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Die Beschwerde lat gravamen zu gravis schwer 1 ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen Beschlusse und Massnahmen einer Behorde oder eines Gerichts Samtliche Beschwerden ausserhalb von Gerichts oder Verwaltungsverfahren grunden auf dem Petitionsrecht des Art 17 GG Im Gerichts oder Verwaltungsverfahren ist zu unterscheiden zwischen formlosen und formlichen Rechtsbehelfen die als Beschwerde bezeichnet werden Inhaltsverzeichnis 1 Formlose Rechtsbehelfe 2 Formliche Beschwerde 2 1 Voraussetzung 2 2 Arten 2 3 Fristen sofortige Beschwerde 2 4 Weitere Beschwerde 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseFormlose Rechtsbehelfe BearbeitenFormlose Rechtsbehelfe sind beispielsweise die einfache Beschwerde uber einen tatsachlichen oder rechtlichen Zustand die Dienstaufsichtsbeschwerde die das personliche Verhalten eines bestimmten Beamten rugt die Fachaufsichtsbeschwerde die eine Entscheidung oder getroffene Massnahme hinsichtlich der Recht und Zweckmassigkeit rugt sowie die Gegenvorstellung Formliche Beschwerde BearbeitenMit der Rechtsbeschwerde Streitwertbeschwerde Haftbeschwerde sind die bekanntesten genannt Gegen Urteile richten sich in der Regel die ordentlichen Rechtsmittel Berufung oder Revision Nach Erschopfung des fachgerichtlichen Rechtswegs besteht die Moglichkeit der Urteilsverfassungsbeschwerde als eines ausserordentlichen Rechtsbehelfs 90 Abs 2 Satz 1 BVerfGG Art 94 Abs 2 Satz 2 GG um die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts zu rugen Hecksche Formel Der zulassigen und materiell rechtlich begrundeten Beschwerde wird abgeholfen Ist die Beschwerde bereits unzulassig z B wegen Versaumung der Beschwerdefrist wird sie verworfen Ist die Beschwerde zulassig aber unbegrundet wird sie zuruckgewiesen Voraussetzung Bearbeiten Voraussetzung der Zulassigkeit der formlichen Beschwerde ist die Beschwer belastet die Entscheidung den Betroffenen nicht so ist eine Beschwerde nicht statthaft Hat das Gericht beispielsweise den Antragen des Beschwerdefuhrers entsprochen kann er mangels Beschwer keine Beschwerde einlegen auch wenn er z B mit der Begrundung nicht zufrieden ist Das Gericht bei dem die Beschwerde eingelegt werden muss ist in den verschiedenen Verfahrensarten unterschiedlich bestimmt Die Verfahrensordnungen sehen zum Teil die Einlegung beim Gericht dessen Entscheidung angefochten wird als auch bei dem Gericht vor das uber die Beschwerde zu entscheiden hat Arten Bearbeiten Im Verwaltungsverfahrensrecht ist die Beschwerde durch das Widerspruchsverfahren abgelost worden Im Steuerrecht ist dies der Einspruch In der ordentlichen Gerichtsbarkeit Zivilprozess oder Strafverfahren sind die Landgerichte oder Oberlandesgerichte zur Entscheidung uber eine Beschwerde zustandig sofern nicht das Amtsgericht das die angefochtene Entscheidung erlassen hat der Beschwerde selbst abhilft Der Bundesgerichtshof entscheidet uber Rechtsbeschwerden Im Verwaltungsprozess und im Sozialprozess ist die Beschwerde gegen gerichtliche Beschlusse eroffnet 146 ff VwGO 172 ff SGG Uber die Beschwerde entscheidet das Oberverwaltungsgericht der Verwaltungsgerichtshof bzw das Landessozialgericht Beschlusse dieser Gerichte sind in der Regel unanfechtbar In Patent und Markenangelegenheiten kann eine letztinstanzliche Entscheidung des Deutschen Patent und Markenamtes DPMA durch die Beschwerde zum Bundespatentgericht angefochten werden 73 Patentgesetz 133 Markengesetz eine etwaige Rechtsbeschwerde findet zum Bundesgerichtshof statt Das Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht ist im Patentgesetz geregelt Fristen sofortige Beschwerde Bearbeiten Ist die Beschwerde an eine Frist gebunden 793 ZPO 567 ff ZPO 311 StPO so nennt man diese Beschwerde sofortige Beschwerde Die Frist betragt zwei Wochen in Zivilsachen eine Woche ab Zustellung in Strafverfahren Im Verwaltungsprozess und im Sozialprozess ist die Beschwerde stets fristgebunden 147 VwGO zwei Wochen ab Zustellung 173 SGG ein Monat ab Zustellung Weitere Beschwerde Bearbeiten Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts uber eine Beschwerde ist in gewissen Fallen die weitere Beschwerde zulassig Im streitigen Zivilprozess ist sie ausdrucklich zuzulassen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist sie als Rechtsbeschwerde 70 FamFG ausgestaltet Im Strafverfahren ist sie nur gegen Haft oder die einstweilige Unterbringung moglich 310 StPO Im Verwaltungsrecht ist eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde moglich Im Verwaltungsprozess und im Sozialprozess ist die weitere Beschwerde nur in wenigen Ausnahmefallen eroffnet 153 VwGO 177 SGG Siehe auch BearbeitenAmtsbeschwerde Erinnerung Recht Einzelnachweise Bearbeiten Meyers 1905Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4006012 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beschwerde deutsches Recht amp oldid 237161576