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Preisgesetz ist die amtliche Kurzbezeichnung fur das deutsche Ubergangsgesetz uber Preisbildung und Preisuberwachung PreisG Es wurde am 10 April 1948 durch den Wirtschaftsrat fur das bizonale Wirtschaftsgebiet erlassen und am 21 April 1948 verkundet WiGBl S 27 Das Gesetz galt zunachst nur fur die amerikanische und die britische Besatzungszone in Deutschland sein Geltungsbereich wurde aber durch Bundesgesetz mit Wirkung vom 1 Januar 1950 1 auf die Lander der franzosischen Besatzungszone zu der auch der bayerische Landkreis Lindau gehorte ausgedehnt Im Laufe der Jahrzehnte verlor es an Bedeutung und ist im 21 Jahrhundert nur noch auf wenige sachliche Geltungsbereiche beschrankt insbesondere die Auftrage der offentlichen Hand mit Ausnahme derer fur Bauleistungen BasisdatenTitel Ubergangsgesetz uber Preisbildung und PreisuberwachungKurztitel PreisgesetzAbkurzung PreisGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie WirtschaftsverwaltungsrechtFundstellennachweis 720 1Erlassen am 10 April 1948 WiGBl S 27 Inkrafttreten am 1 April 1948Letzte Anderung durch Art 22 G vom 18 Februar 1986 BGBl I S 265 270 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Mai 1986 Art 53 G vom 18 Februar 1986 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 1 1 Einheitliche Regelungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1 2 Rustungsauftrage 1 3 Entwicklung seit 2013 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenEinheitliche Regelungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Bearbeiten Das Preisgesetz ermachtigte den Direktor der Verwaltung fur Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebietes Direktor fur Wirtschaft und die obersten Landesbehorden Anordnungen und Verfugungen zu erlassen durch die Preise Mieten Pachten Gebuhren und sonstige Entgelte fur Guter und Leistungen jeder Art ausgenommen Lohne festgesetzt oder genehmigt werden oder durch die der Preisstand aufrechterhalten werden soll Die dem Direktor fur Wirtschaft erteilte Ermachtigung ist nach Art 129 GG auf den Bundesminister fur Wirtschaft ubergegangen Im Hinblick auf die mit der Wahrungsreform in den Westzonen verbundenen Erwartungen sollte das Preisgesetz nach seinem 16 bereits am 31 Dezember 1948 wieder ausser Kraft treten Doch auch in der Folgezeit konnte nicht auf preisregulierende staatliche Massnahmen verzichtet werden Schon in direktem Zusammenhang mit der Wahrungsreform wurden am 24 Juni 1948 das Gesetz uber Leitsatze fur die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform und am 25 Juni 1948 die Anordnung uber Preisbildung und Preisuberwachung nach der Wahrungsreform erlassen Letztere sah vor dass ungeachtet des mittelfristigen wirtschaftspolitischen Ziels der Preisfreigabe die Preisbindungsvorschriften fur landwirtschaftliche Bedarfsguter und Erzeugnisse Energie Arzneimittel Rohstoffe Mieten und Pachten bestimmte Kulturguter und Beforderungsentgelte als Hochst Fest oder Mindestpreisvorschriften in Kraft blieben In der Folgezeit wurden Preisvorschriften mehr und mehr ausser Kraft gesetzt Derzeit Stand sind nur noch wenige auf der Ermachtigungsgrundlage des 2 PreisG beruhende Rechtsverordnungen in Kraft z B die Verordnung PR Nr 30 53 uber die Preise bei offentlichen Auftragen vom 21 November 1953 2 die jedoch nicht fur Bauleistungen gilt 3 Allerdings bestehen spezialgesetzlich geregelte Preis und Tarifvorschriften so z B fur Arzneimittel und im Beforderungsgewerbe Auch die Entgelte fur die Tatigkeit der freien Berufe sind weitgehend durch Gebuhrenordnungen und Vergutungsgesetze geregelt Die Geltungsdauer des Gesetzes selbst wurde mehrfach verlangert zuletzt durch Bundesgesetz vom 29 Marz 1951 bis zum Inkrafttreten eines neuen Preisgesetzes 4 Sollte sich eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit ergeben konnen sowohl der Bundesminister fur Wirtschaft als auch die obersten Landesbehorden jederzeit von den im Preisgesetz enthaltenen Ermachtigungen Gebrauch machen Das Preisgesetz ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12 November 1958 mit dem Grundgesetz vereinbar 5 In Auftragen fur die offentliche Hand sind grundsatzlich Marktpreise zu vereinbaren Ist dies nicht moglich beispielsweise wegen fehlender Anbieter kann nach den Leitsatzen fur die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten 6 entsprechend der Rangfolge der Preistreppe ein Selbstkostenfestpreis oder Selbstkostenrichtpreis und in Ausnahmefallen ein Selbstkostenerstattungspreis vereinbart werden Die Ermittlung der Selbstkosten ist eine der Aufgaben der betrieblichen Kosten und Leistungsrechnung Die Preisuberwachungsstellen der Bundeslander konnen je nach vereinbarten Preistyp vor wahrend und nach dem Auftrag prufen ob die in Rechnung gestellten Kosten angemessen sind Offentliche Auftraggeber haben ausserdem die Regelungen des Vergaberechts zu berucksichtigen Rustungsauftrage Bearbeiten Daruber hinaus hat das Bundesamt fur Ausrustung Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr BAAINBw fruher Bundesamt fur Wehrtechnik und Beschaffung BWB fur Verteidigungsauftrage ein eigenes begrenztes und vertraglich zu vereinbarendes Prufrecht fur Selbstkostenfestpreise und Selbstkostenrichtpreise entsprechend einer Ressortvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium fur Wirtschaft und Technologie 7 In der Diskussion uber die Rustungsbeschaffung fur die Bundeswehr im Oktober 2014 wies Georg Wilhelm Adamowitsch Hauptgeschaftsfuhrer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits und Verteidigungsindustrie darauf hin dass die Rustungsunternehmen aufgrund des offentlichen Preisrechts nur eine Gewinnmarge von maximal 6 hatten 8 Bei dieser Gewinnmarge handelt es sich um einen nach der sogenannten Bonner Formel ermittelten kalkulatorischen Gewinnzuschlag auf die gemass den Leitsatzen fur Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten ermittelten Selbstkosten die auch kalkulatorische Bestandteile z B Zinsen enthalten Nach Bontrup konnte der Staat bei einer entsprechenden Novellierung des Preisrechts Einsparungen in Milliardenhohe erzielen 9 Entwicklung seit 2013 Bearbeiten Das Bundesministerium fur Wirtschaft und Technologie BMWi hat Ende 2013 ein Gutachten zur Bedeutung und Relevanz der VO PR 30 53 in Auftrag gegeben Es sollte eine Standortbestimmung unter Betrachtung von Notwendigkeit Sinn und Zweck hoheitlicher preisrechtlicher Vorgaben fur die Vergabe offentlicher Liefer und Dienstleistungsauftrage erfolgen Den Zuschlag bekam das Institut fur Forschung und Transfer RIF e V in Dortmund bzw eine Bietergemeinschaft bestehend aus dem RIF e V und Oliver Dorr durchgefuhrt wurde das Gutachten von Oliver Dorr und Andreas Hoffjan Das Gutachten wurde vom BMWi abgenommen und veroffentlicht 10 Auf Basis dieses Gutachtens und der Empfehlungen wird das BMWi uber eine Novellierung der Vorschriften des offentlichen Preisrechts entscheiden Literatur BearbeitenZentrum fur Europaische Wirtschaftsforschung Problematik der kalkulatorischen Zinsen im Rahmen offentlicher Auftrage Dienstleistungsauftrag des BMF Projektnummer 7 05 Mannheim 2005 Andreas Hoffjan Timo Hovelborn Christian Strickmann Das Preisrecht bei offentlichen Auftragen empirische Befunde vor dem Hintergrund aktueller Reformbemuhungen Zeitschrift fur offentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen ZogU 2013 3 ff Abgerufen am 7 Marz 2014 Wolfgang Attrot Kurzdarstellung des Preisrechts bzw der Preisprufung Abgerufen am 7 Marz 2014 Timo Hovelborn Angemessener Gewinnaufschlag von Entsorgungsunternehmen bei offentlichen Auftragen Springer Fachmedien Wiesbaden 2014 ISBN 978 3 658 01492 6 Horst Greiffenhagen Gegen die Flucht aus dem Preisrecht im Kommunalbereich zugleich ein Beitrag zu 2 Abs 4Nr 1 VO PR Nr 30 53 abgerufen am 19 Juli 2019 Weblinks BearbeitenText des Preisgesetzes BVerfG Beschluss vom 12 November 1958 2 BvL 4 26 40 56 1 7 57 Verordnung PR 30 53Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Erstreckung und zur Verlangerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes vom 21 Januar 1950 BGBl S 7 Geltung ab 1 Januar 1950 BAnz Nr 244 S 1 Text der VO PR 30 35 2 Abs 5 VO PR 30 53 Gesetz zur weiteren Verlangerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes vom 29 Marz 1951 BGBl I S 223 Geltung ab 1 April 1951 BVerfG Beschluss vom 12 November 1958 Az 2 BvL 4 56 2 BvL 26 56 2 BvL 40 56 2 BvL 1 57 2 BvL 7 57 BVerfGE 8 274 Preisgesetz Leitsatze fur die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten PDF Datei 45 kB Ressortvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium fur Wirtschaft und Technologie uber vertragliche Preisprufrechte des BWB vom 1 Februar 2010 PDF Datei 2020 kB Interview mit der Frankfurter Rundschau Abgerufen am 9 Oktober 2014 Staatsausgaben senken durch Novellierung des Preisrechts S 9 Abgerufen am 13 Oktober 2014 Die Bedeutung der Verordnung PR Nr 30 53 uber die Preise bei offentlichen Auftragen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Preisgesetz Deutschland amp oldid 237701037