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Wohnraum ist ein in vielen Fachgebieten verwendeter Begriff unter dem man allgemein einen Raum versteht der als Wohnung genutzt wird Gegensatz ist der Geschaftsraum Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Burgerliches Gesetzbuch 3 Statistik 4 Baurecht 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Kompositum Wohnraum bringt zum Ausdruck dass es sich um einen Raum handelt der zum Wohnen bestimmt und geeignet ist Eine Wohnung wiederum ist nach dem Bewertungsgesetz die Zusammenfassung einer Mehrheit von Raumen die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein mussen dass die Fuhrung eines selbstandigen Haushalts moglich ist Ausserdem ist erforderlich dass die fur die Fuhrung eines selbstandigen Haushalts notwendigen Nebenraume Kuche Bad oder Dusche Toilette vorhanden sind Die Wohnflache muss mindestens 23 m betragen 181 Abs 9 BewG Der Raum als architektonisch zu verstehender Begriff ist ein von allen Seiten umschlossener Teil eines Gebaudes Nicht unwesentlicher Aspekt ist das Vorhalten eines angemessen grossen Abstellraumes oder Kellers Geregelt ist dies in der Muster BauO 48 2 2 In Wohngebauden der Gebaudeklassen 3 bis 5 sind leicht erreichbare und gut zugangliche Abstellraume fur Kinderwagen und Fahrrader sowie fur jede Wohnung ein ausreichend grosser Abstellraum herzustellen Durch das Wohnungsbindungsgesetz WoBindG das seit August 1965 die Sozialwohnungen reguliert entstanden die Begriffe offentlich geforderter oder preisgebundener Wohnraum und der Gegensatz des freifinanzierten oder preisfreien Wohnraums der keiner Mietpreisbindung unterliegt Beginn und Ende der Eigenschaft als offentlich geforderter Wohnraum sind in 13 ff WoBindG geregelt Der Mietvertrag uber eine offentlich geforderte Wohnung mit dem Endmieter begrundet ein Mietverhaltnis fur das die privatrechtlichen Bestimmungen des Mietrechts gelten soweit das WoBindG nichts anderes vorsieht Mit dem Begriff des Wohnraums befasst sich insbesondere das Burgerliche Gesetzbuch BGB die Statistik und das Baurecht Der Begriffsumfang ist je nach Fachgebiet sehr unterschiedlich so dass der Vergleich zu uneinheitlichen Ergebnissen fuhrt Burgerliches Gesetzbuch BearbeitenIm BGB bildet das Mietverhaltnis uber Wohnraum einen Sonderfall des Mietverhaltnisses uber Raume Wohnraummietverhaltnisse sind geregelt in den 549 bis 577a BGB Ein Raum ist ein allseits umschlossener Teil eines Gebaudes der so gross ist dass sich ein Mensch darin aufhalten kann Als Gebaude gilt jedes unbewegliche mit dem Erdboden fest verbundene Bauwerk das zum Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet ist Daher stellt die Vermietung von Schiffen Wohn Eisenbahnwagen oder Wohncontainern keinen Wohnraum dar weil es sich hierbei nicht um Gebaude handelt 1 Bei der Charakterisierung als Wohnraum kommt es nicht auf objektive Kriterien an sondern auf den Willen der Parteien einen Raum zu Wohnzwecken zu vermieten 2 der vereinbarte Nutzungszweck ist entscheidend 3 Der gesetzliche Mieterschutz greift mithin nur wenn beide Parteien das Mietverhaltnis fur Wohnraum begrunden wollen Vertragstechnisch handelt es sich beim Wohnraum um die Gesamtheit jener Raume uber die zwischen Mieter und dem Vermieter ein Mietvertrag geschlossen wurde Fur Mietvertrage uber Wohnraume gelten teilweise andere gesetzliche Regeln als fur die Anmietung von Geschaftsraumen oder von sonstigen Raumen Dies betrifft nicht nur die materielle Rechtslage einerseits 549 BGB und andererseits 578 Abs 2 BGB sondern auch das Prozessrecht Das BGB geht beim Wohnraum von einer Wohnung aus die Statistik jedoch von einem Zimmer Statistik BearbeitenDas Statistische Bundesamt geht zum Zwecke der Erstellung seiner Wohnungsstatistiken indes von Zimmern aus Zu den Wohnraumen zahlen alle Zimmer Wohn und Schlafraume mit 6 und mehr m Wohnflache und Kuchen Nicht als Zimmer gelten Nebenraume wie Abstellraume Speisekammern Flure Badezimmer und Toiletten 4 Nach DIN 277 zahlen jedoch auch Flure Abstellraume und Balkone zur Wohnflache die in dieser Norm mit dem allgemeiner gehaltenen Begriff der Nutzflache umschrieben ist Die technische und rechtliche Begrifflichkeit fuhrt nicht zu einheitlichen Ergebnissen was die statistische Erfassung erschwert Nach der technischen Auslegung liegen zwei Wohnungen vor wenn eine Partei zwei Raume in zwei Stockwerken gemietet hat nach der juristischen handelt es sich jedoch nur um eine Wohnung 5 Baurecht BearbeitenIm Baurecht ist der Wohnraum eine Wohnflache deren Berechnung auf der Wohnflachenverordnung beruht Als Wohnflache werden die im Zusammenhang mit einer Wohnung stehenden Grundflachen bezeichnet Wohnraum gilt als Abteilung eines oder mehrerer zusammenhangender Raume mit einem gemeinsamen Zugang Hier gehort der Wohnungsflur zur Wohnflache wahrend die Wohnungstreppe keine Wohnflache wohl aber eine Netto Grundflache darstellt Wahrend es bei der Vermietung von Wohnraumen auf die Wohnflache ankommt ist bei Gewerbeimmobilien die Nutzflache massgebend In der Bauordnung kennt man nur die Begriffe Wohngebiet Wohnung und Aufenthaltsraum Dabei ist ein Wohngebiet nach der deutschen Baunutzungsverordnung BauNVO ein Baugebiet das dem Wohnen dient 6 Die Anforderungen an Wohnungen und Aufenthaltsraume sind in den jeweiligen Landesbauordnungen LBO beschrieben So schreibt beispielsweise die Landesbauordnung fur Baden Wurttemberg BW LBO in 35 Abs 2 vor Jede Wohnung muss eine Kuche oder Kochnische haben Bauliche Anforderungen an Aufenthaltsraume beschreibt 34 Abs 1 BW LBO Unter anderem werden genannt Deckenhohe 2 2 Meter uber mindestens der Halfte ihrer Grundflache wenn die Aufenthaltsraume ganz oder uberwiegend im Dachraum liegen dabei bleiben Raumteile mit einer lichten Hohe bis 1 5 Meter ausser Betracht 2 3 Meter in allen anderen Fallen Anforderungen an die Mindestgrosse werden hier nicht gestellt Mindestgrossen und auch Mindestmasse werden lediglich in den technischen Fordervoraussetzungen der jeweiligen Gesetze zur Wohnraumforderung Sozialer Wohnungsbau gefordert 7 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Wohnraum Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Volker Emmerich Jurgen Sonnenschein Handkommentar 535 bis 580a des Burgerlichen Gesetzbuches 2007 549 Rn 3 Hartmut Oetker Felix Maultzsch Vertragliche Schuldverhaltnisse 2013 S 401 BGH NJW 2008 3361 Rn 11 IT NRW Oktober 2014 Statistik uber Gebaude und Wohnen Memento vom 25 November 2015 im Internet Archive Wilhelm Winkler Grundriss der Statistik II Gesellschaftsstatistik 1933 S 222 Ronald Kunze Stichworte Kleinsiedlungsgebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Besonderes Wohngebiet in Bauordnung im Bild Kissing 2008 ISBN 3 8277 2616 6 Wohnraumforderungsbestimmungen NRW Anlage 1 Memento vom 28 Mai 2015 im Internet Archive abgerufen am 6 Mai 2015 Normdaten Sachbegriff GND 4241423 4 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wohnraum amp oldid 236980026