www.wikidata.de-de.nina.az
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungs werkzeug zur Lenkung und Ordnung der stadtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland Das in Osterreich gebrauchliche Verfahren nennt sich Ortliche Raumordnung und ist ahnlich zum deutschen Vorgehen aufgebaut wenngleich Unterschiede bestehen Die Raumplanung in der Schweiz wiederum weicht im Vorgehen aufgrund des ausgepragten Foderalismus grundlegend von der in Deutschland und Osterreich ab Beispiel eines Bebauungsplans Pullach im Isartal Dieser Artikel behandelt das deutsche Verfahren Inhaltsverzeichnis 1 Verfahrensaufbau 2 Rolle der Gemeinden 3 Rechtliche Anforderungen 4 Offentlichkeitsbeteiligung 5 Geschichtliche Entwicklung 5 1 Vor 1875 Polizeibehordliche Fluchtlinienfestsetzung 5 2 1875 bis 1945 Preussisches Fluchtliniengesetz 5 3 1945 bis 1960 Aufbaugesetzgebung 5 4 1960 bis 1986 Bundesbaugesetz 5 5 1986 bis heute Baugesetzbuch 6 Literatur 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseVerfahrensaufbau BearbeitenDie Bauleitplanung wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen das im Baugesetzbuch BauGB umfassend geregelt ist Zunachst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flachennutzungsplan fur das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt 5 7 BauGB In der verbindlichen Bauleitplanung werden sodann Bebauungsplane fur raumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt 8 10 BauGB Wahrend der Flachennutzungsplan nur behordenverbindliche Darstellungen uber die Grundzuge der Bodennutzung enthalt regeln die Festsetzungen der Bebauungsplane die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich Die Bebauungsplane bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen unter denen die Bauaufsichtsbehorden fur Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen Sofern Bauvorhaben nach Massgabe der Bauordnungen der Lander von einer Baugenehmigung freigestellt sind sog Genehmigungsfreistellungsverfahren mussen die Bauherren die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans eigenverantwortlich einhalten Rolle der Gemeinden BearbeitenFur die Aufstellung der Bauleitplane sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zustandig kommunale Planungshoheit Im Rahmen der Gesetze konnen sie somit ihre stadtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern Sie unterliegen dabei der Rechtsaufsicht hoherer Verwaltungsbehorden und der Normenkontrolle der Justiz Bei der Bauleitplanung mussen die Gemeinden Ziele der Raumordnung die sich aus Raumordnungsplanen ergeben beachten 1 Abs 4 BauGB Anpassungspflicht sowie offentliche und private Belange berucksichtigen 1 Abs 7 BauGB Abwagungs pflicht Rechtliche Anforderungen Bearbeiten 1 BauGB stellt auch im Ubrigen hohe Anforderungen an die Bauleitplanung Bauleitplane sollen eine nachhaltige stadtebauliche Entwicklung gewahrleisten vorrangig mit Massnahmen der Innenentwicklung Nach den dort festgelegten Grundsatzen sollen Bauleitplane u a dazu beitragen eine menschenwurdige Umwelt zu sichern und die naturlichen Lebensgrundlagen zu schutzen und zu entwickeln Zum Beispiel ist in 1 Abs 6 Nr 7 festgelegt dass bei der Aufstellung der Bauleitplane die Belange des Umweltschutzes des Naturschutzes und der Landschaftspflege insbesondere des Naturhaushaltes des Wassers der Luft und des Bodens einschliesslich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima zu berucksichtigen sind Die Bauleitplanung wird daher in der Regel durch die Landschaftsplanung naturschutzfachlich begleitet und enthalt regelmassig einen gesonderten Umweltbericht Offentlichkeitsbeteiligung BearbeitenIn Deutschland ist fur die Bauleitplanung die Beteiligung der Offentlichkeit gesetzlich geregelt Beteiligt werden sollen dabei einerseits die sogenannten Trager offentlicher Belange also Verbande Vereine und organisierte Interessengruppen die unter anderem die Belange des Natur und Umweltschutzes des Denkmalschutzes und so weiter einbringen Zum anderen ist allen interessierten Personen die Gelegenheit zu geben sich mit Einwendungen zu dem Vorhaben zu aussern Aufgrund der sehr hohen Zahl an entsprechenden Planungsverfahren in Deutschland macht die Bauleitplanung damit den Grossteil der sogenannten formellen also gesetzlich geregelten Burgerbeteiligung aus Das Baugesetzbuch sieht die Moglichkeit einer zweistufigen Burgerbeteiligung vor wobei die erste Stufe fur die Vorhabentrager freiwillig wahrend die zweite Stufe verpflichtend durchzufuhren ist Die fruhzeitige Offentlichkeitsbeteiligung 1 Stufe soll es ermoglichen noch wahrend der Planungsphase Ruckmeldungen von den vom Planungsvorhaben beruhrten Behorden Gruppen und Personen einzuholen So ist die Offentlichkeit moglichst fruhzeitig uber die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sich wesentlich unterscheidende Losungen die fur die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung offentlich zu unterrichten ihr ist Gelegenheit zur Ausserung und Erorterung zu geben Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Offentlichkeit im Sinne des Satzes 1 1 Die gewonnenen Ruckmeldungen zu einem fruhen Zeitpunkt machen weitreichende Planungsanderungen leichter Es liegt im Ermessen des Vorhabentragers ob er von diesem Instrument gebrauch machen mochte Die 2 Stufe ist die offentliche Auslegung des fertiggestellten Plans In einer festgelegten Frist von einem Monat mindestens 30 Tagen konnen hierzu Einwendungen vorgebracht werden 2 Die Offentlichkeit ist uber die Beteiligungsverfahren durch ortsubliche Bekanntmachungen zu informieren In aller Regel ist dies mindestens das kommunale Amtsblatt zumeist erganzt durch Veroffentlichungen auf der Internetprasenz der Gemeinde Der Vorhabentrager ist dazu verpflichtet alle eingehenden Hinweise zu prufen und abzuwagen er muss diese jedoch nicht ubernehmen Erst nach erfolgter Auslegung kann beispielsweise ein Bebauungsplan in die politische Beschlussfassung gegeben werden Die formell fehlerhafte Durchfuhrung dieses Vorgangs kann zur Nichtigkeit des Bauleitplanes fuhren Geschichtliche Entwicklung BearbeitenDas nachfolgende Kapitel bezieht sich ausschliesslich auf die preussische Entwicklung der Bauleitplanung und nach dem Zweiten Weltkrieg auf die westdeutsche Entwicklung da diese fur die heutige Verfahrensart die meisten Impulse geliefert haben Vor 1875 Polizeibehordliche Fluchtlinienfestsetzung Bearbeiten Seit der ersten Halfte des 19 Jahrhunderts gab es Fluchtlinienfestsetzungen die von der Polizei getroffen wurden Hierunter fielen Fluchtlinien und Bebauungsplane In den Planen wurden Festlegungen zur Strassenfuhrung getroffen Die Fluchtlinienplane umfassten eine Strasse die Bebauungsplane wurden fur grossere Gebiete aufgestellt Die Planungskompetenz hatte die staatliche Baupolizei welche die ortliche Polizeibehorde aufforderte Bauplane aufzustellen die koniglich genehmigt werden mussten Mit einem preussischen Erlass von 1855 wurde das Aufstellen von stadtischen Bauplanen geregelt Der Erlass befasste sich lediglich mit den Bebauungsplanen Die Initiative fur die Planaufstellung lag nun bei der Polizeibehorde der Gemeinde jedoch sollten die Kommunalbehorden gleichmassig mitwirken Neben der Mitwirkung der Gemeinde wurde die Offenlegung von acht Tagen eingefuhrt die Betroffenen die Moglichkeit fur Einwendungen innerhalb von vier Wochen eroffnete Anschliessend wurde bei der Bezirksregierung uber den Plan entschieden Gab es wahrend des Verfahrens keine Einigung zwischen der Gemeinde und der Polizeibehorde entschied die Bezirksregierung vorher und fuhrte dann die Offenlegung durch 1875 bis 1945 Preussisches Fluchtliniengesetz Bearbeiten Die weitere Geschichte der Bauleitplanung baute auf dem Badischen Fluchtliniengesetz von 1868 als erstem deutschen Fluchtliniengesetz und auf dem Preussischen Fluchtliniengesetz von 1875 historisch auch Strassen und Baufluchtengesetz genannt auf Das Preussische Fluchtliniengesetz Gesetz betreffend die Anlegung und Veranderung von Strassen und Platzen in Stadten und landlichen Ortschaften vom 2 Juli 1875 GS S 561 3 legte die Initiative fur die Planaufstellung fur Bebauungs und Fluchtlinienplane in die Hand der Gemeinde Auch musste der Plan von der Gemeindevertretung gebilligt werden und eine Zustimmung der Polizeibehorde vorliegen Das oben genannte Offenlegungsverfahren wurde in das Gesetz ubernommen und durch eine Beteiligung der betroffenen Behorden erganzt Ihnen musste zur Wahrung ihrer Interessen Gelegenheit gegeben werden Zusatzlich zu den Bauplanen gab es spater Polizeiverordnungen die Art und Mass der baulichen Nutzungen festsetzten Dies geschah jedoch ohne Beteiligung der Burger und Behorden aber mit einer Abstimmung zwischen der kommunalen Fuhrung und der Polizei Ein Erlass aus dem Jahre 1876 legte die Gestaltung der Plane hinsichtlich Massstab Darstellung Planzeichen Faltung und erforderlicher Anlagen z B Verzeichnis der zu enteignenden Grundeigentumer fest Eine Verfugung von 1906 erganzte das Fluchtliniengesetz Hier wurde die Abstimmung mit den Nachbargemeinden eingefuhrt da die rasch wachsenden Stadte besonders im Ruhrgebiet aneinander stiessen Die zustandigen Kommunal und Polizeibehorden sollten sich in Bezug auf die Bauzonen und Strassenfuhrungen untereinander abstimmen Im selben Jahr erliess der Minister fur offentliche Arbeit eine weitere Verfugung in der allgemeine Bebauungsplane eingefuhrt wurden Dieser Vorganger des heutigen Flachennutzungsplans war ein behordeninterner unverbindlicher Vorentwurf fur spatere Bebauungs und Fluchtlinienplane Bei diesen Planen gab es keine Abstimmung mit Eigentumern und Behorden 1914 sollte eine ministerielle Verfugung den Interessenausgleich zwischen Gemeinde und Betroffenen fordern Hier wurde uber die Offenlage hinaus festgesetzt dass die betroffenen Eigentumer informiert werden sollten Durch das Wohnungsgesetz von 1918 wurde das Fluchtliniengesetz um Vorschriften erganzt die den Stellenwert offentlicher Platze zur Erholung erhohten und auch die Schaffung von Klein und Mittelwohnungen vereinfachten 1911 wurde ein Zweckverbandsgesetz erlassen das die freiwillige gemeinschaftliche Festsetzung von Strassen und Baufluchtlinienplanen regelte Im gleichen Jahr wurde ein Zweckverband Gross Berlin gegrundet der die damals kreisfreien Stadte Berlin Charlottenburg Spandau Schoneberg Rixdorf Wilmersdorf Lichtenberg sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim einschloss Er erhielt die Aufgabe sich an den Bauplanen und Baupolizeiordnungen zu beteiligen Im heutigen Ruhrgebiet wurde 1920 der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk gesetzlich gegrundet Er ubernahm die bauleitplanerische Zustandigkeit der Gemeinden und der Polizei und erstellte einen regionalplanerischen Verbandsplan der vorbereitenden Charakter hatte Ein Stadtebaugesetz wurde 1926 vorgelegt allerdings nicht verabschiedet Hier wurde der vorbereitende Bauleitplan Flachenaufteilungsplan genannt Dieser Gesetzentwurf wurde 1931 mit einigen Anderungen wieder aufgegriffen Der vorbereitende Bauleitplan wurde nun Wirtschaftsplan genannt ausserdem wurde das Erlassen der Bauvorschriften den Gemeinden zugesprochen so dass die Bauleitplanung an einer Stelle vereint wurde 1945 bis 1960 Aufbaugesetzgebung Bearbeiten Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Bauleitplanung vom Wiederaufbau gepragt Die Umorganisation der Polizei legte die Festsetzung von Fluchtlinienplanen in die Hand der Grossstadte und Kreise Die Polizeibehorden sollten jedoch bei verkehrstechnischen Belangen gehort werden 1950 wurden in den Landern Aufbaugesetze nach dem sogenannten Lemgoer Entwurf erlassen Diese regelten das Festsetzen von Aufbaugebieten das den Gemeinden als Pflichtaufgabe zugeteilt wurde Zum ersten Mal war die Zustandigkeit fur die Planung allein bei der Gemeinde Allerdings bedurften die Planungen der Zustimmung der ubergeordneten Behorde Auch hier wurde wieder in verbindliche und vorbereitende Bauleitplanung unterteilt Neben den verbindlichen Durchfuhrungsplanen der Aufbaugebiete gab es den vorbereitenden Leitplan fur das gesamte Stadtgebiet Der Leitplan und der Durchfuhrungsplan mussten fur vier Wochen offengelegt werden wodurch zum ersten Mal eine Beteiligung schon in der vorbereitenden Bauleitplanung stattfand Ebenso wie die Erklarung zum Aufbaugebiet musste der Leitplan vom zustandigen Fachminister die Erklarung zum Aufbaugebiet von der zustandigen obersten Landesbehorde und nach 1952 von der hoheren Verwaltungsbehorde genehmigt werden Neben den Gemeinden welche die Planung nach dem Aufbaugesetz durchfuhrten gab es Wohnsiedlungsgemeinden die Wirtschaftsplane und Fluchtlinienplane nach dem Wohnsiedlungsgesetz von 1946 aufstellten sowie Gemeinden die nach dem preussischen Fluchtliniengesetz Flachennutzungs bzw Aufteilungsplane und Fluchtlinienplane aufstellten 1960 bis 1986 Bundesbaugesetz Bearbeiten Erst mit dem Bundesbaugesetz von 1960 BBauG kam es zu einer einheitlichen gesetzlichen Regelung fur das gesamte Bundesgebiet die in den Grundzugen bis heute gleich geblieben ist Der Flachennutzungsplan und der Bebauungsplan wurden als zweistufige Bauleitplanung eingefuhrt Am Verfahren war neu dass offentliche und private Belange gegeneinander gerecht abzuwagen waren 1 Abs 4 Satz 2 BBauG Die Beteiligung der Trager offentlicher Belange wurde fur die verbindliche wie fur die vorbereitende Bauleitplanung in das Gesetz aufgenommen ebenso das Offenlegungsverfahren welches vorher nur im Aufbaugesetz auch fur den vorbereitenden Bauleitplan gesetzlich geregelt war Die Aufgabe der Aufsichtsbehorde wurde zur reinen Rechtskontrolle Plane aus der Zeit vor dem BBauG konnten unter bestimmten Voraussetzungen ubergeleitet werden Weitere Einzelheiten regelte die Baunutzungsverordnung seit 1 August 1962 Mit der Novelle des BBauG von 1976 wurde die fruhzeitige Burgerbeteiligung nach der Vorlage des Stadtebauforderungsgesetzes von 1971 das Regelungen uber stadtebauliche Sanierungs und Entwicklungsmassnahmen enthielt in die Bauleitplanung aufgenommen Mit der Beschleunigungsnovelle von 1979 sollte das Bauleitplanverfahren vereinfacht werden und es wurden erweiterte Regelungen zur Heilung von Verletzungen bei der Aufstellung der Bauleitplane aufgenommen Fur die Beteiligung der Trager offentlicher Belange an der Bauleitplanung wurde die Festsetzung einer Frist ermoglicht Auch wurde das Parallelverfahren und das vereinfachte Bebauungsplanverfahren eingefuhrt 1986 bis heute Baugesetzbuch Bearbeiten 1986 wurde das Baugesetzbuch BauGB erlassen welches das Bundesbaugesetz von 1960 und das Stadtebauforderungsgesetz von 1971 zusammenfasste erganzte und abloste Bebauungsplane mussten nun unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr genehmigt sondern nur noch angezeigt werden Mit dem Massnahmengesetz zum BauGB von 1990 wurde das Bauleitplanverfahren erleichtert indem Verfahrensschritte verkurzt oder zusammengelegt wurden Durch das Investitionserleichterungs und Wohnbaulandgesetz von 1993 wurde das BauGB und das BauGB Massnahmengesetz nur geringfugig geandert In das BauGB Massnahmengesetz wurde der Vorhaben und Erschliessungsplan und der stadtebauliche Vertrag aus der Bauplanungs und Zulassungsverordnung der Deutschen Demokratischen Republik von 1990 die bisher in 246a Abs 1 BauGB nur fur die neuen Bundeslander und Ost Berlin galten ubernommen 8 und 9 BauGB Massnahmengesetz Ausserdem wurde das BauGB Massnahmengesetz das bisher nur in den alten Bundeslandern galt auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet Die Novellierung von 1998 brachte nur geringfugige Anderungen am Verfahren der Bauleitplanung Die Vorschriften des BauGB Massnahmengesetzes wurden teilweise in das BauGB ubernommen Das Anzeigeverfahren fur Bebauungsplane wurde abgeschafft Wichtig waren damals vor allem inhaltliche Anderungen zum Beispiel zu umweltschutzenden Belangen 1a BauGB oder zu neuen Verfahren der Bauleitplanung uber Vorhaben und Erschliessungsplane 12 BauGB Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau wurde im Jahr 2004 die strategische Umweltprufung oder auch Plan Umweltprufung in das Bauleitplanverfahren integriert Weitere Anderungen wurden am 1 Januar 2007 durch eine weitere BauGB Novellierung wirksam vor allem das beschleunigte Verfahren 13a BauGB fur solche Planungen die der Innenentwicklung dienen Am 13 Mai 2017 trat eine weitere Anderung des BauGB in Kraft Die zahlreichen Anderungen umfassen u a Erleichterungen fur Wohnungsbau im Aussenbereich 13b BauGB sofern dieser an den Innenbereich anschliesst und die Einfuhrung eines neuen Gebietstyps Urbanes Gebiet zur Nachverdichtung von Gemengelagen 6a BauNVO Literatur BearbeitenKommentare und Lehrbucher zum Offentlichen Baurecht zum BauGB zur BauNVO sowie zu den Bauordnungen der Bundeslander Ronald Kunze Hartmut Welters Hrsg Das Praxishandbuch der Bauleitplanung WEKA Media Kissing 2009 ISBN 978 3 8277 8189 5 Michael Hauth Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung dtv Beck Rechtsberater im dtv 5615 10 Auflage Deutscher Taschenbuch Verlag Munchen 2011 ISBN 978 3 423 05615 1 R Friedrichs Strassen und Baufluchtengesetz vom 2 Juli 1875 Neudruck der 1882 erschienenen 1 Auflage des Friedrichs schen Kommentars zum Preussischen Fluchtliniengesetz Hrsg von Dirk Schreiber Hamburg 2018 ISBN 978 3 7469 0859 5 Siehe auch BearbeitenMasterplan Stadtplanung Flachenwidmungsplan in OsterreichWeblinks Bearbeiten 1 des Baugesetzbuches bund berlin de Wegweiser zur okologischen Bauleitplanung juraforum de Bauleitplanung Erganzende rechtliche Informationen planungspraxis bund wiki de Wegweiser zur okologischen und klimavertraglichen Bauleitplanung fur das Land BerlinEinzelnachweise Bearbeiten vgl Baugesetzbuch BauGB 3 1 vgl Baugesetzbuch BauGB 3 2 Original Textfassung des Preussischen Fluchtliniengesetzes Memento vom 28 Januar 2015 im Internet Archive PDF 123 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4129965 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bauleitplanung amp oldid 231720490