfalz in Rheinland Pfalz sowie die Verbandsgemeinden in Rheinland Pfalz und Sachsen Anhalt Keine Gebietskorperschaften aber Korperschaften des offentlichen Rechts sind die Hoheren Kommunalverbande ausserhalb Bayerns und der Pfalz der Kommunalverband fur Jugend und Soziales Baden Wurttemberg der Landeswohlfahrtsverband Hessen der Kommunale Sozialverband Mecklenburg Vorpommern die Ostfriesische Landschaft die Landschaftsverbande in Nordrhein Westfalen der Landesverband Lippe der Regionalverband Ruhr und der Kommunale Sozialverband Sachsen die zum Zwecke der gemeinsamen Verwaltung errichteten kommunalen Bundkorperschaften die Verwaltungsgemeinschaften in Bayern und Thuringen die Amter in Brandenburg Mecklenburg Vorpommern und Schleswig Holstein die Gemeindeverwaltungsverbande in Baden Wurttemberg und Hessen und die Verwaltungsverbande in Sachsen die zum Zwecke der Regionalplanung von den Landern geschaffenen Korperschaften z B die Regionalverbande in Baden Wurttemberg und die Regionalen Planungsverbande in Bayern Mecklenburg Vorpommern und Sachsen sowie die Zweckverbande Keine Gebietskorperschaften und auch keine Korperschaften des offentlichen Rechts sind die Mittel und Unterbehorden der unmittelbaren Landes und Bundesverwaltung und ihre Zustandigkeitsbezirke z B die Regierungsbezirke als Zustandigkeitsbezirke der Bezirksregierungen Regierungen bzw Regierungsprasidien die Berliner Bezirke als nicht rechtsfahige Selbstverwaltungseinheiten nicht rechtsfahige Formen von Verwaltungskooperation und ihre Zustandigkeitsgebiete z B die Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften in Baden Wurttemberg und die Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen und Schleswig Holstein privatrechtlich organisierte Trager offentlicher Aufgaben z B die als eingetragene Vereine organisierten Landschaftsverbande in Niedersachsen Untergliederungen von Gemeinden wie Stadtbezirke Stadtteile Ortsbezirke Ortsteile und Ortschaften sowie amtliche statistische Gebietseinheiten z B die NUTS Regionen und LAUs der EU Anmerkungen Bearbeiten M Borchmann D Breithaupt G Kaiser Kommunalrecht in Hessen W Kohlhammer Verlag 2006 ISBN 3 555 01352 1 S 51 Teilansicht bei google books BVerfG DVBl 1980 52 54 In der Politik und Verwaltungswissenschaft werden in der Regel Staaten und Gliedstaaten nicht als Gebietskorperschaften angesehen zumal sie der unmittelbaren Staatsverwaltung angehoren und rechtlich abweichend von den sonstigen Korperschaften des offentlichen Rechts betrachtet werden mussen Normdaten Sachbegriff GND 4140132 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gebietskorperschaft Deutschland amp oldid 228931821