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Das deutsche Vergaberecht umfasst alle Rechtsnormen uber die Vergabe offentlicher Auftrage durch offentliche und in gewissen Fallen private Auftraggeber Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Bedeutung 3 Entwicklung in Deutschland 3 1 Ursprung des Vergaberechts 3 2 Einfluss des Europarechts 3 3 Reformen des Vergaberechts 4 Grundzuge des deutschen Vergaberechts 4 1 Schwellenwerte 4 2 Vergaberecht fur Vergaben ab Erreichen der Schwellenwerte 4 2 1 Allgemeine Grundsatze 4 2 2 Anwendungsbereich 4 2 3 Verfahrensarten 4 2 4 Regelung des Vergabeverfahrens 4 2 5 Vergabehandbucher 4 2 6 Nachprufungsverfahren 4 3 Vergaberecht fur Vergaben unterhalb der Schwellenwerte 4 4 Vergaben ausserhalb des Vergaberechts 4 5 Arzneimittel Rabattvertrage in der Gesetzlichen Krankenversicherung 5 Fachanwalt fur Vergaberecht 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseDefinition BearbeitenVergaberecht das auch als Offentliches Auftrags Beschaffungs Verdingungswesen veraltet bezeichnet wird umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften die ein Trager offentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen die er zur Erfullung seiner offentlichen Aufgaben benotigt zu beachten hat Es umfasst ebenso Rechts und Verfahrensregeln nach denen die Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln beim vorgenannten Einkauf der Leistungen suchen konnen Diese Beschaffung vollzieht sich grundsatzlich in Formen des Privatrechts durch den Abschluss von zivilrechtlichen Vertragen sogenannten fiskalischen Hilfsgeschaften Auftrage fur die offentliche Hand die nicht zu Marktpreisen vergeben werden mussen sich an der Verordnung 30 53 und den Leitsatzen fur die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten orientieren Grundlage hierfur ist 2 Preisgesetz Gemass 2 Abs 5 VO PR 30 53 gelten die Bestimmungen nicht fur Bauleistungen Bedeutung BearbeitenOffentliche Auftrage stellen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor vor allem bei Investitionen in die Infrastruktur dar Daher bestand schon vor langer Zeit das Bedurfnis hierfur Regelungen aufzustellen Werden diese nicht eingehalten wird das Ziel verfehlt moglichst wirtschaftlich mit offentlichen Mitteln umzugehen bzw den interessierten Unternehmen in einem marktgerechten Wettbewerb die Moglichkeit zu geben offentliche Auftrage zu erhalten Zu Wettbewerbsverletzungen kann es sowohl von Seiten der Auftraggeber wie auch von Seiten der Auftragnehmer kommen Von Auftragnehmerseite sind Preisabsprachen und Bestechung zu nennen auf Auftraggeberseite die Verletzung von Geheimhaltungspflichten Bestechlichkeit von Beamten oder gesetzwidrige Ausschreibungspraktiken Wettbewerbsverletzungen konnen auf Auftragnehmer und Auftraggeberseite zu erheblichen Schaden fuhren Entwicklung in Deutschland BearbeitenUrsprung des Vergaberechts Bearbeiten Fruher wurde das Vergaberecht in Deutschland ausschliesslich unter dem Blickwinkel des Haushaltsrechts gesehen Zu verwirklichen waren die dort herrschenden Grundsatze der Sparsamkeit der Wirtschaftlichkeit und der gesicherten Deckung Der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit diente es durch Wettbewerb unter den Bietern das gunstigste und beste Angebot zu ermitteln Eine gesetzliche Regelung schien nicht erforderlich Die Auftragsvergabe gehort zur privatrechtlichen Tatigkeit der offentlichen Hand Nach fruherer Auffassung genugte es die Vergabe durch Haushaltsrecht und Verwaltungsvorschriften zu regeln Die Auswirkungen auf die privaten Anbieter von Leistungen galten nur als Reflex des Vergaberechts Subjektive einklagbare Rechte wurden den Bietern nicht zuerkannt Konkrete Regelungswerke ohne Rechtsnormqualitat wurden von Verdingungsausschussen geschaffen die Vergabe und Vertragsordnung fur Bauleistungen VOB bis 2002 Verdingungsordnung fur Bauleistungen erste Fassung bereits 1926 und die Vergabe und Vertragsordnung fur Leistungen VOL bis 2009 Verdingungsordnung fur Leistungen erste Fassung 1936 die in ihrem jeweiligen Teil A Vorschriften uber die Vergabe offentlicher Auftrage enthalten und kraft Verwaltungsvorschrift von offentlichen Auftraggebern zu beachten waren 1997 kam die Vergabeordnung fur freiberufliche Leistungen VOF bis 2009 Verdingungsordnung fur freiberufliche Leistungen hinzu Einfluss des Europarechts Bearbeiten Im Europarecht gab es auf der Grundlage der allgemeinen Vorschriften des EWG Vertrages uber das Verbot von Diskriminierungen und die Freiheit des Waren und Personen und Dienstleistungsverkehrs schon seit 1971 in der Baurichtlinie Richtlinie 71 305 EWG und sodann seit 1977 dann in der Lieferrichtlinie Richtlinie 77 62 EWG und schliesslich in der Sektorenrichtlinie Richtlinie 90 531 EWG Vorschriften uber die Verfahren bei der Vergabe von Bau und Lieferauftragen die 1992 durch die Dienstleistungsrichtlinie Richtlinie 92 50 EWG erganzt wurden Allerdings war deren Wirkung wegen der fehlenden Rechtsdurchsetzungsmoglichkeiten gerade in Deutschland begrenzt Das anderte sich erst mit dem Erlass der Rechtsmittelrichtlinien Richtlinie 89 665 EWG und Richtlinie 92 13 EWG und ihrer Umsetzung im nationalen Recht der Mitgliedstaaten 1 Wesentliche neue Impulse bekam das europaische Vergaberecht durch das Ubereinkommen uber das offentliche Beschaffungswesen engl Government Procurement Agreement kurz GPA das am 1 Januar 1996 in Kraft trat In dieser Vereinbarung ist die Auftragshohe ab der die Regeln gelten sollen genannt Schwellenwerte in Sonderziehungsrechten kurz SZR engl Special Drawing Rights festgeschrieben zum Beispiel 200 000 SZR fur Lieferleistungen und 5 000 000 SZR fur Bauleistungen Hier sind auch die Fristen fur die Bearbeitung der Angebote die Modalitaten fur die Veroffentlichung der Ausschreibungen sowie der Ausschluss von Bietern wegen Korruption Geldwasche oder Unterstutzung einer terroristischen Vereinigung geregelt Im Gegensatz zur damaligen Auffassung im deutschsprachigen Raum wonach die Bieter keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf ein fehlerfreies Vergabeverfahren hatten wurde hier fur die Bieter ein Klagerecht vor einem unabhangigen Gericht auf Einhaltung der Vergaberegeln festgeschrieben Gemass den im Government Procurement Agreement ubernommenen Verpflichtungen zur Vereinheitlichung der Vergabeverfahren hat die Europaische Union gegenuber ihren Mitgliedstaaten Richtlinien erlassen wie diese ihre nationalen Vergabeverfahren an die neuen Regeln anpassen mussen Die deutsche Bundesregierung behielt zunachst den haushaltsrechtlichen Ansatz bei und traf Regelungen im Haushaltsgrundsatzegesetz und in der Vergabeverordnung von 1994 ohne subjektive Bieterrechte vorzusehen sogenannte haushaltsrechtliche Losung Einzelheiten des Verfahrens blieben in den Vergabeordnungen geregelt Nachdem der Europaische Gerichtshof EuGH entschieden hatte dass diese Regelung gegen die Richtlinien verstiess kam es unter Federfuhrung und Gestaltung von Fridhelm Marx zur Neuregelung durch das Vergaberechtsanderungsgesetz vom 26 August 1998 das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen einen vierten Teil 97 ff GWB uber die Vergabe offentlicher Auftrage einfugte und erstmals subjektive Bieterrechte und ein effektives Rechtsschutzsystem einfuhrte sogenannte kartellrechtliche Losung 2 Der Gegenwert der Schwellenwerte in den europaischen Wahrungen Euro Kronen usw wird alle zwei Jahre von der EU entsprechend den Wechselkursschwankungen neu berechnet und veroffentlicht Der EU obliegt es auch die Bekanntmachungen im Rahmen der Vergabeverfahren ins Internet zu stellen und die vereinbarten Berichte von den Nationalstaaten anzufordern und an das Sekretariat der Welthandelsorganisation weiterzuleiten Um Bietern die Suche im Internet nach Auftragen die ihrem Profil entsprechen zu erleichtern und um Ubersetzungsfehler zu vermeiden zum Beispiel dass Schlosserarbeiten mit Schlusseldiensten verwechselt werden wurde fur fast jede Leistung ein 8 stelliger Zahlencode plus Prufziffer geschaffen Diese CPV Codes des Common Procurement Vocabulary Gemeinsames Vokabular fur offentliche Auftrage werden von der EU herausgegeben und gelegentlich neuen Entwicklungen angepasst Reformen des Vergaberechts Bearbeiten Traditionell wurde das Vergaberecht in Deutschland als Teil des Haushaltsrechts verstanden d h als blosses Innenrecht des Staates Anspruche auf Einhaltung der entsprechenden Vorschriften im Wesentlichen der Verdingungsordnungen fur Bauleistungen und fur Lieferleistungen bestanden deshalb nicht Nur Schadensersatz konnte ein ubergangener Bieter geltend machen doch scheiterten diese Anspruche bis auf ganz seltenen Falle daran dass der Klager wegen fehlender Akteneinsicht in die Vergabeakten des Auftraggebers einen ihn schadigenden Rechtsverstoss nicht nachweisen konnte Das anderte sich erst als in einem ersten fundamentalen Reformschritt die europaischen Rechtsmittelrichtlinien nach einer entsprechenden Grundsatzentscheidung des EuGH in deutsches Recht umgesetzt wurden Massgebend und pragend fur diese erste Reform war Fridhelm Marx der im Bundesministerium fur Wirtschaft dafur sorgte dass das neue deutsche Vergaberecht im neuen 4 Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen verankert wurde Es schuf effektiven Rechtsschutz vor den Vergabekammern des Bundes 3 und der Lander 4 und vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte 5 und dem XIII Zivilsenat des Bundesgerichtshofs und beeinflusst damit bis heute massgebend die Vergabe aller offentlichen Bau Liefer und Dienstleistungsvertrage durch offentliche Auftraggeber Seit dem 1 Februar 2006 fuhren die europaischen Richtlinien 2004 17 EG 6 und 2004 18 EG 7 zu einer weiteren Reform auch des deutschen materiellen Vergaberechts Eckpfeiler des neuen Rechts sind die marginale Erhohung der Schwellenwerte neue Mechanismen der elektronischen Vergabe und eine Regelung der so genannten vergabefremden Aspekte Die beiden neuen Richtlinien hatten vom Gesetzgeber schon zum 31 Januar 2006 in deutsches Recht umgesetzt werden sollen Dies erfolgte nur teilweise und verspatet mit Wirkung ab 1 November 2006 durch die Anderung der Vergabeverordnung 8 und die VOB A 2006 VOL A 2006 sowie VOF 2006 Erst am 24 April 2009 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts 9 wurden die neuen EU Richtlinien vollstandig umgesetzt darunter auch die explizite Zulassung sozialer und okologischer Aspekte die haufig als vergabefremd bezeichnet wurden bei der Auftragsvergabe Des Weiteren wurde die Pflicht zur Aufteilung in Fach und Teillose verscharft Dies soll zur Forderung von mittelstandischen Unternehmen beitragen Im Rechtsschutzverfahren wurde die Rugeobliegenheit des Bieters verscharft Ein Bieter muss nun alle Verstosse gegen die Vergaberegeln unverzuglich rugen und nicht nur Verstosse die bei der Vergabebekanntmachung erkennbar sind Inzwischen ist auch die Richtlinie 2007 66 EG 10 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 11 Dezember 2007 zur Anderung der Rechtsmittelrichtlinien im Amtsblatt der Europaischen Union vom 20 Dezember 2007 L 335 31 veroffentlicht worden Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts und Verwaltungsvorschriften in Kraft die erforderlich sind um dieser Richtlinie spatestens am 20 Dezember 2009 nachzukommen Ansonsten gilt die Richtlinie unmittelbar Mit Beschluss vom 27 Januar 2009 hat die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II eine Vereinfachung des Vergaberechts fur die Jahre 2009 und 2010 beschlossen Mit Gultigkeit seit dem 29 Januar 2009 wird die Dauer von EU Vergabeverfahren von 87 auf 30 Tage reduziert Daruber hinaus sind neue Schwellenwerte fur die Beschrankte Ausschreibung und fur die Freihandige Vergabe eingefuhrt worden Diese Schwellenwerte wurden seitdem im zweijahrlichen Rhythmus angepasst und in einer aktualisierten VgV niedergeschrieben aktuelle EU Schwellenwerte vgl 106 GWB und siehe unten Abschnitt Schwellenwerte Unterhalb dieser Schwellenwerte konnen die Vergabestellen des Bundes ohne Nachweis eines Ausnahmetatbestandes Beschrankte Ausschreibungen oder Freihandige Vergaben durchfuhren Die Lander und Kommunen sind aufgefordert ihre Vergabeverfahren ebenfalls durch Anhebung der Schwellenwerte zu erleichtern Auf Bundesebene wurden die Vereinfachungen nicht uber den 31 Dezember 2010 hinaus verlangert Am 18 April 2016 sind umfangreiche Anderungen im Vergaberecht durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz 11 und Neufassung der Vergabeverordnung VgV in Kraft getreten Insbesondere sind im Zuge dessen die Vergabeordnung fur freiberufliche Leistungen VOF und die Vergabe und Vertragsordnung fur Leistungen VOL A in der Vergabeverordnung aufgegangen die zugleich als Rechtsverordnung den rechtsstaatswidrigen und seit den 1920er Jahren andauernden Zustand beseitigte dass Verbande bestimmenden Einfluss auf die staatlichen Vergaberegeln in Deutschland hatten Im Baubereich gilt dieser Zustand aber nach wie vor hier ist nach wie vor die Vergabe und Vertragsordnung fur Bauleistungen anzuwenden Grundzuge des deutschen Vergaberechts BearbeitenDas geltende Vergaberecht in Deutschland teilt sich in zwei grosse Bereiche je nachdem ob die Auftragswerte die Schwellenwerte erreichen oder nicht Aus diesem Grund spricht man auch von der Zweiteilung des Vergaberechts nbsp Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit April 2016 nicht mehr aktuell zu sein Veraltete Richtlinien vgl 106 Abs 2 GWB Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Schwellenwerte Bearbeiten Der Gegenwert der Schwellenwerte in den europaischen Wahrungen Euro Pfund Kronen usw wird nach Artikel 4 der EU Richtlinie 2014 24 EU alle 2 Jahre von der EU Kommission entsprechend den Wechselkursschwankungen zu den Sonderziehungsrechten SZR neu berechnet angeglichen und veroffentlicht 12 Angleichung durch Verordnung Nr 1177 2009 vom 30 November 2009 13 ist seit dem 1 Januar 2010 gultig Angleichung durch Verordnung Nr 1251 2011 vom 30 November 2011 14 ist seit dem 1 Januar 2012 gultig Angleichung durch Verordnung Nr 1336 2013 vom 13 Dezember 2013 15 ist seit dem 1 Januar 2014 gultig Angleichung durch Verordnung Nr 2170 2015 vom 24 November 2015 16 ist seit dem 1 Januar 2016 gultig Angleich durch delegierte Verordnung EU 2017 2366 17 ist seit dem 1 Januar 2018 gultig Angleich durch delegierte Verordnung EU 2019 1828 vom 30 Oktober 2019 18 ist seit dem 1 Januar 2020 gultig Angleich durch delegierte Verordnung EU 2021 1950 19 2021 1951 20 2021 1952 21 und 2021 1953 22 der Kommission vom 10 November 2021 ist seit dem 1 Januar 2022 gultig Angleichung durch delegierte Verordnung EU 2023 2495 23 2023 2496 24 2023 2510 25 und 2023 2497 26 der Kommission vom 15 November 2023 wird ab dem 1 Januar 2024 gultig sein Da die Schwellenwerte seit 2017 durch Verordnung festgelegt werden gelten sie ohne weiteren Umsetzungsakt unmittelbar in den Mitgliedstaaten der EU Gemass 106 Abs 3 GWB werden die jeweils geltenden Schwellenwerte unverzuglich nach ihrer Veroffentlichung im Amtsblatt der EU im Bundesanzeiger bekannt gemacht Schwellenwerte fur Liefer und Dienstleistungsauftrage von obersten und oberen Bundesbehorden fur Liefer und Dienstleistungsauftrage die nicht im Bereich Verteidigung und Sicherheit nicht im Sektorenbereich und nicht von oberen oder obersten Bundesbehorden ausgeschrieben werden fur Liefer und Dienstleistungsauftrage im Bereich der Sektoren Verteidigung u Sicherheit fur Bauauftrage und Konzessionsvergabenbis 2013 27 130 000 200 000 400 000 5 000 000 2014 2015 27 134 000 207 000 414 000 5 186 000 2016 2017 28 135 000 209 000 418 000 5 225 000 2018 2019 29 144 000 221 000 443 000 5 548 000 2020 2021 30 139 000 214 000 428 000 5 350 000 ab 2022 31 140 000 215 000 431 000 5 382 000 ab 2024 32 143 000 221 000 443 000 5 538 000 Vergaberecht fur Vergaben ab Erreichen der Schwellenwerte Bearbeiten Bei Vergabeverfahren ab dem Erreichen der Schwellenwerte in Deutschland falschlicherweise auch oft Europaweite Ausschreibungen genannt gelten die Regeln des Government Procurement Agreement GPA in der Form wie sie in den nationalstaatlichen Vorschriften verankert wurden In Deutschland sind die Regeln im vierten Teil des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB in der Vergabeverordnung VgV in der Sektorenverordnung SektVO in der Vergabeordnung fur die Bereiche Verteidigung und Sicherheit VSVgV der Konzessionsvergabeverordnung KonzVgV sowie den Abschnitten 2 und 3 der VOB A geregelt Bieter aus allen GPA Staaten durfen sich an den Ausschreibungsverfahren beteiligen siehe Artikel 5 der EU Richtlinie 2004 18 EG Allgemeine Grundsatze Bearbeiten 97 GWB enthalt allgemeine Grundsatze des Vergaberechts Wettbewerbsgrundsatz Vergabe im Wettbewerb Transparenzgebot Diskriminierungsverbot bzw Gleichbehandlungsgrundsatz Forderung mittelstandischer Interessen Pflicht zur Losaufteilung Vergabe an fachkundige leistungsfahige zuverlassige und gesetzestreue Unternehmen vormals Eignungstrias nun Eignungsvierklang Wirtschaftlichkeitsgrundsatz Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot Anwendungsbereich Bearbeiten Zur formlichen Ausschreibung ist verpflichtet jeder offentliche Auftraggeber 99 GWB Sektorenauftraggeber 100 GWB und Konzessionsgeber 101 GWB fur offentliche Auftrage Rahmenvereinbarungen und Wettbewerbe 103 GWB und bei dem der geschatzte Netto Auftragswert den jeweiligen Schwellenwert nach 106 GWB erreicht und kein Ausnahmetatbestand eingreift 108 und 109 GWB Offentliche Auftraggeber sind nach 99 GWB unter anderem Gebietskorperschaften Bund Lander Gemeinden juristische Personen offentlichen und privaten Rechts die im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art erfullen und von der offentlichen Hand beherrscht oder uberwiegend finanziert werden naturliche oder juristische Personen des Privatrechts bei Bauauftragen fur die sie zu mehr als 50 offentliche Mittel erhalten naturliche oder juristische Personen des Privaten Rechts die auf dem Gebiet der Trinkwasser oder Energieversorgung oder des Verkehrs tatig sind wenn ihnen von der zustandigen Behorde hierzu eine Erlaubnis erteilt wurde oder aber wenn eine Juristische Person des Offentlichen Rechts auf dieses Unternehmen beherrschenden Einfluss ausubt 103 GWB unterscheidet als offentliche Auftrage Lieferauftrage Beschaffung von Waren Bauauftrage Dienstleistungsauftrage und Auslobungsverfahren z B Architektenwettbewerb Gesondert geregelt sind in 105 GWB Konzessionen darunter jetzt auch die Dienstleistungskonzession Verfahrensarten Bearbeiten 119 GWB unterscheidet verschiedene Verfahrensarten 33 Offenes Verfahren Das offene Verfahren entspricht der offentlichen Ausschreibung fur Auftrage unterhalb der Schwellenwerte Bei diesem Vergabemodus wendet sich der Auftraggeber an eine unbeschrankte Zahl von Unternehmen und fordert diese auf Angebote einzureichen wobei diese Aufforderung durch Veroffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europaischen Union uber das eNotices Portal dem Referat TED Amt fur amtliche Veroffentlichungen der Europaischen Gemeinschaften erfolgt Aufgrund der Tatsache dass eine unbeschrankte Anzahl von einschlagig tatigen Bewerbern Angebote einreichen kann findet ein vollig freier Wettbewerb statt Dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber wird hierdurch in optimaler Weise Rechnung getragen Gleichzeitig wird Manipulationsversuchen auf diese Weise optimal vorgebeugt Um dennoch zu gewahrleisten dass nur taugliche Bewerber am Vergabeverfahren teilnehmen konnen sehen die einschlagigen Vergabeordnungen zum Beispiel 8a VOB A vor dass solche Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschliessen sind die fur das ausgeschriebene Gewerk ihre Eignung also insbesondere ihre Fachkunde Leistungsfahigkeit und Zuverlassigkeit nicht nachweisen konnen Ein wesentlicher Gesichtspunkt des offenen Verfahrens und ebenso auch des nicht offenen Verfahrens ist dass grundsatzlich ein Nachverhandlungsverbot vgl ausdrucklich 15 EU Abs 3 VOB A 34 herrscht Es darf lediglich uber das Angebot und die Eignung des Bieters Aufklarung verlangt werden Der Bieter hat also grundsatzlich nur eine Chance ein passendes Angebot abzugeben one shot Nicht offenes Verfahren Diese Vergabeart steht Auftraggebern in Deutschland seit 2016 neben dem offenen Verfahren einschrankungslos gleichermassen zur Verfugung 35 Im Gegensatz zur entsprechenden beschrankten Ausschreibung im Vergaberecht unterhalb des so genannten EU Schwellenwertes ist beim nicht offenen Verfahren oberhalb des Schwellenwertes zwingend ein offentlicher Teilnahmewettbewerb voranzustellen Dabei werden die Bieter aufgefordert einen Teilnahmeantrag zu stellen und dort ihre Eignung fur die vorgesehene Massnahme zu dokumentieren Aus dem insoweit geeigneten Bieterkreis ist eine beschrankte Anzahl von Bewerbern auszuwahlen und zur Angebotsabgabe aufzufordern Die einschlagigen vergaberechtlichen Bestimmungen sehen dabei vor dass die Zahl der aufgeforderten Bewerber einen echten Wettbewerb sicherstellen muss So bestimmt beispielsweise der 3a Nr 1 VOL A Vergaberecht 12 Auflage 2010 dass bei Bauleistungen mindestens drei geeignete Bewerber aufzufordern sind Verhandlungsverfahren Im Sinne der Grundsatze des offentlichen Vergaberechts wonach ungesunde Begleiterscheinungen wie zum Beispiel wettbewerbsbeschrankende Verhaltensweisen zu bekampfen und die Diskriminierung einzelner Auftragnehmer zu vermeiden sind ist diese Vergabeart nur dann anzuwenden wenn sowohl das Offene Verfahren als auch das Nichtoffene Verfahren unzweckmassig ist In den einschlagigen Vergaberichtlinien zum Beispiel 3a VOB A sind daher die Einzelfalle abschliessend aufgefuhrt in denen das Verhandlungsverfahren zulassig ist Das Verhandlungsverfahren soll moglichst mit mehreren geeigneten Bewerbern durchgefuhrt werden wobei die Wettbewerbsprinzipien unseres Vergaberechts Gleichheit Transparenz auch hier gelten Der Auftraggeber verhandelt mit den ausgewahlten Unternehmen uber die Auftragsbedingungen und erteilt den Zuschlag auf den gunstigsten Bieter Nach allgemeiner Meinung ist dabei auch zulassig Verhandlungen uber den Preis zu fuhren OLG Frankfurt Urteil vom 10 April 2001 11 Verg 1 01 Dabei sind zwei Falle zu unterscheiden Verhandlungsverfahren nach offentlicher Vergabebekanntmachung Um auch bei dieser Vergabeart einen angemessenen Wettbewerb herzustellen ist in gewissen Vergabefallen dem Verhandlungsverfahren eine offentliche Vergabebekanntmachung vorzuschalten Dies gilt beispielsweise dann wenn bei einem Offenen Verfahren oder Nichtoffenen Verfahren kein annehmbares Angebot abgegeben worden ist und die ursprunglichen Vergabeunterlagen nicht grundlegend geandert werden Hier sind die Unternehmen durch eine entsprechende Bekanntmachung aufzufordern ihre Teilnahme am Wettbewerb zu beantragen Die anschliessend durchzufuhrende Auswahl geeigneter Unternehmen geschieht dann im Wesentlichen nach den gleichen Grundsatzen wie diese fur den offentlichen Teilnahmewettbewerb vor Durchfuhrung eines Nichtoffenen Verfahrens gelten Die formalen Voraussetzungen konnen fur Bauleistungen dem 17a VOB A entnommen werden Verhandlungsverfahren ohne offentliche Vergabebekanntmachung Dieses Verfahren ist insbesondere dann zu wahlen wenn etwa aufgrund von Ausschliesslichkeitsrechten zum Beispiel Patentschutz nur ein bestimmter Unternehmer in Betracht kommt oder dies ist der haufigste Fall wenn eine Zusatzleistung zu vergeben ist die sich nicht ohne wesentliche Nachteile vom Hauptauftrag trennen lasst Auch besondere Dringlichkeit fur die zu vergebende Massnahme kann diese Vergabeart rechtfertigen dd Wettbewerblicher Dialog eingefuhrt durch das OPP Gesetz vom 1 September 2005 Diese Vergabeart dient fur besonders komplexe Materien und beinhaltet Elemente des Nichtoffenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens Es soll dann zum Einsatz kommen wenn der Auftraggeber zwar sein Ziel kennt aber nicht weiss wie dies genau zu realisieren ist Der wettbewerbliche Dialog ist dem Grunde nach ein zweistufiges Verfahren mit den Abschnitten Offentlicher Auftraggeber arbeitet im Dialog mit Bewerbern den genauen Gegenstand der Vergabe heraus 6a Abs 1 bis 4 VgV Dabei finden anders als beim Verhandlungsverfahren bei dem nur Teilaspekte ausgehandelt werden Verhandlungen uber alle Einzelheiten des Auftrags statt Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Erstellung der Ausschreibung an der sich die Dialogteilnehmer beteiligen konnen 6a Abs 5 und 6 VgV Die Regelungen des 6a VgV wurden durch Artikel 1 36 des Gesetzes vom 7 Juni 2010 BGBl I S 724 wieder gestrichen Der genaue Ablauf des wettbewerblichen Dialogs in seinen einzelnen Schritten ist in den einschlagigen Vergabeordnungen geregelt 3 EG VOL A 37 Siehe auch De facto Vergabe Innovationspartnerschaft 119 GWB 19 VgV Diese Vergabe dient zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen fur Anforderungen die von bereits auf dem Markt vorhandenen Losungen noch nicht erfullt werden konnen Es gibt keine Vorgabe konkreter Losungswege durch den Auftraggeber Es handelt sich um eine einheitliche Vergabe d h nach der Entwicklung des Produkts oder DL wird kein erneutes Vergabeverfahren benotigt Regelung des Vergabeverfahrens Bearbeiten Regelungen uber die konkrete Ausgestaltung des Vergabeverfahrens wurden bis 2016 dadurch getroffen dass in den 4 bis 7 VgV a F auf Regelwerke verwiesen wurde die von Vergabeausschussen ausserhalb eines offentlich rechtlichen Rechtsetzungsverfahrens erarbeitet wurden Dabei handelte es sich um die Vergabeordnungen fur Leistungen VOL A freiberufliche Leistungen VOF und Bauleistungen VOB A Unter dem Schwellenwert richtet sich das Vergabeverfahren nach der Unterschwellenvergabeordnung UVgO Mit der Vergaberechtsreform 2016 wurden die VOF und VOL in die Vergabeverordnung VgV integriert Fur Bauleistungen findet gemass 2 VgV weiterhin die VOB A Anwendung Durch diese Verweisung erhalt die VOB A fur Auftrage oberhalb der Schwellenwerte Rechtsnormqualitat Seit 2005 existiert ein deutsches Praqualifikationssystem fur die generelle und vom Einzel Vergabefall unabhangige Bewertung eines Bauunternehmens Vergabehandbucher Bearbeiten Fur die praktische Umsetzung der Vorschriften haben die offentlichen Auftraggeber Vergabehandbucher entwickelt Ubergeordnete Bedeutung haben dabei die Vergabehandbucher des Bundes fur den Hochbau und fur den Strassen und Bruckenbau 38 39 Nachprufungsverfahren Bearbeiten Zentrales Element des Vergaberechts in seiner europarechtlichen Pragung ist der Rechtsschutz durch Vergabekammern und Vergabesenate der Oberlandesgerichte Die Einhaltung der Bestimmungen uber das Vergabeverfahren kann bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte auf Antrag von Unternehmen die Interesse an einem Auftrag haben in einem formlichen Nachprufungsverfahren uberpruft werden 155 ff GWB Auf diese Weise konnen subjektive Bieterrechte geltend gemacht werden Zustandig hierfur sind je nach Auftraggeber in einer ersten Stufe die Vergabekammern des Bundes oder der Lander 156 GWB Die Vergabekammern zahlen zur offentlichen Verwaltung sie sind keine Justizbehorden Ihr Verfahren ist allerdings einem gerichtlichen Verfahren angenahert Es ist in 160 170 GWB geregelt Die Vergabekammer entscheidet durch Beschluss der zwar die Rechtsnatur eines Verwaltungsakts hat fur dessen Anfechtung jedoch nicht die allgemeinen Regeln gelten Gegen den Beschluss der Vergabekammer findet die sofortige Beschwerde statt uber die ein Vergabesenat des Oberlandesgerichts entscheidet das fur den Sitz der Vergabekammer zustandig ist 171 GWB Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist ausgeschlossen Das Beschwerdeverfahren ist in 171 bis 184 GWB geregelt Vergaberecht fur Vergaben unterhalb der Schwellenwerte Bearbeiten nbsp Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit Februar 2017 nicht mehr aktuell zu sein Unterschwellenvergabeordnung UVgO Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte die etwa 90 aller Auftragsvergaben ausmachen gilt nur nationales Recht Beteiligen durfen sich Bieter aus dem gesamten Europaischen Wirtschaftsraum EWR Der EWR umfasst neben den 27 Mitgliedslandern der Europaischen Union auch Island Norwegen und Liechtenstein Die Schweiz ist durch ein separates Abkommen eingebunden Die Rechtsgrundlage hierfur ergibt sich aus dem Einigungsvertrag zur Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft der Einigung zum EWR und dem separaten Abkommen mit der Schweiz In Deutschland gelten der vierte Teil des GWB die VgV die VOF sowie die besonderen der VOB und der VOF nicht Insoweit gibt es keine Regelung des Vergabeverfahrens mit Rechtsnormqualitat und keine subjektiven Bieterrechte Laut dem Bundesverfassungsgericht 40 besteht jedoch auch im Unterschwellenbereich fur den Bieter die Moglichkeit sich auf ein subjektives Recht aus der Anwendung der VOL VOB und der daraus resultierenden Selbstbindung der Verwaltung zu berufen und somit Rechtsschutz nach dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Justizgewahrungsanspruch zu verlangen Das BVerfG sah die Rechtsschutzgarantie des Art 19 Abs 4 GG als nicht einschlagig an weil die Vergabestelle nicht als Hoheitstrager handele sondern wie ein Verbraucher als Nachfrager am Markt tatig werde Die Vergabeordnungen gewahren aber dennoch durchaus subjektive Bieterrechte Massgebend fur die Vergabe sind das Haushaltsrecht des Bundes und der Lander und Verwaltungsvorschriften Diese sehen die Anwendung der UVgO bzw der VOB A Basisparagraphen vor Der formelle Rechtsschutz nach dem GWB besteht nicht allerdings konnen Fach oder Rechtsaufsichtsbehorden als Nachprufungsstellen formlos angerufen werden Ansonsten besteht nur die Moglichkeit von Sekundarrechtsschutz durch Geltendmachung etwaiger Schadensersatzanspruche Die Trennung des Rechtsschutzes oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte ist mittlerweile auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt dass die Beschrankung des Primarrechtsschutzes im Vergaberecht auf Auftragsvergaben oberhalb bestimmter Schwellenwerte verfassungsgemass ist 40 Damit schien vorerst ein Schlussstrich unter die sehr divergierende Rechtsprechung verschiedener Oberverwaltungsgerichte gesetzt zu sein Das Oberverwaltungsgericht fur das Land Rheinland Pfalz hat im Jahr 2005 fur die gerichtliche Uberprufung der Vergabe offentlicher Auftrage die die Schwellenwerte nicht erreichen den Verwaltungsrechtsweg im Sinne des 40 Abs 1 VwGO eroffnet 41 Damit bestand erstmals effektiver Rechtsschutz auch fur Auftrage unterhalb der Schwellenwerte Die Entscheidung war jedoch hoch umstritten Das Verfahren endete namlich in einem Vergleich der beiden Parteien es handelte sich um den Ankauf von Rustungsgutern und es gab relativ zugig gegenteilige Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte und einiger Zivilgerichte Andererseits wurde die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz auch von einigen anderen Verwaltungsgerichten als Vorbild empfunden und auch zahlreiche Zivilgerichte verneinten eine Zustandigkeit fur Vergabestreitigkeiten ihrerseits und verwiesen auf den Verwaltungsrechtsweg Der Streit um den richtigen Rechtsweg durfte nunmehr beendet sein Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden dass die ordentlichen Gerichte fur den Primarrechtsschutz bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte zustandig sind 42 Seit Mitte 2006 liegt auch eine interpretierende Mitteilung der EU Kommission zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte sowie bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession vor Hiergegen hatte die Bundesregierung Klage wegen Kompetenzuberschreitung erhoben denn es bestand nach Auffassung der Bundesregierung die Befurchtung dass uber diesen Weg doch ein Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte eingefuhrt werden konnte Das Europaische Gericht hat die Klage am 20 Mai 2010 fur unzulassig zuruckgewiesen T 258 06 Durch die geplante zweite Stufe der Vergaberechtsnovelle konnte in Zukunft auch im Unterschwellenbereich ein Primarrechtsschutz fur ubergangene Bieter eingefuhrt werden Es bleibt abzuwarten ob und wenn ja in welcher Form der Gesetzgeber einen solchen im Gesetz verankern wird Es bestunde zum einen die Moglichkeit den oberschwelligen Rechtsschutz auf die Vergaben im Unterschwellenbereich und auf Vergaben von Dienstleistungskonzessionen auszuweiten Zum anderen ware auch eine Modifikation des Rechtsschutzes im Oberschwellenbereich fur Vergaben unterhalb der Schwellenwerte denkbar oder aber die Neugestaltung eines speziellen Vergaberechtsschutzes fur den Unterschwellenbereich Vergaben ausserhalb des Vergaberechts Bearbeiten In den letzten Jahren ist immer ofter die sog In House Vergabe bzw eines In House Geschafts in den Blickwinkel des EuGH geraten beginnend mit der sog Teckal Entscheidung 43 Mittlerweile gibt es dazu eine sehr ausgepragte Rechtsprechung bei der u a der kommunale Einfluss auf den Bieter und die Kontrollmoglichkeiten beachtet werden mussen Arzneimittel Rabattvertrage in der Gesetzlichen Krankenversicherung Bearbeiten Bei Arzneimittel Rabattvertragen fallt laut einem Hinweis Beschluss des OLG Karlsruhe vom 19 November 2007 die Vergabepraxis bei den Krankenkassen unter das Sozialrecht Deshalb seien bei Streitigkeiten in dieser Situation nicht die Vergabekammern der Gerichte zustandig sondern die Sozialgerichte In besagtem Fall hatten Pharmahersteller vor mehreren Vergabekammern darunter beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen das Ausschreibungsverfahren der AOK eingelegt Das OLG KA verneinte die Zustandigkeit dieser Stellen Demgegenuber hat das OLG Dusseldorf mit Beschluss vom 18 Dezember 2007 festgestellt dass das von der Vergabekammer Dusseldorf ausgesprochene Zuschlagsverbot an die AOKs fortwahrt bis der Europaische Gerichtshof uber die Anwendbarkeit des Vergaberechts entschieden habe 44 Das OLG halt die Anwendbarkeit des Vergaberechts fur gegeben und die Vergabekammern fur zustandig Die AOKs hatten demgegenuber auf 69 und 130a Abs 9 SGB V verwiesen die ihres Erachtens den Weg zu den Sozialgerichten zuwiesen Am 22 April 2008 hat das Bundessozialgericht entschieden dass bei Streitigkeiten aufgrund des Versorgungsauftrages von Krankenkassen fur ihre Versicherten ausschliesslich der Weg uber die Sozialgerichte gegeben sei 45 Nach den Ausfuhrungen des Gerichtes stehe dies im Einklang mit dem Grundgesetz und den europarechtlichen Vorschriften Rechtssicherheit besteht damit jedoch fur die gesetzlichen Krankenkassen und die Arzneimittel Hersteller noch keine weil bislang unklar ist ob die derzeit laufenden Verfahren vor den Landgerichten und Vergabekammern trotz dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts fortgesetzt werden 46 Da die Landgerichte und Vergabekammern jedoch auf ihrer Zustandigkeit bestanden verhandelte der Bundesgerichtshof BGH als letzte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit uber die Zustandigkeit Sein Urteil verargerte die Richter des Bundessozialgerichts da der BGH der Auffassung war Sozialgerichtsverfahren dauerten zu lange im Vergleich zu Zivilgerichtsverfahren und Sozialgerichte seien nicht generell zustandig fur Beschwerden uber Arzneimittel Rabattvertrage 47 Dem widersprachen die Richter des Bundessozialgerichts jedoch und wiesen die Kritik zuruck Sozialgerichtsverfahren seien zu langsam 48 Weitere Brisanz erhielt die Streitigkeit zunachst durch eine Entscheidung der Europaischen Kommission Sie hatte der Bundesregierung eine Vertragsverletzungsklage vor dem Europaischen Gerichtshof angedroht weil die EU Regeln fur das Offentliche Auftragswesen bei der Vertragsvergabe nicht einhalten wurden Die deutsche Bundesregierung erhielt eine zweimonatige Frist eingeraumt die Gesundheitsreform an das EU Recht anzupassen um eine Vertragsverletzungsverfahrens Klage zu vermeiden 49 Die Bundesregierung erklarte im September 2008 dass ab 1 Januar 2009 ein eindeutiger Rechtsweg bei Beschwerden gegen die Rabattvertragsvergabe gelte Die Nachprufungsantrage der Arzneimittelhersteller werden demnach von den Vergabekammern der Lander oder des Bundes nach den Wettbewerbsgesetzen bearbeitet Wenn es gegen das Urteil der Vergabekammern zu Beschwerden komme wurden diese durch die Landessozialgerichte innerhalb von funf Wochen nach dem Sozialrecht verhandelt 50 Mit Art 3 des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes wurde diese gesonderte Zustandigkeit wieder aus dem GWB entfernt Fachanwalt fur Vergaberecht BearbeitenSeit 2015 gibt es in Deutschland den Titel des Fachanwalts fur Vergaberecht 51 Rechtsanwalte konnen diese Zusatzqualifikation zum Fachanwalt erwerben wenn sie fur den Nachweis der theoretischen Kenntnisse einen entsprechenden Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Stunden absolviert und drei Klausuren bestanden haben sowie 40 Falle aus dem Vergaberecht bearbeitet haben davon funf gerichtliche Verfahren oder Nachprufungsverfahren 52 Literatur BearbeitenMalte Muller Wrede Kompendium des Vergaberechts 2 Auflage Bundesanzeiger Verlag Koln 2013 ISBN 978 3 8462 0050 6 Stephan Rechten Marc Robke Basiswissen Vergaberecht Bundesanzeiger Verlag 2013 ISBN 978 3 8462 0012 4 Ramin Goodarzi Public Private Partnership Uber die offentliche Ausschreibung zur erfolgreichen Gemeinschaft von Staat und Privatwirtschaft VDM Verlag Dr Muller 2008 ISBN 978 3 639 01304 7 Uwe Blaurock Der Staat als Nachfrager Verlag Mohr Siebeck Tubingen 2008 ISBN 978 3 16 149697 4 Ralf Leinemann Die Vergabe offentlicher Auftrage VOB A VOL A VOF VgV GWB Nachprufung von Vergabeverfahren Vergabestrafrecht Korruptionspravention 4 Auflage Werner Verlag Koln 2007 ISBN 978 3 8041 4763 8 Norbert Wimmer Thomas Muller Wirtschaftsrecht International Europaisch National Springer Wien New York 2007 ISBN 978 3 211 34037 0 Stefan Hertwig Praxis der offentlichen Auftragsvergabe NJW Schriften Band 65 4 Auflage C H Beck 2009 ISBN 978 3 406 55383 7 Fridhelm Marx Vergaberecht fur Versorgungsbetriebe NomosPraxis Baden Baden 2011 ISBN 978 3 8329 6132 9 Dieter B Schutte Vergaberecht bei offentlichen Auftragen Eine Einfuhrung anhand von Fallen Kohlhammer 2001 ISBN 3 17 017226 3 Horst Hopf Vergabemanagement bei offentlichen Auftragen Bund Lander Gemeinden Ein Leitfaden fur die Ausbildung und Fortbildung in der Praxis C F Muller Verlag 2002 ISBN 3 8114 1801 7 Rainer Noch Vergaberecht kompakt Verfahrensablauf und Entscheidungspraxis 4 Auflage Werner Verlag 2008 ISBN 978 3 8041 2762 3 Rebecca Schaffer Die freien und gemeinnutzigen Trager im europaischen Vergaberecht Johannes Herrmann Verlag Giessen 2009 ISBN 978 3 937983 26 4 Bernd Dusterdiek Hendrik Rowekamp VOL A und VOL B Kurzerlauterungen fur die Praxis 6 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart 2011 ISBN 978 3 17 021532 0 Dieter Schutte Michael Horstkotte Vergabe offentlicher Auftrage Eine Einfuhrung anhand von Fallen aus der Praxis 2 Auflage Verlag Kohlhammer 2011 ISBN 978 3 17 019727 5 Hans Joachim Priess Niels Lau Rudiger Kratzenberg Hrsg Wettbewerb Transparenz Gleichbehandlung 15 Jahre GWB Vergaberecht Festschrift fur Fridhelm Marx Verlag C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 65266 0 Thomas Mosinger Patrick Thomas Verteidigungs und Sicherheitsvergaben C H Beck 2014 ISBN 978 3 406 65801 3 Aufsatze Alexander Petschulat Auswirkungen von Vergabeerleichterungen in der Corona Krise auf die Ausschreibung von Planungsleistungen in Zeitschrift fur deutsches und internationales Bau und Vergaberecht 2020 S 472ff Peter Michael Probst Fabian Winters Einfuhrung in das Vergaberecht oberhalb der Schwellenwerte In Juristische Schulung JuS 2019 S 1157 ff Jan Byok Die Entwicklung des Vergaberechts seit 2013 In NJW 2014 S 1492 ff Rebecca Schaffer Die Anwendung des europaischen Vergaberechts auf sozialrechtliche Dienstleistungserbringungsvertrage In Zeitschrift fur Europaisches Sozial und Arbeitsrecht ZESAR 2009 S 374 380 Detlef Ulmer Turgut Pencereci Eilrechtsschutz bei den Vergaben im Unterschwellenbereich In Der Kommunaljurist KommJur 2008 S 81 ff Fridhelm Marx Vergaberecht Was ist das In Recht und Wettbewerb Festschrift fur Rainer Bechtold Munchen 2006 S 305 ff Kommentare Herman Punder Martin Schellenberg Hrsg Vergaberecht Handkommentar 3 Auflage Verlag Nomos 2019 ISBN 978 3 8487 3043 8 Wolfgang Heiermann Christopher Zeiss Hrsg juris Praxiskommentar Vergaberecht 4 Auflage Juris Saarbrucken 2013 ISBN 978 3 86330 029 6 Jan Ziekow Uwe Carsten Vollink Hrsg Vergaberecht Kommentar 2 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64724 6 Rudolf Weyand Vergaberecht Praxiskommentar zu GWB VgV SektVO VOB A VOLA A VOF 4 Auflage Munchen 2012 ISBN 978 3 406 62681 4 Weblinks BearbeitenVergabebrief Zusammenstellung aller Vergaberegeln und der Rechtsprechung des EuGH zum Vergaberecht Rechtsschutzmoglichkeiten unterhalb der EU Schwellenwerte Wolters Kluwer Deutschland GmbH 4 Februar 2021Einzelnachweise Bearbeiten Hans Joachim Priess Handbuch des europaischen Vergaberechts Gesamtdarstellung der EU EWR Vergaberegeln mit Textausgabe 3 neu bearb u erw Auflage Carl Heymanns Verlag Koln Berlin Bonn Munchen 2005 ISBN 978 3 452 25875 5 Hans Joachim Priess Ex Marxianis ius oritur Marx sche Rechtsuberzeugungen im deutschen und europaischen vergaberecht In Hans Joachim Priess Niels Lau Rudiger Kratzenberg Hrsg Wettbewerb Transparenz Gleichbehandlung 15 Jahre GWB VergaberechtFestschrift fur Fridhelm Marx C H Beck Munchen 2013 ISBN 3 406 65266 2 S 571 584 Bundeskartellamt Homepage Die Vergabekammern des Bundes Abgerufen am 17 Februar 2021 Bundeskartellamt Links amp Adressen Vergabekammern der Lander Abgerufen am 17 Februar 2021 Ubersicht uber die Vergabekammern und Vergabesenate des Bundes und der Lander PDF Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 5 Februar 2022 abgerufen am 17 Februar 2021 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www reguvis de Richtlinie 2004 17 EG Vergaberichtlinie fur den Wasser Energie Verkehr u Postbereich Richtlinie 2004 18 EG Vergaberichtlinie fur Bau Liefer und Dienstleistungen Anderungen der Vergabeverordnung Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts Richtlinie 2007 66 EG Anderungen durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz Die Veroffentlichung erfolgt in Form einer Delegierten Verordnung zur Anderung der Richtlinien 2014 24 EU Da 2 VgV auf diese Richtlinien verweist erlangen die veroffentlichten neuen Schwellenwerte unmittelbare Wirkung auch wenn eine Richtlinie sonst keine unmittelbare Wirkung im nationalen Recht hat Verordnung EG Nr 1177 2009 Schwellenwerte ab 1 Januar 2010 Verordnung EU Nr 1251 2011 der Kommission vom 30 November 2011 zur Anderung der Richtlinien 2004 17 EG 2004 18 EG und 2009 81 EG des Europaischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte fur Auftragsvergabeverfahren Verordnung EU Nr 1336 2013 Schwellenwerte ab 1 Januar 2014 Verordnung EU 2015 2170 Schwellenwerte ab 1 Januar 2016 Verordnung EU 2017 2366 Schwellenwerte ab 1 Januar 2018 Verordnung EU 2019 1828 Schwellenwerte ab 1 Januar 2020 Verordnung EU 2021 1950 Verordnung EU 2021 1951 Verordnung EU 2021 1952 Verordnung EU 2021 1953 L 202302495DE 000101 fmx xml Abgerufen am 21 November 2023 L 202302496DE 000101 fmx xml Abgerufen am 21 November 2023 L 202302510DE 000101 fmx xml Abgerufen am 21 November 2023 L 202302497DE 000101 fmx xml Abgerufen am 21 November 2023 a b EU Kommission Neue Schwellenwerte ab 1 1 2014 14 Dezember 2013 abgerufen am 29 November 2021 Neue EU Schwellenwerte 2016 2017 veroffentlicht 30 November 2015 abgerufen am 29 November 2021 Vergaberecht Neue EU Schwellenwerte zum 01 01 2018 dogan legal In dogan legal Vergaberecht IT Recht und Energierecht 22 November 2017 dogan legal abgerufen am 23 November 2017 2019 12 03 EU Schwellenwerte ab 2020 19 Dezember 2019 abgerufen am 9 Marz 2020 EU Schwellenwerte 2022 2023 veroffentlicht 15 November 2021 abgerufen am 29 November 2021 Okan Dogan Vergabe Neue EU Schwellenwerte 2024 2025 veroffentlicht 21 November 2023 abgerufen am 21 November 2023 deutsch Verfahrensarten dejure org abgerufen am 27 Juli 2017 Fur die anderen Vergabeordnungen ist das Verhandlungsverbot nicht ausdrucklich ausgesprochen sondern ergibt sich im Umkehrschluss daraus dass fur das Verhandlungsverfahren Verhandlungen ausdrucklich vorgesehen sind vgl auch 119 Abs 5 GWB Vgl 119 Abs 2 Satz 1 GWB Bis dahin durften offentliche Auftraggeber das nicht offene Verfahren nur ausnahmsweise aus abschliessend aufgefuhrten Grunden anwenden Verordnung zur Anpassung der Verordnung uber die Vergabe offentlicher Auftrage Vergabeverordnung VgV sowie der Verordnung uber die Vergabe von Auftragen im Bereich des Verkehrs der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung Sektorenverordnung SektVO Bekanntmachung der Vergabe und Vertragsordnung fur Leistungen Teil A PDF bmwi de 20 November 2009 abgerufen am 17 November 2019 Vergabe und Vertragshandbuch des Bundes Memento vom 25 August 2010 im Internet Archive fur Hochbaumassnahmen BMVBS Abteilung S Memento vom 22 August 2010 im Internet Archive mit den aktuellen Fassungen des HVA B StB des HVA L StB und des HVA F StB a b Beschluss vom 13 Juni 2006 1 BvR 1160 03 7 B 10356 05 Fundstelle NZBau 2005 411 412 LNRO 2005 15068 BVerwG 6 B 10 07 Beschluss vom 2 Mai 2007 Bundesverwaltungsgericht Abgerufen am 16 Mai 2019 EuGH Urteil vom 18 November 1999 Teckal Srl gegen Gemeinde Viano Azienda Gas Acqua Consorziale AGAC Reggio Emilia C 107 98 ECLI EU C 1999 562 OLG Dusseldorf Beschluss des Vergabesenats vom 18 Dezember 2007 VII Verg 47 07 ECLI DE OLGD 2007 1218 VII VERG47 07 00 Bundessozialgericht Beschluss vom 22 April 2008 B 1 SF 1 08 R Rabattvertrage BSG stutzt Stuttgarter Richter In Pharmazeutische Zeitung PZ Nachrichten Archiv vom 22 April 2008 AOK Rabattvertrage I BGH Urteil schafft keine Klarheit In Pharmazeutische Zeitung 34 2008 AOK Rabattvertrage II BSG kritisiert BGH Entscheidung In Pharmazeutische Zeitung 34 2008 Medikamenten Rabattvertrage EU droht Deutschland mit Klage In Handelsblatt 6 Mai 2008 Rabattvertrage Sozialgerichte sollen entscheiden Pharmazeutische Zeitung online 5 September 2008 Beschluss der Satzungsversammlung 8 Sitzung der 5 Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer am 16 Marz 2015 in Berlin abgerufen am 27 Marz 2017 4 I 5 I v 14o FAO in der Fassung vom 1 November 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vergaberecht Deutschland amp oldid 239333008