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Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch mit dem eine behordliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf damit diese aufgehoben oder geandert wird In Deutschland ist Rechtsbehelf der Oberbegriff zu Rechtsmittel Ein Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf mit dem erreicht werden kann dass ein hoheres Gericht die angefochtene Entscheidung nachpruft Devolutiveffekt was damit einhergeht dass die formelle Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung gehemmt wird Suspensiveffekt Ausgehend vom lateinischen appellare anrufen anfechten sich an ein anderes Organ wenden werden in den meisten Rechtssystemen Rechtsbehelfe unter dem Ausdruck Appellation zusammengefasst oder spezifischer geregelt Nach Artikel 8 1 der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte ist der Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zustandigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden ein elementares Menschenrecht Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Merkmale 2 Einzelne Rechtsbehelfe 2 1 Formliche Rechtsbehelfe 2 1 1 Rechtsmittel 2 1 2 Sonstige formliche Rechtsbehelfe 2 1 3 Ausserordentliche Rechtsbehelfe 2 2 Formlose Rechtsbehelfe 2 2 1 Aufsichtsbeschwerden 2 2 2 Sonstige formlose Rechtsbehelfe 2 3 Common Law 3 Verbot der Verschlechterung reformatio in peius 4 Deutschland 4 1 Verwaltungsrecht 5 Osterreich 6 Schweiz 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeine Merkmale BearbeitenRechtsbehelfe weisen verschiedene Merkmale auf die zugleich ihrer Differenzierung dienen etwa formlich oder formlos Beschrankungen zeitlicher bzw wertmassiger Art Erfordernis der Zulassung oder unbeschrankt Einlegung bei der Stelle von der die beanstandete Massnahme ausgeht iudex a quo bzw Ausgangsbehorde oder bei einer ubergeordneten Stelle vgl iudex ad quem Entscheidung durch die Stelle von der die beanstandete Massnahme ausgeht oder durch eine ubergeordnete Stelle Devolutiveffekt Hemmung des Vollzugs der beanstandeten Massnahme Suspensiveffekt oder nicht ordentlich oder ausserordentlich z B Wiedereinsetzung Wiederaufnahme im Ergebnis ordentlich anfechtbar oder grundsatzlich endgultig Einzelne Rechtsbehelfe BearbeitenFormliche Rechtsbehelfe Bearbeiten Rechtsmittel Bearbeiten Rechtsmittel bezwecken zweierlei Zum einen sollen sie die Rechtskraft der Entscheidung hemmen und zum anderen den Rechtsstreit vor das hohere Gericht bringen Den anderen Rechtsbehelfen die keine Rechtsmittel sind fehlt zumindest eine dieser beiden Wirkungen Berufung Appellation Die Uberprufung einer Entscheidung durch ein Appellationsgericht in einem weiteren Erkenntnisverfahren also mit der Moglichkeit neben der Uberprufung auf Rechtsfehler auch neue Beweise einzufuhren als reaktiver Rechtsbehelf kann die Anschlussberufung statthaft sein in Osterreich konnen im Berufungsverfahren neue Beweise nur im Verwaltungs oder Verwaltungsstrafverfahren nicht aber auch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden Revision die Uberprufung einer Entscheidung beschrankt auf Rechtsfehler mit oder ohne Selbstentscheidungsbefugnis des Revisionsorgans Kassation Die Uberprufung einer Entscheidung auf Rechtsfehler ohne Selbstentscheidungsbefugnis wobei in manchen Rechtsordnungen wie etwa Frankreich eine strikte Umfangsbegrenzung durch den Kassationsantrag herrscht tantum devolutum quantum appellatum nur so weit ubertragen wie angefochten Ublich auch in Belgien und Bulgarien Die Kassation bezeichnet auch eine Entscheidungstechnik kassatorische Entscheidung Anschlussrevision analog zu Anschlussberufung Rekurs Sammelbegriff fur devolutive Rechtsbehelfe gerichtet an eine andere Organisationsebene wie Ministerium Regierung oder Gericht in Deutschland nicht mehr ublich in Osterreich fur Rechtsmittel gegen gerichtliche Beschlusse also entscheidungsformabhangig weiter aufsteigendes Rechtsmittel gegen Entscheidungen uber Rekurse in Osterreich sofern zulassig Revisionsrekurs in der Schweiz insbesondere in Steuersachen 2 in Italien gleichbedeutend mit AppellationRekurs heisst in der Schweiz das Rechtsmittel mit dem die Verfugung oder der Einspracheentscheid einer Verwaltungsbehorde bei der ersten Rechtsmittelinstanz angefochten wird Erste Rechtsmittelinstanz kann eine Verwaltungsbehorde Gemeinderat kantonales Departement in Ausnahmefallen die Regierung oder ein Gericht Versicherungsgericht Verwaltungsrekurskommission sein Die zustandige Rechtsmittelinstanz ist in der Rechtsmittelbelehrung einer Verfugung angegeben Mit dem Rekurs konnen alle Mangel einer Verfugung gerugt werden Unzustandigkeit fehlerhafte Tatsachenfeststellung Rechtswidrigkeit Unangemessenheit Es sind Formvorschriften und Fristen zu beachten 3 Sonstige formliche Rechtsbehelfe Bearbeiten Einspruch Widerspruch Einsprache Rechtsbehelf gegen offentlich rechtliche Entscheidungen auf verwaltungsinterne Uberprufung auf Rechtmassigkeit und Zweckmassigkeit auch im Zivilprozess bei Entscheidungen mit offentlich rechtlichen Aspekten etwa Zwangsvollstreckung oder bei spezifischen Verfahren wie etwa Versaumnisurteil in Osterreich ausschliesslich Einspruch Rechtsmittel sowohl im gerichtlichen Strafprozess gegen bestimmte Entscheidungen als auch gegen Strafverfugungen im Verwaltungsstrafverfahren Beschwerde Sammelbegriff fur Rechtsbehelfe gegen prozessuale Entscheidungen Entscheidungen in Nebenverfahren und Beschlusse Erinnerung gegen bestimmte Justizverwaltungsakte bzw gegen Entscheidungen des Rechtspflegers gegen die kein anderes Rechtsmittel nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zugelassen ist befristete Rechtspflegererinnerung 11 Abs 2 RPflG Antrag auf gerichtliche Entscheidung zumeist gegen behordliche Massnahmen Arrest Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfugung einer Einstweiligen Anordnung Aussetzung der Vollziehung oder auf Anordnung der Aufschiebenden Wirkung fur vorlaufigen Rechtsschutz Vorstellung In Osterreich Rechtsmittel gegen einen verwaltungsbehordlichen Mandatsbescheid Anhorungsruge In Deutschland ein Rechtsbehelf mit dem spezifisch eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehor geltend gemacht wird als Unterfall der Verfahrensruge ist sie formlich als Bestandteil eines anderen formlichen Rechtsbehelfs zu erheben oder in allen anderen Fallen subsidiar Ablehnungsgesuch Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens in der Schweiz Revision Abanderungsklage Vollstreckungsgegenklage technische sonstige Rechtsbehelfe insb Tatbestandsberichtigung vgl 320 ZPO Urteilsberichtigung vgl 319 ZPO Urteilserganzung vgl 321 ZPO Ausserordentliche Rechtsbehelfe Bearbeiten Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht 4 Die bei greifbar rechtswidrigen Gerichtsentscheidungen im Zivilprozessrecht und Verwaltungsprozessrecht Deutschlands fruher mogliche ausserordentliche Beschwerde ist seit dem Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27 Juli 2001 nach ganz uberwiegender Meinung 5 6 7 nicht mehr vorgesehen Entsprechendes gilt im Finanzprozessrecht Deutschlands seit Inkrafttreten des 133a FGO zum 1 Januar 2005 8 und im Arbeitsprozessrecht seit Inkrafttreten des 78a ArbGG zum selben Datum 9 nach dem Gesetz uber die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehor Anhorungsrugengesetz vom 9 Dezember 2004 BGBl I S 3220 seit der dortigen Einfuhrung der Anhorungsruge s o Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts gemass 44 VwVfGFormlose Rechtsbehelfe Bearbeiten Aufsichtsbeschwerden Bearbeiten Fachaufsichtsbeschwerde Anregung an die Fachaufsicht fuhrende Behorde zu intervenieren Rechtsaufsichtsbeschwerde Anregung an die Rechtsaufsicht fuhrende Behorde zu intervenieren Dienstaufsichtsbeschwerde Anregung an die Dienstaufsicht fuhrende Behorde zu intervenieren Beschwerde gegen Art und Weise dienstlichen VerhaltensSonstige formlose Rechtsbehelfe Bearbeiten Gegenvorstellung fur formlose Einwande jeder Art auch solche nicht rechtlicher Natur gerichtet an das entscheidende Organ Petition eine Eingabe an Amter Gerichte oder politische Institutionen in eigenen oder fremden Angelegenheiten die auf Aufmerksamkeitsgewinnung und politische Einflussnahme abzielt ohne Benachteiligungen befurchten zu mussen die Petition kann auch an Organe adressiert werden die die gerugte Entscheidung nicht getroffen haben GnadengesuchCommon Law Bearbeiten In Landern mit einem Common Law System also in dem gewohnheitsrechtlich etablierte Prinzipien Rahmen und Basis der Normsetzung und Gerichtsorganisation sind und neben positiv gesetztem Recht gelten orientieren sich Rechtsbehelfe stark an Verfahren und Verfahrenszielen da materielle Entscheidungsergebnisse weitere Verfahren dominieren Zu nennen sind Rechtsbehelfsverfahren die ebenfalls gewohnheitsrechtlich etabliert sind und vor allem appellativen Charakter haben Devolutiveffekt Der Rechtsbehelfsfuhrer zielt darauf ab dass ein ubergeordnetes Gericht den Fall ubernimmt an sich zieht und ggf nach Verhandlung in seinem Sinne entscheidet Berufung und Petition als allgemeine Rechtsbehelfe wobei meist eine Berufung an ein gerichtliches Organ gerichtet wird und eine Petition an ein politisches oder Exekutivorgan writ of certiorari Kundgabe eines Gerichts den Fall uberprufen zu wollen und meist inzidente Zulassung einer Berufung procedendo Anordnung nach der Rechtsauffassung des Gerichts zu verfahren oft verbunden mit Verweisung des Falles nachdem dieser ausfuhrlich gehort wurde quo warranto lat mit welcher Befugnis Legitimations Appell mit dem Ziel den Adressaten vor Gericht zu zitieren um seine Aktivlegitimation darzulegen gilt auch fur Exekutivorgane mandamus gerichtliche Anordnung in qualifizierter oder allgemeiner Form etwas zu tun zu dulden oder zu unterlassen die als Nebenverfahren zum Hauptfall oder isoliert betrieben werden kann spezifische Formen sind alternative mandamus meist initiale Anordnung wonach der Adressat entweder ein bestimmtes Verhalten Tun Dulden Unterlassen zu wahren hat oder alternativ zu einem alsbald bestimmten Termin bei Gericht zu erscheinen und Grunde gegen die Anordnung vorzutragen peremptory mandamus definitive Anordnung an den Adressaten infolge von Verzug oder nach erfolgter Anhorung seiner Ruge sie hebt die alternative Regelung aus continuing mandamus Anordnung auch an einen Dritten meist mit Sicherungscharakter umgehend bestimmte Massnahmen zu treffen um objektive Rechtsverletzungen zu vermeiden writ of prohibition Zustandigkeitsruge zielt auf Verbot eines Gerichts an ein Organ sich weiter mit dem Fall zu befassen und ggf den Fall einem anderen zur Entscheidung zuzuordnen writ of habeas corpus HaftprufungVerbot der Verschlechterung reformatio in peius BearbeitenAus dem Petitionsgedanken heraus sollen Rechtsbehelfe dem Petenten helfen und er mag durch ihren Gebrauch keine Nachteile befurchten Dies bezieht sich vor allem auf Nachteile uber die angefochtene Entscheidung hinaus Bei einigen Rechtsbehelfen insbesondere bei den Rechtsmitteln ist auch die nachteilige Abanderung der angefochtenen Entscheidung unzulassig und mit einem relativen Verbot der reformatio in peius abgesichert Deutschland BearbeitenMan unterscheidet zwischen formlichen und formlosen Rechtsbehelfen Ein formloser Rechtsbehelf ist dabei immer formlos fristlos und kostenlos Ein formlicher Rechtsbehelf muss oft zusatzliche Voraussetzungen aus den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundeslander erfullen neben den Anforderungen der Verfahrensordnung in der er normiert ist Verwaltungsrecht Bearbeiten Verwaltungsrechtliche Entscheidungen mussen in Deutschland in der Regel mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden mit der uber die Anfechtungsmoglichkeiten aufgeklart wird Ist die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie ganz so bewirkt dies dass die Frist innerhalb der die Entscheidung angefochten werden kann nicht zu laufen beginnt an ihre Stelle tritt eine einjahrige Ausschlussfrist Ist in der Entscheidung darauf hingewiesen worden dass kein Rechtsbehelf moglich sei so gibt es keine Frist und der Rechtsbehelf kann unbegrenzt eingelegt werden Osterreich BearbeitenIn Osterreich ist generell nur die in Deutschland als Unterbegriff des Begriffs Rechtsbehelf verwendete Bezeichnung Rechtsmittel fur jegliche Anfechtung einer gerichtlich oder verwaltungsbehordlich getroffenen Entscheidung ublich Entscheidungen der Verwaltungsbehorden nicht der Gerichte mussen eine Rechtsmittelbelehrung enthalten Die Folgen falscher oder fehlender Rechtsmittelbelehrungen sind differenziert und hangen vom jeweiligen Fehler ab Das Verbot einer reformatio in peius kennt das allgemeine Verwaltungsverfahren in Osterreich nicht Die Berufungsbehorde ist berechtigt den angefochtenen Bescheid in jeder Richtung abzuandern also gegebenenfalls auch zum Nachteil des Berufungswerbers Das Verbot der reformatio in peius gilt allerdings sehr wohl im Verwaltungsstrafrecht Schweiz BearbeitenEin Rechtsbehelf kann in der Schweiz gegen Akte der Verwaltung eingelegt werden auch wenn keine formliche Verfugung erlassen wurde Es handelt sich entweder um eine Aufsichtsbeschwerde oder eine Wiedererwagung zur Anwendung Diese als Rechtsbehelfe bezeichneten Instrumente sind im Gegensatz zu den Rechtsmitteln weder an eine besondere Form noch an eine Frist gebunden Der Burger die Burgerin kann sie bei der vorgesetzten Behorde der anordnenden Instanz ebenfalls einreichen um einen erlassenen Akt aufheben oder abandern zu lassen 10 Sie sind von den Rechtsmitteln zu unterscheiden Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Rechtsbehelf Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Artikel 8 auf Wikisource Uber uns Steuerrekursgericht des Kantons Zurich abgerufen am 7 Juni 2022 gerichte sg ch Memento des Originals vom 7 August 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www gerichte sg ch Verfassungsbeschwerde bundesverfassungsgericht de abgerufen am 1 Mai 2021 Zoller Hessler Kommentar zur Zivilprozessordnung 33 Auflage 2020 Vor 567 ZPO Rdnr 7 BGH Beschluss vom 7 Marz 2002 Az IX ZB 11 02 BGHZ 150 133 BVerwG Beschluss vom 5 Oktober 2004 Az 2 B 90 04 BFH Beschluss vom 30 November 2005 Az VIII B 181 05 NJW 2006 861 beck online BAG Beschluss vom 8 August 2005 Az 5 AZB 31 05 NJW 2005 3231 beck online ebendortBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4048768 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsbehelf amp oldid 223512471