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Der Maklervertrag Schweiz Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag durch den sich der Auftraggeber verpflichtet dem Makler fur die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Maklergebuhr Vergutung zu zahlen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 2 1 Darlehensvermittlungsvertrag 2 2 Immobilienmaklervertrag Kauf 2 3 Immobilienmaklervertrag Mietwohnungen 2 4 Maklervertrag im Versicherungswesen 2 4 1 Kundigung 2 4 2 Punktekatalog 2 4 3 Inhalt 3 International 4 Literatur 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Maklervertrag bis zum 23 Dezember 2020 im BGB veraltet Maklervertrag genannt ist einer der wenigen im Zivilrecht behandelten Vertragstypen dort allerdings nur luckenhaft und rudimentar geregelt 1 Aufgrund der nur rudimentaren Kodifikation ist das Maklerrecht eine Domane des Richterrechts 1 Rechtsfragen BearbeitenVertragsparteien des Maklervertrags sind ein Makler und dessen Auftraggeber Die Rechtsgrundlage des Maklervertrags findet sich in 652 BGB wonach der Auftraggeber den Maklerlohn nur zahlen muss wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt Weitere drei Bestimmungen befassen sich ausschliesslich mit dem Maklerlohn wahrend die Pflichten des Maklers nicht geregelt sind Der Makler ist zum Tatigwerden nicht verpflichtet 2 schuldet also weder den Nachweis noch die Vermittlung eines Vertragsabschlusses nicht einmal die Bemuhung darum Der Lohnanspruch setzt jedoch den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder dessen Vermittlung voraus ausserdem einen Kausalzusammenhang zwischen der Maklertatigkeit und dem Abschluss des Vertrags Der Vertragsabschluss muss sich als Verwirklichung einer Gelegenheit darstell en die bei wertender Betrachtung unter Berucksichtigung der Verkehrsauffassung als identisch mit der vom Makler nachgewiesenen Gelegenheit zum Vertragsschluss anzusehen ist 3 Der Maklervertrag ist nach herrschender Meinung kein gegenseitiger Vertrag weil keine zueinander im Synallagma stehenden Hauptpflichten bestehen Da dieses gesetzliche Leitbild den Interessen der Beteiligten meist nicht entspricht wird es haufig abbedungen Nach den vier allgemeinen Paragrafen 652 bis 655 BGB folgen die Vorschriften uber den Darlehensvermittlungsvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher bei dem besondere Schutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers bestehen 655a bis 655e BGB sowie uber die Rechtsverhaltnisse bei der Ehevermittlung 656 BGB Der Maklervertrag bedarf allgemein keiner besonderen Form Er kann deshalb schriftlich mundlich oder durch schlussiges Verhalten konkludentes Handeln zustande kommen 4 jedoch gilt abweichend von den allgemeinen Regeln hinsichtlich des Vertragsschlusses eine besondere Unklarheitenregel 5 wonach es Sache des Maklers ist etwaige Unklarheiten auf Seiten des Interessenten aus dem Wege zu schaffen was im Regelfall nur durch ein ausdruckliches Provisionsverlangen hinreichend deutlich geschehen kann 1 Abweichend von der allgemeinen Regel bedarf der Vertrag uber die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietvertragen uber Wohnraume gemass 2 Abs 1 S 2 WoVermRG der Textform beim Darlehensvermittlungsvertrag mit einem Verbraucher ist gemass 655b Abs 1 S 1 BGB Schriftform erforderlich Bei der Vermittlung von Grundstucksgeschaften kommt je nach Ausgestaltung des Maklervertrages und daraus entsprechend folgender Beeintrachtigung der Willensentschliessungsfreiheit des Auftraggebers die analoge Anwendung der Formvorschrift aus 311b BGB bereits auf den Maklervertrag in Betracht 6 Ist kein Maklerlohn vereinbart greift die Fiktion des 653 BGB ein Danach gilt ein Maklerlohn als stillschweigend vereinbart wenn die dem Makler ubertragene Leistung den Umstanden nach nur gegen eine Vergutung zu erwarten war Ist die Hohe der Vergutung von den Vertragsparteien nicht bestimmt so ist bei dem Bestehen einer Taxe der taxmassige Lohn in Ermangelung einer Taxe der ubliche Lohn als vereinbart anzusehen Diese Regel wird in der Praxis durch die Unklarheitsregel der Rechtsprechung eingeschrankt 1 Haufig arbeitet der Makler fur beide Vertragsparteien was 654 BGB zulasst sofern es nicht dem Inhalt des Maklervertrages zuwiderlauft Andernfalls ist der Lohnanspruch verwirkt Diese Verwirkungsvorschrift haben Rechtsprechung und Literatur uber ihren ursprunglichen Anwendungsbereich weit ausgedehnt und lassen auch bei zahlreichen anderen Fallen des treuwidrigen Maklerverhaltens den Anspruch erloschen Eine solche Strafvorschrift ist im System des BGB eine Besonderheit Auf Handelsmakler die insbesondere Waren und Wertpapiere vermitteln finden die 93 bis 104 des Handelsgesetzbuches HGB Anwendung auf Vermittler im Kleinverkehr Kramermakler nur in abgeschwachter Form 104 HGB Makler die Grundstucke grundstucksgleiche Rechte Geschaftsraume Wohnraume Darlehen und bestimmte Anteile vermitteln oder nachweisen bedurfen einer besonderen Erlaubnis nach 34c GewO Eine besondere Berufsqualifikation oder ausbildung ist nicht Voraussetzung gefordert werden nur fehlende Vorstrafen und geordnete Vermogensverhaltnisse Daneben regelt die Makler und Bautragerverordnung bestimmte Aspekte der Berufsausubung der Makler Darlehensvermittlungsvertrag Bearbeiten Darlehensvermittlungsvertrage zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher sind in den 655a bis 655e BGB geregelt Geregelt ist hier unter anderem der Vertrag bedarf der Schriftform das Entgelt ist erst nach Auszahlung des Kredites und Ablauf der Widerrufsfrist fallig vorvertragliche Informationspflichten gemass Art 247 13 EGBGB sind einzuhalten Immobilienmaklervertrag Kauf Bearbeiten Es wird zwischen drei Arten von Maklervertragen unterschieden einfacher Maklerauftrag Alleinauftrag qualifizierter Alleinauftrag Beim einfachen Maklerauftrag besteht gemass der gesetzlichen Regelung keine Verpflichtung des Maklers zum Tatigwerden 7 Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht jedoch nur im Erfolgsfall Den erforderlichen Beweis konnen Makler im Streitfall mit einem schriftlichen Immobiliennachweis fuhren Beim Alleinauftrag verzichtet der Auftraggeber des Maklers darauf einen weiteren Makler zu beauftragen Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler zum Tatigwerden Der Eigentumer hat zwar noch das Recht selber tatig zu werden und sein Objekt zu veraussern ohne dass ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht Veraussert der Auftraggeber sein Objekt jedoch uber einen anderen Makler so muss er die mit dem Makler vereinbarte Provision zahlen Der Alleinauftrag wird uber eine feste Laufzeit vereinbart Ein qualifizierter Alleinauftrag ist eine individuelle Vereinbarung also nicht in Allgemeinen Geschaftsbedingungen Hierin kann vereinbart werden dass der Auftraggeber nicht berechtigt sein soll das Objekt ohne Einschaltung des Maklers an eigene Interessenten zu verkaufen Historischer Hinweis Bis zum 31 Dezember 1998 war zumindest fur den qualifizierten Alleinauftrag die Schriftform vorgeschrieben In der Praxis kommt der Vertrag oft dadurch zustande dass der Makler ein Expose oder einen Objektnachweis zur Verfugung stellt und darin seine Provision angegeben ist Der Interessent nimmt den Maklervertrag an indem er einen Objektnachweis unterzeichnet oder durch konkludentes Verhalten wenn er sich das Objekt nachweisen lasst Damit der Vertrag wirksam und ordnungsgemass ist muss der Immobilienmakler zudem bestimmte Informationspflichten wahrnehmen So muss der Makler explizit uber die Maklergebuhren aufklaren und daruber wer diese zu entrichten hat uber die Widerrufsbelehrung sowie uber die Inhalte des Maklerauftrags und uber seine Identitat als Unternehmer Der Maklervertrag lauft oft fur einen bestimmten Zeitraum der im Vertrag vereinbart sein kann Danach kann der Kunde eine Kundigung mit einer Frist von haufig einem Monat jederzeit aussprechen Fur vorher durch den Immobilienmakler geworbene Kaufer oder Mieter bleibt auch nach der Kundigung ein Provisionsanspruch bestehen wenn dann ein Kauf oder eine Vermietung zustande kommt Die Frist des Provisionsanspruchs kann im Maklervertrag geregelt werden Daruber hinaus kann eine sogenannte Bindung nach Ablauf des Maklervertrags bestehen Dies ist der Fall wenn ein vom Makler vermittelter Kaufinteressent erst nach Ende des Maklervertrags einen Kaufvertrag mit dem Verkaufer abschliesst Diese Bindung betragt normalerweise 6 Monate und erlischt in der Regel nach 12 Monaten Immobilienmaklervertrag Mietwohnungen Bearbeiten Neben den Regelungen des BGB ist bei Vertragen zur Vermittlung von Mietwohnungen und Hausern das Wohnungsvermittlungsgesetz zu beachten Wesentliche Regelungen sind der Vertrag bedarf der Textform es entsteht kein Provisionsanspruch gegenuber dem Wohnungssuchenden Mieter wenn der Makler gleichzeitig Eigentumer Verwalter Mieter oder Vermieter ist oder wenn der Vermieter eine juristische Person ist rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist 2 Nr 2 und 3 WoVermRG die Maklerprovision fur den Wohnungssuchenden Mieter ist auf zwei Monatsmieten zzgl Umsatzsteuer begrenzt 3 Abs 2 WoVermRG Maklervertrag im Versicherungswesen Bearbeiten Der Maklervertrag regelt ausschliesslich das Innenverhaltnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler Deshalb sind die Maklervertrage nicht vom Versicherer anzunehmen Das Aussenverhaltnis zwischen Versicherungsnehmer Versicherer und Versicherungsmakler kann durch eine Vollmacht geregelt werden Kundigung Bearbeiten Der Maklervertrag ist auf Grund des besonderen Vertrauensverhaltnisses das von dem Versicherungsnehmer dem Versicherungsmakler entgegengebracht wird jederzeit ohne Angabe von Grunden gemass 627 BGB kundbar Punktekatalog Bearbeiten Um Missstande im Bereich der Versicherungsvermittlung zu vermeiden haben der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV und der Verband Deutscher Versicherungsmakler VDVM heute Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler BDVM 1980 einen Punktekatalog zur Vermeidung einer missbrauchlichen Ausgestaltung von Maklervertragen ausgehandelt der 1981 in Kraft getreten ist Die Bestimmungen des Punktekatalogs sind so ausgelegt dass sie der Rechtsaufsicht der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BAFin entgegenkommen Der Punktekatalog soll die Interessen der Versicherungsnehmer berucksichtigen Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb unter Maklern gewahrleisten Obgleich der Punktekatalog gemass 102 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB bei den Aufsichtsbehorden BAFin und Bundeskartellamt angemeldet wurde ist er nicht verbindliches Recht Inhalt Bearbeiten Der Vertrag ist als Maklervertrag zu bezeichnen Der Makler muss im Vertrag die vollstandige Firma mit Zusatzbezeichnung Versicherungs oder Assekuranzmakler angeben Der Zweck der Versicherungsvermittlung muss deutlich herausgestellt werden Eine Verpflichtung allein auf die Verwaltung und Betreuung von Versicherungsvertragen ist nicht zulassig Die Abwicklung der Schadensregulierung darf nur fur die Versicherungsvertrage erfolgen die der Makler selbst vermittelt oder durch Ubertragung in seinen Bestand uberfuhrt hat Der Makler sollte von seinen Kunden keine Ausschliesslichkeitsvermittlung verlangen Der Makler darf seine Tatigkeit nicht kostenlos ausfuhren Er erhalt eine Vergutung i d R von dem Versicherer an den er seinen Kunden den potentiellen Versicherungsnehmer erfolgreich vermittelt hat Dies unterscheidet ihn vom Versicherungsberater welcher seine Vergutung nicht von einem Versicherer erhalten darf vgl 34e Absatz 3 Satz 1 GewO und weiterhin von Versicherern nicht wirtschaftlich abhangig sein darf vgl 59 Absatz 4 VVG Werden Maklervollmachten zum Abschluss neuer oder zur Kundigung bestehender Versicherungsvertrage vereinbart so sind diese ausdrucklich als solche zu bezeichnen International BearbeitenOsterreichIn Osterreich ist der Maklervertrag im MaklerG geregelt Gegenstand eines Maklervertrags ist es dass der Makler einem Auftraggeber Geschafte mit einem Dritten zu vermittelt Wie in Deutschland ist keine Schriftform vorgeschrieben Aus Beweisgrunden werden Maklervertrage jedoch oft schriftlich vereinbart Ist keine bestimmte Vertragsdauer vorgesehen so kann der Maklervertrag von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekundigt werden 13 MaklerG In 5 MaklerG ist ein Verbot der Doppeltatigkeit fur Kaufer und Verkaufer ohne ausdruckliche Einwilligung des Auftraggebers vorgesehen Im Gegensatz zum deutschen Recht schuldet der Auftraggeber bei der Einschaltung mehrerer Makler nur einmal den Lohn Provisionsberechtigt ist der Makler dessen Verdienstlichkeit an der Vermittlung eindeutig uberwogen hat 6 MaklerG Im Vertrag kann ein Alleinvermittlungsauftrag 14 MaklerG vereinbart werden Unterformen des MaklervertragsImmobilienmaklervertrag 16 18 Maklergesetz Handelsmaklervertrag 19 25 Maklergesetz Kramermaklervertrag 25 Maklergesetz Versicherungsmaklervertrag 26 32 Maklergesetz Personalkreditvermittlungsvertrag 33 40 Maklergesetz SchweizIn der Schweiz erhalt nach Art 412 Abs 1 OR der Makler durch den Maklervertrag den Auftrag gegen eine Vergutung Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages nachzuweisen oder den Abschluss eines Vertrages zu vermitteln In Art 412 Abs 2 OR wird fur den Maklervertrag ausdrucklich auf das hierfur geltende Auftragsrecht verwiesen Der Maklerlohn ist verdient sobald der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist Art 413 Abs 1 OR Detailregelungen uber die Maklervertrage von Borsenmaklern Sensalen und Stellenvermittlern treffen die Kantone Literatur BearbeitenDetlev Fischer Die Entwicklung des Maklerrechts des Maklerrechts im zweiten Halbjahr 2016 in NJW 2017 1219 Voraufsatz seit 2015 in NJW 2016 3281 Hendrik Ph Frober Die Entstehung der Bestimmungen des BGB uber den Maklervertrag 652 654 BGB und die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum neuen Maklerrecht 1997 ISBN 3 631 31045 5 Hans Eberhard Langemaack Maklervertragsrecht im Spiegel aktueller hochstrichterlicher Rechtsprechung Auf dem Weg zum Sachverstandigen der Immobilienbranche in NZM 2008 S 18 23 Falk Schulz WoVermG Kommentar 1 Auflage 2010 ISBN 978 3 8028 0574 5 Falk Schulz Die Rechtsprechung zum Maklerrecht im Jahr 2000 in Zeitschrift fur Miet und Raumrecht ZMR 2002 11 ff und 102 ff Johannes Engel Irrtumer und Missverstandnisse im Maklerrecht Monatsschrift fur Deutsches Recht MDR 19 2009 S 1090 Schwerdtner Peter Hamm Christoph Maklerrecht 7 Aufl C H Beck Munchen 2016 ISBN 9783406672682 Siehe auch BearbeitenFinanzmakler Immobilienmakler Kreditvermittler Personalvermittler VersicherungsmaklerEinzelnachweise Bearbeiten a b c d Detlev Fischer Die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Immobilienmaklerrecht Konturen fur 652 bis 654 BGB durch die Rechtsprechung des BGH in NZM 2016 S 117 122 Alpmann Brockhaus Fachlexikon Recht 2005 S 882 BGH Urteil vom 18 Januar 1996 Az III ZR 71 95 NJW RR 1996 691 BGH Urteil vom 6 Februar 2014 Az III ZR 131 13 NJW 2014 2352 Michael Drasdo Der konkludente Abschluss eines Maklervertrags NJW Spezial 12 2012 353 Arnd Arnold Staudinger BGB 652 und 653 Neubearbeitung 2016 Rn 4 ff 10 ff Dirk Looschelders Schuldrecht Besonderer Teil 8 Auflage Vahlen Munchen 2013 ISBN 978 3 8006 4543 5 Rn 769 Otto Palandt Hartwig Sprau BGB Kommentar 73 Auflage 2014 652 Rn 13Normdaten Sachbegriff GND 4127704 1 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Maklervertrag amp oldid 229504103