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Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung Das Rechtsmittel ist abzugrenzen gegen den Oberbegriff Rechtsbehelf mit dem allgemein die Anfechtung einer staatlichen also auch behordlichen Entscheidung beschrieben wird Daher konnen Rechtsmittel auch als Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen definiert werden Abweichend davon wird in Osterreich und der Schweiz der Begriff Rechtsmittel fur jede Anfechtung einer gerichtlichen oder behordlichen Entscheidung verwendet Im deutschen Staatshaftungsrecht gibt es neben Berufung Revision und Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen auch alle anderen Rechtsbehelfe gegen eine Amtshandlung die sich dazu eignen die beanstandete Amtshandlung und mit ihr einen Schaden abzuwehren 1 Dazu gehoren auch Erinnerung Gegenvorstellung Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt und Dienstaufsichtsbeschwerde Inhaltsverzeichnis 1 Suspensiv und Devolutiveffekt 2 Rechtsmittel im Zivilprozess 2 1 Auswirkungen der Rechtsmittel im Zivilprozessrecht 2 2 Prozesshandlungen im Zivilprozess 3 Rechtsmittel im Strafprozess 3 1 Auswirkung der Rechtsmittel im Strafprozess 3 2 Prozesshandlungen im Strafprozess Auszug 4 Verbot der Verschlechterung 5 Rechtsmittelfrist 5 1 Rechtsmittelfristen im Strafrecht 6 Vergleich mit der Osterreichischen Zivilprozessordnung 7 Vergleich mit dem Schweizerischen Verwaltungsprozess 8 Okonomische Analyse der Rechtsmittel 9 Rechtsmittel im EWR 10 Literatur 11 AnmerkungenSuspensiv und Devolutiveffekt BearbeitenDer Suspensiveffekt von lat suspendere zum Schweben bringen bewirkt dass die Entscheidung nicht wirksam wird bevor uber das Rechtsmittel oder den Rechtsbehelf abschliessend entschieden ist Bei wirksamer Einlegung eines Rechtsmittels wird das Urteil daher zunachst nicht rechtskraftig Der Devolutiveffekt von lat devolvere fortwalzen hat zur Folge dass die Sache zur Entscheidung in eine hohere Instanz gehoben wird vergleiche iudex ad quem Dies bedeutet bei einer gerichtlichen Entscheidung dass ein im Instanzenzug ubergeordnetes Gericht entscheidet z B Landgericht statt Amtsgericht Trotz des Suspensiveffekts sind andere nachteilige Nebenfolgen nicht ausgeschlossen etwa Fristunterbrechungen im Fahreignungsregister der so genannten Verkehrssunderkartei des Kraftfahrt Bundesamtes KBA Die Entscheidung des Rechtsmittelgerichts kann rein kassatorisch oder reformatorisch sein Rechtsmittel im Zivilprozess BearbeitenDa die Rechtsmittel eine formalisierte Anfechtung darstellen sind sie in ihrer Zahl beschrankt So gibt es zum Beispiel im deutschen Zivilprozess nur die Rechtsmittel der Berufung der Revision und die sofortige Beschwerde der jedoch gemass 570 Abs 1 der Zivilprozessordnung ZPO nur in den dort bestimmten Fallen ein Suspensiveffekt zukommt Beispiele fur Rechtsmittel im Zivilprozess sind Berufung 511 ZPO Revision 545 ZPO sofortige Beschwerde 567 ZPOAuswirkungen der Rechtsmittel im Zivilprozessrecht Bearbeiten Auf eine Berufung Revision Sprungrevision Nichtigkeitsklage Restitutionsklage oder der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand folgt eine erneute oder fortgesetzte mundliche Verhandlung Auf eine Beschwerde sofortige Beschwerde oder Ablehnung entscheidet das Gericht ggf das nachsthohere Gericht wahrend der mundlichen Verhandlung unzulassig oder verfahrensverschleppend oder bei einer Unterbrechung der Verhandlung im schriftlichen Verfahren Nach Erschopfung des Rechtswegs kann grundsatzlich eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werden Mangels Suspensiveffekt hat die Verfassungsbeschwerde jedoch lediglich den Charakter eines letzten und subsidiaren Rechtsbehelfs zur Verhinderung oder Kompensierung einer Grundrechtsverletzung Prozesshandlungen im Zivilprozess Bearbeiten Im Zivilprozess sind folgende Prozesshandlungen vorgesehen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 233 ZPO entspricht der Anhorungsruge bzw Wiedereinsetzung im Strafrecht Ablehnung eines Richters nach 42 ZPORechtsmittel im Strafprozess BearbeitenBerufung nach 312 StPO Berufung und gleichzeitige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach 315 StPO z B bei Abwesenheitsurteil Revision nach 333 oder Sprungrevision nach 335 StPO Beschwerde nach 304 StPO weitere Beschwerde nach 310 StPO sofortige Beschwerde nach 311 StPO Nachholen des rechtlichen Gehors in Verbindung mit einer Beschwerde nach 311a StPOIm Strafprozess ist die fehlerhafte Bezeichnung eines Rechtsmittels unschadlich 300 StPO Ein Rechtsmittelverzicht ist moglich 302 StPO es sei denn dem Urteil ist eine Verstandigung gemass 257c StPO vorausgegangen Dann ist ein Rechtsmittelverzicht unzulassig 302 Absatz 1 Satz 2 StPO Ein Widerruf Rucknahme oder eine Anfechtung eines Rechtsmittelverzichts ist unzulassig Ausnahme Irrefuhrung 2 Bei allseitigem Rechtsmittelverzicht wird ein Urteil sofort rechtskraftig Zu einem Rechtsmittelverzicht sollte der Angeklagte nicht im Anschluss an die Urteilsverkundung durch den Vorsitzenden veranlasst werden Nr 142 Absatz 2 Satz 1 RiStBV 3 Im Strafprozess ist eine Rechtsmittelbelehrung vorgeschrieben 35a StPO Die Einlegung eines farblosen oder unbestimmten Rechtsmittels ist nach allgemeiner Meinung zulassig So bezeichnet man ein Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts das sowohl mit Berufung als auch mit Revision angegriffen werden kann vgl 302 StPO ohne dass in der Einlegung des Rechtsmittel bereits eine Festlegung auf eine der beiden Moglichkeiten erfolgt Bis zum Ende der Revisionsbegrundungsfrist kann der Rechtsmittelfuhrer noch entscheiden ob das Rechtsmittel doch eine Revision sein soll Bleibt es beim eingelegten farblosen Rechtsmittel wird es als Berufung behandelt Das Gleiche gilt wenn die Revisionseinlegung verfristet ware Die farblose Einlegung des Rechtsmittels kann sinnvoll sein da innerhalb der nur einwochigen Einlegungsfrist die schriftliche Urteilsbegrundung und das Terminsprotokoll meist noch nicht vorliegen und damit noch nicht beurteilt werden kann ob Berufung oder Revision zweckdienlicher ist Die Beschrankung auf ein Wahlrechtsmittel Berufung oder Revision gibt es nur im Jugendgerichtsgesetz 55 Abs 2 JGG nicht in der StPO Auswirkung der Rechtsmittel im Strafprozess Bearbeiten Auf eine Berufung Revision Sprungrevision oder der Nachholung des rechtlichen Gehors folgt eine erneute oder fortgesetzte mundliche Verhandlung Auf eine Beschwerde sofortige Beschwerde weitere Beschwerde oder Ablehnung entscheidet das Gericht ggf das nachsthohere Gericht wahrend der mundlichen Verhandlung unzulassig oder verfahrensverschleppend oder ausserhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege Prozesshandlungen im Strafprozess Auszug Bearbeiten Im Strafprozessrecht sind insbesondere die folgenden Prozesshandlungen vorgesehen Anhorungsruge nach 33a StPO oder nach 356a StPO Besetzungsruge nach 222b StPO Ablehnung eines Richters nach 24 StPO Einspruch gegen einen Strafbefehl nach 410 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 44 StPO Wiederaufnahme des Verfahrens 359 StPOVerbot der Verschlechterung BearbeitenWird ein Rechtsmittel eingelegt so hat dies in der Regel eine Beschrankung der hoheren Instanz im Hinblick auf die Abanderung der Entscheidung zur Folge reformatio in peius Das bedeutet dass die hohere Instanz die Entscheidung aus Sicht des Rechtsmittelfuhrers nicht verschlechtern darf wenn nur eine Prozesspartei ein Rechtsmittel eingelegt hat 4 Rechtsmittelfrist BearbeitenDa die Einlegung eines Rechtsmittels den Eintritt der Rechtskraft hindert ist sie nur innerhalb einer bestimmten Frist zulassig Der Grund hierfur ist das erwunschte Eintreten von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit Wird die Frist schuldlos versaumt kommt haufig eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht Dies bedeutet dass das Verfahren in den Stand versetzt wird bspw vor dem Versaumnisurteil so dass dem Angeklagten noch ein rechtliches Gehor gewahrt werden kann Rechtsmittelfristen im Strafrecht Bearbeiten Beschwerden haben im Strafrecht keine aufschiebende oder vollzugshemmende Wirkung 307 StPO die Anordnung der hemmenden Wirkung kann aber beantragt werden Unterschieden werden einfache Beschwerde 304 StPO normalerweise eine Woche nach Bekanntgabe der Entscheidung weitere Beschwerde 310 StPO keine Frist sofortige Beschwerde 311 StPO eine Woche nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde zur Nachholung des rechtlichen Gehors 311a StPO 14 Tage nach KenntnisVergleich mit der Osterreichischen Zivilprozessordnung BearbeitenNach der osterreichischen Zivilprozessordnung oZPO werden Rechtsmittel in Rechtsmittel im engeren Sinne und in Rechtsbehelfe unterschieden Rechtsmittel sind grundsatzlich alle Antrage einer Partei auf Uberprufung einer Entscheidung sofern die Partei nicht vollstandig obsiegt hat Rechtsmittel im engeren Sinne sind Berufung Rekurs und Revision enger Rechtsmittelbegriff der oZPO Rechtsbehelfe sind alle sonstigen im Zivilverfahren gestellten Antrage auf Abanderung oder Aufhebung einer Rechtsfolge einer Entscheidung Urteil oder Beschluss durch eine weitere Entscheidung Rechtsbehelfe sind zum Beispiel Einspruch gegen einen bedingten Zahlungsbefehl Rechtsmittelklagen Widerspruch gegen ein Versaumungsurteil Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand Antrag im Bestandsverfahren Antrag im Wechselverfahren Wechselzahlungsauftrag Rechtsmittel werden zusatzlich unterteilt in ordentliche ausserordentliche Rechtsmittel Aufsteigende devolutive in derselben Instanz bleibende remonstrative Rechtsmittel Aufschiebende suspensive nicht aufschiebende Rechtsmittel einseitige zweiseitige Rechtsmittel volle beschrankte Rechtsmittel aufhebende abandernde Rechtsmittel selbststandige vorbehaltene Rechtsmittel sofort statthafte anzumeldende Rechtsmittel Vergleich mit dem Schweizerischen Verwaltungsprozess BearbeitenHier sind Rechtsmittel auch rechtsstaatliche Behelfe von Burgern gegen potenziell rechtswidrige Verwaltungsakte Mit Einsprache und Beschwerde kann die Verwaltung im letzteren Falle eine vorgesetzte Instanz angehalten werden den Verwaltungsakt nachzuprufen Danach ist ein Weiterzug an das Verwaltungsgericht moglich Okonomische Analyse der Rechtsmittel BearbeitenAuch die okonomische Analyse des Rechts beschaftigt sich mit den Rechtsmitteln und dem zumeist dreistufigen Instanzenweg Man kann zwei unterschiedliche Vorgehensweisen unterscheiden Zum einen wird unter der Annahme argumentiert dass der Klager Geschadigte mit Sicherheit weiss dass er im Recht ist Nur das Gericht weiss dies nicht und trifft falsche Entscheidungen Die Rechtsmittel und der Instanzenweg haben dann lediglich die Aufgabe einer Korrektur falscher Entscheidungen der Vorinstanzen 5 Zum anderen geht man davon aus dass auch der Klager Geschadigte nicht mit Sicherheit weiss ob er im Recht ist und Recht bekommt unvollstandig geregelte Situation schwierige Beweislage unklare Rechtslage usw Mithilfe eines wahrscheinlichkeitstheoretischen Ansatzes kann man dann die Prozessrisiken abschatzen und zeigen wie sich Klager und Beklagte in einem Rechtsmittelinstanzenweg verhalten oder verhalten sollten und welche Konsequenzen dieses Verhalten hat Das Entscheidungskalkul fuhrt zu Erwartungswerten die man mit den entsprechenden empirischen Daten vergleichen und damit das tatsachliche Klageverhalten analysieren kann 6 Zu beachten bei der okonomischen Analyse der Rechtsmittel sind neben den Erfolgsaussichten auch die beim Beschreiten des Instanzenwegs anfallenden Kosten Gerichtsgebuhren Anwaltshonorare usw Es gibt zwei Prinzipien diese Kosten den Parteien anzulasten namlich die American rule und die English rule Gemass der American rule tragt jede Partei ihre Kosten selber Diese Regel gilt in den USA Gemass der English rule tragt die Kosten der Verlierer Nach deutschem europaischem Recht gilt die English rule in Form der sogenannten Unterliegenshaftung Das bedeutet dass die unterliegende Partei alle Kosten des Verfahrens tragt Die okonomische Analyse der Rechtsmittel ermittelt fur beide Prinzipien die entsprechenden Entscheidungskalkule und Erwartungswerte und erlaubt somit einen Vergleich 7 Die okonomische Analyse der Rechtsmittel beschaftigt sich auch mit der Mediation Gerade die Frage ob man Rechtsmittel einlegen soll oder ob eine aussergerichtliche Einigung per Mediation moglich erscheint muss an jeder Stelle des Instanzenwegs beantwortet werden Es bedarf hier der exakten Abschatzung des Prozessrisikos und der finanziellen zeitlichen und psychischen Kosten des Einlegens von Rechtsmitteln im Vergleich mit einer moglichen Einigung in einem Mediationsverfahren 8 Rechtsmittel im EWR BearbeitenRechtsmittel im Zivilprozessrecht 9 Deutschland nbsp DE Berufung Revision 511 542 ZPOOsterreich nbsp AT Berufung Revision 461 502 ZPOLiechtenstein nbsp LI Berufung Revision 431 471 ZPOFrankreich nbsp FR Appel Cassation Art 542 604 CPCBelgien nbsp BE Appel Hoger beroep Cassation Cassatie Art 1050 1073 CJ GWbNiederlande nbsp NL Hoger beroep Cassatie Art 332 398 RvLuxemburg nbsp LU Appel Cassation Art 571 CPC Loi 1855 02 18Italien nbsp IT Appello Cassazione Art 339 360 CPCSpanien nbsp ES Apelacion Casacion Art 455 477 LECivPortugal nbsp PT Apelacao Revista Art 644 671 CPCPolen nbsp PL Apelacja Kasacja Art 367 3981 KPCEstland nbsp EE Apellatsioon Kassatsioon TsMS 630 668Lettland nbsp LV Apelacija Kasacija CPL 413 450 pantsLitauen nbsp LT Apeliacija Kasacija CPK 301 340 str Tschechien nbsp CZ Odvolani Dovolani 201 236 OSRSlowakei nbsp SK Odvolanie Dovolanie 355 419 CSPUngarn nbsp HU Fellebbezes Perorvoslat 233 270 PpRumanien nbsp RO Apelul Recursul Art 466 483 CPCBulgarien nbsp BG Vzzivno obzhalvane Kasacionno obzhalvane Chl 258 280 GPKSlowenien nbsp SI Pritozba Revizija 333 367 cl ZPPKroatien nbsp HR Zalba Revizija Cl 348 382 ZPPGriechenland nbsp GR Efesh Anairesh Ar8 511 552 KPDDanemark nbsp DK Anke 368 RetsplejelovenNorwegen nbsp NO Anke Kap 29 30 TvistelovenIsland nbsp IS Afryjun L 91 1991 151 175 gr Schweden nbsp SV Overklagande 49 54 kap RBFinnland nbsp FI Muutoksenhaku OK 25 30Vereinigtes Konigreich nbsp UK Appeal CPR SCRIrland nbsp IE Appeal RSCMalta nbsp MT Appeal Art 226 of Cap 12Zypern Republik nbsp CY Appeal Efesh CPR Order 35Literatur BearbeitenH R Schwarzenbach Grundriss des Verwaltungsrechts 1978 fur die Schweiz Wolfgang Brandes Peter Weise Ein Okonomisches Modell der Rechtsmittel In German Working Papers in Law and Economics Band 2009 Paper 7 siehe auch die uberarbeitete Fassung Prozessrisikoanalyse der Rechtsmittel Theorie und Empirie April 2016 Anmerkungen Bearbeiten BGH NJW 1998 138 Meyer Gossner StPO 302 Rn 22 Meyer Gossner StPO 302 Rn 24 Fur die Berufung im Zivilprozess Wolfgang Ball in Musielak Voit ZPO 18 Auflage 2021 ZPO 528 Rn 14 So Steven Shavell The Appeals Process As A Means Of Error Correction In Journal of Legal Studies Band 24 1995 S 379 426 So Wolfgang Brandes Peter Weise Ein Okonomisches Modell der Rechtsmittel In German Working Papers in Law and Economics Band 2009 Artikel 7 Siehe Wolfgang Brandes Peter Weise American und English Rule bei Rechtsmitteln In German Working Papers in Law and Economics Band 2011 Artikel 1 Siehe Wolfgang Brandes Peter Weise Mediation und Rechtsmittel Aufgaben und Losungen fur den Mediator In Zeitschrift fur Konfliktmanagement 13 Jahrgang 2010 Heft 1 S 11 14 GTAI LandervergleichBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4048808 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsmittel amp oldid 225469096