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Eine Baugenehmigung Bauerlaubnis in Osterreich Baubewilligung in der Schweiz und der Freien Hansestadt Bremen bezeichnet die Genehmigung bauliche Anderungen vorzunehmen Solche baulichen Anderungen sind die Errichtung umgangssprachlich Neubau die Anderung oder die Beseitigung von Anlagen umgangssprachlich Abriss Die Baugenrehmigung erteilt die Bauaufsichtsbehorde Beteilige dich an der Diskussion Dieser Artikel wurde wegen formaler oder sachlicher Mangel in der Qualitatssicherung Recht der Redaktion Recht zur Verbesserung eingetragen Dies geschieht um die Qualitat von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen Hilf mit die inhaltlichen Mangel dieses Artikels zu beseitigen und beteilige dich an der Diskussion Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht allgemeinverstandlich formuliert Die Mangel sind unter Diskussion Baugenehmigung beschrieben Wenn du diesen Baustein entfernst begrunde dies bitte auf der Artikeldiskussionsseite und erganze den automatisch erstellten Projektseitenabschnitt Wikipedia Unverstandliche Artikel Baugenehmigung um Erledigt 1 Folgendes sollte noch verbessert werden Juristen unter sich Viele Fachworter ohne Erklarung lange Schachtelsatze WP Artikel sollen fur Nicht Fachleute sein Baupolizeilich geprufter Bauplan einer Garage 1932 Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Allgemeines 1 2 Definition und Rechtsnatur der Baugenehmigung 1 3 Zulassigkeit eines Vorhabens und Verfahren 1 3 1 Abgrenzung 1 4 Voraussetzungen der Genehmigung 1 4 1 Genehmigungsbedurftigkeit 1 4 2 Genehmigungsfahigkeit 1 4 3 Nachbarbeteiligung 1 4 4 Verfahren 1 5 Verhaltnis zu anderen Gestattungsverfahren 1 5 1 Baugenehmigungsverfahren geht vor 1 5 2 Baugenehmigungsverfahren ist verdrangt 1 6 Bauabnahme 1 7 Rechtsschutz 1 7 1 Bauherr 1 7 2 Nachbar 1 8 Bestandsschutz 1 9 Elektronische Verfahren 1 10 Statistik 1 11 Rezeption in juristischen Prufungen 2 Osterreich und Schweiz 3 Belgien 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Eine Baugenehmigung ist notwendig um auf Grundstucken bauliche Veranderungen vornehmen zu durfen Man konnte annehmen derjenige der ein Grundstuck besitzt konne auf diesem bauen wie er mochte Schliesslich gehore ihm das Grundstuck Diese Moglichkeit ist durch die Eigentumsfreiheit Art 14 Abs 1 Satz 1 GG geschutzt Dazu gehort auch das Recht auf einem Grundstuck so zu bauen wie man mochte und Gebaude abzureissen 1 Ein Gebaude auf einem Grundstuck hat Auswirkungen auf die Umgebung und auf das Grundstuck selbst Beispiele sind Deponien Flughafen und Fabriken Von diesen konnen z B Larm oder Geruch ausgehen Auch der Abriss von Gebauden kann Folgen haben die sich nicht nur den Besitzer des Grundstucks auswirken Reisst man ein Wohngebaude ab steht weniger Wohnraum zur Verfugung Das betrifft die Allgemeinheit wenn Wohnraumknappheit herrscht Somit kollidiert die Freiheit des Bauherren mit der Freiheit und verfassungsrechtlich geschutzten Interessen anderer Personen oder der Allgemeinheit Von der Errichtung und dem Abbruch baulicher Anlagen umgangssprachlich Bauwerk genannt konnen Gefahren und Konflikte ausgehen Diese bestehen sowohl in Bezug auf ein Grundstuck selbst z B Einsturzgefahr oder Brandgefahr auf dem Grundstuck als auch uber ein Grundstuck hinaus z B durch Fragen der Art der Nutzung der nur begrenzt zur Verfugung stehenden Ressource Boden durch Emissionen Brandgefahr oder die Zerstorung von Wohnraum im Wege eines Abbruchs Diese Konflikte sind in verfassungskonformer Weise aufzulosen Das deutsche Recht begegnet diesen Gefahren und Konflikten grundsatzlich mit dem Instrument des Bauverbots mit Erlaubnisvorbehalts Das heisst es ist grundsatzlich verboten auf einem Grundstuck eine bauliche Anlage zu errichten oder abzureissen ausser dies ist ausdrucklich erlaubt Diese Erlaubnis ergibt sich aus den offentlich rechtlichen Vorschriften des Baurechts welche sowohl Bundesrecht insbesondere das BauGB als auch Landesrecht sein konnen Sobald die Erlaubnis die sich aus den offentlich rechtlichen Vorschriften ergibt gegeben ist besteht ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung Dieser folgt aus der eingeschrankten Baufreiheit Um die Einhaltung der bundesrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches ihre Einhaltung sicherzustellen hat der Bundesgesetzgeber das bauaufsichtliche Verfahren vorgesehen an welchem die Baugenehmigungsbehorde beteiligt ist In diesem Verfahren kann eine Baugenehmigung erteilt werden und muss wenn und soweit das Verfahren durchzufuhren ist und ein Anspruch auf die Baugenehmigung besteht Die Ausgestaltung dieses Verfahrens obliegt den Landern Viele Lander sehen die Erteilung der Baugenehmigung vor 2 darunter Baden Wurttemberg Bayern oder Nordrhein Westfalen haben jedoch dieses Verfahren auch so ausgestaltet dass nicht alle baulichen Vorhaben genehmigungsbedurftig sind genehmigungsfreie Vorhaben oder dass die Erteilung der Baugenehmigung von der Einhaltung weiterer Vorschriften insbesondere der landesrechtlichen Vorschriften abhangig ist Um sicherzustellen dass bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben das Genehmigungsverfahren ordnungsgemass durchgefuhrt wird und um die Einhaltung der einschlagigen baurechtlichen Vorschriften auch bei verfahrensfreien Vorhaben sicherzustellen gewahrt das Recht der Bundeslander den Baubehorden die Moglichkeit des Einschreitens Wird in einem bauaufsichtlichen Verfahren eine Baugenehmigung erteilt so handelt es sich hierbei um die Entscheidung der jeweils zustandigen Bauaufsichtsbehorde dass ein Bauvorhaben welches einem Vorhaben das Gegenstand des bauaufsichtlichen Verfahrens war entspricht nicht den von der Bauaufsichtsbehorde zu prufenden offentlich rechtlichen Vorschriften widerspricht d h mit diesen im Einklang steht Einem Bauvorhaben das dem Vorhaben in der Baugenehmigung entspricht kann nun nicht mehr der Einwand entgegengehalten werden es verstosse gegen offentlich rechtliche Vorschriften welche die Bauaufsichtsbehorde zu prufen habe Damit kann ein Bauvorhaben durchgefuhrt werden Mit der Errichtung der Nutzungsanderung oder dem Abriss kann nun begonnen werden ohne dass ein bauaufsichtliches Einschreiten wegen eines moglichen Widerspruchs zu dem offentlichen Recht befurchtet werden muss Definition und Rechtsnatur der Baugenehmigung Bearbeiten Da es sich bei der Erteilung der Baugenehmigung um eine behordliche Entscheidung handelt die sich auf ein konkretes Bauvorhaben und damit einen Einzelfall bezieht den sie regelt und ihr Aussenwirkung zukommt handelt es sich bei der Baugenehmigung um einen Verwaltungsakt Dieser Verwaltungsakt hat feststellende Wirkung Festgestellt wird dass ein Bauvorhaben welches einem Vorhaben das Gegenstand des bauaufsichtlichen Verfahrens war entspricht nicht den von der Bauaufsichtsbehorde zu prufenden offentlich rechtlichen Vorschriften widerspricht Diese Feststellung ist nach der Bestandskraft dauerhaft ausser die Baugenehmigung erlischt oder wird zuruckgenommen Da diese Feststellung die Moglichkeit schafft mit der Durchfuhrung eines Bauvorhabens zu beginnen und das errichtete Vorhaben dauerhaft vor der Rechtswidrigkeit schutzt hat sie fur denjenigen dem sie erteilt wird begunstigende Wirkung Da mit der Durchfuhrung des Bauvorhabens Rechte und Interessen Dritter betroffen sein konnen hat sie zugleich belastende Wirkung Damit ist die Baugenehmigung ein feststellender sowie gestattender verfugender Verwaltungsakt mit Doppelwirkung Eine erteilte Baugenehmigung erlischt wenn je nach Bundesland nicht innerhalb von drei oder vier Jahren mit dem Bau begonnen wurde oder der Bau so lange stillsteht 3 4 Bei der Zulassung von Ausnahmen und Befreiungen 31 BauGB die im Ermessen der Genehmigungsbehorde stehen wirkt die Baugenehmigung zudem konstitutiv d h rechtsbegrundend 5 Zulassigkeit eines Vorhabens und Verfahren Bearbeiten Die bauplanungsrechtliche Zulassigkeit eines Vorhabens ist in den einzelnen Bereichen des Bodenrechts unterschiedlich geregelt Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ist ein Vorhaben zulassig wenn es dessen Festsetzungen nicht widerspricht 30 Abs 1 BauGB Innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen auch Innenbereich genannt ist ein Vorhaben zulassig wenn es sich in die Eigenart der naheren Umgebung einfugt 34 Abs 1 BauGB Im Aussenbereich ist ein Vorhaben nur zulassig wenn es eine bestimmte dem Aussenbereich zugewiesene Funktion hat beispielsweise einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient 35 Abs 1 Nr 2 BauGB Ausserdem muss jeweils die Erschliessung gesichert sein und es durfen keine offentliche Bedenken dagegenstehen Erfullt das Vorhaben auch die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung Widerspricht ein Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans konnen Ausnahmen zugelassen werden die in dem Bebauungsplan selbst ausdrucklich vorgesehen sind 31 Abs 1 BauGB etwa vom Bauordnungsrecht abweichende Masse der Abstandsflachen 9 Abs 1 Nr 2a BauGB Von den Festsetzungen des Bebauungsplans beispielsweise einem Bauverbot kann unter den Voraussetzungen des 31 Abs 2 BauGB befreit werden Dispens 6 Die ausnahmsweise Erteilung einer Baugenehmigung steht in diesen Fallen im Ermessen der Baugenehmigungsbehorde Der Bauherr hat nur einen Anspruch darauf dass die Behorde ihr Ermessen ordnungsgemass ausubt nicht aber auf die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung Abgrenzung Bearbeiten Mit einem Vorbescheid aufgrund einer Bauvoranfrage wird schon vor Einreichung des Bauantrags uber einzelne baurechtliche Fragen des Bauvorhabens entschieden etwa uber die bauplanungsrechtliche Zulassigkeit sog Bebauungsgenehmigung Durch eine Teilbaugenehmigung konnen einzelne Arbeiten Bauteile oder Bauabschnitte bereits vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden 7 Voraussetzungen der Genehmigung Bearbeiten Der schriftliche Bescheid wird vom Bauamt bzw der Bauaufsichtsbehorde veraltet Baupolizei ausgefertigt und dem Bauherrn ubermittelt wenn das Vorhaben sowohl genehmigungsbedurftig ist d h eine Genehmigung ist notig wie auch genehmigungsfahig d h die Genehmigung ist moglich Genehmigungsbedurftigkeit Bearbeiten Nicht alle Bauten mussen genehmigt werden So ist die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen insbesondere kleinerer Wohngebaude in Plangebieten in vielen Landesbauordnungen von der Genehmigungspflicht freigestellt Beispiel Art 57 BayBO oder unterliegt nur dem Bauanzeigeverfahren 8 9 Die Einzelheiten sind in den Landesbauordnungen unterschiedlich geregelt Genehmigungsfahigkeit Bearbeiten Ein Vorhaben ist genehmigungsfahig wenn der Bauantrag vollstandig ist Bauzeichnungen Baubeschreibung Energiebilanz usw und das Vorhaben den zu prufenden offentlich rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht insbesondere den bauplanungsrechtlichen Vorgaben und dem massgeblichen Bauordnungsrecht Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren pruft die Bauaufsichtsbehorde nur einen Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen wie die bauplanungsrechtliche Zulassigkeit oder die Ubereinstimmung mit einer ortlichen Gestaltungssatzung Um die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und bautechnischer Anforderungen mussen sich der Bauherr und die am Bau Beteiligten wie z B der Entwurfsverfasser eigenverantwortlich kummern Beispiel Art 59 BayBO 10 Nachbarbeteiligung Bearbeiten Der Bauherr kann sich durch Unterschrift der Nachbarn auf der Bauvorlage deren ausdruckliche Zustimmung zu dem Bauvorhaben bestatigen lassen Aber auch wenn die Einverstandniserklarung eines Nachbarn nicht vorliegt kann die Baugenehmigung erteilt werden Die Beteiligung der Nachbarn am Baugenehmigungsverfahren ist in den Bundeslandern unterschiedlich geregelt So werden in Baden Wurttemberg grundsatzlich alle Nachbarn durch die jeweilige Gemeinde von einem vorliegenden Bauantrag informiert wahrend z B in Hessen eine Nachbarbeteiligung nur bei einer Befreiung von nachbarschutzenden Vorschriften vorgesehen ist Der Nachbar kann wenn er seine Rechte durch das Bauvorhaben beeintrachtigt sieht Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen Gemass 212a BauGB hat ein solcher Widerspruch und auch eine Anfechtungsklage des Nachbarn keine aufschiebende Wirkung Der Bauherr kann also mit den Bauarbeiten beginnen sobald er die Baugenehmigung erhalten hat Will der Nachbar den Beginn der Bauarbeiten verhindern etwa weil er der Auffassung ist die Baugenehmigung sei rechtswidrig so muss er vor dem zustandigen Verwaltungsgericht den Antrag stellen dass sein Widerspruch aufschiebende Wirkung hat Verfahrensgegner ist nach dem Rechtstragerprinzip die zustandige Verwaltungstrager etwa die Gemeinde Der Bauherr ist beizuladen Der Nachbar muss dabei nicht furchten bei einem erfolglosen Antrag Schadensersatz leisten zu mussen Auch bei erteilter Zustimmung bleibt eine Zivilklage des Nachbarn gegen den Bauherrn moglich 11 da das private Nachbarrecht der 906 BGB ff im Baugenehmigungsverfahren nicht gepruft wird Verfahren Bearbeiten Die Erteilung der Baugenehmigung bedarf unter Umstanden der Zustimmung oder des Einvernehmens einer anderen Korperschaft Behorde oder sonstigen Stelle beispielsweise des Wasserwirtschafts Vermessungs Gesundheits oder Strassenbauamts Die Bauaufsichtsbehorde fordert diese Stellen dann unter Fristsetzung zu einer Stellungnahme auf Die jeweilige Gemeinde muss zudem zum Bauantrag ihr gemeindliches Einvernehmen gemass 36 Baugesetzbuch erteilen sofern nicht ein rechtsgultiger Bebauungsplan vorliegt und dieser eingehalten wird Die Baubehorde kann zur Klarung von Fragen des Bauvorhabens eine Bauverhandlung durchfuhren Die durch Verordnung festgelegte Gebuhr ist nach Zustellung der Baugenehmigung zu entrichten Vorschusse sind moglich In Baden Wurttemberg stellt die Erteilung der Baugenehmigung noch keine Baufreigabe dar Erst mit der anschliessenden Erteilung des Baufreigabescheins roter Punkt welcher erteilt wird wenn bestimmte weitere Formalitaten erfullt werden z B Benennung des Bauleiters darf mit dem Bau tatsachlich begonnen werden Verhaltnis zu anderen Gestattungsverfahren Bearbeiten Die Baugenehmigung ist vorhaben und grundstucksbezogen Im Genehmigungsverfahren wird das Vorhaben jedenfalls auf seine Ubereinstimmung mit den offentlich rechtlichen Bauvorschriften gepruft Fur das Vorhaben konnen jedoch uber das Baurecht hinaus auch sonstige offentlich rechtliche Vorschriften beachtlich sein die auch in einem besonderen Verfahren gepruft werden konnten Aus dem jeweils anwendbaren Fachrecht ergibt sich ob im Baugenehmigungsverfahren diese sonstigen offentlich rechtlichen Vorschriften mitgepruft werden und eine Baugenehmigung erteilt wird oder ob in einem besonderen Zulassungsverfahren die baurechtlichen Anforderungen mitgepruft werden und eine Genehmigung nach dem anderen Fachrecht ergehen soll 12 13 Nicht anlagenbezogene Entscheidungen wie die personenbezogene Gaststattenkonzession sind von vornherein nicht Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens 14 Baugenehmigungsverfahren geht vor Bearbeiten Andere fachrechtliche Anforderungen werden im Baugenehmigungsverfahren mitgepruft d h das Baugenehmigungsverfahren ersetzt andere Zulassungsverfahren in Fallen des sog aufgedrangten sonstigen offentlichen Rechts beispielsweise gem Art 6 Abs 3 Satz 1 DSchG in Verbindung mit Art 60 Satz 1 Nr 3 BayBO bei baugenehmigungspflichtigen Massnahmen an Baudenkmalern Baugenehmigungsverfahren ist verdrangt Bearbeiten Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt die Baugenehmigung 75 Abs 1 Satz 1 VwVfG formelle Konzentration Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schliesst die Baugenehmigung ein 13 BImschG Bauabnahme Bearbeiten Nach Fertigstellung des Bauwerks bei grossen Bauvorhaben auch zwischendurch wie z B die Rohbauabnahme sehen die Landes Bauordnungen eine Bauabnahme bzw Bauzustandsbesichtigung vor deren Umfang der Bauaufsichtsbehorde uberlassen ist In vielen Bundeslandern finden bei kleineren Bauvorhaben faktisch keine Abnahmen mehr statt Dennoch bleibt der Bauherr verpflichtet alle Vorschriften selbststandig einzuhalten Bei der Abnahme werden eventuelle Baumangel protokolliert zu deren Beseitigung der Bauherr innerhalb einer festgelegten Frist verpflichtet ist Die Genehmigung ist an der Baustelle sichtbar anzubringen Erst dann darf mit Erdaushub und Bauarbeiten begonnen werden Der Baubeginn und das Bauunternehmen sind der Behorde zu melden Eine Baugenehmigung wird nach einer bestimmten Zeit ungultig wenn mit dem Bau nicht begonnen wird Verlangerungen sind teilweise moglich Eine Abweichung von genehmigten Planen bedarf der erneuten Zustimmung der Behorde sog Tekturgenehmigung Naheres regeln die entsprechenden Landesbauordnungen Das Bauen ohne Baugenehmigung und andere Verstosse gegen das Bauordnungsrecht konnen nach den Landesbauordnungen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld geahndet werden Rechtsschutz Bearbeiten Bauherr Bearbeiten Sollte die Baugenehmigungsbehorde eine Baugenehmigung der Auffassung des Bauherren nach zu Unrecht nicht erteilen so kann der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht auf die Erteilung der Baugenehmigung klagen Zuvor muss er jedoch bei der Behorde gegen den Ablehnungsbescheid binnen eines Monats Widerspruch einlegen in Bayern und NRW muss sofort Klage erhoben werden da dort das Widerspruchsverfahren u a fur das Baugenehmigungsverfahren abgeschafft wurde Art 15 Abs 2 AGVwGO Ergeht nach einiger Zeit der Widerspruchsbescheid so kann der Betroffene innerhalb eines Monats Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben Hat er Erfolg so verurteilt das Verwaltungsgericht die Baugenehmigungsbehorde zur Erteilung der Baugenehmigung Nachbar Bearbeiten Hat der Nachbar dem Bauvorhaben nicht zugestimmt kann er unter bestimmten Voraussetzungen die dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung anfechten 15 Dazu reicht es aber nicht aus dass die Baugenehmigung offentlich rechtliche Vorschriften verletzt Vielmehr ist es erforderlich dass die Verletzung von offentlich rechtlichen Vorschriften vorliegt die gerade darauf abzielen den jeweiligen Nachbarn individuell zu schutzen Anerkannte drittschutzende Vorschriften sind z B die landesbaurechtlichen Vorschriften uber die Grenz bzw Gebaudeabstande das planungsrechtliche Rucksichtnahmegebot sowie in uberplanten Bereichen die Wahrung der Gebietsart ebenso im unbeplanten Innenbereich dessen Eigenart der naheren Umgebung einem Baugebiet der Baunutzungsverordnung entspricht 34 Abs 2 BauGB Kann sich der Nachbar auf eine solche drittschutzende Norm berufen so muss er zunachst Widerspruch bei der Baugenehmigungsbehorde einlegen in Bayern muss er sogleich Klage zum Verwaltungsgericht erheben Art 15 Abs 2 AGVwGO Hat der Widerspruch keinen Erfolg so kann der Nachbar vor dem Verwaltungsgericht Anfechtungsklage gegen die erteilte Baugenehmigung erheben Drittanfechtungsklage Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens haben jedoch keine aufschiebende Wirkung 212a BauGB Droht deshalb die Bauausfuhrung bevor uber den Rechtsbehelf des Nachbarn entschieden ist so kann der Nachbar die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs bzw seiner Klage beim Verwaltungsgericht beantragen 80a Abs 3 i V m 80 Abs 5 VwGO Bestandsschutz Bearbeiten Wie jedem Verwaltungsakt kommt auch der Baugenehmigung Tatbestandswirkung zu Ein rechtmassig errichtetes Gebaude geniesst daher Bestandsschutz auch gegenuber nachtraglichen Anderungen des massgeblichen Baurechts 16 Ein ohne Baugenehmigung errichtetes Gebaude Schwarzbau ist im Nachhinein regelmassig nicht genehmigungsfahig Moglich ist in wenigen Fallen jedoch die Legalisierung durch nachtragliche Bauleitplanung etwa den Erlass einer Aussenbereichssatzung gem 35 Abs 6 BauGB 17 Der Erlass einer Abrissverfugung steht im pflichtgemassen Ermessen der Bauaufsichtsbehorden dessen Ausubung die Verwaltungsgerichte gem 114 VwGO uberprufen 18 19 Elektronische Verfahren Bearbeiten Es gibt derzeit in der Bundesrepublik Deutschland verschiedenste Aktivitaten der Lander und Kommunen die Baugenehmigungsverfahren auf elektronische Verfahren umzustellen Dabei sollen alle erforderlichen Verfahrensschritte in Zukunft vom Antrag bis zum Bescheid vollelektronisch abgewickelt und archiviert werden Im Bundesland und Stadtstaat Berlin gibt dazu das Projekt Elektronisches Bau und Genehmigungsverfahren eBG 20 Im Rahmen dieses Projektes erhalten alle Berliner Bauaufsichtsbehorden eine webbasierte Fachanwendung die durch Schnittstellen mit anderen Anwendungen z B Geo Daten oder Formulardienste via Internet verknupft wird Das Projekt ist ein Leitprojekt der Landesregierung fur mehr Service und zu mehr eGovernment Angeboten der Behorden im Internet Seit September 2010 werden durch alle Berliner Bauaufsichtsbehorden elektronische Bauvorlagen Bauzeichnungen und beschreibungen zusatzlich zur Papierfassung entgegengenommen um die behordeninternen Beteiligungsverfahren elektronisch abzuwickeln 21 In Hamburg ist es seit dem 1 Juli 2014 moglich Bauantrage elektronisch einzureichen Hierfur wurde ein elektronischer Gateway im Hamburg Portal eingerichtet 22 Die gesetzliche Grundlage ist in 3 der Bauvorlagenverordnung geregelt Ein unterschriebenes Exemplar des Bauantrages ist weiterhin in Papierform einzureichen Statistik Bearbeiten Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen gehort zu den Konjunkturindikatoren Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom November 2007 gab es in Deutschland von Januar bis September 2007 einen Ruckgang bei den erteilten Baugenehmigungen gegenuber dem Vorjahreszeitraum um 31 4 Hauptgrund hierbei war der Wegfall der staatlichen Eigenheimzulage zum 1 Januar 2006 die sich aber erst im Jahr 2007 auswirkte Im Oktober 2016 wurden im Hochbau insgesamt 19 302 Baugenehmigungen erteilt 23 Das entspricht einer Veranderungsrate von 2 4 zum Vorjahresmonat 24 Rezeption in juristischen Prufungen Bearbeiten Aufgabenstellungen zur Baugenehmigung und baurechtlichen Verfugungen oder Handlungen z B Abrissverfugung Einschreiten aufgrund der baurechtlichen Generalklausel Ersatzvornahme erfreuen sich in juristischen Prufungen grosser Beliebtheit Dieser Themenbereich durfte in offentlichen rechtlichen Klausuren zu den Klassikern gehoren Im Baurecht bietet die Frage der Rechtmassigkeit der fiktiven Erteilung oder Versagung der Baugenehmigung den Einstieg in die baurechtliche Prufung Die Baugenehmigung verschrankt die Prufung bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher und ggf weiterer offentlich rechtlicher Fragen Grund hierfur ist dass ein Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung nach dem Recht vieler Bundeslander nur dann besteht wenn ihr keine von der Baurechtsbehorde zu prufenden offentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen Solche offentlich rechtliche Vorschriften stellen im Baurecht flachenbezogene Vorschriften des Bauplanungsrechts dar 30 ff BauGB sowie die grundstucksbezogenen Vorschriften des Bauordnungsrechts insbesondere in den Landesbauordnungen z B zu nachbarschutzenden Abstandsflachen der Anzahl der Stellflache der Anzahl der Geschosse oder zum Brandschutz Die Klausur kann damit im materiellen Teil die Prufung des Bauordnungsrechts enthalten Dies kann wegen der umfangreichen Prufung des Bauplanungsrechts ubersehen oder infolge falscher Zeiteinteilung und Schwerpunktsetzung nicht mehr oder unzureichend bearbeitet werden Die Prufung der Rechtmassigkeit der fiktiven Erteilung oder Versagung der Baugenehmigung beginnt mit der Feststellung ob das Landesbaurecht einschlagig ist Diese Frage ist die erste Weichenstellung Dem Landesbaurecht konnen bereits dieses verdrangende Spezialvorschriften entgegenstehen Ferner muss ein Bauvorhaben im Sinne des jeweiligen Landesrechts vorliegen Abzustellen ist hierbei bei der Definition des Vorhabens auf die jeweilige Definition des Landesrechts Liegt kein Bauvorhaben im Sinne des jeweiligen Landesbaurechts vor so durfte bereits das Landesbaurecht nicht einschlagig sein Ist das Landesbaurecht nicht einschlagig so ist die Rechtmassigkeit der beanstandeten Handlung anhand einer anderen Rechtsgrundlage z B des Polizeirechts oder des Strassenrechts zu prufen Hier kann ein Verstoss gegen baurechtliche Vorschriften ggf inzident gepruft werden Die zweite Weichenstellung ist die Prufung der Genehmigungspflichtigkeit bzw Verfahrenspflichtigkeit des in Rede stehenden Vorhabens Ist ein Vorhaben genehmigungsfrei so bedarf es keiner Erteilung der Baugenehmigung Das Vorhaben muss dann trotzdem die Vorschriften des Baurechts einhalten Zu prufen ist dann die Moglichkeit einer anderen Weise des Handelns auf der Grundlage des Baurechts z B Abbruchahndung Nutzungsuntersagung oder auf der Grundlage der Generalklauseln des Baurechts Da diese Vorschriften an die Rechtmassigkeit bzw Rechtswidrigkeit des Vorhabens anknupfen durfte die Prufung parallel laufen Nunmehr beginnt die eigentliche baurechtliche Prufung Die Frage ob das Vorhaben im Widerspruch zu den einschlagigen baurechtlichen Vorschriften steht Diese Prufung des Widerspruchs zu prufenden offentlich rechtlichen Vorschriften die von der Baurechtsbehorde zu prufen sind verschrankt das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht Begonnen wird mit der Prufung des Bauplanungsrechts Ist ein Vorhaben bereits bauplanungsrechtlich unzulassig so steht es bereits deswegen im Widerspruch den offentlich rechtlichen Vorschriften Die Frage wie es denn bauordnungsrechtlich ausgestaltet werden konnte ist nur noch hypothetisch und stellt sich nur noch hilfsgutachterlich Die bauplanungsrechtliche Zulassigkeit eines Vorhabens richtet sich nach dem Baurecht des Bundes Dieses schrankt insbesondere in den 29 ff BauGB die Baufreiheit auf dem Grundstuck zum Schutz von Belangen der Allgemeinheit die flachenbezogen sind ein Die Einschrankungen der 29 ff BauGB gelten fur Vorhaben im Sinne des 29 BauGB Dieser stell auf Vorhaben ab welche insbesondere die Errichtung Anderung oder Nutzungsanderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben Abzustellen ist bei dem nichtdefinierten Begriff der baulichen Anlage nicht auf das Baurecht der Lander dies ware kompetenzrechtlich unzulassig sondern auf das Bundesrecht Das Verwaltungsgericht Hannover fuhrt hierzu aus Der bundesrechtliche Begriff der baulichen Anlage gemass 29 BauGB der nicht identisch ist mit dem bauordnungsrechtlichen Begriff setzt sich aus drei Elementen zusammen Es muss sich um ein Vorhaben handeln das erstens den verhaltnismassig weiten Begriff des Bauens erfullt das zweitens mit dem Boden fest verbunden ist und das drittens von moglicher bauplanungsrechtlicher Relevanz ist BVerwG Urt v 31 08 1973 IV C 33 71 juris Rn 20 Nds OVG Urt v 12 12 1986 6 OVG A 112 85 ZfBR 1987 217 BRS 46 Nr 132 sowie Urt v 16 02 1995 1 L 6044 92 juris Rn 23 Als Bauen in diesem weiten Sinne muss das Schaffen von Anlagen angesehen werden die in einer auf Dauer gedachten Weise kunstlich mit dem Erdboden verbunden sind BVerwG Urt v 31 08 1973 IV C 33 71 Rn 20 juris Auf welche Art eine bauliche Anlage mit dem Erdboden verbunden ist ist unerheblich auch eine mittelbare Verbindung mit dem Erdboden reicht aus BVerwG Urt v 16 03 1995 4 C 3 94 NVwZ 1995 899 Auch ein aus dem Baustoff Splitt bestehender geschotterter Platz stellt im bauplanungsrechtlichen Sinne eine bauliche Anlage dar BVerwG Urt v 14 01 1993 4 C 33 90 NVwZ 1994 293 Es ist weder entscheidend aus welchen Materialien die Anlage beschaffen ist noch ist es massgeblich ob die bauliche Anlage von Menschen betreten werden kann Fur das Merkmal der Dauerhaftigkeit kommt es wesentlich auf die der Anlage zugedachte Funktion und die beabsichtigte Dauerhaftigkeit der Anlage an nicht auf die beabsichtigte oder tatsachliche Dauer ihrer Nutzung BVerwG Urt v 31 08 1973 IV C 33 71 juris Rn 20 Die notwendige bodenrechtliche bzw planungsrechtliche Relevanz ist gegeben wenn das Vorhaben die in 1 Abs 6 BauGB genannten Belange in einer Weise beruhrt oder beruhren kann die geeignet ist das Bedurfnis nach einer ihre Zulassigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen BVerwG Urt v 31 08 1973 IV C 33 71 juris Rn 20 25 Die Weite des Begriffs der baulichen Anlage zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg aus dem Jahr 2012 Demnach kann auch ein Altkleidercontainer eine bauliche Anlage i S d 29 BauGB sein 26 Es muss sich also bei einer baulichen Anlage nicht zwingend um ein Bauwerk handeln Die bauplanungsrechtliche Zulassigkeit eines Vorhabens im Sinne des 29 BauGB bestimmt sich nach den 30 ff BauGB Zunachst ist zu prufen ob das Vorhaben im Geltungsbereich eines wirksamen Bebauungsplans liegt der wirksam ist Ein solche Bebauungsplan kann ein qualifizierter vorhabenbezogener oder einfacher Bebauungsplan sein Ein qualifizierter Bebauungsplan enthalt mindestens allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen uber die Art und das Mass der baulichen Nutzung die uberbaubaren Grundstucksflachen und die ortlichen Verkehrsflachen ein einfacher Bebauungsplan erfullt diese Voraussetzungen nicht enthalt also nicht alle diese Festsetzungen Die Zulassigkeit bestimmt sich dann erganzend nach den 34 35 BauGB Dies Frage ob ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt ist die Weichenstellung ob sich die Zulassigkeit des Vorhabens nach den 30 31 BauGB bestimmt und ggf erganzend nach den 34 35 oder nur nach 34 35 BauGB Die Frage ob ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt eroffnet den Einstieg in die Prufung der Wirksamkeit des Bebauungsplans Hier sind je nach erwarteter Ausfuhrlichkeit alle Schritte von dem Aufstellungsbeschluss bis zur Bekanntmachung oder Genehmigung des Bebauungsplans zu prufen Beliebt ist der Einbau der Probleme aus dem Kommunalrecht wie Befangenheit der Gemeinderate Zustandigkeitsfragen Ausschluss der Offentlichkeit zu kurze Ankundigung der Gemeinderatssitzung sowie von Streitfragen uber die unterbliebene oder unzureichende Offentlichkeitsbeteiligung Auslegung bzw Ankundigung oder unterbliebene Beteiligung von Tragern offentlicher Belange sowie das Fehlen von Flachennutzungsplanen Verstoss gegen das Entwicklungsgebot Konfliktbewaltigungsgebot und Abwagungsfehler Die Auswirkung festgestellter Fehler auf die Wirksamkeit des Bebauungsplans bestimmt sich nach den 214 215 BauGB Bei Vorliegen eines wirksamen Bebauungsplans bestimmt sich die Zulassigkeit des Vorhabens grundsatzlich nach dessen Festsetzungen und der Sicherstellung der Erschliessung Ein Vorhaben ist im Geltungsbereich eines wirksamen qualifizierten Bebauungsplans grundsatzlich zulassig wenn es dessen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschliessung gesichert ist 30 Abs 1 BauGB Die Festsetzungen des Bebauungsplans konnen sich aus den Festsetzungen der Baunutzungsverordnung BauNVO ergeben Dies kann durch Festsetzung der Baugebiete im Bebauungsplan erreicht werden Die 2 14 der Baunutzungsverordnung werden dann grundsatzlich Bestandteile des Bebauungsplans 1 Abs 3 BauNVO ausser die Absatze 4 10 bestimmen etwas Anderes Im Falle eines Widerspruch des Vorhabens ist eine Ausnahme oder Befreiung von diesen gemass 31 BauGB moglich Entsprechendes gilt fur den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Entsprechendes gilt auch fur den einfachen Bebauungsplan soweit dieser die Art und das Mass der baulichen Nutzung regelt Im Ubrigen bestimmt sich die Zulassigkeit nach den 34 35 BauGB Fehlt es an einem wirksamen Bebauungsplan so bestimmt sich Zulassigkeit des Vorhabens nach den 34 35 BauGB Das Baugesetzbuch entscheidet zwischen dem Innenbereich und dem Aussenbereich Innenbereich ist ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil Zum Begriff des Ortsteils fuhrt das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022 aus Danach ist Ortsteil im Sinne des 34 Abs 1 Satz 1 BauGB nur ein Bebauungskomplex der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist die anders als eine blosse Splittersiedlung Massstab fur eine angemessene Fortentwicklung der Bebauung sein kann BVerwG Urteil vom 23 November 2016 4 CN 2 16 BVerwGE 156 336 Rn 15 17 vgl auch Rubel DVBl 2018 403 lt 406 gt m w N 27 Auf die Art der baulichen Nutzung eines Vorhabens soll es nach dieser Entscheidung bei der Beurteilung ob ein Vorhaben einem Ortsteil zugehort oder nicht nicht ankommen Die Gemeinde kann gem 34 Abs 4 BauGB die Grenzen des bebauten Ortsteils durch Satzungen bestimmen Innenbereichssatzung Fur die Satzungen gelten die Anforderungen des 34 Abs 5 und Abs 6 BauGB Im Innenbereich ist ein Vorhaben grundsatzlich dann zulassig wenn es sich nach Art und Mass der baulichen Nutzung der Bauweise und der Grundstucksflache die uberbaut werden soll in die Eigenart der naheren Umgebung einfugt und die Erschliessung gesichert ist 34 Abs 1 Satz 1 BauGB Hierbei mussen die Anforderungen an gesunde Wohn und Arbeitsverhaltnisse gewahrt bleiben das Ortsbild darf nicht beeintrachtigt werden 34 Abs 1 Satz 2 BauGB und das Vorhaben darf keine schadlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden haben 34 Abs 3 BauGB Das Einfugen des Vorhabens nach der Art der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der Rechtsverordnung die in der auf Grund des 9a erlassen wurde wenn die Eigenart der naheren Umgebung einem der Baugebiete Verordnung bezeichnet sind entspricht Eine solche Verordnung ist die Baunutzungsverordnung Diese sieht in 1 Abs 2 diese Baugebiete vor 1 Kleinsiedlungsgebiete WS 2 reine Wohngebiete WR 3 allgemeine Wohngebiete WA 4 besondere Wohngebiete WB 5 Dorfgebiete MD 6 dorfliche Wohngebiete MDW 7 Mischgebiete MI 8 urbane Gebiete MU 9 Kerngebiete MK 10 Gewerbegebiete GE 11 Industriegebiete GI 12 Sondergebiete SO Mit der Prufungsfrage der Rechtmassigkeit der fiktiven Erteilung oder Versagung einer Baugenehmigung konnen Rechtsfragen des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts einstweiliger Rechtsschutz drittschutzende Normen des Baurechts bei der Klagebefugnis verbunden werden Osterreich und Schweiz Bearbeiten Hauptartikel BaubewilligungBelgien BearbeitenIn Belgien wird die behordliche Genehmigung eine bauliche Anlage zu errichten oder zu andern als Stadtebaugenehmigung bezeichnet in Kurzform mitunter auch Baugenehmigung genannt Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Baugenehmigung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Die Baugenehmigung Infos zu Ablauf Kosten und Dauer des BaugenehmigungsverfahrensStatistisches Bundesamt Destatis Themenbereich Bauen inklusive Daten zu Baugenehmigungen Einzelnachweise Bearbeiten Leisner in Isensee Kirchhof Hrsg HStR Bd 8 3 Aufl 2010 173 Rn 194 f Joachim Lege Art 14 GG fur Fortgeschrittene 45 Fragen zum Eigentum die Sie nicht uberall finden Unter besonderer Berucksichtigung des Baurechts ZJS 2012 S 44 45 vgl z B 62 LBO Baden Wurttemberg und 74 LBauO Rheinland Pfalz Baugenehmigung Abgerufen am 2 November 2021 Udo Steiner Gerrit Manssen Offentliches Baurecht nach bayerischer Rechtslage Regensburg 2012 Rdnr 46 49 vgl Hubertus Schulte Beerbuhl Bebauungsplan Ausnahmen Befreiungen Abweichungen Deutsches Architektenblatt 20 Marz 2020 Udo Steiner Gerrit Manssen Offentliches Baurecht nach bayerischer Rechtslage Regensburg 2012 Rdnr 64 ff Mario Martini Baurechtsvereinfachung und Nachbarschutz Bucerius Law School 2001 Felix Ekardt Klaus Beckmann Kristin Schenderlein Abschied von der Baugenehmigung Selbstregulierung versus modernes Ordnungsrecht Neue Justiz 2007 S 481 487 Baugenehmigung Beantragung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens Oberste Baubehorde im Bayerischen Staatsministerium des Innern fur Bau und Verkehr Stand 19 Oktober 2016 BayObLG Urteil vom 2 Juli 1990 BayVBl 1991 28 Udo Steiner Gerrit Manssen Offentliches Baurecht nach bayerischer Rechtslage Regensburg 2012 Rdnr 57 ff Martin Wickel Karin Bieback Die Neuordnung der bauordnungsrechtlichen Zulassungsverfahren durch die HBauO Novelle NordOR 2006 S 45 50 BVerwG Urteil vom 4 Oktober 1988 E 80 259 NVwZ 1989 258 Udo Steiner Gerrit Manssen Offentliches Baurecht nach bayerischer Rechtslage Regensburg 2012 Rdnr 434 ff Udo Steiner Gerrit Manssen Offentliches Baurecht nach bayerischer Rechtslage Regensburg 2012 Rdnr 136 ff Norbert Schwaldt Michael Fabricius Keine Baugenehmigung Abriss von Schwarzbauten ist schwer zu verhindern Die Welt 14 Mai 2014 OVG Nordrhein Westfalen Urteil vom 24 Februar 2016 Az 7 A 19 14 Uta Boker Bau Ministerium NRW Schwarzbauten konnen legalisiert werden Kolner Stadtanzeiger 1 Juni 2016 Elektronisches Bau und Genehmigungsverfahren eBG Pressemeldung der Senatsverwaltung fur Stadtentwicklung Berlin vom 28 Oktober 2010 HamburgGateway Bauantrag HamburgService Dienst Abgerufen am 19 Januar 2017 Baugenehmigungen Werte destatis de abgerufen am 18 Januar 2017 Baugenehmigungen Veranderung zum Vorjahr destatis de abgerufen am 18 Januar 2017 openJur gUG haftungsbeschrankt VG Hannover Urteil vom 26 11 2019 4 A 12592 17 Abgerufen am 29 Mai 2022 openJur gUG haftungsbeschrankt VG Augsburg Urteil vom 30 11 2012 Au 5 K 12 1395 Abgerufen am 29 Mai 2022 BVerwG 9 B 11 21 Beschluss vom 24 Januar 2022 Bundesverwaltungsgericht Abgerufen am 29 Mai 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4140705 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Baugenehmigung amp oldid 237891659