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Unter Belehrung englisch Miranda warning caution versteht man im Rechtswesen die durch Rechtsnormen vorgeschriebene Information eines Rechtssubjektes uber die Sachlage und seine Rechte von Amts wegen Eine typische Belehrung besteht darin den Beschuldigten bei einem Ermittlungsverfahren darauf hinzuweisen dass er das Recht auf einen Verteidiger hat und es ihm freisteht sich zu der Sache zu aussern Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtslage 4 Ermittlungsbehorden 4 1 Polizei 4 2 Staatsanwaltschaft 4 3 Strafprozess 4 4 Steuerstrafverfahren 5 Verwertungsverbot 6 Notare 7 Anwalte 8 Rechtsmittelbelehrung 9 International 10 Siehe auch 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Abgrenzung der Begriffe Belehrung Beratung und Auskunft bereitet oft Schwierigkeiten weil die Gesetze keinen einheitlichen Sprachgebrauch aufweisen und zudem die Vielgestaltigkeit von Verfahrenssituationen unterschiedliche Anforderungen an die handelnde Behorde stellt 1 Beratung ist die Vornahme dialogoffener Informationshandlungen auf Ersuchen des Beratenen Belehrung hingegen ein Monolog des Belehrenden der auf die etwaigen Rechtsfolgen hinweist 2 Bei der Beratung kann der Beratene am Ende der Beratung entscheiden ob er den Rat annimmt und welches Verhalten er jetzt wahlt 3 Bei der Belehrung handelt es sich um eine hoheitliche Pflicht der Strafverfolgungsorgane die einen unverzichtbaren Bestandteil eines fairen Verfahrens darstellt Geschichte BearbeitenEine schriftliche Belehrung kannte man bereits im Jahre 1460 als Christian I dem Kloster Ahrensbok seine Besitzungen und Privilegien nach wahrhaftiger und schriftlicher Belehrung bestatigte na wahrhafftiger unde schriftliker beleringe 4 Ersichtlich erstmals tauchte das Wort in der heutigen Schreibweise im November 1539 bei der Rechtsbelehrung durch den Schoffenstuhl zu Aachen auf 5 Oberhofe waren im deutschen Spatmittelalter Rechtsbelehrungsstellen zur Unterweisung von Gerichten und bedeutender Privatpersonen So belebte Karl IV die Hauptstadtfunktion Aachens neu indem er 1356 die Oberhofrechte also Aachen als Rechtsbelehrungsstelle zur Unterweisung anderer Gerichte schriftlich festlegte 6 Im Februar 1877 veroffentlichte der Gesetzgeber in Deutschland eine erste Fassung der Reichs Strafprozessordnung bei der noch 1881 eine deutliche Belehrung des Beschuldigten uber sein Schweigerecht mit der Begrundung abgelehnt wurde dass dies den Anschein erwecke als ob eine sittliche Pflicht zur wahrheitsgemassen Aussage verneint werde 7 Man befurchtete dass eine Belehrung zum Schweigen ermuntern werde was zum Nachteil des Beschuldigten zu deuten sei 8 Die alte Fassung des 136 StPO bestand in der Befragung des Beschuldigten ob er etwas auf die Beschuldigung erwidern wolle Bei der im April 1965 in Kraft getretenen Anderung der heutigen Strafprozessordnung StPO nahm der Gesetzgeber noch von der Normierung einer Belehrungspflicht Abstand Er fuhrte aber eine Belehrungspflicht auch fur Polizei und Staatsanwaltschaft ein 161a Abs 1 Satz 2 StPO und 163 Abs 3 StPO Der Hinweis des Beschuldigten auf sein Recht seine Aussage zur Sache zu verweigern ist seit Dezember 1897 auch in der franzosischen Strafprozessordnung franzosisch Code de procedure penale in Art 114 verankert Die aus Kinofilmen bekannte Belehrung Verdachtiger oder von Tatern in den USA englisch Miranda warning reading one s rights gibt es erst seit Juni 1966 als der Supreme Court of the United States im Falle des Ernesto Arturo Miranda 1941 1976 gegen den Staat Arizona letztinstanzlich entschied 9 Miranda war als Rauber Entfuhrer und Vergewaltiger bei einer Gegenuberstellung identifiziert und nach seinem Gestandnis verurteilt worden Der Supreme Court hob die vorherige Verurteilung wieder auf weil Miranda beim Verhor psychischen Belastungen ausgesetzt war und nicht uber seine Rechte aufgeklart wurde 10 Wird der Beschuldigte in Haft von Strafverfolgungsbehorden befragt englisch custodial interrogation muss er seitdem belehrt werden Sie haben das Recht zu schweigen Alles was Sie sagen kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden Sie haben das Recht zu jeder Vernehmung einen Verteidiger hinzuzuziehen Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten konnen wird Ihnen einer gestellt Verstehen Sie diese Rechte Der Supreme Court stellte klar dass das im 5 Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verbriefte Recht gegen Selbstbelastung die Strafverfolgung verpflichte Verdachtige uber ihr Recht zu schweigen und uber ihr Recht auf einen Anwalt aufzuklaren Erst im Mai 1968 erkannte der Bundesgerichtshof BGH in der Verletzung der Belehrungspflicht innerhalb der Hauptverhandlung die Moglichkeit eines Verwertungsverbotes wenngleich er weiterhin allgemein von keinem Verwertungsverbot ausging 11 Im Urteil stellte er fest dass mit der Neufassung des 136 StPO der Beschuldigte sei darauf hinzuweisen dass es ihm nach dem Gesetz freistehe sich zu der Beschuldigung zu aussern oder nicht zur Sache auszusagen an der bisherigen Rechtslage nichts geandert werden sondern dem Beschuldigten die Wahlmoglichkeit nur noch deutlicher als bisher vor Augen gefuhrt werden sollte 12 Der Hinweis dass der Beschuldigte das Recht habe jederzeit auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu wahlenden Verteidiger zu befragen brachte ebenfalls gegenuber dem bisherigen Rechtszustand nur eine Verdeutlichung Der BGH hielt noch im Juni 1983 136 StPO fur eine blosse Ordnungsvorschrift deren Missachtung kein Hindernis fur die Beweisverwertung sei 13 Im Mai 2010 stellte der Bundesgerichtshof im Strafrecht klar Die Belehrung ist unerlasslicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen fairen Verfahrens Unterbleibt die Belehrung bei der Inhaftierung leidet die Anordnung der Freiheitsentziehung an einem grundlegenden Verfahrensmangel der zu ihrer Rechtswidrigkeit fuhrt 14 Die EU Richtlinie 2012 13 EU vom Mai 2012 verlangte den Zusatz in 136 StPO dass der Beschuldigte die Bestellung eines Verteidigers beanspruchen kann diese Umsetzung trat im Juli 2013 in Kraft Rechtslage BearbeitenBelehrungen sind im Ermittlungsverfahren und in der gerichtlichen Hauptverhandlung von Amts wegen vorzunehmen Die zentrale Vorschrift des 136 Abs 1 Satz 2 StPO verlangt eine Belehrung vor Beginn der ersten richterlichen Vernehmung 163a Abs 4 Satz 2 StPO durch Verweis auf 136 StPO eine Belehrung vor Beginn der ersten Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft Damit werden die in 136 StPO vorgesehenen Belehrungen schon bei der ersten Vernehmung im Ermittlungsverfahren notwendig Die Belehrung muss Hinweise daruber enthalten dass 15 es dem Beschuldigten freisteht sich zur Beschuldigung zu aussern oder nicht zur Sache auszusagen er jederzeit auch schon vor einer Vernehmung einen Verteidiger befragen darf er zu Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen kann eine Selbstbelastung wegen begangener Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nicht erzwingbar ist und deshalb jede Aussage verweigert werden darf Erst im Februar 1992 gab der BGH seine bisherige Rechtsprechung auf und fuhrte nunmehr ein Beweisverwertungsverbot ein wonach vor der Vernehmung eines Beschuldigten die Belehrungspflicht wahrgenommen werden muss weil ansonsten die Einlassungen des Beschuldigten nicht verwertet werden durfen 16 Das hat zur Folge dass alle vorhandenen Beweise ohne vorherige Belehrung im Verfahren nicht verwendet werden durfen Ermittlungsbehorden BearbeitenDie Belehrungspflicht des 136 Abs 1 Satz 2 StPO betrifft alle zur Strafverfolgung berufenen Strafverfolgungsbehorden Hierzu gehoren vor allem die Staatsanwaltschaften und die Polizeien in Deutschland die Landespolizeien die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt die Zollverwaltung sowie im Bereich des Abgabenrechts die Finanzverwaltung mit ihren Steuerfahndungsdienststellen Polizei Bearbeiten Vor der polizeilichen Vernehmung ist der Beschuldigte bzw Betroffene nach 136 StPO uber seine Rechte zu belehren Diese Belehrungen betreffen insbesondere die Eroffnung des Tatvorwurfs Delikt 163a Abs 4 136 Abs 1 S 2 4 Abs 2 3 StPO das Aussageverweigerungsrecht Wahl der Ausserung oder Nichtausserung 136 Abs 1 S 2 StPO die jederzeitige Befragung eines selbst gewahlten Verteidigers 136 Abs 1 S 2 StPO das Recht Beweisantrage zu stellen 136 Abs 1 S 3 StPO Die Belehrung muss vollstandig eindeutig und eindringlich sein Zu belehren ist der Betroffene selbst auch wenn er minderjahrig oder aus anderen Grunden nicht geschaftsfahig ist 17 Fehlt es beispielsweise an der Aufklarung uber die Moglichkeit der Hinzuziehung eines Anwaltes ist die Belehrung unvollstandig und unwirksam Staatsanwaltschaft Bearbeiten Gemass 52 Abs 3 StPO und 55 Abs 2 StPO sind Personen mit Zeugnisverweigerungsrecht Zeugen und Sachverstandige vor ihrer Vernehmung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung hieruber zu belehren Dies gilt nach 81c Abs 3 StPO auch fur andere Personen als die Beschuldigten Nach 171 StPO hat die Staatsanwaltschaft den Verletzten zu belehren wenn sie keine Klage zulasst oder das Verfahren einstellt Der Verletzte kann diese Entscheidung bei der Generalstaatsanwaltschaft innerhalb der nach 172 Abs 1 StPO vorgesehenen Frist anfechten Erfolgt die Belehrung nach 81c Abs 5 StPO durch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft Polizei mussen diese die Belehrung aussprechen 18 Strafprozess Bearbeiten Nach 136 StPO ist vor Beginn der ersten Vernehmung dem Beschuldigten durch den Richter zu eroffnen welche Tat ihm zur Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen Er ist darauf hinzuweisen dass es ihm nach dem Gesetz freistehe sich zu der Beschuldigung zu aussern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu wahlenden Verteidiger zu befragen Er ist ferner daruber zu belehren dass er zu seiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen und die Bestellung eines Verteidigers nach Massgabe des 141 Abs 1 und 3 StPO beanspruchen kann Im Rahmen der Hauptverhandlung sieht 243 Abs 5 StPO ebenfalls vor dass der Angeklagte darauf hinzuweisen ist dass es ihm freistehe sich zu der Anklage zu aussern oder nicht zur Sache auszusagen Das Verhandlungsprotokoll hat auch nach 273 Abs 1a StPO die Belehrungen zu erfassen Steuerstrafverfahren Bearbeiten Aufgrund der 386 Abs 2 AO und 397 Abs 1 AO wird die strafprozessrechtliche Belehrungspflicht auch auf die Finanzverwaltung im Steuerstrafverfahren ausgedehnt Verwertungsverbot BearbeitenVerstosse gegen die Belehrungspflichten ziehen ein Verwertungsverbot nach sich 19 20 Bei der Bekanntmachung einer anfechtbaren Entscheidung ist der Betroffene nach 35a StPO uber die Moglichkeiten der Anfechtung und die dafur vorgeschriebenen Fristen und Formen zu belehren Ist eine Belehrung ganz oder teilweise unterblieben gilt nach 44 StPO eine versaumte Rechtsmittelfrist als unverschuldet Notare BearbeitenNotare trifft eine Belehrungspflicht im Rahmen der Beurkundung In einer Verhandlung vor dem Notar erklaren die Beteiligten bei der Beurkundung ihren Willen 8 BeurkG der nach Belehrung durch den Notar in eine Niederschrift aufgenommen vorgelesen genehmigt und von den Beteiligten und dem Notar eigenhandig unterschrieben wird 9 13 BeurkG Im Rahmen der Belehrung hat der Notar als rechtskundige Person den Willen und die Ziele der Beteiligten zu erforschen sie uber rechtliche Gefahren und uber die Rechtsfolgen der Beurkundung umfassend aufzuklaren Beratungsfunktion sowie die getroffenen Regelungen eindeutig und beweiskraftig zu formulieren Beweisfunktion Der Notar hat den Beteiligten Wege aufzuzeigen wie Risiken vermieden werden konnen 21 Anwalte BearbeitenBei Rechtsanwalten und Steuerberatern liegen Beratungsvertrage zugrunde die uberwiegend eine Rechtsberatung oder Steuerberatung zum Inhalt haben Deshalb geht es hier meist um Beratung nicht um Belehrung Rechtliche Belehrung und Beratung bilden das eigentliche juristische Kernstuck der Vertragsgestaltung denn schliesslich ist die konkrete Vertragsgestaltung die Verwirklichung und der Ausdruck des infolge Belehrung und Beratung erklarten Parteiwillens 22 Ausgehend vom festgestellten Sachverhalt geht es bei der Belehrung um die rechtliche Aufklarung der Beteiligten uber das betreffende Rechtsgeschaft hinsichtlich seiner Voraussetzungen Abhangigkeiten Rechtsfolgen und der damit verbundenen Gefahren 23 Die Vor und Nachteile der Gestaltungsmoglichkeiten sind im Rahmen einer Belehrung aufzuzeigen Rechtsmittelbelehrung Bearbeiten Hauptartikel Rechtsbehelfsbelehrung Eine Rechtsmittelbelehrung ist die mundliche oder schriftliche Erklarung dass und wie eine Entscheidung etwa ein Verwaltungsakt durch ein Rechtsmittel angefochten werden kann 24 Sie enthalt die Form Frist und Stelle bei der das Rechtsmittel einzulegen ist Im Strafprozess ist sie bei verkundeter Entscheidung mundlich zu erteilen 35a StPO in der Arbeitsgerichtsbarkeit 9 Abs 5 ArbGG und in der Verwaltungs Finanz und Sozialgerichtsbarkeit im Urteil 117 Abs 2 Nr 6 VwGO Eine unterbliebene Rechtsmittelbelehrung fuhrt im Strafprozess zu einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 44 Satz 2 StPO Im Zivilprozess gibt es eine Rechtsmittelbelehrung erst seit Dezember 2012 durch das Gesetz zur Einfuhrung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Anderung anderer Vorschriften So hat nach 232 ZPO jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung uber das statthafte Rechtsmittel den Einspruch den Widerspruch oder die Erinnerung sowie uber das Gericht bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist uber den Sitz des Gerichts und uber die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten International BearbeitenIn der Schweiz mussen nach Art 158 StPO Polizei oder Staatsanwaltschaft die beschuldigte Person zu Beginn der ersten Einvernahme in einer ihr verstandlichen Sprache darauf hinweisen dass gegen sie ein Vorverfahren eingeleitet worden ist und welche Straftaten Gegenstand des Verfahrens bilden sie die Aussage und die Mitwirkung verweigern kann sie berechtigt ist eine Verteidigung zu bestellen oder gegebenenfalls eine amtliche Verteidigung zu beantragen und sie eine Ubersetzerin oder einen Ubersetzer verlangen kann Dabei ist sie gemass Art 143 Abs 1c StPO umfassend uber ihre Rechte und Pflichten zu belehren Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar Art 158 Abs 2 StPO die Belehrung ist im Protokoll zu vermerken Art 143 Abs 2 StPO Auch in Osterreich ist eine rechtskonforme Belehrung im Strafverfahren von Bedeutung damit der Beschuldigte oder Angeklagte in jeder Verfahrenslage rechtzeitig seine Verteidigungsrechte ausuben kann Hierfur ist in 3 StPO eine gerichtliche Belehrungspflicht vorgesehen die schwacher eingestuft wird als die Pflicht zur Wahrheitsermittlung und Teil der gerichtlichen Fursorgepflicht darstellt 25 Nach Artikel 36 Abs 1b Satz 3 Wiener Ubereinkommen uber konsularische Beziehungen WUK sind alle deutschen Staatsorgane verpflichtet einen auslandischen Beschuldigten uber sein Recht auf konsularische Unterstutzung zu informieren sobald er inhaftiert wird 26 Das gilt auch umgekehrt fur alle deutschen Beschuldigten im Ausland Die Belehrungspflicht entsteht nach Nr 135 RiVASt bereits bei der Festnahme Siehe auch BearbeitenAuskunftsverweigerungsrecht Zeugnisverweigerungsrecht Manuduktionspflicht Gerichtliche Hinweispflicht Deutschland Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Belehrung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Dieter Kugelmann Die informatorische Rechtsstellung des Burgers 2001 S 232 Werner Kallmeyer Beraten und Betreuen 200 S 279 f Rainer Schutzeichel Soziologische Kommunikationstheorien 2004 S 277 Jurgen Watjer Die Geschichte des Kartauserklosters Templum Beatae Mariae zu Ahrensbok 1397 1564 1988 S 21 Jurgen Weitzel Der Kampf um die Appellation ans Reichskammergericht 1976 S 181 Bodo M Baumunk Gerhard Brunn Hauptstadt Zentren Residenzen Metropolen in der deutschen Geschichte 1989 S 48 Werner Hahn Eduard Stegemann Materialien zur StPO Abteilung 1 1881 S 139 Werner Hahn Eduard Stegemann Materialien zur StPO Abteilung 1 1881 S 139 f United States Supreme Court MIRANDA v ARIZONA No 759 384 U S 436 1966 Argued Decided June 13 1966 Miranda nutzte das nichts denn er wurde wieder verurteilt und nach seiner Freilassung ermordet BGH Urteil vom 31 Mai 1968 Az 4 StR 19 68 BT Drucksache Nr IV 178 vom 7 Februar 1962 Amtliche Begrundung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung S 32 BGH Urteil vom 7 Juni 1983 Az 5 StR 409 81 BGH Urteil vom 6 Mai 2010 Az V ZB 233 09 Freiheitsentziehung durch Abschiebehaft Wolfgang Lubke Steuerfahndung 2008 S 68 BGH Beschluss vom 27 Februar 1992 Az 5 StR 190 91 BGHSt 14 24 BGHSt 40 336 BGH Urteil vom 30 April 1968 Az 1 StR 625 67 BGH Urteil vom 12 Januar 1996 5 StR 756 94 BGH WM 1998 783 Carsten Kunkel Vertragsgestaltung 2016 S 58 Gerald Rittershaus Christoph Teichmann Anwaltliche Vertragsgestaltung 2000 S 76 Carl Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 1073 Heike Jung Hrsg Der Strafprozess im Spiegel auslandischer Verfahrensordnungen 1990 S 60 BVerfG NJW 2007 500 501Normdaten Sachbegriff GND 4144429 2 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Belehrung Recht amp oldid 231991430