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Landtag lateinisch dietas wurden die Zusammenkunfte der politisch berechtigten Stande eines Landes eben der Landstande im Spatmittelalter und in der fruhen Neuzeit genannt Inhaltsverzeichnis 1 Bezeichnung 2 Aufgaben 3 Teilnehmer 4 Abstimmungsverfahren 5 Siehe auch 6 Literatur 7 WeblinksBezeichnung BearbeitenDa man ursprunglich nur einen Tag lang beisammen war und binnen dieses einen Tages alle gemeinsamen Angelegenheiten der Landleute zu verhandeln hatte hiessen die Versammlungen eben Land Tag Die lateinische Bezeichnung ist in gleicher Weise von dies Tag abgeleitet Aufgaben BearbeitenDie Landtage entwickelten sich haufig aus den Gerichtsversammlungen der Landesgemeinde Ihre wichtigste Funktion war die Bewilligung von Steuern die der Landesfurst nicht ohne Zustimmung der Stande anordnen durfte Teilnehmer BearbeitenIn den standischen Landtagen waren je nach Zeit und Region unterschiedliche Stande die so genannten Landstande vertreten Dies konnten sein die Pralaten Bischofe Kapitel Kloster der Adel oft unterteilt in Herren und Ritter die landesherrlichen Stadte Im Erzherzogtum Osterreich waren auch die landesfurstlichen Markte in Tirol die bauerlichen Gemeinden vertreten Im Landtag selbst wurden die Angehorigen desselben Standes in Kurien oder Banken zusammengefasst Der Adel bildete die sogenannte Ritterschaft auf den Landtagen Es wurden in der Regel drei Kurien unterschieden Pralaten Ritterschaft und Stadte Den ersten Stand und damit die erste Kurie des Landtags bildeten entweder die Pralaten oder die Herren Die Gesamtheit der Landstande in einem bestimmten Herrschaftsgebiet wurde auch Landschaft genannt Die Angehorigen der Landtage wurden nicht durch Wahlen bestimmt Vielmehr war die Teilnahme entweder ein personliches Vorrecht der personlich freien Inhaber eines Landguts oft von einer bestimmten Mindestgrosse oder an ein Amt gebunden z B fur die Abte der landtagsfahigen Stifte Die Abgesandten der Stadte wurden meist vom jeweiligen Stadtrat bestimmt also auch nicht gewahlt Dieser Zusammensetzung des Landtags entsprach es dass die fruheren Landstande zunachst auch nur die Rechte ihres eigenen Standes vertraten und nur mittelbar auch zugleich als eine Vertretung des ganzen Landes gelten konnten nbsp Historischer Landtagsplatz in Hosseringen nbsp Gruppe von Sitzsteinen auf dem LandtagsplatzAbstimmungsverfahren BearbeitenDie Abstimmungen in den Landtagen erfolgten nicht nach dem heute ublichen Mehrheitsprinzip In der Regel wurde nach Kurienwahlrecht abgestimmt Das heisst man einigte sich zunachst innerhalb der einzelnen Kurien dabei konnte durchaus das Mehrheitsprinzip angewendet werden und verglich dann die Beschlusse der Kurien untereinander In manchen Landern musste dann ein Konsens hergestellt werden damit es zu einem Landtagsbeschluss kam In anderen Territorien reichte es wenn die Mehrheit der Kurien zustimmte wobei aber die Zustimmung des jeweils fuhrenden Stands zumeist der hohe Adel unbedingt notwendig war In manchen Landern fuhrten besonders machtige Mitglieder der Stande auch eine eigene Personalstimme und waren an keine Kurie gebunden Siehe auch BearbeitenStandeordnung Reichstag Kreistage der Reichskreise Landschaft Landstande Literatur BearbeitenGerhard Buchda Reichsstande und Landstande in Deutschland im 16 und 17 Jahrhundert In Heinz Rausch Die geschichtlichen Grundlagen der modernen Volksvertretung Die Entwicklung von den mittelalterlichen Korporationen zu den modernen Parlamenten Band 2 Reichsstande und Landstande Wege der Forschung Bd 469 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1974 ISBN 3 534 06911 0 S 211 241 Dietrich Gerhard Hrsg Standische Vertretungen in Europa im 17 und 18 Jahrhundert Veroffentlichungen des Max Planck Instituts fur Geschichte Bd 27 Studies presented to the International Commission for the History of Representative and Parliamentary Institutions 37 2 unveranderte Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1974 ISBN 3 525 35332 4 Kersten Kruger Die landstandische Verfassung Enzyklopadie deutscher Geschichte Bd 67 Munchen 2003 ISBN 3 486 55017 9 Marcus Weidner Die Matrikel der landtagsfahigen und dubiosen Hauser des Furstbistums Munster von 1704 Entstehungsursachen Prufverfahren Funktion Verzeichnis mit einer Liste der um 1655 zum Landtag verschriebenen Mitglieder der Munsterschen Ritterschaft In Westfalische Zeitschrift 147 1997 S 93 178 Weblinks BearbeitenDer bayerische Landtag vom Spatmittelalter bis zur Gegenwart wissenschaftliche Aufsatzsammlung Vortrag von Ernst Schubert Institut fur Historische Landesforschung der Georg Universitat Gottingen PDF 104 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landtag historisch amp oldid 228569897