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Dorfgebiet ist in Deutschland ein planungsrechtlicher Begriff aus der Baunutzungsverordnung BauNVO und dort in 5 als eigenstandiger Baugebietstyp geregelt Unter den verschiedenen Baugebieten der BauNVO ist das Dorfgebiet das einzige in dem auch die Errichtung von land und forstwirtschaftlichen Betrieben einschliesslich der damit verbundenen Tierhaltung zulassig ist Daneben sind Wohnnutzung nicht wesentlich storende Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe erlaubt die der Versorgung der Bewohner des Gebietes dienen Aufgrund einer gesetzlichen Vorrangklausel ist auf die Belange der land und forstwirtschaftlichen Betriebe einschliesslich ihrer Entwicklungsmoglichkeiten Rucksicht zu nehmen Eine Wohnnutzung ist nur insoweit zulassig als das Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen nicht zu einer Storung der Wohnnutzung fuhrt etwa durch Larm oder Geruche Aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft und der daraus resultierenden Aufgabe von mehr als einer Million landwirtschaftlicher Betriebe in den alten Bundeslandern seit 1960 1 und einer Konzentration auf Agrarkomplexe in den neuen Bundeslandern entsprechen die planerischen Festsetzungen in den Bebauungsplanen haufig nicht mehr den tatsachlichen Verhaltnissen Insbesondere in den Einzugsgebieten grosserer Stadte uberwiegt in den Dorfern die Wohnnutzung Infolge der auftretenden Nutzungskonflikte sah sich das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung veranlasst klarzustellen dass eine Dorfgebietsfestsetzung erst dann unwirksam wird wenn in dem massgeblichen Bereich nur noch Wohnhauser und keine Wirtschaftsstellen land oder forstwirtschaftlicher Betriebe mehr vorhanden sind und auch mit ihrer Errichtung auf unabsehbare Zeit erkennbar nicht mehr gerechnet werden kann weil es keine Flache mehr gibt auf der sich eine solche Wirtschaftsstelle sinnvoll realisieren liesse 2 Im Juni 2021 3 wurde mit 5a BauNVO eine neue Baugebietskategorie Dorfliches Wohngebiet in die BauNVO eingefuhrt die dem Wohnen der Unterbringung von land und forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen und der Unterbringung von nicht wesentlich storenden Gewerbebetrieben dienen Siehe auch BearbeitenDorfEinzelnachweise Bearbeiten aid infodienst pdf 1 2 Vorlage Toter Link www aid de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis BVerwG Beschluss vom 29 Mai 2001 4 B 33 01 Anderung 5a BauNVO vom 23 Juni 2021 buzer deBauflachen und Baugebiete nach der deutschen Baunutzungsverordnung Dorfgebiet Gewerbegebiet Industriegebiet Kerngebiet Kleinsiedlungsgebiet Mischgebiet Urbanes Gebiet Sondergebiet Wohngebiet Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dorfgebiet amp oldid 224617524