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In diesem Artikel fehlen noch folgende wichtige Informationen Der Begriff wird nur durch das deutsche Bauplanungsrecht erklart Es fehlt z B eine allgemeine Beschreibung oder Begriffserklarung Geschichtliches soziale und stadtebauliche Aspekte Situation in anderen Landern etc Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Ein Wohngebiet ist ein Baugebiet das ausschliesslich oder uberwiegend dem Wohnen dient Wohngebiet Raiffeisenring in Buldern Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Bauplanungsrecht 1 1 Kleinsiedlungsgebiet WS 1 2 Reines Wohngebiet WR 1 3 Allgemeines Wohngebiet WA 1 4 Besonderes Wohngebiet WB 2 Literatur 3 WeblinksDeutsches Bauplanungsrecht BearbeitenIn Deutschland ist das Wohngebiet W eine der vier allgemeinen Arten der baulichen Nutzung Die Baunutzungsverordnung BauNVO definiert die Eigenschaften und Typen eines Wohngebietes wahrend die Bauleitplanung einer Gemeinde die Flachen ausweist die als Wohngebiete genutzt werden Ein Wohngebiet kann nach BauNVO in vier verschiedene Baugebiete besondere Art der baulichen Nutzung eingeteilt werden Kleinsiedlungsgebiet WS Bearbeiten Kleinsiedlungsgebiet nach 2 BauNVO ein Baugebiet das vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschliesslich Wohngebauden und entsprechenden Nutzgarten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen dient Das Kleinsiedlungsgebiet ist ein Baugebiet mit besonderer Zweckbestimmung und Pragung und dient neben der eigentlichen Wohnnutzung in den Wohngebauden oder Mietshausern auch der Selbstversorgung im Wirtschaftsteil des angemessen grossen Grundstucks durch gartenbauliche Nutzung und Kleintierhaltung Die Selbstversorgung ist allerdings in den vergangenen Jahren zuruckgegangen Bei steigenden Lebenshaltungskosten kann sich dieser Trend wieder andern und damit die Kleinsiedlung an Bedeutung gewinnen Reines Wohngebiet WR Bearbeiten Reines Wohngebiet nach 3 BauNVO ein Baugebiet das nur dem Wohnen dient Laden und nicht storende Handwerksbetriebe und kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes die zur Deckung des taglichen Bedarfs der Wohnbevolkerung dienen sowie soziale Einrichtungen sind ausnahmsweise zulassungsfahig nbsp Typisches Reines Wohngebiet mit freistehenden Wohngebauden ohne Nutzungsmischung Ein Reines Wohngebiet dient als Baugebiet im Regelfall ausschliesslich dem Wohnen Andere Nutzungen sind sehr eingeschrankt und meist nur dann zulassungsfahig wenn sie Versorgungs oder Erganzungsfunktion besitzen Im Vordergrund steht die Wohnruhe Auch bei einer durchaus angestrebten Nutzungsmischung soll das Reine Wohngebiet von wohnungsfremden Einflussen weitgehend verschont bleiben Der Begriff des Wohnens ist durch eine auf Dauer angelegte Hauslichkeit Eigengestaltung der Haushaltsfuhrung und des hauslichen Wirkungskreises sowie Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet und umfasst alle mit der Fuhrung eines Hausstandes verbundenen Tatigkeiten dazu gehoren auch die Nutzung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Storungen Fur den mit dem Wohnen verbundenen Begriff der Hauslichkeit spielt es keine Rolle ob die Bewohner in der zur dauerhaften Nutzung geeigneten Wohnung formal mit Erst oder Zweitwohnsitz angemeldet sind und wie haufig sie sich dort aufhalten auch selbst genutzte Ferienhauser oder Ferienwohnungen fallen unter den Begriff des Wohnens Zu unterscheiden ist aber zwischen auf Dauer angelegtem Wohnen und temporarer Unterbringung Formen der angeordneten Unterbringung in Heimen oder Unterkunften fallen im Regelfall nicht unter den Begriff des Wohnens und sind daher in einem Reinen Wohngebiet unzulassig In Bebauungsplanen werden Reine Wohngebiete WR aus Grunden der Vertraglichkeit unterschiedlicher Nutzungen meist nur fur deutlich abgegrenzte Einfamilienhausgebiete ausgewiesen In der Regel werden Wohngebiete als Allgemeines Wohngebiet WA festgesetzt Allgemeines Wohngebiet WA Bearbeiten Allgemeines Wohngebiet nach 4 BauNVO ein Baugebiet das vorwiegend dem Wohnen dient Ausser Wohngebauden sind der Versorgung des Gebiets dienende Laden und Gaststatten sowie nichtstorende Handwerksbetriebe und Gemeinschaftseinrichtungen zulassig Hotels sonstiges nichtstorendes Gewerbe Verwaltungsbauten Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind ausnahmsweise zulassungsfahig nbsp Neubaugebiet bei Eisenach als Beispiel fur ein Allgemeines Wohngebiet Das Allgemeine Wohngebiet dient als Baugebiet vorwiegend dem Wohnen Dabei muss der Wohncharakter des Gebiets dem Betrachter trotz einer durchaus angestrebten Nutzungsmischung durch die Anzahl der Gebaude mit Wohnungen ins Auge fallen Dabei umfasst das Allgemeine Wohngebiet eine breite Spanne von Wohnbaugebieten die in dieser Art der baulichen Nutzung festgesetzten Baugebiete unterscheiden sich untereinander in ihrer stadtebaulichen Dichte und den damit einhergehenden gebietstypischen Storfaktoren teils recht erheblich Neben dem Wohnen sind nur wohnvertragliche Nutzungen zulassig die meist an die Versorgungsfunktion fur das Gebiet geknupft sind Dabei werden die Gebaude teils ausschliesslich zum Wohnen teils aber auch gemischt genutzt durch Laden und nicht storende Handwerksbetriebe im Erdgeschoss daruber liegende Buros und Praxen insbesondere fur freie Berufe sowie naturlich Wohnungen in den Obergeschossen Besonderes Wohngebiet WB Bearbeiten Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung Besonderes Wohngebiet nach 4a BauNVO ein Baugebiet das vorwiegend dem Wohnen dient in dem aber auch andere Nutzungen erhalten und fortentwickelt werden durfen die fur das Wohngebiet typisch und mit der Wohnnutzung vereinbar sind Zulassig sind Wohngebaude Beherbergungs und Gaststatten sonstiges Gewerbe und Buros Zentrale Verwaltungseinrichtungen Vergnugungsstatten und Tankstellen sind ausnahmsweise zulassungsfahig Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden dass oberhalb eines bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulassig sind oder dass in Gebauden ein bestimmter Flachenanteil dem Wohnen zu verwenden ist nbsp Das Nauwieser Viertel in Saarbrucken ist ein typisches Besonderes Wohngebiet mit gewachsener Struktur und Hausern aus der Grunderzeit Die Gebietskategorie Besonderes Wohngebiet dient der Erhaltung und Fortentwicklung der Wohnnutzung in uberwiegend bebauten Gebieten die aufgrund der tatsachlich ausgeubten Wohnnutzung und der sonstigen vorhandenen nach 4a Abs 2 BauNVO im beabsichtigten Geltungsbereich zulassigen Anlagen eine besondere Eigenart aufweisen Durch diesen Bezug unterscheidet sich das Besondere Wohngebiet in der Systematik von den ubrigen Baugebieten es konnen hiernach nur solche Gebiete festgesetzt sein auf die samtliche der aufgefuhrten Tatbestandsmerkmale zutreffen Ahnlich den Urbanen Gebieten wird es sich bei dieser Gebietskategorie um verhaltnismassig dicht bebaute innerstadtische Gebiete mit einem hohen Anteil Wohnen bei gleichzeitiger Durchmischung durch Dienstleistungsbetriebe und kleinere Gewerbetreibende handeln die sich aufgrund des besonderen Milieus Eigenart trotz einer ablesbaren Tendenz zur Verdrangung des Wohnens oder der Abwanderung angestammter Bevolkerung nach dem erkennbaren Planungsziel der Gemeinde langfristig als Wohnstandort zu erhalten lohnen Aufgrund der durch unterschiedliche Nutzungen gepragten Gemengelage lassen sich diese Altbaugebiete weder eindeutig als Mischgebiet noch als Allgemeines Wohngebiet einordnen In Bebauungsplanen kommt die Festsetzung eines Besonderen Wohngebiets WB nur in besonderen Fallen zur Anwendung Neugeplante Wohngebiete sind als Kleinsiedlungsgebiet reines Wohngebiet oder im Regelfall als allgemeines Wohngebiet festgesetzt Literatur BearbeitenCarl Fickert Herbert Fieseler Baunutzungsverordnung Kommentar unter besonderer Berucksichtigung des deutschen und gemeinschaftlichen Umweltschutzes mit erganzenden Rechts und Verwaltungsvorschriften 11 Auflage 2008 Verlag Kohlhammer ISBN 3 17 020174 3 Ronald Kunze Stichworter Kleinsiedlungsgebiet Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet Besonderes Wohngebiet in Bauordnung im Bild Kissing 2008 ISBN 3 8277 2616 6 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Wohngebiete Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Wohngebiet Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bauflachen und Baugebiete nach der deutschen Baunutzungsverordnung Dorfgebiet Gewerbegebiet Industriegebiet Kerngebiet Kleinsiedlungsgebiet Mischgebiet Urbanes Gebiet Sondergebiet Wohngebiet Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4066752 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wohngebiet amp oldid 230627007