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Rechtsbehelfsbelehrung im weiteren Sinn ist im bundesdeutschen Sprachgebrauch die Belehrung daruber ob und wie eine behordliche oder gerichtliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angegriffen werden kann In Deutschland ist davon zu unterscheiden die Rechtsmittelbelehrung die uber die Moglichkeit der Anfechtung einer Entscheidung durch ein Rechtsmittel d h einem speziellen Rechtsbehelf mit Devolutiv und Suspensiveffekt unterrichtet In Abgrenzung zur Rechtsmittelbelehrung wird Rechtsbehelfsbelehrung dann im engeren Sinn auch die Rechtsbehelfsbelehrung im weiteren Sinn genannt die andere Rechtsbehelfe als Rechtsmittel betrifft 1 In Osterreich existiert ausschliesslich der Terminus Rechtsmittelbelehrung der anstelle des in Osterreich unbekannten bundesdeutschen Terminus Rechtsbehelfsbelehrung im weiteren Sinn verwendet wird Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Verwaltungsrecht 1 2 Zivilrecht 1 3 Arbeitsrecht 1 4 Familienrecht 1 5 Strafrecht 2 Osterreich Verwaltungsrecht 2 1 Grundsatzliches 2 2 Fehlerhaftes 3 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenVerwaltungsrecht Bearbeiten Eine ordnungsgemasse Rechtsbehelfsbelehrung enthalt nach 37 Abs 6 VwVfG sowie 58 Abs 1 VwGO die Art des zulassigen Rechtsmittels oder anderen Rechtsbehelfs die Behorde oder das Gericht bei denen der Rechtsbehelf einzulegen ist und deren Sitz sowie die Frist innerhalb der der Rechtsbehelf einzulegen und gegebenenfalls zu begrunden ist nach 70 VwGO ein Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes Uber eventuell einzuhaltende Formvorschriften bei der Einlegung oder Begrundung von Rechtsbehelfen beispielsweise Unterzeichnung einer schriftlichen Begrundung durch einen Rechtsanwalt muss grundsatzlich nicht belehrt werden 2 Ist die Rechtsbehelfsbelehrung fehlerhaft fehlt sie ganz oder enthalt sie unrichtige oder irrefuhrende Zusatze so gilt fur die Einlegung eines Rechtsbehelfs nach 58 Abs 2 VwGO eine Frist von einem Jahr Gleiches gilt nach 66 SGG fur das sozialgerichtliche Verfahren und nach 356 AO im Einspruchsverfahren vor den Finanzbehorden Auch im verwaltungsbehordlichen Bereich bestehen keine allgemein gultigen Regelungen uber eine Rechtsbehelfsbelehrungspflicht Bundesbehorden sind verpflichtet dem schriftlichen Verwaltungsakt eine Rechtsbehelfsbelehrung anzufugen 37 Abs 6 VwVfG Allen Widerspruchsbescheiden ganz gleich ob von Bundes oder von Landesbehorden erlassen muss eine Rechtsbehelfsbelehrung angefugt sein 73 Abs 3 VwGO Im Bereich der Landesverwaltung verlangt teilweise das Sachrecht das Anfugen einer Rechtsbehelfsbelehrung z B das Sozialrecht 36 SGB X Im Landesbereich besteht sonst sofern dies nichts ausdrucklich gesetzlich angeordnet ist keine allgemeine Pflicht Rechtsbehelfsbelehrungen zu erteilen Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten besteht eine allgemeine Belehrungspflicht 117 Abs 2 Nr 6 VwGO Zivilrecht Bearbeiten Im Zivilrecht wurde mit dem Gesetz zur Einfuhrung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Anderung anderer Vorschriften eine umfassende Belehrungspflicht mit Wirkung zum 1 Januar 2014 eingefuhrt Nach dem dann neuen 232 ZPO besteht fur jede gerichtlich anfechtbare Entscheidung eine grundsatzliche Belehrungspflicht in Verfahren ohne Anwaltszwang 232 Satz 1 ZPO grundsatzlich keine Belehrungspflicht in Verfahren mit Anwaltszwang 232 Satz 2 Halbsatz 1 ZPO ausgenommen in speziellen Verfahrenssituationen 232 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO dd Gerichtlich anfechtbare Entscheidungen im Sinne des 232 ZPO sind Entscheidungen gegen die ein Rechtsmittel der Einspruch der Widerspruch oder die Erinnerung statthaft sind Rechtsmittel Berufung 511 ZPO Revision 542 ZPO sofortige Beschwerde 567 793 ZPO und Rechtsbeschwerde 574 ZPO gegen Urteile und Beschlusse Ausgenommen ist nach 232 Satz 3 ZPO die Sprungrevision 566 ZPO Einspruch gegen ein Versaumnisurteil 339 ZPO oder gegen einen Vollstreckungsbescheid 699 ZPO Widerspruch gegen einen durch Beschluss erlassenen Arrest Arrestbefehl 924 926 ZPO bzw eine einstweilige Verfugung Erinnerung die Erinnerung gegen die Entscheidung des Rechtspflegers nach 11 RPflG ob auch die Vollstreckungserinnerung nach 766 ZPO gemeint ist ist streitig Keine Rechtsbehelfe im Sinne des 232 ZPO sind Antrage auf Berichtigung oder Erganzung 319 321 ZPO Antrage auf Vollstreckungsschutz 765a ZPO Antrage auf Anordnung der Klageerhebung 926 ZPO die vollstreckungsrechtlichen Klagen nach 731 767 771 805 ZPO oder die Anhorungsruge nach 321a ZPO Eine fehlende oder falsche gebotene Rechtsbehelfsbelehrung macht eine Entscheidung nicht unwirksam und andert nichts an der Rechtsbehelfsfrist Bei Fristversaumnis kann jedoch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewahrt werden Ihr Erfolg setzt unter anderem voraus dass der Fehler fur die Fristversaumnis kausal war Dies wird nach 233 Satz 2 ZPO vermutet Wird aber eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten gilt nach der Rechtsprechung etwas Anderes vom Rechtsanwalt wird verlangt dass er eine Rechtsbehelfsbelehrung uberpruft 3 Enthalt eine Entscheidung keine Zulassung der Rechtsbeschwerde so erfolgt eine Zulassung auch nicht durch eine beigefugte unterschriebene Rechtsbehelfsbelehrung wenn sie wie im Regelfall nur eine Wissenserklarung ist und keinen Zulassungswillen erkennen lasst 4 Arbeitsrecht Bearbeiten Im Arbeitsgerichtsverfahren besteht nach 9 Abs 5 Satz 1 ArbGG die Verpflichtung alle mit einem befristeten Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen Ist kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung gegeben so ist nach 9 Abs 5 Satz 2 ArbGG auch daruber zu belehren 9 Abs 5 ArbGG erfasst nur Rechtsmittel in einem technischen Sinn nicht sonstige Rechtsbehelfe Nach 59 Satz 3 ArbGG besteht die Verpflichtung zu einer Rechtsbehelfsbelehrung im Fall eines Versaumnisurteils Zu belehren ist demnach uber die Berufung 64 ff ArbGG die Revision 72 ff ArbGG die Revisionsbeschwerde 77 ArbGG i V m 574 ff ZPO die sofortige Beschwerde 78 Abs 1 ArbGG i V m 577 ZPO die Beschwerde gemass 87 ArbGG die Rechtsbeschwerde 92 ff ArbGG Nach umstrittener Ansicht des BAG muss uber die Moglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde gemass 72a 92a ArbGG nicht belehrt werden 5 Eine Rechtsmittelbelehrung ist nur dann wirksam wenn sie von den zustandigen Richtern unterschrieben ist Dies sind beim LAG auch die ehrenamtlichen Richter beim ArbG nur der Berufsrichter 60 Abs 4 Satz 1 ArbGG Die Rechtsmittelbelehrung muss inhaltlichen Anforderungen genugen 9 Abs 5 Satz 3 ArbGG 6 ansonsten ist sie unwirksam In der Gerichtspraxis werden in der Regel uberprufte Formulare verwendet Die normale Rechtsmittelfrist beginnt nur wenn die Parteien eine wirksame Rechtsmittelbelehrung erhalten 9 Abs 5 Satz 3 ArbGG Ohne wirksame Rechtsmittelbelehrung gilt eine verlangerte Rechtsmittelfrist von einem Jahr ab Zustellung der Entscheidung 9 Abs 5 Satz 4 ArbGG es sei denn dass die Einlegung innerhalb der Jahresfrist auf Grund hoherer Gewalt nicht moglich war oder die Rechtsmittelbelehrung falsch enthielt dass kein Rechtsmittel gegeben sein 9 Abs 5 Satz 4 vorletzter Hs ArbGG Wird in der Rechtsmittelbelehrung die Moglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels entgegen der objektiven Rechtslage erklart so fuhrt dies nicht zur Statthaftigkeit eines objektiv falschen Rechtsmittels Die Rechtsprechung sieht in einer falschen Rechtsbehelfsbelehrung auch keine stillschweigende Zulassung eines Rechtsmittels Wird eine Entscheidung uberhaupt nicht zugestellt verdrangen die 66 Abs 1 74 Abs 1 ArbGG den 9 Abs 5 Satz 4 ArbGG 7 Wird eine Entscheidung ihrer Art nach falsch getroffen Beispiel es ergeht ein Versaumnisurteil obwohl ein Endurteil hatte ergehen mussen so gilt das Prinzip der Meistbegunstigung Die Partei kann wahlen ob sie das Rechtsmittel gegen die richtige Entscheidung oder gegen die tatsachliche Entscheidung einlegt im Beispiel Wahlrecht zwischen Einspruch oder Berufung 8 Die Berichtigung einer Entscheidung mit einer falschen Rechtsmittelbelehrung erfolgt durch einen Berichtigungsbeschluss gegen den die Beschwerde zulassig ist 78 Abs 1 ArbGG i V m 567 ff ZPO Eine Zustellung nur des Berichtigungsbeschlusses ist unzureichend Es muss eine erneute Zustellung der gesamten Entscheidung erfolgen Familienrecht Bearbeiten In Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist nach 39 FamFG jeder Beschluss mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen Diese muss die Angabe des statthaften Rechtsbehelfs des Einspruchs des Widerspruchs oder der Erinnerung enthalten sowie die Form und Frist und das Gericht mit seinem Sitz angeben bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist Rechtsgedanke dahinter war laut Bundestags Drucksache 16 6308 9 Die Rechtsmittelbelehrung ist obgleich bisher nur in einzelnen Bereichen der FG Verfahren vorgesehen Ausdruck des rechtsfursorgerischen Charakters dieser Verfahren Diesem Rechtsgedanken entsprechend sind die Beteiligten daher kunftig in allen FamFG Verfahren uber die Rechtsmittel oder sonstige ordentliche Rechtsbehelfe zu belehren Demnach soll ein Beteiligter auch ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes in die Lage versetzt werden den vorgesehenen Rechtsbehelf einzulegen Zum anderen regelt die Vorschrift den notwendigen Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung Sie hat mit der Bezeichnung des Gerichts bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist dessen Sitz sowie der einzuhaltenden Form und Frist alle wesentlichen Informationen zu enthalten die den Beteiligten in die Lage versetzen ohne die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes den zulassigen Rechtsbehelf gegen die ergangene Entscheidung einzulegen Sofern eine solche nicht enthalten ist hat dies gegebenenfalls uber die gesetzliche Vermutung der schuldlosen Versaumnis der Beschwerdefrist 17 Abs 2 FamFG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Folge Strafrecht Bearbeiten Im Strafrecht muss mit der Urteilsverkundung noch vor der schriftlichen Abfassung der Urteilsgrunde uber den zutreffenden Rechtsbehelf belehrt werden 35a StPO Osterreich Verwaltungsrecht BearbeitenJeder Bescheid einer osterreichischen Verwaltungsbehorde nicht aber auch eine Entscheidung eines osterreichischen Gerichts muss eine Rechtsmittelbelehrung RMB enthalten Grundsatzliches Bearbeiten In der Rechtsmittelbelehrung ist anzugeben Ob der Bescheid angefochten werden kann oder nicht wenn ja bei welcher Behorde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss dass darin der angefochtene Bescheid bezeichnet werden muss und dass das Rechtsmittel einen bestimmten Antrag sowie eine Begrundung dieses Antrags enthalten muss Ist der Bescheid nicht mehr anfechtbar weil er von der letztinstanzlichen Verwaltungsbehorde erlassen wurde muss die RMB darauf hinweisen dass dagegen Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof sofern dieser gemass Artikel 133 des osterreichischen Bundes Verfassungsgesetzes daruber entscheiden darf oder Verfassungsgerichtshofeingebracht werden konnen Ausserdem muss hingewiesen werden auf den Umstand dass solche Beschwerden von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein mussen die Gebuhren die fur solche Beschwerden zu bezahlen sind Fehlerhaftes Bearbeiten Wenn die Rechtsmittelbelehrung uberhaupt fehlt irrefuhrend angibt dass kein Rechtsmittel zulassig sei keine oder eine kurzere Frist furs Einbringen des Rechtsmittels angibt als gesetzlich vorgesehen gilt das Rechtsmittel als rechtzeitig eingebracht wenn es innerhalb der gesetzlichen Frist eingebracht wurde Die gesetzliche Frist ist normalerweise zwei Wochen ab Zustellung oder mundlicher Verkundung es gibt allerdings wenige und daher im Grossen vernachlassigbare Ausnahmen etwa im Verfahren uber die Eintragung in das Wahlerverzeichnis Ist in der RMB eine langere als die gesetzlich vorgesehene Einbringungsfrist angegeben gilt das Rechtsmittel auch dann als rechtzeitig eingebracht wenn diese langere Frist ausgenutzt wurde Steht in der RMB nicht bei welcher Behorde das Rechtsmittel einzubringen ist oder ist als Einbringungsstelle eine falsche Behorde angegeben dann ist das Rechtsmittel richtig eingebracht wenn es bei der Behorde eingebracht wird die den Bescheid erlassen hat oder bei der falsch angegebenen Behorde eingebracht wird Das osterreichische Verwaltungsrecht kennt keine dem deutschen Recht vergleichbare Regelung wonach die Rechtsmittelfrist ein Jahr betrage wenn die RMB fehlt oder falsch sei Allerdings muss die Behorde die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligen wenn die Rechtsmittelfrist deswegen versaumt wurde weil der Bescheid uberhaupt keine RMB enthalt keine Rechtsmittelfrist enthalt oder die falsche Angabe enthalt dass kein Rechtsmittel zulassig sei Einzelnachweise Bearbeiten So Creifelds Rechtsworterbuch 20 Auflage Beck Munchen 2011 Rechtsbehelfsbelehrung BVerwG Urteil vom 25 Januar 2021 9 C 8 19 Rn 28 BVerwG Urteil vom 27 Februar 1976 4 C 74 74 BVerwGE 50 248 251 ff Huber JuS 2014 972 974 BGH Beschluss vom 13 Marz 2014 IX ZB 48 13 NJW RR 2014 639 Vgl Germelmann Prutting ArbGG 8 Auflage 2013 9 Rn 25 Einzelheiten bei Germelmann Prutting ArbGG 8 Auflage 2013 9 Rn 37 45 Germelmann Prutting ArbGG 8 Auflage 2013 9 Rn 58 58b m w N zum Streitstand Germelmann Prutting ArbGG 8 Auflage 2013 9 Rn 59 61 BT Drucksache 16 6308 S 196 PDF 8 9 MB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4177202 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsbehelfsbelehrung amp oldid 232724188