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Die aufschiebende Wirkung ist in der Rechtswissenschaft eine mogliche Rechtsfolge der Einlegung eines Rechtsbehelfs bzw Rechtsmittels gegen eine gerichtliche oder behordliche Entscheidung Die angefochtene Entscheidung darf kraft des Suspensiveffekts nicht vollzogen werden bis uber das Rechtsmittel bzw den Rechtsbehelf rechtskraftig entschieden ist Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen in Deutschland 3 International 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie aufschiebende Wirkung betrifft Rechtsgebiete wo gegen Gerichtsurteile oder Verwaltungsakte noch Rechtsmittel zulassig sind Deren Rechtskraft ist bis zur vollstandigen Ausschopfung des Rechtswegs hinausgeschoben was materiell rechtlich einer aufschiebenden Bedingung gleichkommt Dieser Suspensiveffekt bewirkt dass die Entscheidung nicht rechtswirksam wird bevor uber das Rechtsmittel abschliessend entschieden ist Das trifft vor allem auf das Zwangsvollstreckungsrecht Strafprozessrecht Verwaltungsprozessrecht und das Verwaltungsverfahren zu Rechtsfragen in Deutschland BearbeitenAufschiebende Wirkung gibt es in der Zivilprozessordnung ZPO im Strafprozessrecht StPO und im Verwaltungsprozessrecht Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen die rechtskraftig oder fur vorlaufig vollstreckbar erklart sind 704 ZPO Im Umkehrschluss ist eine Zwangsvollstreckung aus nicht rechtskraftigen Urteilen solange nicht moglich bis Rechtskraft vorliegt 705 ZPO Im Strafprozess wird durch den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung nicht gehemmt 47 Abs 1 StPO Auch die Einlegung einer Beschwerde hemmt den Vollzug der angefochtenen Entscheidung nicht 307 Abs 1 StPO die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung kann jedoch auf Antrag ausgesetzt werden 307 Abs 2 StPO Durch rechtzeitige Einlegung der Berufung wird dagegen die Rechtskraft des Urteils gehemmt 316 Abs 1 StPO das gilt auch gemass 343 Abs 1 StPO bei der Revision Der Antrag eines Gefangenen auf gerichtliche Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung 114 Abs 1 StVollzG Eine aufschiebende Wirkung gibt es bei Widerspruch und Anfechtungsklage auch im Verwaltungsprozess 80 Abs 1 VwGO sowie im Verwaltungsverfahren Ausnahmen bestehen fur die in 80 Satz 1 Abs 2 Nr 1 4 VwGO bezeichneten Verwaltungsakte Sie betreffen die Anforderung von offentlichen Abgaben und Kosten das gilt entsprechend fur den Einspruch gegen einen nach der Abgabenordnung erlassenen Bescheid 361 AO unaufschiebbare Anordnungen und Massnahmen von Polizeivollzugsbeamten andere durch Bundesgesetz oder fur Landesrecht durch Landesgesetz vorgeschriebene Falle beispielsweise den Widerspruch oder die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens Baugenehmigung gemass 212a BauGB und Falle in denen die sofortige Vollziehung im offentlichen Interesse oder im uberwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behorde besonders angeordnet wird In denjenigen Fallen in denen ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat kann die Behorde auf Antrag die Vollziehung aussetzen wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmassigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen 80 Abs 4 VwGO Wenn die Behorde den Antrag ablehnt kann der Betroffene bei Gericht beantragen die aufschiebende Wirkung in den Fallen des 80 Abs 2 Nr 1 bis 3 ganz oder teilweise anzuordnen im Falle des 80 Abs 2 Nr 4 ganz oder teilweise wiederherzustellen 80 Abs 5 Satz 1 VwGO Die behordliche Aussetzung der Vollziehung hemmt vorlaufig die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts streitig 1 Das Arbeitslosengeld I ruht ohne aufschiebende Wirkung gemass 159 SGB III wenn sich Arbeitnehmer versicherungswidrig verhalten Verletzen erwerbsfahige Leistungsberechtigte beim Arbeitslosengeld II ihre Pflichten aus 31 SGB II ist ebenfalls keine aufschiebende Wirkung vorgesehen International BearbeitenRechtzeitig eingebrachte Beschwerden fruher Berufungen haben im osterreichischen Verwaltungsverfahrensrecht grundsatzlich aufschiebende Wirkung Die Behorde kann die aufschiebende Wirkung jedoch ausschliessen wenn die vorzeitige Vollstreckung des Bescheides im Interesse einer Partei des offentlichen Wohles wegen Gefahr im Verzuge dringend geboten ist Demgegenuber haben Beschwerden fruher Berufungen im osterreichischen Abgabenverfahrensrecht keine aufschiebende Wirkung so dass diese Bescheide nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist vollstreckt werden konnen In der Schweiz bedeutet die aufschiebende Wirkung dass mit der Einreichung einer Einsprache oder Beschwerde die durch eine behordliche Verfugung angeordnete Rechtsfolge nicht eintreten konnen und keine Vollstreckung moglich ist Die Beschwerde hat grundsatzlich aufschiebende Wirkung Art 55 Abs 1 VwVG Die aufschiebende Wirkung einer allfalligen Beschwerde kann indessen von der Vorinstanz entzogen werden Art 55 Abs 2 VwVG Dies kann jedoch auch erst durch die Rechtsmittelbehorde und damit nach Einreichung der Beschwerde geschehen Art 55 Abs 3 VwVG Beschwerden an das Bundesgericht haben grundsatzlich keine aufschiebende Wirkung Art 103 Abs 1 BGG Auch die ein Begehren um Begrundung Anderung Aufhebung oder Feststellung von Rechten oder Pflichten ablehnende negative Verfugung ist der aufschiebenden Wirkung nicht zuganglich 2 Einzelnachweise Bearbeiten Wolf Rudiger Schenke Verwaltungsprozessrecht 2012 S 334 Rn 986 BGE 126 V 407Normdaten Sachbegriff GND 4143415 8 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufschiebende Wirkung amp oldid 204793612