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Ein Bebauungsplan verbindlicher Bauleitplan ist ein Instrument der raumlichen Planung in Deutschland Er enthalt die rechtsverbindlichen Festsetzungen fur die stadtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets und bildet die Grundlage fur weitere zum Vollzug des Baugesetzbuches BauGB erforderliche Massnahmen 8 Abs 1 BauGB Beispiel eines Bebauungsplans Pullach im Isartal Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde auf Beschluss ihres Gemeinderats als Satzung die zugelassenen stadtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstuck nach Art und Mass fest 1 Bebauungsplane sind grundsatzlich aus dem Flachennutzungsplan vorbereitender Bauleitplan zu entwickeln 8 Abs 2 4 BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Sinn und Zweck der Bebauungsplanung 3 Inhalt des Bebauungsplans 3 1 Festsetzungen 3 2 Nachrichtliche Ubernahme 4 Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan 5 Ubergeleitete Bebauungsplane 6 Aufstellungsverfahren 7 Umweltprufung 8 Beteiligungsverfahren 9 Vereinfachtes Beschleunigtes Verfahren 10 Abwagungsprozess 11 Verfahrensabschluss 12 Veranderungssperre 13 Gerichtliche Uberprufung Normenkontrolle 14 Genehmigungspraxis von Bauantragen Baugesuchen 14 1 Ausnahmen 14 2 Befreiungen 14 3 Abweichungen 14 4 Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes 15 Bebauungsplan Anderungen 16 Kritik 16 1 Burgerbeteiligung 16 2 Ausnahmeregelungen 16 3 Dauer und Aufwand 17 Siehe auch 18 Literatur 19 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAnders als der Flachennutzungsplan der fur das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird 5 Abs 1 Satz 1 BauGB und eine vorbereitende Bauleitplanung bildet umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes etwa eine Gruppe von Grundstucken oder einen Stadtteil Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines raumlichen Geltungsbereichs festsetzen 9 Abs 7 BauGB Nach dem Prinzip der Einraumigkeit darf sich der Geltungsbereich mehrerer Bebauungsplane nicht uberschneiden 2 Gemeinsam bezeichnet man Flachennutzungsplanung und Bebauungsplanung als Bauleitplanung In der Regel besteht der Bebauungsplan aus einer Planzeichnung Teil A und einem textlichen Teil Teil B Ein Bebauungsplan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil bestehen Nicht Teil der Satzung aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Begrundung in der die Ziele Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans dargelegt sind Einen gesonderten Teil der Begrundung bildet der Umweltbericht 2a BauGB Die Planzeichen sind nach der Planzeichenverordnung normiert um die allgemeine Lesbarkeit zu gewahrleisten im Bedarfsfall konnen jedoch weitere Planzeichen entwickelt werden Die textlichen Festsetzungen erfolgen i d R auf Grundlage der Formulierungen im Baugesetzbuch BauGB und sind somit ebenfalls weitgehend normiert Die Planzeichnung wird im Regelfall im Massstab 1 500 bei grosseren Plangebieten auch 1 1000 bis 1 2500 erstellt als Grundlage dient das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS alt Flurkarte auf der sowohl alle von der Planung betroffenen als auch die angrenzenden Flurstucke kenntlich zu machen sind Das Plangebiet ist eindeutig abzugrenzen Dies erfolgt in der Regel indem man sich an vorhandene Grundstucksgrenzen halt Fur das Verstandnis um die Bedeutung und die Funktion eines Bebauungsplanes ist es wichtig zu wissen dass der Gesetzgeber bei dem erstmaligen Erlass des Bundesbaugesetzes davon ausgegangen ist dass die Bebauung in einem so dicht besiedelten Land wie der Bundesrepublik Deutschland grundsatzlich auf Basis eines planmassigen Konzeptes erfolgt Insofern ist in der Systematik des Gesetzes bis heute unverandert das Bebauungsplangebiet der Regelfall Da jedoch davon auszugehen war und ist dass nicht jeder Fleck des Landes verbindlich uberplant werden wird hat der Gesetzgeber sogenannte planersetzende Regelungen getroffen fur die Bereiche die von den Gemeinden noch nicht uberplant worden sind Diese nicht uberplanten Bereiche unterscheidet der Gesetzgeber in den sogenannten Innenbereich und den Aussenbereich Sinn und Zweck der Bebauungsplanung BearbeitenAufgrund des verfassungsrechtlich gewahrleisteten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden liegt die Planungshoheit in den Handen der Gemeinden Diese haben daher das Recht zur Steuerung ihrer stadtebaulichen Entwicklung rechtsverbindliche Satzungen Bebauungsplane zu erlassen Das Baugesetzbuch schafft hierfur einen Rahmen und stellt die Einheitlichkeit im Aufstellungsprozess und den verwendeten Darstellungselementen und Kategorien sicher Die Landesbauordnungen bilden die rechtlichen Grundlagen fur weitergehende gestalterische Vorschriften Festsetzungen in den Bebauungsplanen In diesem Zusammenhang ist besonders auf den Begriff stadtebaulich hinzuweisen allein stadtebauliche Ziele wie sie in Baugesetzbuch und Landesbauordnung definiert sind konnen und durfen mit einem Bebauungsplan verfolgt werden In 1 BauGB sind Aufgabe Begriff und Grundsatze der Bauleitplanung Flachennutzungsplanung und Bebauungsplanung definiert namlich die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstucke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten Weiter heisst es die Bauleitplane sind aufzustellen sobald und soweit es fur die stadtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist Die Entscheidung hieruber liegt bei der Gemeinde Solange also die Beurteilung eines Bauvorhabens im Innenbereich problemlos nach 34 BauGB moglich ist kann auf einen Bebauungsplan verzichtet werden Wenn aber Spannungen z B Interessenskonflikte zu befurchten sind sich Spannungen haufen oder wenn sich eine stadtebaulich unerwunschte oder negative Tendenz abzeichnet ist der Bebauungsplan das Instrument die Entwicklung in bestimmte Bahnen zu lenken oder zu halten Siedlungserweiterungen Neubaugebiete unter Inanspruchnahme von Aussenbereichsflachen bzw grossere Vorhaben im Aussenbereich konnen nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens umgesetzt werden Der Bebauungsplan ist aus dem Flachennutzungsplan dem vorbereitenden Bauleitplan fur das gesamte Gemeindegebiet zu entwickeln Regelverfahren Eine Reihe weiterer Gesichtspunkte die bei der Planung zu beachten sind gehen nach Baugesetzbuch mit den stadtebaulichen Zielen einher s 1 Abs 5 BauGB Eine nachhaltige Entwicklung Soziale wirtschaftliche und umweltschutzende Anforderungen Verantwortung gegenuber kunftigen Generationen Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung Menschenwurdige Umwelt Schutz und Entwicklung der naturlichen Lebensgrundlagen Klimaschutz und Klimaanpassung Stadtebauliche Gestalt Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts und Landschaftsbildes Dabei sind die Ziele der Raumordnungsplanung zu berucksichtigen 1 Abs 4 BauGB In einem Katalog von dreizehn Gesichtspunkten 1 Abs 6 BauGB die bei der Planung insbesondere zu berucksichtigen sind finden sich unter anderem Gesunde Wohn und Arbeitsverhaltnisse Soziale und kulturelle Bedurfnisse Denkmalschutz Belange des Umweltschutzes sehr umfangreich Belange der Wirtschaft Belange des Verkehrs Ein wichtiger Grundsatz laut Baugesetzbuch ist im Rahmen der Planung die offentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwagen Fehler in dieser Abwagung konnen zur teilweisen oder volligen Ungultigkeit eines Bebauungsplanes fuhren Dabei sollen alle bekannten Sachverhalte die fur die Bebauung und Nutzung einer Flache von Belang sind zu Papier gebracht werden Hierzu gehoren alle involvierten Interessen und ein Grossteil der gesetzlichen Regelungen Interessen und Gesetze sind haufig so vielfaltig und umfangreich dass es kaum Spielraum fur freie planerische Entscheidungen gibt Vielmehr handelt es sich um einen Mediationsvorgang und das Ergebnis ist immer ein Kompromiss siehe Kritik Ein wichtiger Aspekt ist dass durch die Planung ein relativ hoher Grad an Verlasslichkeit besteht die im unbeplanten Innenbereich nach 34 BauGB nicht gegeben ist und sich alle darauf einstellen konnen Inhalt des Bebauungsplans BearbeitenDer mogliche Inhalt eines Bebauungsplans ist grundsatzlich in 9 BauGB abschliessend geregelt Festsetzungen Bearbeiten Die Festsetzungsmittel fur einen Bebauungsplan kann die Gemeinde selbst wahlen Als geeignete Festsetzungsmittel kommen dabei Zeichnung Farbe Schrift und Text alternativ oder kumulativ in Betracht 3 Hinsichtlich Art und Mass der baulichen Nutzung nach 9 Abs 1 Nr 1 BauGB konnen gem 1 Abs 3 Baunutzungsverordnung BauNVO typisierte Baugebiete festgesetzt werden Die BauNVO liefert dann die Feinsteuerung zu diesen Festsetzungen in einem Bebauungsplan Durch die Festsetzung werden die Vorschriften der 2 bis 14 BauNVO in der zum Zeitpunkt der Planaufstellung gultigen Fassung Bestandteil des Bebauungsplans Die Art der baulichen Nutzung wird hauptsachlich uber die in 1 Abs 2 BauNVO bezeichneten Baugebiete Kleinsiedlungsgebiete reine Wohngebiete allgemeine Wohngebiete besondere Wohngebiete Dorfgebiete Mischgebiete urbane Gebiete Kerngebiete Gewerbegebiete Industriegebiete und Sondergebiete mit den entsprechenden veranderbaren Nutzungskatalogen festgesetzt Bereits vorhandene an sich baugebietswidrige Vorhaben konnen durch eine sog Fremdkorperfestsetzung in ihrem Bestand geschutzt werden 1 Abs 10 Satz 1 BauNVO Das Mass der baulichen Nutzung wird gem 16 BauNVO uber die Grundflachenzahl die Geschossflachenzahl die Baumassenzahl und oder die Bauhohen und die Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt Diese Informationen werden in Baunutzungsschablonen dargestellt Weiterhin werden in 22 23 BauNVO die Bauweisen und die uberbaubaren Grundstucksflachen definiert und die Zulassigkeit von Nebengebauden Nebenanlagen Stellplatzen und Garagen geregelt 21a BauNVO Die wesentlichen Festsetzungen fur eine Flache beziehen sich auf die Darstellung der Bauflachen der uberbaubaren Flachen der Grunflachen der Verkehrsflachen der Gemeinbedarfsflachen der Flachen fur Ver und Entsorgung fur Anpflanzungen fur Nutzungsregelungen und Massnahmen Natur und Landschaftsschutz Landwirtschafts und Waldflachen Fur die Bauflachen werden die Art und das Mass der Nutzung die Bauweise und grundsatzlich auch die Dachform angegeben Der Katalog der zulassigen Festsetzungen ergibt sich aus 9 BauGB beispielsweise Flachen fur den Gemeinbedarf sowie fur Sport und Spielanlagen 9 Abs 1 Nr 5 BauGB Flachen die von der Bebauung freizuhalten sind Bauverbotsflachen 9 Abs 1 Nr 10 BauGB Verkehrsflachen sowie Verkehrsflachen besonderer Zweckbestimmung wie Fussgangerbereiche Flachen fur das Parken von Fahrzeugen oder das Abstellen von Fahrradern 9 Abs 1 Nr 11 BauGB Flachen fur die Abfall und Abwasserbeseitigung 9 Abs 1 Nr 14 BauGB Flachen fur die Gewinnung von Steinen Erden und anderen Bodenschatzen 9 Abs 1 Nr 17 BauGB Flachen fur die Landwirtschaft und Wald 9 Abs 1 Nr 18 BauGB Flachen oder Massnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden Natur und Landschaft SPE Massnahmen 9 Abs 1 Nr 20 BauGB In Bebauungsplanen durfen keine Kohlendioxid Grenzen gesetzt werden dies gilt fur Kraftwerke und andere grossere Betriebe die dem Treibhausgas Emissionshandelsgesetz TEHG unterliegen Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14 September 2017 Begrundet wurde das Urteil dadurch dass der Ausstoss durch das TEHG geregelt wird und eine feste Obergrenze mit dem Gesetz nicht vereinbar ist Nach dieser Begrundung gilt das Leipziger Urteil ausdrucklich nicht fur andere Schadstoffe etwa Stickoxide oder Feinstaub 4 Nachrichtliche Ubernahme Bearbeiten Ausser den Festsetzungen im Sinne des 9 Abs 1 BauGB sollen bei der Aufstellung bereits nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festsetzungen anderer Trager sonstige Nutzungsregelungen von der Gemeinde in den Bebauungsplan nachrichtlich ubernommen werden 9 Abs 6 BauGB Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan BearbeitenEs besteht kein gesetzlicher Zwang in einem Bebauungsplan alle Regelungen zu treffen die moglich waren Um jedoch alleinige Rechtsgrundlage fur die Beurteilung von Bauvorhaben darzustellen mussen zumindest vier Festsetzungen getroffen werden Die Art der baulichen Nutzung Das zulassige Mass der baulichen Nutzung Die uberbaubaren Grundstucksflachen Die ortlichen Verkehrsflachen Sind alle vier Mindestfestsetzungen getroffen spricht man von einem qualifizierten Bebauungsplan gemass 30 Abs 1 BauGB in dem die Zulassigkeit von dem Vorhaben abschliessend geregelt ist Die allermeisten Bebauungsplane gehoren zu dieser Kategorie Fehlt eine dieser vier Festsetzungen handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan gemass 30 Abs 3 BauGB Soweit keine Festsetzungen erfolgt sind richtet sich die Beurteilung des Sachverhalts bzw Bauvorhabens dann nach 34 im Innenbereich oder 35 BauGB im Aussenbereich Fur die fehlende Bestimmung wird also die Bebauung in der naheren Umgebung des Vorhabens zum Vergleich herangezogen Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan durchlaufen bei ihrer Aufstellung die gleichen Verfahrensschritte Die Entscheidung fur einen einfachen Bebauungsplan bedeutet nicht dass das Verfahren in dem Sinne vereinfacht wird dass Verfahrensschritte entfallen wie bei einem vereinfachten Plananderungsverfahren Ubergeleitete Bebauungsplane BearbeitenViele Bebauungsplane in der Bundesrepublik Deutschland sind schon vor 1960 vor dem erstmaligen Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes aufgestellt worden Sie gelten weiterhin fort 233 Abs 3 BauGB solange sie nicht geltendem Recht widersprechen also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein konnte Diese Bebauungsplane werden ubergeleitete Bebauungsplane genannt Aufstellungsverfahren BearbeitenEin Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfugbarkeit den Wert und die Erscheinung einer Flache Deshalb werden Bebauungsplane nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt mit dem sichergestellt werden soll dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfaltig erfasst bzw erkannt und gerecht abgewogen werden Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Offentlichkeit soll sichergestellt werden Jeder Verfahrensschritt erfolgt durch die Gemeindegremien Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Beschluss zur fruhzeitigen Beteiligung der Beschluss uber den Entwurf der Beschluss zur offentlichen Auslegung und Beteiligung der Trager offentlicher Belange der Beschluss uber etwaige Anderungen und eine evtl notwendige weitere Auslegung und Beteiligung der Beschluss uber die Abwagung der Bedenken und schliesslich der Beschluss uber Satzung Der Vorschlag fur den Beschluss einen Bebauungsplan aufzustellen 1 Verfahrensschritt kommt in der Regel aus der Verwaltung Bau Planungsamt bei dem speziellen Planungstyp eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans kommt die Initiative gewohnlich von einem Vorhabentrager Investor oder Bauherr Sowohl der Aufstellungsbeschluss gem 2 Abs 1 BauGB als auch der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans am Ende des Verfahrens gemass 10 Abs 1 und Abs 3 BauGB sind ortsublich bekannt zu machen nach dieser Veroffentlichung ist der Bebauungsplan rechtskraftig Die Entwurfe werden entweder vom Planungsamt oder einem beauftragten Planungsburo erarbeitet Nach Moglichkeit werden bereits im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses oder zumindest vor dem Beteiligungsverfahren alle offensichtlichen Probleme innerhalb der Verwaltung und moglicherweise mit einigen Tragern offentlicher Belange geklart Die Entscheidung fur ein Baugebiet wird in der Regel aus dem Flachennutzungsplan FNP abgeleitet im Rahmen der FNP Aufstellung wurden die Baugebiete zumindest grob auf ihre Eignung gepruft Durch die moglichst fruhzeitige Klarung aller bekannten Probleme soll das Aufstellungsverfahren dahingehend kurz gehalten werden dass keine Anderung nach der Beteiligung und somit keine weitere Beteiligung bzw kein weiterer Beschluss erforderlich werden Umweltprufung BearbeitenEin zunehmendes Gewicht bei der Planaufstellung hat die Berucksichtigung der Belange des Umweltschutzes durch eine Umweltprufung mit der Erstellung eines entsprechenden Berichts In jungerer Zeit fand vor allem europaisches Recht verstarkt Eingang in das Planverfahren und stellt zwischenzeitlich einen wesentlichen Teil des Planungsaufwands dar 2 Abs 4 BauGB besagt dass die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt beschrieben und bewertet werden mussen Die Gliederungspunkte des zu erstellenden Umweltberichtes werden in der Anlage genau aufgelistet die wesentlichen Punkte sind eine umfassende Bestandsaufnahme des Umweltzustandes eine Prognose uber die Entwicklung dieses Zustandes ohne und mit Durchfuhrung des der Bauvorhaben geplante Massnahmen zur Vermeidung Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Massnahmen zur Uberwachung dieser Auswirkungen Die Ergebnisse dieser Prufung sind in der Abwagung zu berucksichtigen und finden Eingang in die Planung Beteiligungsverfahren BearbeitenMit Beteiligungsverfahren werden die Abschnitte des Aufstellungsverfahrens benannt in denen die Offentlichkeit allgemein sowie Betroffene Trager offentlicher Belange Nachbargemeinden usw im Besonderen uber die Planungsabsichten informiert und zur Stellungnahme aufgefordert werden Bei den Tragern offentlicher Belange handelt es sich um staatliche halbstaatliche Fach Behorden und auch private Stellen deren Stellungnahme einzuholen ist weil sie von der Planung in irgendeiner Weise beruhrt sind Beispiele ublicherweise beteiligter Trager offentlicher Belange sind Regionalverbande Post Bahn Telekom Gewerbeaufsicht Landwirtschaftskammern Energieversorgung Trager fur Leitungen und Kabel Verkehrsgesellschaften Eisenbahnbundesamt Kirchen Umweltschutzverbande Naturschutzbehorden die Bundeswehr Polizei etc Es handelt sich also um Einrichtungen die ebenfalls Aufgaben oder Zustandigkeiten im beplanten Bereich haben Sie sollen ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abgeben und sich dabei auf ihren Aufgabenbereich beschranken Zu Beteiligende werden unter Umstanden bei einem Scoping Termin ermittelt Je nach Verwaltungsstruktur konnen auch Behorden zu den Tragern offentlicher Belange zahlen die in kreisfreien Stadten Teil der Verwaltung sind und im Rahmen der gemeindeinternen Abstimmung bereits beteiligt werden in kleineren Gemeinden aber bei der Kreisverwaltung angesiedelt sind Es gibt auch Bundeslander in denen die Bezirks und sogar die Landesverwaltung Amter innehat die auch Trager offentlicher Belange sind Hierzu zahlen beispielsweise Flurneuordnungsamter Gewasseramter Gesundheitsamter Naturschutzamter Baurechtsamter Forstamter Landwirtschaftsamter Gewerbeaufsicht Verkehrsamter Vermessungsamter Strassenbaubehorden Denkmalschutz Bergbauamter um nur die bekannteren zu nennen Das Baugesetzbuch schreibt zwei Beteiligungen vor Diese Verfahren laufen in mehreren Schritten und auf verschiedene Weisen ab In der ersten fruhzeitigen Beteiligung wird uber die allgemeinen Ziele und Zwecke Plan Alternativen und Auswirkungen der Planung unterrichtet In der Regel lauft dieser Verfahrensschritt so ab dass zu einem gemeinsamen Vorstellungs und Erorterungstermin in einem Versammlungsraum eingeladen wird Die Diskussion wird protokolliert und es besteht im Anschluss noch einige Wochen Zeit Bedenken und Vorschlage vorzubringen Die Trager offentlicher Belange und Nachbargemeinden werden in der Regel direkt angeschrieben und mit notwendigen Unterlagen versorgt Die Ergebnisse der fruhzeitigen Beteiligung fliessen sofern es sich um berechtigte rechtlich begrundete oder sinnvolle Anliegen handelt in das weitere Planverfahren mit ein siehe Kritik Der dann erarbeitete und von der Gemeindevertretung beschlossene Entwurf geht anschliessend ein zweites Mal in das Beteiligungsverfahren Im Rahmen des Entwurfs und Auslegungsbeschlusses wird auch uber die bis dahin eingegangenen Einwande Bedenken und Vorschlage befunden siehe Kritik Die Termine sind rechtzeitig ortsublich offentlich anzukundigen die Fristen fur die Ankundigung und fur die Auslegungen und Stellungnahmen sind in 3 und 4 BauGB genau geregelt und fur ein fehlerfreies Planverfahren unbedingt einzuhalten Ausgelegt werden die Planunterlagen sowie der Umweltbericht und die evtl dazugehorigen Gutachten z B fur Larm in der Regel im Planungsamt aber oft auch im Rathaus oder einem offentlich zuganglichen Raum im Ort oder Stadtteil Wie bei der fruhzeitigen Beteiligung werden die Trager offentlicher Belange und Nachbargemeinden direkt angeschrieben Vereinfachtes Beschleunigtes Verfahren BearbeitenNach 13 BauGB kann die planende Gemeinde einen Bebauungsplan auch in einem vereinfachten bzw einem beschleunigten Verfahren zur schnelleren Schaffung von Wohnraum aufstellen nach 13a im Innenbereich 5 6 bis zum 31 Dezember 2019 nach 13b auch fur den Aussenbereich 7 8 Auf bestimmte Elemente des Beteiligungsprozessess sowie die Umweltprufung kann im vereinfachten und im beschleunigten Verfahren verzichtet werden Dies entbindet die Gemeinden allerdings nicht von der Pflicht weiterhin alle Umwelt und Naturschutzbelange zu berucksichtigen sowie von der Verantwortung fur eine vollstandige Abwagung entsprechende Daten zu erfassen auch um spateren Regress z B nach dem Umweltschadensgesetz zu vermeiden Abwagungsprozess BearbeitenStellungnahmen Einwande Bedenken Anregungen gehen in aller Regel schriftlich ein konnen aber mundlich zur Protokollierung vorgebracht werden Stellungnahmen werden gesammelt und zur Vorbereitung der Abwagung gesichtet Auf jeden einzelnen Punkt einer Stellungnahme wird dabei eingegangen Die Bedenken und Vorschlage werden gewichtet dem bisherigen Planungsergebnis gegenubergestellt und gegeneinander und untereinander abgewogen Vielfach wird die Planung uberhaupt in Frage gestellt z B die Notwendigkeit fur ein neues Baugebiet Auch werden haufig private Probleme Zwange oder schlichtweg eigene Wunschvorstellungen als Grunde fur Anderungswunsche vorgegeben Wenn aber keine rechtlichen Grundlagen diese Eingaben stutzen besteht praktisch kaum eine Chance dass sie zu einer Entwurfsanderung fuhren Fachliche Einwande konnen dagegen Plananpassungen notwendig machen Es handelt sich dabei fast immer um Umstande die bis dato noch nicht bekannt bzw erkannt wurden und somit keine Berucksichtigung fanden Da aber im Vorfeld der Planaufstellung im Regelfall sehr sorgfaltig alle bekannten Probleme in Betracht gezogen werden kommt dies relativ selten vor In vielen Fallen handelt es sich bei den Stellungnahmen lediglich um Hinweise die zu beachten sind Die Verwaltung erarbeitet zu jedem Punkt eine Stellungnahme und schlagt vor wie in der Gemeindevertretung damit umgegangen werden soll sei es dass die Planung entsprechend geandert wird dass sie nicht verandert wird oder dass die Stellungnahme zur Kenntnis genommen wird Abwagungsvorschlag Die Gemeindevertretung ist nicht verpflichtet diese Vorschlage der Verwaltung zu ubernehmen Es kommt jedoch selten vor dass gegenteilig abgestimmt wird Verfahrensabschluss BearbeitenNach dem Abwagungsverfahren konnen mehrere Wege weiter fuhren Die Stellungnahmen fuhren zu keinen oder nur geringfugigen Anderungen und der Bebauungsplan wird von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen Die Einwendungen werden entweder alle abgewiesen oder zur Kenntnis genommen Regelfall siehe Kritik Die Verwaltung oder die Gemeindevertretung erkennt Einwande an und es wird eine Plananderung erforderlich Es kann auch zu Plananderungen aufgrund von Beschlussen der Gemeindevertretung kommen die nichts mit Einwanden zu tun haben Das kommt allerdings sehr selten vor Sind von der Anderung die Grundzuge der Planung beruhrt fuhrt dies zu einem vollstandig neuen Beteiligungsverfahren Das passiert ebenfalls relativ selten ebenso dass es erst in der Gemeindevertretung zur Annahme eines Einwandes kommt Sind die Grundzuge nicht beruhrt und nur bestimmte Personen oder Trager offentlicher Belange von der Anderung betroffen genugt ein eingeschranktes erneutes Beteiligungsverfahren Dies kommt im Rahmen eines Planverfahrens haufiger vor In diesem Fall werden nur die von der Anderung Betroffenen nochmal gehort Nach dem zweiten Beteiligungsverfahren erfolgt ggf eine erneute Abwagung Anschliessend kommt es in der Gemeindevertretung zum Satzungsbeschluss Wenn die Verwaltung eine Plananderung vor einem Beschlussverfahren in der Gemeinde vornimmt spart sie eine Beschlussrunde in den verschiedenen Gremien der Gemeinde und damit Zeit Der Bebauungsplan wird als kommunale Satzung von der Gemeindevertretung beschlossen Die Rechtsverbindlichkeit rechtliche Gultigkeit tritt mit der Ausfertigung und offentlichen Bekanntmachung ein Dabei ist auch darauf hinzuweisen wo und wann der Plan von jedermann eingesehen werden kann Die Gemeinde ist verpflichtet allen Einwendern das Ergebnis der Abwagung mitzuteilen und darzulegen weshalb ein Einwand oder Vorschlag nicht berucksichtigt wurde siehe Kritik Der Bebauungsplan kann bereits vor dem Inkrafttreten angewendet werden wenn es nach der Beteiligungsphase keine Einwande gibt die zu einer Plananderung fuhren Bauvorhaben sind dann nach 33 BauGB zulassig und genehmigungsfahig sofern alle genannten Bedingungen erfullt worden sind insbesondere die der gesicherten Erschliessung Ein Vorhaben kann nicht bei einem Planstand nach 33 BauGB auf der Grundlage des Bebauungsplan Entwurfs abgelehnt werden Veranderungssperre BearbeitenDa das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bis zu seinem Inkrafttreten einen langeren Zeitraum beansprucht der mehrere Jahre umfassen kann hat die Gemeinde die Moglichkeit fur den Planungsbereich oder Teile davon eine Veranderungssperre zu erlassen Damit kann sie verhindern dass wahrend des Planungsprozesses Bauvorhaben durchgefuhrt werden die der Planung zuwiderlaufen oder sie wesentlich erschweren Eine Veranderungssperre gilt zunachst kraft Gesetz zwei Jahre 17 Abs 1 Satz 1 BauGB Die Gemeinde kann diese Frist bei Bedarf um ein drittes Jahr verlangern Wenn besondere Umstande es erfordern kann die Gemeinde mit Zustimmung der hoheren Verwaltungsbehorde die Dauer der Veranderungssperre auf ein viertes Jahr ausdehnen Damit ist jedoch aus Sicht des Eigentumsschutzes die maximale Dauer fur eine entschadigungslos hinzunehmende Duldung einer Veranderungssperre erreicht Alternativ zu einer Veranderungssperre kann die Gemeinde die Entscheidung uber einzelne Bauvorhaben jeweils um bis zu einem Jahr zuruckstellen lassen Gerichtliche Uberprufung Normenkontrolle BearbeitenEin Bebauungsplan kann im Rahmen einer Anfechtungsklage 42 Abs 1 1 Alt VwGO gegen eine Baugenehmigung gerichtlich uberpruft werden sog Inzidentkontrolle 9 Dabei kann dessen teilweise oder vollstandige Unanwendbarkeit festgestellt werden Grunde fur diese indirekte Anfechtung eines Bebauungsplans liegen in der Regel in Festsetzungen mit denen ein Betroffener nicht einverstanden ist Es gilt zu beachten dass die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes nur im Verfahren der Anfechtungsklage zur Unanwendbarkeit des Bebauungsplanes fuhrt da dieser als Vorfrage auf seine Rechtmassigkeit hin uberpruft werden muss Inzident getroffene Feststellungen zum Bebauungsplan binden indes nur die am konkreten Verfahren Beteiligten inter partes Wirkung In der Praxis zeigt sich das Problem mit einem materiell rechtlich fehlerfrei zu erarbeitenden Planwerk zunehmend darin dass neben den einschlagigen Gesetzen die sich zudem jahrlich mehrfach andern insbesondere Kommentierungen BauGB BauNVO und aktuelle Urteile BVerwG OVG VGH zu beachten sind So werden von den Gerichten zwar naturgemass die Gesetzestexte berucksichtigt jedoch auch die dazu mittlerweile ergangenen Urteile Sich hierzu allerdings stets auf dem Laufenden zu halten erfordert einen hohen zeitlichen Aufwand bzw ein profundes juristisches Verstandnis Ein Planer lauft daher immer haufiger Gefahr fehlerhafte Festsetzungen zu treffen Nicht unerwahnt sollen hier auch mogliche formelle Fehler bleiben wie sie aus dem Zustandekommen des Planverfahrens resultieren konnen z B zu kurze Frist der Auslegung Ein Bebauungsplan kann daruber hinaus gem 47 VwGO vom zustandigen Oberverwaltungsgericht Verwaltungsgerichtshof im Rahmen einer Normenkontrolle uberpruft werden Dabei gibt es im Rahmen des B Plans eine Besonderheit Grundsatzlich sind alle Rechtsnormen in Deutschland bei Verstossen gegen geltendes Recht nichtig Eine Bestandskraft trotz Rechtswidrigkeit wie sie etwa bei Verwaltungsakten moglich ist kommt nicht in Betracht Dies ergibt sich aus dem Rechtsstaatsgebot des Art 20 Abs 3 GG Da nun die Aufstellung eines Bebauungsplans enormen Aufwand darstellt und die Auswirkungen bestimmter Verfahrensfehler auf das Ergebnis oftmals gering sind macht das BauGB fur die Bebauungsplane eine Ausnahme Nach den 214 ff BauGB sind nicht alle formalen Fehler beachtlich Es konnen daher nur die dort aufgezahlten Verstosse zur Unwirksamkeit fuhren Andere Verstosse machen den Plan zwar u U rechtswidrig aber nicht unwirksam nichtig Hierbei liegt das Hauptaugenmerk regelmassig auf der Uberprufung der Abwagungsentscheidung der Gemeinde Zwar steht die Abwagung grundsatzlich nur dem Normgeber zu und ist aufgrund der Gewaltenteilung nur bedingt gerichtlich nachprufbar Allerdings muss auch das Abwagungsverfahren rechtsstaatlichen Grundsatzen genugen Daher kommt eine Uberprufung auf Abwagungsfehler in Betracht Durch das BVerwG z B BVerwGE 34 301 309 anerkannte Fehler sind dabei Der Abwagungsausfall Eine sachgerechte Abwagung hinsichtlich offentlicher und privater Belange fehlt uberhaupt Das Abwagungsdefizit Es wurden gerade nicht alle erheblichen Belange in die Abwagung eingestellt Die Abwagungsfehleinschatzung Die Bedeutung eines einzelnen Belangs wurde verkannt Die Abwagungsdisproportionalitat Einzelne Belange wurden untereinander falsch gewichtet Sollte das Gericht einen beachtlichen Fehler finden stellt es anders als bei der Anfechtungsklage mit Wirkung fur und gegen jedermann inter omnes Wirkung die Unwirksamkeit fest Das betroffene Gebiet ist also von Anfang an unbeplanter Bereich Die Einschrankung der Fehler auf beachtliche gilt auch im Rahmen der Anfechtungsklage Daher gelten die Verfristungsregeln des BauGB z B 215 BauGB in dem Anfechtungsprozess des Dritten ebenfalls Andernfalls wurde eine Inzidenterkontrolle nach zwei Jahren ab Inkrafttreten den Willen des Gesetzgebers unterlaufen Auch stellt dieser Umstand keinen Verstoss gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes aus Art 19 Abs 4 GG dar da grundsatzlich Rechtsschutz gewahrt wird Genehmigungspraxis von Bauantragen Baugesuchen BearbeitenDie Beurteilung von Bauvorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplanen erfolgt ausschliesslich nach dessen Festsetzungen 30 BauGB Grundsatzlich ist ein Bauvorhaben genehmigungsfahig wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht einzig eine mangelhafte oder fehlende Erschliessung konnte eine Verzogerung darstellen z B in einem Neubaugebiet durch eine noch nicht erfolgte Realisierung der Strasse oder durch fehlende Eintragungen von Baulasten bei eingeschlossenen Grundstucken Gemass Dienstleistungsrichtlinie der EG Artikel 13 mussen Antrage jeglicher Art in den Mitgliedstaaten der europaischen Union innerhalb einer vorab festgelegten und offentlich bekannt gemachten angemessenen Frist beschieden werden andernfalls gilt die Genehmigung als erteilt Ausnahmen Bearbeiten Von grossem Interesse ist naturlich wie streng der Bebauungsplan angewandt wird Auch hier gibt es eine Systematik Der Plan kann schon im Rahmen seiner Festsetzungen laut 31 Abs 1 BauGB Ausnahmen vorsehen wie bei den Nutzungen in den einzelnen Gebietstypen Diese Nutzungen stehen nicht im generellen Zulassigkeitskatalog weil ihnen ein gewisses Storpotenzial innewohnt das zunachst gepruft werden soll sei es aufgrund von Emissionen der Flachenbeanspruchung oder der Gestalt Sofern keine Konflikte zu erwarten sind werden diese Ausnahmen im Regelfall gewahrt Befreiungen Bearbeiten Von grosserer Bedeutung fur die Genehmigungspraxis ist jedoch die Moglichkeit von den Festsetzungen befreien zu konnen wie es 31 Abs 2 BauGB vorsieht Damit wird der B Plan mit einer gewissen Flexibilitat ausgestattet die seine Handhabung erleichtern sollen Eine Befreiung ist jedoch mit Bedingungen versehen In jedem Falle durfen die Grundzuge der Planung nicht beruhrt werden und die Abweichung muss unter Wurdigung der nachbarlichen Interessen mit den offentlichen Belangen vereinbar sein Hierzu muss sich laut Gesetz eine dritte Bedingung gesellen entweder Die Erforderlichkeit aus Grunden des Wohles fur die Allgemeinheit Die stadtebauliche Vertretbarkeit oder Das Entstehen einer nicht beabsichtigten Harte Ob die Grundzuge einer Planung von einer Anderung beruhrt werden hangt im Wesentlichen davon ab wie sehr solche Grundzuge in den Festsetzungen zu erkennen und vor allem in der Begrundung dargelegt sind Es besteht generell Einigkeit daruber dass sich nicht allgemein sagen lasst was ein Grundzug der Planung ist 10 Es bedarf deshalb immer einer Einzelfallprufung die von der jeweiligen Planungssituation abhangt 11 Ein Beispiel In einer Flachdachsiedlung stellt das Flachdach offensichtlich einen Grundzug der Planung dar und fur eine andere Dachform konnte keine Befreiung erteilt werden Nachbarliche Interessen spielen bei Befreiungen eine wichtige Rolle da eine wichtige Funktion des Bebauungsplans der Vertrauensschutz ist Befreiungen von denen ein Nachbar betroffen ware z B eine hohere Bauhohe oder die Uberschreitung des Baufensters konnen ohne dessen Zustimmung nicht gewahrt werden Die Nachbarn werden hierzu zunachst angehort sobald der Bauantrag vollstandig ist und tragen bei Bedarf Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Bauamt vor welche das Bauordnungsamt sammelt und beurteilt Nach der erfolgten Genehmigung des Bauvorhabens konnen Nachbarn die Einwendungen vorgetragen hatten noch widersprechen Dadurch kommt es oft zu Verzogerungen im Genehmigungsablauf eines Bauvorhabens da es einer Mediation bedarf Nicht hinreichend begrundete Einwendungen und Widerspruche durch Nachbarn werden vom Bauordnungsamt zuruckgewiesen Hierbei gibt es auch Uberschneidungen zum Nachbarschaftsrecht zum Schikaneverbot und zum Strafrecht Beispielsweise darf ein Nachbar nicht einem Bauvorhaben widersprechen um zu storen einen Schaden zu verursachen und hieraus einen Vermogensvorteil fur sich zu generieren Die Erforderlichkeit einer Befreiung aus Grunden des Wohles fur die Allgemeinheit betrifft z B Versorgungseinrichtungen die im Plangebiet nicht vorgesehen waren Des Weiteren urteilten die Landgerichte vereinzelt dass dringender Wohnbedarf unter den Begriff des Wohls der Allgemeinheit fallt 12 Die stadtebauliche Vertretbarkeit ist in der Auslegung relativ flexibel hangt aber im Grunde ebenfalls vom Konzept der Planung ab je strenger dieses ist desto mehr fallt eine Abweichung ins Gewicht Laut Bundesverwaltungsgericht ist die stadtebauliche Vertretbarkeit immer gegeben wenn unter Berucksichtigung des Abwagungsgebotes anstelle der Planfestsetzungen das Bauvorhaben in der konkret ortlichen Gegebenheit erfolgen konnte und das Vorhaben zulassig ware 13 Es ist des Weiteren laut Bundesverwaltungsgericht stadtebaulich vertretbar wenn die Abweichung ein nach 1 BauGB zulassiger Inhalt des Bebauungsplanes sein konnte und mit der stadtebaulichen Entwicklung vereinbar ware 14 Unbeabsichtigte Harten entstehen haufig aufgrund von nicht beabsichtigten Umstanden die auf einem einzelnen Grundstuck vorliegen z B geologische oder topografische Zwange die bei der Festsetzung des Baufensters oder der Hohenlage eines Gebaudes nicht genugend berucksichtigt wurden Das Beharren auf die Festsetzung konnte eine Bebauung sehr erschweren oder sogar unmoglich machen Es muss somit ein atypischer Sachverhalt vorliegen 15 Die Vereinbarkeit mit offentlichen Belangen ist dann gegeben wenn der planerische Inhalt der Befreiung dem Ortsbild zugutekommt Dies ist beispielsweise immer dann gegeben wenn der planerische Inhalt der Befreiung vom Bebauungsplan eine storende Haufung von fur sich allein genommenen unbedenklichen Anlagen z B Gartenhutten Gewachshauser verdecken wurde 16 Abweichungen Bearbeiten Neben der Moglichkeit sich von Festlegungen im Bebauungsplan befreien zu lassen sieht die Baunutzungsverordnung in 23 noch eine Abweichung von den Festlegungen im Bebauungsplan vor Hierbei handelt es sich beispielsweise um ein geringfugiges Ubertreten der Baulinie der Baugrenze oder der maximalen Bautiefe z B durch Balkone und untergeordnete Bauteile Die unteren Baurechtsbehorden haben was die Genehmigung von geringfugigen Abweichungen nach BauNVO betrifft ublicherweise etwa mehr Ermessensspielraum als bei Befreiungsantragen welche oft nur von den oberen Baurechtsbehorden genehmigt werden konnen Funktionslosigkeit des Bebauungsplanes Bearbeiten Ein Gericht kann einen Bebauungsplan fur funktionslos erklaren sofern ein Bauantragsteller Klage diesbezuglich einreicht Die Voraussetzung hierfur ist dass 90 aller bereits realisierten Bauvorhaben von den Grundzugen der Planung des Bebauungsplanes abweichen Sofern ein Bebauungsplan fur funktionslos erklart wurde gilt an dessen Stelle im Innenbereich das Einfugungsgebot nach 34 Baugesetzbuch Bebauungsplan Anderungen BearbeitenOft entwickeln sich die stadtebaulichen Ziele fur den Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit der Zeit weiter oder ein konkretes Projekt das generell befurwortet wird kann nach den geltenden Bestimmungen eines festgesetzten Plans nicht genehmigt werden Dann besteht die Moglichkeit mit dem gleichen Verfahren das fur die Aufstellung eines Plans durchzufuhren ist einen Bebauungsplan zu andern zu erganzen oder ganz aufzuheben 1 Abs 8 BauGB 17 Abweichungen von den Festsetzungen die uber dessen gesetzten Rahmen hinausgehen sind rechtlich ohne Bebauungsplan Anderung nicht moglich Ein Anderungsverfahren verlauft grundsatzlich wie ein Aufstellungsverfahren Alle Verfahrensschritte sind einzuhalten aufgrund des Aufwandes werden Anderungsverfahren gern umgangen und einzelne Anderungswunsche fuhren selten zu Plananderungen Bei mehreren oder gehauften Anfragen besteht Bedarf und sie werden in die Wege geleitet So kann es Bebauungsplane mit dritten vierten und mehr Anderungen geben Wenn die Grundzuge der ursprunglichen Planung nicht beruhrt werden sieht das BauGB das vereinfachte Verfahren vor und einige Verfahrensschritte entfallen oder werden verkurzt dazu 13 BauGB Kritik BearbeitenBurgerbeteiligung Bearbeiten Hauptartikel Burgerbeteiligung Von der Planung betroffene Behorden und Burger sind zu beteiligen und anzuhoren Somit sind die Interessen des Einzelnen in Abwagung zur Gesellschaft gewahrt soweit sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind oder vorhersehbar waren Daruber hinausgehende Einzelinteressen geltend zu machen ist schwierig wobei wirtschaftliche Argumente zur Nutzung eines Grundstucks fur den Interessenten eine Hilfe bedeuten Ein Manko ist die spate Benachrichtigung uber den Umgang mit Stellungnahmen Der Gesetzgeber ist zur Unterrichtung erst nach Abschluss des Verfahrens verpflichtet so ist eine Einflussnahme durch Erwiderung nicht moglich Einem abgewiesenen Einwender bleibt so der unkalkulierbare Gang zum Gericht Haufig wird mangelnde Flexibilitat oder Unwillen der Verwaltung kritisiert Abweichungen von einem bestehenden Bebauungsplan zu gestatten Bei solchen Kritikansatzen wird ubersehen dass die Verwaltung auf Gleichbehandlung aller Betroffenen achten muss dazu gehort die Einhaltung von Gesetzen zu denen auch Satzungen zahlen Ausnahmeregelungen Bearbeiten Haufig tritt das Problem auf dass unproblematische Bauwunsche eines Einzelnen als Ausnahme aus Grunden der Gleichbehandlung nicht gewahrt werden konnen Auch die ubrigen Bauherren mussen sich an die aufgestellten Vorgaben halten die allerdings und selbstverstandlich eine ausgewogene Darstellung sein sollten Ausserdem muss davon ausgegangen werden dass die Gewahrung einer Befreiung ein negatives Beispiel fur die Nachbarschaft darstellt Prazedenzfall und somit die ursprungliche Planung aus dem Ruder lauft Andererseits konnen vor Jahrzehnten erstellte Plane mitunter nicht mehr den zeitgenossischen Erfordernissen und Erkenntnissen standhalten weshalb Plananderungen notig werden Dauer und Aufwand Bearbeiten Vielfach werden die Planungszeit und der Verwaltungsaufwand kritisiert Bei der Planaufstellung handelt es sich um einen demokratischen Prozess der nicht beschleunigt werden kann Die Erstellung einfacher Bebauungsplane auch ohne problematische Einzelheiten benotigt zum Durchlauf in den Amtern fur ein komplettes Verfahren mindestens sechs Monate Selbst vorhabenbezogene Bebauungsplane die zur Beschleunigung des Planverfahrens ins BauGB aufgenommen wurden sind kaum schneller zu erarbeiten Der weitaus grosste Teil der Planungszeit wird fur die Beteiligungsphasen und den politischen Entscheidungsprozess benotigt Dadurch ist fur ein durchschnittliches Planverfahren in der Regel vom Aufstellungs bis zum Satzungsbeschluss eine Dauer von einem Jahr anzunehmen Der notwendige Zeitaufwand ist abhangig von der Grosse des Plangebiets der Anzahl der betroffenen Grundstuckseigentumer der zu bewaltigenden Probleme nicht zuletzt bei unterschiedlichen Interessenlagen der Umweltbelange der Verwaltungsstruktur wie dem Rhythmus der Sitzungen der Gremien und der personellen Ausstattung der einzelnen Amter Siehe auch BearbeitenBebauungsplan Osterreich Gebietserhaltungsanspruch Gemeindeplanung Grunordnungsplan Hochhausrahmenplan in Frankfurt am Main Nichtigkeitsdogma offentliches Baurecht Deutschland Raumordnung Stadtplanung StadtebauLiteratur BearbeitenRonald Kunze Hartmut Welters Hrsg Baugesetzbuch 2017 Textausgabe mit Einfuhrung BauGB BauNVO PlanZV TA Larm Wekamedia Kissing 2017 Ronald Kunze Hartmut Welters Hrsg Das Praxishandbuch der Bauleitplanung und des Stadtebaurechts Loseblattsammlung mit laufender Aktualisierung Wekamedia Kissing 1997 2017 Werner Ernst Willy Zinkahn Walter Bielenberg Michael Krautzberger BauGB Kommentar C H Beck Munchen 2008 Einzelnachweise Bearbeiten Battis Krautzberger Lohr Mitschang BauGB 14 Auflage 2019 S 8 Rn 1 Planfeststellungskonkurrenz Abgerufen am 21 Marz 2023 Battis Krautzberger Lohr Mitschang Reidt BauGB 14 Auflage 2019 9 Rn 5 Im Bebauungsplan gibt es keine Kohlendioxid Grenzen Abgerufen am 24 Oktober 2017 Das beschleunigte Verfahren nach 13a BauGB Planungspraxis Planen verstehen Abgerufen am 30 April 2020 Beschleunigtes Bebauungsplanverfahren im Innenbereich Landesnaturschutzverband Abgerufen am 30 April 2020 B Plan nach 13b BauGB Unterschied zum Angebots Bebauungsplan Service des Stadtplanungsburos Dr Ing Johann Hartl Abgerufen am 30 April 2020 Beschleunigtes Verfahren nach 13b BauGB Abgerufen am 30 April 2020 BVerwG Urteil vom 16 Dezember 1999 4 CN 7 98 BVerwGE 110 193 Inzidentprufung einer vorangegangenen Anderung des Bebauungsplans BVerwG Beschluss vom 28 Dezember 2000 4 BN 32 00 BauR 2001 1066 Antragsfrist und Inzidentkontrolle I BVerwG Beschluss vom 8 April 2003 4 B 23 03 Antragsfrist und Inzidentkontrolle II BVerwG NvwZ RR 2000 759 760 Brugelmann Gierke BauGB lt 1998 gt 13 Rn 48 BVerwG NvwZ 1999 1110 BVerwG BeckRS 2005 26410 VGH Mannheim Beschluss 16 6 1998 8 S 1522 98 NVwZ 1999 670 BVerwG Urteil vom 17 Dezember 1998 4 C 16 97 BVerwG NvwZ 1990 556 BVerwGE 40 268 272 f BRS 25 Nr 163 S 282 OVG Munster NvwZ R R 2004 404 Was ist Bauleitplanung und wie funktioniert sie Was ist ein Bebauungsplan 12 April 2022 abgerufen am 21 Marz 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4005104 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bebauungsplan Deutschland amp oldid 234845212