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Unter Umweltprufung versteht man entweder gesetzlich oder durch Standards festgelegte Verfahren zur Prufung der Wechselwirkung von Produkten oder Prozessen mit deren Umfeld Der Begriff wird insbesondere im Bereich der Prufung zur Bestandigkeit hoch beanspruchter Produkte im gewerblichen und militarischen Umfeld 1 sowie der Umweltbelange in der Bauleitplanung verwendet Untersuchungsgegenstand bei der Bauleitplanung sind die in 1 Abs 6 Nr 7 Baugesetzbuch BauGB aufgelisteten Umweltbelange der Naturhaushalt die Landschaftspflege sowie die erganzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach 1a Abs 2 und 3 BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Untersuchungsgegenstand 3 Verfahren 3 1 Scoping 3 2 Umweltbericht 3 3 Abwagung 3 4 Zusammenfassende Erklarung 3 5 Umweltuberwachung 4 Ausnahmen und Vereinfachungen 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenBei der Entscheidung uber die Zulassigkeit von Bauvorhaben mussen nach den Rechtsvorschriften der Europaischen Union die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt schon im Vorfeld durch ein systematisches Prufungsverfahren festgestellt beschrieben und bewertet werden Umweltvertraglichkeitsprufung Im deutschen Umweltvertraglichkeitsprufungsgesetz UVPG wurde diese Vorgabe entscheidend strukturiert indem eine vorgeschaltete Umweltprufung schon bei der Bauleitplanung eingefuhrt wurde Damit entfallt weitestgehend eine Umweltvertraglichkeitsprufung fur die einzelnen Bauvorhaben in den beplanten Bereichen Fur die Bauleitplanung der Gemeinden also Bebauungsplane oder Flachennutzungsplane schreibt 2 Abs 4 Baugesetzbuch BauGB vor dass eine Umweltprufung durchgefuhrt werden muss in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dieser Planung ermittelt werden sowie in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden Die Umweltprufung ist auch bei den vorausgehenden formlichen Planungsverfahren der Raumordnung Landesplanung und Regionalplanung anzuwenden Untersuchungsgegenstand BearbeitenGegenstand der Umweltprufung sind die in 1 Abs 6 Nr 7 BauGB aufgefuhrten umweltrelevanten Belange die Auswirkungen auf Tiere Pflanzen Boden Wasser Luft Klima und das Wirkungsgefuge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevolkerung insgesamt umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturguter und sonstige Sachguter die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfallen und Abwassern die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie die Darstellungen von Landschaftsplanen sowie von sonstigen Planen insbesondere des Wasser Abfall und Immissionsschutzrechts die Erhaltung der bestmoglichen Luftqualitat in Gebieten in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfullung von bindenden Beschlussen der Europaischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht uberschritten werden die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes Zur Ermittlung von voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen werden in der Umweltprufung die in 2 UVPG genannten Schutzguter untersucht Schutzgut Mensch Hierbei sind insbesondere zu betrachten inwieweit schadliche Umwelteinwirkungen vorhanden sind und welche Auswirkungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zu erwarten sind Entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualitat des Menschen haben die Wohn und Wohnumfeldfunktionen sowie Erholungs und Freizeitfunktionen Das Schutzgut Mensch steht in enger Wechselbeziehung zu den ubrigen Schutzgutern vor allem zu denen des Naturhaushaltes Schutzgut Tiere und Pflanzen Aufgrund der langen Tradition des Naturschutzrechts sind Tiere und Pflanzen bei der Auseinandersetzung mit der Umwelt besonders im Bewusstsein verankert Es geht daruber hinaus aber auch um den Artenschutz und die Belange von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung Natura 2000 Dies betrifft auch die Erhaltungsziele und den Schutzzweck von Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung wie der europaischen Vogelschutzgebiete sowie der Naturschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Fauna Flora Habitat Richtlinie Schutzgut Boden Da der Boden nicht vermehrbar ist erhebliche Schadigungen des Bodens irreversibel sind und zudem ein enger Zusammenhang zu den ubrigen abiotischen Schutzgutern besteht steht bei der Prufung der Auswirkungen der Vermeidungs und Verminderungsaspekt im Vordergrund Hierbei geht es insbesondere um eine Begrenzung des Flachenverbrauchs Wiedernutzung bereits baulich genutzter Flachen Schutz des Bodens und seiner Funktionen vor Stoffeintragen und oder Verdichtung Schutzgut Wasser Das Schutzgut Wasser ist fur den Menschen lebensnotwendig ohne Wasser bzw mit verunreinigtem Wasser ist kein Leben moglich Angesichts der Verflechtung mit den anderen Schutzgutern wie dem Boden steht das Verschlechterungsverbot von Grundwasserkorpern und der Erhalt naturlicher Gewasser im Vordergrund Schutzgut Klima Neben Aussagen zu den Emissionen klimawirksamer Gase wie CO2 etc als Folge von ermoglichten Vorhaben sind auch Fragen zur Erhohung der Lufttemperatur zur Verringerung der relativen Luftfeuchte zur Veranderung des Windfelds oder zur Erhohung von Turbulenzen zu beantworten Schutzgut Luft Durch den Kontext zum Immissionsschutzrecht besitzt das Schutzgut Luft einen zusatzlichen Schutz durch das Verursacherprinzip In der Bauleitplanung sind die allgemeinen Veranderungen durch Emittenten wie Haushalte Verkehr Gewerbe etc zu beurteilen Es sind Handlungskonzepte fur eine Verringerung der Emissionen von Schadstoffen und oder Geruchen zu entwickeln Schutzgut Landschaft Die Landschaft wird haufig in enger Anlehnung an Tiere und Pflanzen beschrieben Bestimmte Biotoptypen pragen auch bestimmte Landschaftsbildraume Der Begriff der Landschaft ist synonym zum Begriff Landschaftsbild zu sehen und beschreibt damit einen sinnlich wahrnehmbaren Landschaftsausschnitt Beurteilt werden unter anderem Vielfalt Schonheit Eigenart und Seltenheit der LandschaftSchutzgut Kultur und sonstige Sachguter Es ist bisher kaum ins Bewusstsein gedrungen dass Kulturguter ublicherweise unwiederbringlich sind und bei ihrer Entfernung dauerhaft verschwinden Baudenkmale archaologische Fundstellen Bodendenkmale Boden mit Funktionen als Archiv fur Natur und Kulturgeschichte stellen einen eigenen durchaus pruffahigen Wert dar Wechselwirkungen Uber die Auswertung der Ergebnisse zu den acht Schutzgutern ergibt sich die Wechselwirkung als eigenstandiges Schutzgut Auch hier ist eine Beschreibung des Ist Zustands und eine Darstellung der plangebietsspezifischen Auswirkungen und Massnahmen erforderlich Welche Schutzguter durch die eventuell schadlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt sein werden hangt von den konkreten Umstanden des Einzelfalls ab Massstab sind einerseits Umfang und Schwere des planerischen Eingriffs und andererseits die vorhandenen konkreten Bedingungen im Plangebiet also die Wertigkeiten Empfindlichkeiten oder Vorbelastungen Gegenstand der Umweltprufung sind daruber hinaus die in 1a Abs 2 und 3 BauGB aufgefuhrten erganzenden Vorschriften zum Umweltschutz Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden Vorrang der Innenentwicklung Beschrankung der Bodenversiegelung Zuruckhaltung bei der Umnutzungen von land und forstwirtschaftlichen Flachen und Wohnflachen Eingriffsregelung nach dem BundesnaturschutzgesetzVerfahren BearbeitenScoping Bearbeiten Behorden und sonstigen Trager offentlicher Belange nach 4 Abs 1 BauGB werden fruhzeitig aufgefordert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprufung zu aussern Hierbei wird zusammen getragen was nach gegenwartigem Wissensstand und Datenlage der Behorden sowie allgemein anerkannten Prufmethoden in angemessener Weise von der konkreten Umweltprufung verlangt werden kann Dabei ist dem Grundsatz der Verhaltnismassigkeit Rechnung zu tragen Die Umweltprufung ist kein Suchverfahren in dem alle nur erdenklichen Auswirkungen einer Planung auf Umweltguter und deren Wertigkeit bis in alle Einzelheiten zu untersuchen waren vielmehr hat sich das Prufverfahren auf die Schutzguter der Umwelt zu erstrecken die sich nach Lage der Dinge aufdrangen siehe auch Scoping Umweltbericht Bearbeiten Die in der Umweltprufung ermittelten Umwelteinwirkungen werden im Umweltbericht nach 2a Satz 2 Nr 2 BauGB beschrieben und bewertet Die Anlage 1 zum Baugesetzbuch enthalt eine Handlungsanweisung fur die Umweltprufung und damit auch fur die Gliederung des Umweltberichts eine brauchbare Orientierungshilfe Der Umweltbericht ist Teil der Begrundung einer Bauleitplanung und begleitet somit das Aufstellungsverfahren bis zum Satzungsbeschluss Abwagung Bearbeiten Die verschiedenen Ziele einer Bauleitplanung mussen untereinander abgewogen werden 1 Abs 7 BauGB Das im Umweltbericht dargestellte Ergebnis der Umweltprufung ist in der Abwagung zu berucksichtigen Unter den Belangen nach 1 Abs 6 BauGB haben die Umweltbelange bei der Abwagung trotz haufig ausfuhrlicher Abarbeitung keinen herausgehobenen Stellenwert Vor dem Hintergrund des Nachhaltigkeitsgrundsatzes und der eher deklaratorischen Umwelterklarung ist ein schlichtes Wegwagen jedoch nicht moglich Zur Uberwindung bedeutsamer Umweltbelange ist eine stichhaltige Begrundung Darstellung der anderweitigen Vorteile der Planung erforderlich Zusammenfassende Erklarung Bearbeiten Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens erhalten ein Flachennutzungsplan nach 6 Abs 5 BauGB und ein Bebauungsplan nach 10 Abs 4 BauGB eine zusammenfassende Erklarung uber die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Offentlichkeits und Behordenbeteiligung im Bauleitplan berucksichtigt und aus welchen Grunden ggf umweltbelastende Auswirkungen der Planung in Kauf genommen wurden Diese Umwelterklarung ist zu den Akten des Bauleitplanverfahrens zu nehmen und fur eine Einsichtnahme durch jedermann bereitzuhalten Umweltuberwachung Bearbeiten Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens folgt als ein letzter Baustein das Monitoring der Umweltauswirkungen nach 4c Satz 1 BauGB Die Gemeinden uberwachen als Trager der Bauleitplanung die erheblichen Umweltauswirkungen die aufgrund der Durchfuhrung der Bauleitplane eintreten um insbesondere unvorhergesehene Auswirkungen fruhzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein geeignete Massnahmen zur Abhilfe zu ergreifen Diese Aufgabe hat das strategische Ziel potenziell zu erwartende und ganz gezielt auch unvorhergesehene Auswirkungen fruhzeitig zu erkennen und ggf Massnahmen zur Abhilfe zu ergreifen Anspruche auf eine Plananderung bestehen jedoch nicht weder fur die beteiligten Behorden noch fur die betroffene Offentlichkeit Beim Monitoring verfugen die Gemeinden uber einen relativ grossen Handlungsspielraum es gibt keine Vorgaben wie und mit welchem Aufwand uberwacht werden muss Zur Unterstutzung der Gemeinden bei ihrer Pflichtaufgabe des Monitoring unterrichten die Behorden die Gemeinden wenn sie uber entsprechende Erkenntnisse beispielsweise aus der Durchfuhrung eines Bebauungsplans verfugen diese Informationspflicht ist eine Bringschuld und bedarf keiner erneuten Einholung von Stellungnahmen Die Ergebnisse des Monitoring konnen in einem nachfolgenden Zulassungsverfahren fur ein konkretes Vorhaben im Rahmen des 15 BauNVO als zu beachtende Einschrankung im Einzelfall berucksichtigt werden Ausnahmen und Vereinfachungen BearbeitenDoppelprufungen sollen vermieden werden Es besteht daher die als Abschichtung bezeichnete Moglichkeit sich in einem nachfolgenden Bauleitplanverfahren auf die Prufung zusatzlich entstehender oder anderer neuer Umweltauswirkungen zu beschranken 2 Abs 4 Satz 5 BauGB Wird beispielsweise bei der Aufstellung des Flachennutzungsplans eine umfassende Umweltprufung durchgefuhrt dann soll sich die Umweltprufung in den nachfolgenden Bebauungsplanverfahren auf eventuell hinzugekommene Umweltauswirkungen oder aber auf veranderte Gegebenheiten beschranken Die Anderung und Erganzung von Bauleitplanen ist in einem vereinfachten Verfahren moglich wobei von einer erneuten Umweltprufung abgesehen werden kann Durch das beschleunigte Verfahren wird der gesamte beplante und unbeplante Innenbereich unter der Zielsetzung Innenentwicklung vor Aussenentwicklung von den Fesseln der Umweltprufung befreit Das beschleunigte Verfahren ist fur drei Varianten der Bebauungsplanung moglich Bebauungsplan fur den Innenbereich Bebauungsplan fur Bestandsgebiete im unbeplanten Innenbereich 13 Abs 1 Nr 2 BauGB Bebauungsplan zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche einfacher Bebauungsplan nach 13 Abs 1 Nr 3 BauGB mit Festsetzungen nach 9 Abs 2a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung Bebauungsplan zur Wiedernutzung von Brachen Nachverdichtung oder sonstiger Massnahmen der Innenentwicklung nach 13a Abs 1 BauGB Bei der Aufstellung einer Innenbereichssatzung oder einer Aussenbereichssatzung Abrundungssatzung ist keine Umweltprufung erforderlich Weblinks BearbeitenText des Baugesetzbuches Text des Umweltvertraglichkeitsprufungsgesetzes Leitfaden des Bayerischen Umweltministeriums zur Umweltprufung in der BauleitplanungEinzelnachweise Bearbeiten AECTP 100 Environmental Guidelines for Defence MaterielBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Umweltprufung amp oldid 217911938