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Das deutsche Baugesetzbuch BauGB dessen Vorganger das Bundesbaugesetz BBauG ist ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland Seine Bestimmungen haben grossen Einfluss auf Gestalt Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und die Bewohnbarkeit der Stadte und Dorfer Es definiert die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente die den Gemeinden zur Verfugung stehen Diese Darstellung folgt der Gliederung des Baugesetzbuches in die vier Teile Allgemeines Stadtebaurecht Besonderes Stadtebaurecht Sonstige Vorschriften und Uberleitungs und Schlussvorschriften beschrankt sich jedoch auf einen allgemeinen Uberblick uber Gegenstande und Instrumente des Gesetzes BasisdatenTitel BaugesetzbuchFruherer Titel BundesbaugesetzAbkurzung BauGBArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie BaurechtFundstellennachweis 213 1Ursprungliche Fassung vom 23 Juni 1960 BGBl I S 341 Inkrafttreten am 30 Oktober 1960bzw 30 Juni 1961Neubekanntmachung vom 3 November 2017 BGBl I S 3634 Letzte Neufassung vom 8 Dezember 1986 BGBl I S 2191 2253 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Juli 1987Letzte Anderung durch Art 1 G vom 23 August 2023 BGBl I Nr 221 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Oktober 2023 Art 2 G vom 23 August 2023 GESTA P008Weblink Text des BaugesetzbuchesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Historische Entwicklung 2 Zur Entstehungsgeschichte des Bundesbaugesetzes 3 Allgemeines Stadtebaurecht Erstes Kapitel 4 Besonderes Stadtebaurecht Zweites Kapitel 5 Sonstige Vorschriften Drittes Kapitel 6 Uberleitungs und Schlussvorschriften Viertes Kapitel 7 Siehe auch 8 Literatur 9 WeblinksHistorische Entwicklung BearbeitenDas Bundesbaugesetz BBauG vom 23 Juni 1960 mit den Regelungen zum allgemeinen Stadtebaurecht und das erganzend am 1 August 1971 in Kraft getretene Stadtebauforderungsgesetz StBauFG mit Regelungen zum besonderen Stadtebaurecht v a Sanierungsrecht wurden zum 1 Juli 1987 in uberarbeiteter Form im Baugesetzbuch BauGB zusammengefasst Es wurde mehrfach u a 2004 im Rahmen des Europarechtsanpassungsgesetz Bau EAG Bau umfassend novelliert Die Regelungskompetenz fur den Bund richtet sich nach Art 74 Abs 1 Nr 18 Bodenrecht in Verbindung mit Art 72 GG Am 1 Januar 2007 trat das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben fur die Innenentwicklung der Stadte Gesetz vom 21 Dezember 2006 BGBl I S 3316 in Kraft das die durch das EAG Bau eingefuhrte formliche Umweltprufung fur Bauleitplane erheblich einschrankt Zur Entstehungsgeschichte des Bundesbaugesetzes BearbeitenDas im Jahre 1960 verabschiedete Bundesbaugesetz setzt den Endpunkt einer recht langen und uber mehrere politische Epochen hinweglaufenden Gesetzesgenese Die Aufteilung der Funktionen zwischen Bund und Landern und die sich daraus ergebende Gesetzgebungskompetenz fuhrten dazu dass der schon 1950 vorgelegte und dabei weitgehend auf den Vorfassungen basierende Entwurf zu einem Baugesetz fur die Bundesrepublik Deutschland von der Bauleitplanung Erster Teil uber die Erschliessung Sechster Teil bis zur Bebauung Siebter Teil und zum baulichen Nachbarrecht Achter Teil sich gesetzestechnisch nicht umsetzen liess Durch das Weinheimer Gutachten ergab sich die Aufteilung in ein Bundesbaugesetz mit der stadtebaulichen Planung unter dem Stichwort Bodenrecht und die Landesbauordnungen Allgemeines Stadtebaurecht Erstes Kapitel BearbeitenDas allgemeine Stadtebaurecht behandelt die Bauleitplanung und die sie begleitenden Massnahmen die ihre Durchfuhrung sichern und den Schutz der Natur gewahrleisten sollen Darin enthalten sind die wichtigen Vorschriften uber die Ausweisung von Gebieten fur bestimmte Nutzungen oder auch deren Freihaltung aus Flachennutzungs und Bebauungsplanen sowie aus der Landschaftsplanung Diese Plane werden von den kommunalen Gebietskorperschaften Gemeinden oder Kreise erstellt Das Gesetz stellt hohe Anforderungen an die Qualitat des Planungsvorgangs und an die angemessene Integration einer Vielzahl unterschiedlicher Belange in das Planungsergebnis Daher existieren umfangreiche Regelungen zur Beteiligung der Offentlichkeit und der Behorden sowie zum Schutz der Umwelt hier unter anderem die Durchfuhrung einer Umweltprufung Die Bauleitplanung kann die Nutzungsmoglichkeiten von Grundstucken auch einschranken Deswegen enthalt das Gesetz auch Regelungen uber die Entschadigung fur solche planungsbedingten Wertverluste Der Verwirklichung der Bauleitplanung dienen umfangreiche Vorschriften uber die Bodenordnung Sie ermoglichen die Umlegung von Grundstucken um deren Zuschnitt geplanten Bebauungen anzupassen und treffen Regelungen uber den Ausgleich fur betroffene Grundstuckseigentumer Die Verwirklichung mancher Planungen wird z B dadurch behindert dass Eigentumer ihre Grundstucke nicht entsprechend den im Plan festgesetzten Zwecken nutzen oder ein Gebaude verfallen lassen obwohl eine gemeindliche Satzung die Erhaltung gebietet Fur solche und einige andere Falle stellt das Gesetz als letztes Mittel die Moglichkeit der Enteignung bereit und regelt die Entschadigung Das Gesetz enthalt ausserdem Vorschriften uber die Zulassigkeit von Vorhaben in den Bereichen des Gemeindegebietes fur die noch kein Bebauungsplan besteht Dieses sind entweder die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Innenbereich oder der Aussenbereich Weitere Regelungen weisen den Gemeinden die Aufgabe der Erschliessung zu d h das Zuganglichmachen der Grundstucke durch Strassen und Wege deren Beleuchtung den Anschluss an Ver und Entsorgungsleitungen Ein Teil der Aufwendungen fur die Erschliessung wird von den Grundstuckseigentumern getragen indem die Gemeinde dafur Erschliessungsbeitrage erhebt Schliesslich werden formale Einzelheiten fur Erhaltungsmassnahmen Ausgleichs und Ersatzmassnahmen des Naturschutzes geregelt da das Baugesetzbuch anstrebt Schadigungen des Naturhaushaltes zu kompensieren siehe auch Eingriffsregelung Hierbei sind das besondere Verhaltnis zum Naturschutzgesetz und die ortlichen Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege die Landschaftsplanung zu beachten Mit der Novelle vom Juli 2004 EAG Bau wurde fur alle Bauleitplane eine strategische Umweltprufung oder auch Plan UP eingefuhrt die aus der Umweltvertraglichkeitsprufung UVP entwickelt ist welche nach dem Umweltvertraglichkeitsprufungsgesetz UVPG fur einzelne Vorhaben durchzufuhren ist Besonderes Stadtebaurecht Zweites Kapitel BearbeitenDas besondere Stadtebaurecht behandelt stadtebauliche Sanierungs und Entwicklungsmassnahmen die die Gemeinde zur Behebung stadtebaulicher Missstande in Stadtteilen mit dem Ziel beschliesst sie wesentlich zu verbessern oder umzugestalten Das Gesetz definiert Kriterien fur die Sanierungsbedurftigkeit und allgemeine Zielsetzungen fur diese Massnahmen und regelt die Mitwirkung Betroffener Die Forderung zur Stadterneuerung betroffener Stadtteile und Gemeinden erfolgt seit 1971 durch die Stadtebauforderung und bei Stadten mit historischen Stadtkernen zusatzlich durch das Programm Stadtebaulicher Denkmalschutz das 2019 auslief Seit Juni 2004 enthalt das Kapitel auch Regelungen zum Stadtumbau und zur Sozialen Stadt Zahlreiche Einzelvorschriften betreffen die Durchfuhrung solcher Massnahmen indem sie die Verantwortlichkeiten fur Planung und Kostentragung regeln und Anforderungen an die Trager der Sanierung stellen Der Gefahr dass Sanierungsmassnahmen zum Anlass von Grundstucksspekulation und der Verdrangung von Bewohnern fuhren versucht das Gesetz dadurch zu begegnen dass es den Gemeinden mit der Befugnis zum Erlass von Erhaltungssatzungen und stadtebaulichen Geboten eine Feinsteuerung der Massnahmen ermoglicht In Vierteln mit besonderem Ruckstand bei der Gebaudeunterhaltung hat die Gemeinde die Moglichkeit per Satzung die Instandhaltung und oder Modernisierung von Gebauden anzuordnen Wertsteigerungen der Bodenwerte durch die Sanierungsmassnahmen kann die Gemeinde abschopfen Wenn infolge solcher Massnahmen eine Verdrangung der Wohnbevolkerung droht ist die Gemeinde zu Hilfsangeboten verpflichtet die in einem Sozialplan zusammengefasst werden Zudem soll sie soweit es angemessen ist verdrangten Mietern oder Pachtern einen Harteausgleich gewahren Sonstige Vorschriften Drittes Kapitel BearbeitenDie Sonstigen Vorschriften drittes Kapitel enthalten im Wesentlichen Verfahrensvorschriften vor allem uber die Ermittlung von Grundstuckswerten die bei Entschadigungen zugrunde zu legen sind die Einrichtung von Gutachterausschussen die Planerhaltung bei Bauleitplanen und das Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten uber Verwaltungsakte die im Rahmen stadtebaulicher Sanierungs oder Entwicklungsmassnahmen erlassen wurden Uberleitungs und Schlussvorschriften Viertes Kapitel BearbeitenDie Uberleitungs und Schlussvorschriften beinhalten die Uberleitungsregeln vom vorher geltenden Bundesbau und Stadtebauforderungsgesetz zum Baugesetzbuch Siehe auch Bearbeitenzum Gesamtzusammenhang Stadtplanung Innenentwicklung zum Thema Naturschutz Eingriffs Ausgleichs Regelung Umweltvertraglichkeitsprufung zum Thema Regelung der Nutzmoglichkeiten von Grundstucken Gebot der RucksichtnahmeLiteratur BearbeitenErnst Zinkahn Bielenberg Krautzberger Baugesetzbuch Standard Kommentar zum BauGB C H Beck Munchen ISBN 978 3 406 38165 2 Ulrich Battis Michael Krautzberger Rolf Peter Lohr BauGB Baugesetzbuch C H Beck Munchen 2009 11 Auflage ISBN 3 406 58383 0 Michael Krautzberger Wilhelm Sofker Baugesetzbuch mit erganzenden Vorschriften Rehm 2010 12 Aufl ISBN 3 8073 0095 3 Michael Krautzberger Die Innenentwicklungsnovelle 2013 In Grundstucksmarkt und Grundstuckswert GuG 2013 193 ff Michael Krautzberger Bernhard Stuer BauGB Novelle 2013 Gesetz zur Starkung der Innenentwicklung in den Stadten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Stadtebaurechts In Deutsches Verwaltungsblatt DVBl 2013 S 805 815 Ronald Kunze Gesetz zur Forderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Stadten und Gemeinden in Kunze Welters Hg Das Praxishandbuch der Bauleitplanung WEKA MEDIA Kissing 2011 Ronald Kunze Hartmut Welters Hrsg Baugesetzbuch 2017 Textausgabe mit Einfuhrung BauGB BauNVO PlanZV TA Larm WEKAMEDIA Kissing 2017 Wilhelm Sofker Hrsg Baugesetzbuch BauGB BauNVO PlanzV WertVu Richtlinien Raumordnungsgesetz Dt Taschenbuch Verlag Munchen 2005 Hans Otto Sprengnetter BauGB 2009 Kommentar zu den Rechtsgrundlagen der Wertermittlung Sprengnetter GmbH 1 Auflage 2009 ISBN 978 3 937513 48 5 Weblinks BearbeitenText des Baugesetzbuches BauGB Novelle 2006 im Praxistest difu Bundesministeriums fur Verkehr Bau und Stadtentwicklung zur BauGB Novelle 2006 Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben fur die Innenentwicklung der Stadte Bundesrat Drucksache 855 06 PDF Datei 725 kB Weiterfuhrende und aktuelle Informationen uber das BauGB Baugesetzbuch BauGB vom 23 Juni 1960 Historisch synoptische Edition 1960 2011 samtliche Fassungen seit dem Inkrafttreten mit Geltungszeitraum und Synopsen PDF Datei 2 79 MB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4122065 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Baugesetzbuch amp oldid 236846180