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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Ein stadtebauliches Gebot bezeichnet im deutschen offentlichen Baurecht eine Verpflichtung die durch eine Gemeinde gegenuber einem Grundstuckseigentumer erlassen werden kann um von ihm die Umsetzung einer stadtebaulich erforderlichen baulichen Massnahme zu erzwingen Das Baugesetzbuch kennt seit 1971 die folgenden Gebote 175 BauGB Baugebot 176 BauGB Modernisierungs und Instandhaltungsgebot 177 BauGB Pflanzgebot 178 BauGB Ruckbau und Entsiegelungsgebot 179 BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Baugebot 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Bauplanungsrecht setzt fur Grundstuckseigentumer lediglich den Rahmen der zulassigen Bebauung fest es erzeugt grundsatzlich keinen Zwang die zulassige Bebauung auch tatsachlich herzustellen 1 Den Eigentumern steht es frei ihr Grundstuck unbebaut zu lassen oder eine bestehende Bebauung nicht zu verandern auch wenn sie z B den Festsetzungen eines neuen Bebauungsplans nicht entspricht Es kann jedoch aus Sicht der Gemeinde erforderlich sein dass auf einzelnen Grundstucken ein bestimmter stadtebaulicher Zustand hergestellt wird beispielsweise ein Abriss oder Neubau in exponierter Lage um erhebliche negative Auswirkungen auf das Ortsbild zu beseitigen 2 In diesem Fall kann sie stadtebauliche Gebote gegen die Eigentumer erlassen an welche jedoch hohe rechtliche Anforderungen geknupft sind Insbesondere muss die Erforderlichkeit der zeitnahen Durchfuhrung der Massnahme durch die Gemeinde begrundet werden Den Betroffenen soll zuvor die Gelegenheit zur Erorterung gegeben und sie sollen uber Moglichkeiten der Forderung durch offentliche Mittel informiert werden 175 Abs 1 BauGB Vor den stadtebaulichen Geboten zu unterscheiden sind Anordnungen zur Gefahrenabwehr bei unmittelbar drohender konkreter Gefahr beispielsweise drohendem Einsturz eines Gebaudes welche durch die Gemeinden nach den Landesbauordnungen ausgesprochen werden konnen und weniger begrundungsbedurftig sind 2 Stadtebauliche Gebote konnen sowohl im Geltungsbereich von Bebauungsplanen und im unbeplanten Innenbereich als auch im Rahmen von stadtebaulichen Sanierungs und Entwicklungsmassnahmen auferlegt werden Baugebot BearbeitenDas Baugebot bezeichnet die Verpflichtung eines Grundstuckseigentumers innerhalb einer angemessenen Frist sein Grundstuck entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen oder ein vorhandenes Gebaude den Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen sog Planverwirklichungsgebote 176 Abs 1 Nr 1 und 2 BauGB Da Baugebote die fur das Neubauvorhaben erforderliche Baugenehmigung nicht mit einschliessen kann die Gemeinde zusatzlich fordern einen Bauantrag zu stellen Explizit werden im Gesetz auch der dringende Wohnbedarf der Bevolkerung als moglicher Grund und die Bauluckenschliessung als Einsatzzweck benannt die ein Baugebot rechtfertigen konnen Die stadtebauliche Erforderlichkeit kann also nicht nur mit der Stadtgestaltung oder dem Ortsbildschutz begrundet werden Damit sind Baugebote grundsatzlich auch einsetzbar um bei angespanntem Wohnungsmarkt von privaten Grundstuckseigentumern im Rahmen des planungsrechtlich erlaubten die Herstellung von neuem Wohnraum zu erwirken Das Baugebot wird jedoch auch in Stadten mit uberhitzten Wohnungsmarkten bislang kaum eingesetzt da es besonderen Bedingungen an die wirtschaftliche Zumutbarkeit unterliegt Bei objektiver also in der geforderten Bebauung selbst begrundeter wirtschaftlicher Unzumutbarkeit hat die Gemeinde von dem Gebot abzusehen 176 Abs 3 BauGB Bei subjektiver also in der Person des Grundstuckseigentumers begrundeter wirtschaftlicher Unzumutbarkeit entsteht ein Ubernahmeanspruch des Eigentumers gegenuber der Gemeinde 176 Abs 4 BauGB Viele Gemeinden scheuen bislang diese mogliche finanzielle Folgelast Daruber hinaus lasst das Gesetz ausser der Moglichkeit der Enteignung 176 Abs 8 und 9 85 Abs 1 Nr 5 BauGB gegenwartig keine anderen Sanktionen zu wie beispielsweise Geldstrafen 3 Der Entzug des Baurechts wurde dem eigentlichen Ziel des Baugebots zuwiderlaufen 4 Andererseits kann bereits die Androhung der Nutzung eines Baugebots durch die Gemeinde in manchen Fallen Eigentumer dazu bewegen ihre Grundstucke entsprechend zu nutzen 5 Siehe auch BearbeitenPortal PlanungLiteratur BearbeitenMarie Luis Wallraven Lindl Anton Strunz Stadtebauliche Gebote nach dem Baugesetzbuch Difu Arbeitshilfen 2010 ISBN 978 3 88118 486 1 Weblinks BearbeitenRechtsprechung zum Baugebot nach 176 BauGB Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 4 April 2018 Theo Kotter Sven Muller Grunau Christian Huttenloher Jens Freudenberg Planspiel zur Einfuhrung einer Innenentwicklungsmassnahme Innenentwicklungsmassnahmengebiet in das Baugesetzbuch Abschlussbericht Bonn 22 Oktober 2018 Melanie Markstein Instrumente und Strategien zur Baulandentwicklung und Baulandmobilisierung in Deutschland Osterreich und der Schweiz ein methodischer Vergleich mit Entwicklungsvorschlagen fur das Instrumentarium zur Baulandentwicklung in Deutschland Univ Diss TU Munchen 2003 Einzelnachweise Bearbeiten Hartmut Dieterich Baugebot ein Weg zur Bebauung erschlossener Baugrundstucke In Stadte und Gemeindebund Nr 2 S 43 49 a b BBSR Bundesinstitut fur Bau Stadt und Raumforschung Leitfaden zum Umgang mit Problemimmobilien Bonn 2020 Andreas von Delhaes Guenther Seehofer Kein Zwang zum Bauen Bayernkurier 25 April 2019 Andreas Hengstermann Building obligations in Switzerland Overcoming the passivity of plan implementation In Gerber Jean David Hartmann Thomas Hengstermann Andreas Hrsg Instruments of Land Policy Dealing with Scarcity of Land Routledge Abingdon S 175 188 vgl Daniel Krummacher Bauzwang in Tubingen Was Sie uber Baugebote Zwangsgelder und Enteignungen wissen sollten 29 Mai 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stadtebauliches Gebot amp oldid 202133105