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Gravamen von lat gravis schwer Plural Gravamina ist ein Begriff aus dem Mittelalter und bezeichnet eine Beschwerde oder einen Vorwurf gegen Kirche und Klerus oder den Lehnsherren einen Einwand gegen Aussagen einer kirchlichen Bekenntnisschrift eine von den Untertanen zu erbringende Abgabe an den Lehnsherren oder die Kirche allgemein eine Beeintrachtigung oder Belastung der Untertanen im Zivilprozessrecht den noch strittigen Teil eines eingeklagten Forderungsbetrags Im Bereich des weltlichen Rechts bedeutete die Moglichkeit der Einbringung von Gravamina Remonstranz eines der wichtigsten Rechte der Landstande Damit war die Moglichkeit der Einwirkung auf die landesherrliche Burokratie gegeben Auch waren Gravamina ein Mittel der Landstande sich bei den Landtagen als Sachwalter ihrer Untertanen darzustellen Gravamina wurden in diesem Zusammenhang haufig in Particular und Generalgravamina unterschieden Erstere waren solche einzelner Gemeinden bzw bestimmter Gruppen oder Individuen Generalgravamina betrafen das ganze Land Siehe auch BearbeitenUmfanglicher zum kanonischen Recht Gravamina der deutschen Nation RemonstrantenLiteratur BearbeitenRainer Walz Gravamina In Stefan Gorissen Horst Sassin Kurt Wesoly Hrsg Geschichte des Bergischen Landes Band 1 Bis zum Ende des alten Herzogtums Berg 1806 Bergische Forschungen 31 Verlag fur Regionalgeschichte Bielefeld 2014 ISBN 978 3 89534 971 3 S 489 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Gravamen Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gravamen amp oldid 201372895