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Trager offentlicher Belange kurz TOB sind Verwalter offentlicher Sachbereiche insbesondere Behorden Sie mussen laut Gesetz bei bestimmten Bau Vorhaben angehort und einbezogen werden Dies sind die Behorden und anderen TOB die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Bebauungsplan von den Gemeinden gemass 4 des Baugesetzbuches einzuschalten sind sofern der Aufgabenbereich der TOB durch die Planungen der Gemeinden beruhrt ist Alle Trager offentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben und sich dabei auf ihren Aufgabenbereich zu beschranken Je nach Planungsumfang gehoren zu den Tragern offentlicher Belange Oberste Bundes und Landesbehorden Bundeswehr Allgemeine untere Landesbehorden Landkreise Unternehmen Energieversorger Wasserwerke Entsorgungsfirmen Betreiber von Telekommunikationsnetzwerken Post Verkehrsbetriebe Trager von Feuerwehr und Rettungsdienst etc Umweltverbande sind formal keine Trager offentlicher Belange so das Bundesverwaltungsgericht 1997 sondern aussenstehende Anwalte der Natur Sie werden von den Planungsbehorden jedoch wie diese behandelt 1 Literatur BearbeitenJan Ziekow Gesetzliche Regelungen der Verfahrenskooperation von Behorden und anderen Tragern offentlicher Belange empirische Untersuchungen mit rechtlichen Einfuhrungen Forschungsinstitut fur offentliche Verwaltung Speyer 2001 146 S Schriftenreihe Speyerer Forschungsberichte 221 ISBN 3 932112 59 8 PDF Datei Weblinks BearbeitenGeoinformatik Service Landentwicklung Rheinland PfalzEinzelnachweise Bearbeiten BVerwG Urteil vom 14 Mai 1997 Az 11 A 43 96 BVerwGE 104 367 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Trager offentlicher Belange amp oldid 220253383