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Der Begriff Entgelt n Plural Entgelte bezeichnet die in einem Vertrag vereinbarte Gegenleistung Ein entgeltlicher Vertrag ist also insbesondere ein gegenseitiger Vertrag bei dem Leistung und Gegenleistung in einem Gegenseitigkeitsverhaltnis Synallagma stehen Die Bindung kann aber auch auf andere Weise hergestellt werden etwa durch Vereinbarung einer Bedingung 1 Der Begriff der Entgeltlichkeit ist damit weiter als der der Gegenseitigkeit Unentgeltlich ist der Vertrag dagegen wenn keine Gegenleistung vereinbart ist 2 Umgangssprachlich versteht man unter Entgelt haufig das Arbeitsentgelt also jene Vergutung welche fur eine Arbeitsleistung vereinbart wurde Umgangssprachlich aber auch in Preislisten und allgemeinen Geschaftsbedingungen AGB wird der Begriff Gebuhr falschlich fur Entgelte verwendet die fur privatwirtschaftliche Leistungen erhoben werden Beispiel Bankgebuhren oder Anmeldegebuhr was in bestimmten Fallen einen Wettbewerbsverstoss darstellen kann 3 Siehe auch Schutzgebuhr Gebuhr Inhaltsverzeichnis 1 Entgelt und Geld 2 Leistung und Gegenleistung 3 Entgelt im Umsatzsteuerrecht 4 Unentgeltliche Rechtsgeschafte 5 Strafrecht 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseEntgelt und Geld BearbeitenLeistungen werden mit einer Gegenleistung vergolten oder entgolten was aber mit einer Geldzahlung zunachst nichts zu tun hat weshalb die oft anzutreffende Schreibung Entgeld falsch ist Umgekehrt bedeutet unentgeltlich nicht kostenlos 2 Haufig besteht das Entgelt allerdings tatsachlich in einer Geldleistung Aber auch der Tausch etwa Briefmarke gegen Briefmarke ist ein entgeltliches Rechtsgeschaft Jedes Tauschobjekt wird um des anderen Willen hingegeben Die Burgschaft andererseits bei der typischerweise Geld gezahlt werden muss kennt keine Gegenleistung ist also ebenso unentgeltlich wie die Schenkung selbst eines Geldbetrages Leistung und Gegenleistung Bearbeiten Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Entgeltforderung die z B in Deutschland in 286 Abs 3 S 1 und 288 Abs 2 BGB erwahnt ist ist demnach nicht gleichbedeutend mit Geldforderung mag es im konkreten Fall auch eine solche sein Es handelt sich vielmehr um eine Forderung die als Gegenleistung fur eine Leistung versprochen war Daher fallt beispielsweise der Ruckzahlungsanspruch des Darlehensgebers obwohl er eine Geldforderung ist nicht unter den erhohten Verzugszins des 288 Abs 2 BGB 4 Die Ruckgabe ist nicht Entgelt fur die Hingabe des Darlehens Ebenso scheiden Schadensersatzanspruche Vertragsstrafen und Bereicherungsanspruche aus 5 Bei neueren insbesondere europarechtlich beeinflussten Gesetzesanderungen ist die Terminologie nicht mehr streng eingehalten so soll etwa auch die einseitig verpflichtende Burgschaft entgeltlich im Sinne des 312 BGB sein 6 Abhangig vom Vertragstyp der sich nach der Art der Leistung bestimmt spricht man beispielsweise von Arbeitsentgelt aus Arbeitsvertrag statt Werkentgelt spricht man dagegen eher von Werklohn statt Mietentgelt von Mietzins bzw seit der Schuldrechtsmodernisierung von Miete Welche der beiden Versprechen man als Leistung welche als Gegenleistung bezeichnet ist in gewisser Weise austauschbar Grundsatzlich bezeichnet man das als Leistung was dem Vertrag seinen typischen Charakter gibt etwa das Erbringen von Diensten beim Dienstvertrag die Herstellung eines Werkes beim Werkvertrag und so weiter Dennoch kann auch die Gegenleistung eine Leistung im Sinne der gesetzlichen Regelungen sein Entgelt im Umsatzsteuerrecht BearbeitenIm Umsatzsteuerrecht bezeichnet man als Entgelt die Leistung des Leistungsempfangers ohne Umsatzsteuer die der leistende Unternehmer im Rahmen des Leistungsaustauschs erhalt Damit ist das umsatzsteuerliche Entgelt nicht mit den Begriffen Preis und privatrechtliches Entgelt gleichzusetzen vgl beispielsweise fur Deutschland 10 Abs 1 Satz 2 UStG 1 Abs 1 Nr 1 Satz 1 UStG Unentgeltliche Rechtsgeschafte BearbeitenPer definitionem unentgeltliche Rechtsgeschafte sind im deutschen Recht beispielsweise der Auftrag im Gegensatz zum entgeltlichen Geschaftsbesorgungsvertrag die Leihe sonst spricht man von Miete die Schenkung sonst Kauf und die Burgschaft Die korrekte Terminologie wird umgangssprachlich meist nicht eingehalten Selbst der Maklervertrag ist im strengen Sinne unentgeltlich Der Makler ist nach dem meist vertraglich abbedungenen gesetzlichen Leitbild des BGB nicht zum Tatigwerden verpflichtet die Leistungen stehen demnach zu keinem Zeitpunkt im Gegenseitigkeitsverhaltnis Das BGB misstraut den unentgeltlichen Rechtsgeschaften Da derjenige der eine Leistung verspricht keine Gegenleistung erhalten wird muss er vor ubereiltem Vertragsschluss geschutzt werden vgl die Formvorschrift des 518 BGB fur die Schenkung Andererseits ist wer eine Leistung unentgeltlich erhalten hat weniger schutzwurdig vgl 528 BGB 816 Abs 1 S 2 BGB 822 BGB Einen vergleichbaren Schutz kannte das romische Recht noch nicht wie ein Vergleich zur der Schenkung donatio nahestehenden pollicitatio Versprechen zeigt 7 Strafrecht BearbeitenSexuelle Handlungen die von einer Person uber 18 Jahren mit einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt vorgenommen werden sind als sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar 182 Absatz 2 StGB Wenn eine Person unter 18 Jahren gegen Entgelt zu sexuellen Handlungen mit Dritten bestimmt wird besteht Strafbarkeit wegen Forderung sexueller Handlungen Minderjahriger 180 Absatz 2 StGB auch fur selbst minderjahrige Bestimmende vgl auch Zwangsprostitution Siehe auch BearbeitenEntgeltabrechnung Recht auf Unentgeltlichkeit des StudiumsWeblinks Bearbeiten Wiktionary Entgelt Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Palandt Heinrichs 64 Auflage 2005 Uberbl v 311 Rn 8 a b Palandt Weidenkaff 64 Auflage 2005 516 Rn 8 Landgericht Wiesbaden Urteil vom 19 Dezember 2014 Az 13 O 38 14 Palandt Heinrichs 64 Auflage 2005 288 Rn 8 Palandt Heinrichs 64 Auflage 2005 286 Rn 27 Palandt Heinrichs 64 Auflage 2005 312 Rn 7 f Vgl insoweit Max Kaser Das Romische Privatrecht Erster Abschnitt Das altromische das vorklassische und klassische Recht Zehnte Abteilung Dritter Teil Dritter Band Erster Abschnitt 2 Auflage C H Beck Munchen 1955 S 504 aus 140 Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4152352 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Entgelt amp oldid 236158625