www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel beschaftigt sich mit dem Gerichtszweig in der deutschen Gerichtsorganisation Fur Informationen zur juristischen Fachzeitschrift siehe Die Sozialgerichtsbarkeit Fur die osterreichische Rechtslage siehe Arbeits und Sozialgerichtsbarkeit Osterreich Die Sozialgerichtsbarkeit ist in Deutschland die in Angelegenheiten des Sozialrechts tatig werdende Gerichtsbarkeit Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut Die erste Instanz ist grundsatzlich das Sozialgericht SG Berufungs und Beschwerdeinstanz das Landessozialgericht LSG in den jeweiligen Bundeslandern und Revisions sowie Rechtsbeschwerdeinstanz das Bundessozialgericht BSG mit Sitz in Kassel Die Sozialgerichtsbarkeit ist von der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit abzugrenzen Die Abgrenzung erfolgt nach dem Rahmen der Zustandigkeit Derzeit bestehen 68 Sozial 14 Landessozial und ein Bundessozialgericht Gerichtsorganisation in Deutschland Makroebene Sozialgerichtsbarkeit ist eine der funf Gerichtsbarkeiten der Bundesrepublik Deutschland Als solche stellt diese eigenstandige Gerichtsbarkeit eine deutsche Besonderheit dar Ausserhalb Deutschlands ist der Rechtsweg in sozialrechtlichen Streitigkeiten unterschiedlich geregelt So entscheidet etwa in Frankreich Italien oder den Niederlanden die Ordentliche Gerichtsbarkeit uber Akte der Sozialverwaltung wahrend dies in Osterreich Belgien oder Polen von den fur die arbeitsrechtlichen Rechtsstreite zustandigen Fachgerichten ubernommen wird 1 Wiederholt wird diskutiert die Sozial zusammen mit der Verwaltungs und der Finanzgerichtsbarkeit zu einer offentlich rechtlichen Fachgerichtsbarkeit zusammenzufuhren 2 Dieses Vorhaben ist jedoch verfassungsrechtlich bedenklich sodass nach uberwiegender Ansicht ein solcher Schritt nur nach vorheriger Grundgesetzanderung gangbar erscheint 3 Das Verfahrensrecht der Sozialgerichtsbarkeit ist primar im Sozialgerichtsgesetz SGG geregelt Erganzend finden Vorschriften der Zivilprozessordnung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Verwaltungszustellungsgesetzes Anwendung sofern im SGG nichts Naheres bestimmt ist Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte der Sozialgerichtsbarkeit 2 Zustandigkeit 3 Spruchkorper 3 1 Erste Instanz 3 2 Zweite und dritte Instanz 3 3 Ehrenamtliche Richter in der Sozialgerichtsbarkeit 4 Verfahrensgang in Hauptsacheverfahren 4 1 Regelfall mundliche Verhandlung 4 2 Schriftliche Entscheidung 4 3 Gerichtsbescheid 4 4 Besondere Moglichkeiten der Verfahrensbeendigung 4 5 Sachverstandige 4 6 Rechtsmittel 5 Sonderfalle 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 Literatur 9 EinzelnachweiseGeschichte der Sozialgerichtsbarkeit BearbeitenDie Sozialgerichtsbarkeit ist ein junger Zweig der deutschen Judikative Sozialgerichte gibt es in der Bundesrepublik Deutschland erst seit 1954 Zuvor war die Streitschlichtung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen eine Aufgabe die im Wesentlichen in der Verwaltung selbst stattfand Im Zusammenhang mit der bismarckschen Sozialgesetzgebung die 1883 die gesetzliche Kranken und 1884 die Unfallversicherung einfuhrte entstand erstmals das Bedurfnis nach einer Einrichtung die berufen war uber Streitfalle zwischen dem Versicherungstrager und den Versicherten zu entscheiden Statt den Zugang zu den Gerichten zu eroffnen sah das Unfallversicherungsgesetz von 1884 die Errichtung eines Schiedsgerichts vor das organisatorisch den einzelnen Berufsgenossenschaften als Versicherungstrager zugeordnet war Eine Unabhangigkeit wie sie den Gerichten und Richtern gemass Art 97 Grundgesetz GG heute zukommt war damit nicht gewahrleistet Das Schiedsgericht war dreifach besetzt Vorsitzender war ein rechtskundiger Landesbeamter ihm zur Seite standen je zwei Vertreter von Unternehmern und Arbeitnehmern Diese Struktur findet sich dem Grunde nach noch heute bei der Besetzung der Spruchkorper der Sozialgerichte Gegen Entscheidungen der Schiedsgerichte stand den Beteiligten der Rekurs zu ein Rechtsmittel uber das das Reichsversicherungsamt entschied 4 Mit der Reichsversicherungsordnung RVO wurde das Verfahren fur Rechtsschutz in den Bereichen der Kranken Invaliden und Unfallversicherung vereinheitlicht Das System wurde 1927 auf den Bereich der Arbeitslosenversicherung ausgedehnt Nicht einbezogen wurden allerdings die Sozialhilfe und Fursorgeangelegenheiten da es sich bei ihnen nicht um Versicherungsleistungen handelte 5 Die RVO sah ein dreistufiges Rechtsschutzsystem vor das freilich wiederum innerhalb der Verwaltung durchgefuhrt wurde In erster Instanz entschieden danach die Spruchausschusse bei den Versicherungsamtern in zweiter Instanz die Spruchkammern der Oberversicherungsamter und letztinstanzlich konnten die Spruchsenate der Landesversicherungsamter bzw des Reichsversicherungsamtes angerufen werden Eine Uberprufung dieser Entscheidung durch unabhangige Gerichte war nicht vorgesehen Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs blieb die grundsatzliche Rechtsschutzstruktur der Vorkriegszeit zunachst erhalten Wahrend in den drei westlichen Besatzungszonen fur allgemeine verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten bereits 1946 allgemeine Verwaltungsgerichte geschaffen wurden verblieb die Streitschlichtung in Fragen der Sozialversicherung zunachst weiter im Bereich der Versicherungstrager bzw der Exekutive wobei die Aufgaben des Reichsversicherungsamtes von den Oberversicherungsamtern und den Landesversicherungsamtern ubernommen wurden Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland 1949 zeichnete sich ab dass eine Anderung dieser Strukturen in Zukunft unerlasslich war Einerseits ordnete das Grundgesetz in Art 20 GG ausdrucklich eine Trennung gesetzgebender vollziehender und rechtsprechender Gewalt an sodass die Doppelfunktion der Versicherungsamter die bislang exekutive und judikative Aufgaben wahrnahmen nicht dauerhaft Bestand haben konnte In Art 96 Abs 1 GG a F sprach das Grundgesetz sodann ausdrucklich von der Arbeits und Sozialgerichtsbarkeit und machte damit deutlich dass uber Rechtsstreitigkeiten in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten kunftig von Organen der Judikative zu entscheiden war Unklar war zunachst ob die Arbeits und Sozialgerichtsbarkeit einen einheitlichen Gerichtszweig darstellen sollte oder ob beide Bereiche institutionell zu trennen waren In den politischen Diskussionen die im Vorfeld der Umsetzung des vom Grundgesetz erteilten Arbeitsauftrags gefuhrt wurden vertraten vor allem Politiker der SPD die Forderung nach einer einheitlichen Gerichtsbarkeit fur Arbeits und Sozialversicherungsangelegenheiten 6 Mit der Verabschiedung des Sozialgerichtsgesetzes 1953 im Deutschen Bundestag setzte sich letztlich die gegenteilige Auffassung durch Das SGG fuhrte zur Grundung von Sozialgerichten Landessozialgerichten und des Bundessozialgerichts 7 In der DDR bestanden keine besonderen Sozialgerichte Sozialrechtliche Verfahren wurden von den Beschwerdekommissionen fur Sozialversicherung beim FDGB 302 f AGB 8 bzw bei der Staatlichen Versicherung 9 behandelt Nach der Wende wurden 1992 93 durch die neuen Lander Landessozialgerichte und Sozialgerichte geschaffen Zustandigkeit BearbeitenDer Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit somit die sachliche Zustandigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ist im 51 des Gesetzes uber die Sozialgerichtsbarkeit SGG abschliessend enumerativ geregelt Der Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit ist demnach nicht identisch mit allen Rechtsmaterien des Sozialgesetzbuches bzw des Sozialrechts die Zuordnung ist vielmehr Ergebnis historischer und rechtspolitischer Zufalligkeiten Fur Streitigkeiten auf dem Gebiet des offentlichen Rechts nicht verfassungsrechtlicher Art also auch fur alle sozialrechtlichen Materien die von 51 SGG nicht erfasst werden ist der Rechtsweg zur allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit eroffnet 40 VwGO Die Rechtswegzuweisung der sozialhilferechtlichen Streitigkeiten im weiteren Sinn SGB II SGB XII AsylbLG an die Sozialgerichtsbarkeit in 51 Abs 1 Nr 4a und 6a SGG ist erst zum 1 Januar 2005 erfolgt bisher waren die Verwaltungsgerichte zustandig Um die mit dieser Zustandigkeitsanderung verbundene personelle und organisatorische Uberlastung der Sozialgerichte zu mildern eroffnete das SGG den Landern die Moglichkeit befristet bis zum 31 Dezember 2008 die Sozialgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe nach 51 Abs 1 Nr 4a und 6a SGG durch besondere Spruchkorper der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte ausuben zu lassen 1 Satz 2 50a bis 50d SGG 10 Von dieser Moglichkeit hatte allerdings nur das Bundesland Freie Hansestadt Bremen Gebrauch gemacht das die Zustandigkeit fur Angelegenheiten der Sozialhilfe sowie der Grundsicherung fur Arbeitssuchende an das Verwaltungsgericht Bremen sowie dem Oberverwaltungsgericht Bremen ubertrug Die immer wieder gefuhrte Diskussion zur Zusammenlegung der Sozial mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat zu keinem abschliessenden Ergebnis gefuhrt Der Bundestag hat uber entsprechende Vorstosse des Bundesrates nicht entschieden Spruchkorper BearbeitenErste Instanz Bearbeiten Die Spruchkorper des Sozialgerichts erste Instanz heissen Kammern die jeweils mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind 3 SGG Die ehrenamtlichen Richter wirken an Urteilen mit oder ohne mundliche Verhandlung sowie an Beschlussen die in der mundlichen Verhandlung ergehen mit An Gerichtsbescheiden und an Beschlussen ausserhalb der mundlichen Verhandlung also insbesondere an Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wirken sie dagegen nicht mit 12 SGG Das SGG strebt eine Spezialisierung der Spruchkorper an 10 SGG schreibt vor dass an Sozialgerichten Fachkammern fur Angelegenheiten der Sozialversicherung der Arbeitsforderung einschliesslich der ubrigen Aufgaben der Bundesagentur fur Arbeit der Grundsicherung fur Arbeitsuchende der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie des sozialen Entschadigungsrechts und des Schwerbehindertenrechts zu bilden sind Zum Zweck einer weitergehenden Spezialisierung konnen fur einzelne Zweige der Sozialversicherung auch besondere Kammern gebildet werden 12 Abs 2 Satz 2 SGG Zweite und dritte Instanz Bearbeiten Die Spruchkorper des Landes und des Bundessozialgerichts heissen Senate die jeweils mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt sind Diese werden ebenso bestimmt wie beim Sozialgericht Ehrenamtliche Richter in der Sozialgerichtsbarkeit Bearbeiten Voraussetzung fur eine Tatigkeit als ehrenamtlicher Richter in der Sozialgerichtsbarkeit ist gemass 16 Abs 1 SGG die Vollendung des 25 Lebensjahres Aus welchen Kreisen die ehrenamtlichen Richter auszuwahlen sind ist abhangig von dem jeweiligen Rechtsgebiet Einzelheiten hierzu regelt 12 SGG In Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Bundesagentur fur Arbeit wird je einer der ehrenamtlichen Richter aus dem Kreis der Arbeitgeber und einer aus dem der Versicherten in Angelegenheiten des Vertragsarztrechts je einer aus den Kreisen der Krankenkassen und der Vertragsarzte und in Schwerbehinderten und Versorgungssachen jeweils einer aus dem Kreis der behinderten Menschen und einer aus dem Kreis der mit dem Recht der schwerbehinderten Menschen vertrauten Personen bestimmt In den 2005 neu in die Zustandigkeit der Sozialgerichte gefallenen Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsrechts werden die ehrenamtlichen Richter wie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit von den Landkreisen bestimmt Die ehrenamtlichen Richter werden nach dem Justizvergutungs und entschadigungsgesetz JVEG entschadigt Ehrenamtliche Richter erhalten als Entschadigung Fahrtkostenersatz Entschadigung fur Aufwand Ersatz fur sonstige Aufwendungen Entschadigung fur Zeitversaumnis Entschadigung fur Nachteile bei der Haushaltsfuhrung sowie Entschadigung fur Verdienstausfall Der ehrenamtliche Richter wird meist fur einen Zeitraum von drei Jahren berufen Die Berufung erfolgt nach vorangegangener Bewerbung Verfahrensgang in Hauptsacheverfahren BearbeitenDas Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist gepragt vom Amtsermittlungsgrundsatz 103 106 SGG Das Gericht hat den Sachverhalt jedenfalls soweit er streitig ist von Amts wegen zu erforschen In der ersten Instanz schliesst sich an die Klageerhebung in der Regel ein schriftliches Verfahren an innerhalb dessen die vorbereitenden Ermittlungen stattfinden Einholung von Gutachten gelegentlich auch schon Zeugenvernehmungen In diesem Verfahrensstadium wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit Die Ermittlungen sollen so weit vorangetrieben werden dass der Rechtsstreit in einer einzigen mundlichen Verhandlung erledigt werden kann Die mundliche Verhandlung stellt den Regelfall dar daneben kann der Rechtsstreit unter bestimmten Voraussetzungen aber auch durch schriftliche Entscheidungen oder Gerichtsbescheide ohne vorherige mundliche Verhandlung beendet werden Abweichend zum Zivilprozess ist in der Sozialgerichtsbarkeit auch nicht der Grundsatz der formellen Wahrheit sondern derjenige der materiellen Wahrheit verfahrensgestaltend Jedoch existiert auch im sozialgerichtlichen Verfahren die objektive Beweislast Weiterer Verfahrensgrundsatz der Sozialgerichtsbarkeit ist derjenige der Klagerfreundlichkeit Neben grundsatzlicher Kostenfreiheit besteht beispielsweise kein Vertretungszwang Bis zur Neufassung des 92 SGG am 1 April 2008 11 war es auch wiederum gegensatzlich zum Zivilprozess und auch zum Verwaltungsprozess nicht erforderlich einen bestimmten Antrag zu stellen 12 Regelfall mundliche Verhandlung Bearbeiten In der mundlichen Verhandlung tragt in der Regel der Vorsitzende SG oder Berichterstatter LSG und BSG den ermittelten Sachverhalt nach Aktenlage vor in geeigneten Fallen kann diese Aufgabe auch auf Rechtsreferendare ubertragen werden 13 Danach wird die Sach und Rechtslage mit den Beteiligten erortert gegebenenfalls erfolgt eine Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung Befragung eines Sachverstandigen z B eines Gutachters in medizinischen Fragen o a Daraufhin stellen die Beteiligten ihre Antrage Nach geheimer Beratung verkundet der Vorsitzende dann das Urteil Stuhlurteil das in den Grundzugen mundlich begrundet wird Das schriftliche Urteil wird danach abgesetzt hierfur hat das Gericht maximal funf Monate Zeit Die Nichteinhaltung dieser Frist stellt einen Revisionsgrund dar In bestimmten Fallen werden in Hauptsacheverfahren vor der mundlichen Verhandlung oder statt ihrer Erorterungstermine durchgefuhrt An ihnen nimmt auf Seiten des Gerichts nur der Vorsitzende teil Sie dienen der Erorterung des Sachverhalts in komplizierten Verfahren Dabei kann es inhaltlich um Sachverhaltsaufklarung durch Befragung der Beteiligten gehen Haufig werden Erorterungstermine aber auch genutzt um Klagern die im schriftlichen Verfahren Schwierigkeiten haben die Sach und Rechtslage zu erkennen diese zu erklaren und ggf das Verfahren gutlich zu beenden Erorterungstermine konnen auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 86b SGG durchgefuhrt werden Schriftliche Entscheidung Bearbeiten Das Gericht kann im Einverstandnis der Beteiligten in voller Kammer SG bzw Senatsbesetzung LSG auch ohne mundliche Verhandlung entscheiden Weiter kann wenn ein Beteiligter nicht erscheint auch eine Entscheidung nach Aktenlage ergehen sofern er in der Ladung ausdrucklich auf diese Moglichkeit hingewiesen worden ist Gerichtsbescheid Bearbeiten Schliesslich besteht am Sozialgericht die Moglichkeit den Rechtsstreit durch Gerichtsbescheid zu entscheiden diese Entscheidung ergeht allein durch den Vorsitzenden Der Gerichtsbescheid hat die Wirkung eines Urteils In berufungsfahigen Sachen wird damit die Instanz beendet in nicht berufungsfahigen Sachen kann jeder Beteiligte mundliche Verhandlung erzwingen Besondere Moglichkeiten der Verfahrensbeendigung Bearbeiten Als Besonderheit gegenuber Verfahren der anderen Gerichtszweige ist zu nennen dass der dem Personenkreis des 183 SGG zuzurechnende Klager z B Sozialversicherter Leistungsempfanger jederzeit ohne Sanktion d h insbesondere ohne Kostenfolge die Klage zurucknehmen kann Nach einer Klagerucknahme muss ein solcher Klager also weder Gerichtskosten noch die aussergerichtlichen Kosten der Gegenseite ubernehmen Die Sozialgerichtsbarkeit kennt keine Versaumnisurteile Durch Annahme eines Anerkenntnisses durch den Klager kann auch ein Verfahren beendigt werden 101 II SGG Es kann auch Anerkenntnisurteile geben sofern der Klager ein Anerkenntnis nicht annimmt In Berlin Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Nordrhein Westfalen Niedersachsen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Anhalt Sachsen und Schleswig Holstein besteht die Moglichkeit zur Einigung im Rahmen der sozialgerichtsinternen Mediation 14 Diese Angebote wurden in das Guterichtermodell uberfuhrt welches uber 202 SGG auch in der Sozialgerichtsbarkeit gilt Sachverstandige Bearbeiten Da es in den vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit verhandelten Verfahren haufig um medizinische Sachverhalte geht hat jeder Klager das Recht einen beliebigen approbierten Arzt zu benennen der gutachterlich gehort werden muss 109 SGG Im Hinblick auf die Uberzeugungskraft ist ein Arzt mit Erfahrung als gerichtlicher Sachverstandiger in vielen Fallen von Vorteil Der Arzt wird direkt vom Gericht mit der Erstellung eines sozialmedizinischen Gutachtens beauftragt Ublicherweise umfasst dieses eine ambulante korperlicher Untersuchung Die Beauftragung kann von einem vom Klager oder seiner Rechtsschutzversicherung zu leistenden Kostenvorschuss abhangig machen der nur dann wieder zuruckgezahlt wird wenn das so eingeholte Gutachten zur Aufklarung des Sachverhalts beigetragen hat Rechtsmittel Bearbeiten Als Rechtsmittel stehen Berufung und Revision zur Verfugung Als Berufungsgerichte fungieren die Landessozialgerichte als Revisionsgericht das Bundessozialgericht Sonderfalle BearbeitenMehrere Lander konnen gemass 28 Abs 2 SGG ein gemeinsames Landessozialgericht einrichten Dies ist derzeit fur die Lander Niedersachsen und Bremen sowie fur die Lander Berlin und Brandenburg der Fall Siehe auch BearbeitenZu Namen und Sitz der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit siehe Liste deutscher Gerichte Sozialgerichtsbarkeit Weblinks BearbeitenSozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland Gesetzestext des SozialgerichtsgesetzesLiteratur BearbeitenWolfgang Ayass Wege zur Sozialgerichtsbarkeit Schiedsgerichte und Reichsversicherungsamt bis 1945 In Peter Masuch Wolfgang Spellbrink Ulrich Becker Stephan Leibfried Hrsg Grundlagen und Herausforderungen des Sozialstaats Denkschrift 60 Jahre Bundessozialgericht Band 1 Eigenheiten und Zukunft von Sozialpolitik und Sozialrecht Berlin 2014 S 271 288 Wolfgang Ayass Die Rechtsprechung in der Sozialversicherung bis zur Reichsversicherungsordnung Beteiligte Institutionen Verfahren In Peter Collin Hrsg Justice without the State within the State Judicial Self Regulation in the Past and Present Frankfurt am Main 2016 S 243 259 Wolfgang Ayass Sozialstaat und Rechtsprechung Die Entstehung der Sozial und Arbeitsgerichtsbarkeit in Wolfgang Ayass Wilfried Rudloff Florian Tennstedt Sozialstaat im Werden Band 2 Schlaglichter auf Grundfragen Stuttgart 2021 S 158 185 Saskia Knorr Die Entstehung einer eigenstandigen Sozialgerichtsbarkeit unter besonderer Berucksichtigung Bayerns Regensburg Univ Diss 2007 Michael Stolleis Entstehung und Entwicklung des Bundessozialgerichts In Deutscher Sozialgerichtsverband Hrsg Sozialrechtsprechung Verantwortung fur den sozialen Rechtsstaat Festschrift zum 25jahrigen Bestehen des Bundessozialgerichts Koln u a 1979 ISBN 3 452 18570 2 Ulrich Wenner Franz Terdenge Renate Martin Grundzuge der Sozialgerichtsbarkeit Strukturen Kompetenzen Verfahren 2 Auflage Berlin 1999 ISBN 3 503048073 Matthias von Wulffen Hrsg Festschrift 50 Jahre Bundessozialgericht Koln u a 2004 ISBN 3 452 25516 6 Einzelnachweise Bearbeiten Eberhard Eichenhofer in Sozialrecht 6 Auflage 2007 S 138f Rede von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 24 April 2004 in Kassel Memento des Originals vom 7 April 2008 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmj bund de vgl Heydemann NJW Aktuell Heft 12 2010 S 12 Zur Tatigkeit von Schiedsgerichten und Reichsversicherungsamt im 19 Jahrhundert vgl Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 II Abteilung Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II 1881 1890 2 Band Teil 2 Die Ausdehnungsgesetzgebung und die Praxis der Unfallversicherung bearbeitet von Wolfgang Ayass Darmstadt 2001 Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 III Abteilung Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses 1890 1904 2 Band Die Revision der Unfallversicherungsgesetze und die Praxis der Unfallversicherung bearbeitet von Wolfgang Ayass Darmstadt 2009 Diese Differenzierung wirkte bis 2004 fort Sie war dafur verantwortlich dass die nicht versicherungsrechtlich strukturierte Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz bis 2004 ein Gegenstand war der vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten verhandelt wurde Stolleis Festschrift zum 25jahrigen Bestehen des BSG S 40 Zum Ganzen Wenner Terdenge Martin Grundzuge der Sozialgerichtsbarkeit 2 Auflage 1999 S 29 ff Richtlinie uber die Wahl Aufgaben und Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen fur Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 21 Februar 1978 GBl I Nr 8 S 109 Verordnung uber die Wahl Aufgaben und Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen fur die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik Beschwerdekommissionsordnung vom 4 Mai 1979 GBl I Nr 14 S 106 eingefugt durch das 7 SGGAndG vom 9 Dezember 2004 BGBl I 2004 S 3302 Synopse zu 92 SGG auf www buzer de Eberhard Eichenhofer in Sozialrecht 6 Auflage 2007 S 141f Vehslage Bergmann Kahler Zabel Referendariat und Berufseinstieg 2 Auflage 2007 S 154 Durschke Josephi Die Sozialgerichtsbarkeit SGb 2010 S 324 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4181953 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sozialgerichtsbarkeit amp oldid 232558286