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Urbanes Gebiet ist im deutschen Bauplanungsrecht ein Baugebiet welches nach 6a der Baunutzungsverordnung BauNVO dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen kulturellen und anderen Einrichtungen dient die die Wohnnutzung nicht wesentlich storen Im Gegensatz zum Mischgebiet muss die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein Die Gebietskategorie Urbanes Gebiet wurde im Mai 2017 in die Baunutzungsverordnung eingefuhrt um in stadtischen Lagen eine hohere bauliche Dichte und andere Nutzungsmischung zu ermoglichen als dies mit den bisherigen Kategorien wie dem besonderen Wohngebiet moglich war auch als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Wohnraum in Stadten Die Kategorie entspricht dem Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen Arbeitsplatzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung 1 Eine Besonderheit des Urbanen Gebiets ist die explizit in der BauNVO vorgesehene bedingungslose Moglichkeit zur Festsetzung unterschiedlicher Nutzungen fur einzelne Geschosse So ist es moglich dass im Erdgeschoss an der Strassenseite eine Wohnnutzung nicht oder nur ausnahmsweise zulassig ist oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulassig sind ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulassigen Geschossflache oder eine im Bebauungsplan bestimmte Grosse der Geschossflache fur Wohnungen zu verwenden ist oder ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulassigen Geschossflache oder eine im Bebauungsplan bestimmte Grosse der Geschossflache fur gewerbliche Nutzungen zu verwenden ist In Urbanen Gebieten gilt durch eine Anpassung der TA Larm tagsuber ein hoherer Immissionsrichtwert von 63 dB A im Vergleich zu 60 dB A in Kern oder Mischgebieten Eine Anderung der DIN 18005 und weiterer Regelwerke ware daruber hinaus erforderlich 2 Juristische Fachkreise hatten im Vorfeld die mangelnde Abstimmung des neuen Baugebietstyps mit anderen Vorschriften kritisiert 3 Das Urbane Gebiet ist nach 245c BauGB Abs 3 von der Regelung zu faktischen Baugebieten in im Zusammenhang bebauten Ortsteilen nach 34 BauGB ausgenommen Zulassige Nutzungen BearbeitenAllgemein zulassig sind im Urbanen Gebiet 4 Wohngebaude Geschafts und Burogebaude Einzelhandelsbetriebe Schank und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes sonstige Gewerbebetriebe Anlagen fur Verwaltungen sowie fur kirchliche kulturelle soziale gesundheitliche und sportliche Zwecke Weblinks BearbeitenBaunutzungsverordnung Urbane GebieteEinzelnachweise Bearbeiten Zitat aus dem Beschluss des Bundesrates Frank M Rauch Die Baunutzungsverordnung als Massstab fur den Larmschutz Entwicklungsgeschichte und Diskussionsstand Zeitschrift fur Immissionsschutz 1 2017 Stellungnahme Nr 20 2016 der Bundesrechtsanwaltskammer 6a BauNVO Einzelnorm Bundesamt fur Justiz abgerufen am 29 Februar 2020 Bauflachen und Baugebiete nach der deutschen Baunutzungsverordnung Dorfgebiet Gewerbegebiet Industriegebiet Kerngebiet Kleinsiedlungsgebiet Mischgebiet Urbanes Gebiet Sondergebiet Wohngebiet Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Urbanes Gebiet amp oldid 234244431