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Die Reichskreise waren ubergeordnete territoriale Einheiten des Heiligen Romischen Reiches die mehrere Landesherrschaften umfassten zunachst mit Ausnahme der Kurfurstentumer und der habsburgischen Erblande Sie wurden ab 1500 im Zuge der Reichsreform Maximilians I geschaffen um die Verwaltung des Reichs durch das Reichsregiment zu verbessern und bestanden bis 1806 Die 10 Reichskreise Mitte des 16 Jahrhunderts Burgundischer Kreis Westfalischer Kreis Niedersachsischer Kreis Obersachsischer Kreis Frankischer Kreis Oberrheinischer Kreis Schwabischer Kreis Bayerischer Kreis Osterreichischer Kreis Kurrheinischer Reichskreis Kreisfreie Gebiete Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Einteilung 3 Zusammensetzung der Kreise 4 Funktion der Kreise 5 Innere Organisation der Kreise 5 1 Kreistage 5 2 Kreisverwaltung 5 3 Kreistruppen 6 Kreisassoziationen 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 Anmerkungen und EinzelnachweiseEntstehung Bearbeiten Maximilian I bei der Einteilung der Reichskreise Titelbild zu Tromsdorffs Geographie von ganz Teutschland 1711 Das Heilige Romische Reich als Ganzes hatte weder eine zentrale Verwaltung noch eine militarische Exekutive es bildete im Lauf der Fruhen Neuzeit weder eine zentrale Burokratie noch ein stehendes Heer aus also das was moderne Staaten kennzeichnet Zur Durchfuhrung von Massnahmen fur die das Reich als Ganzes zu gross und einzelne Reichsstande zu klein waren wurden stattdessen seit 1495 bzw 1521 die so genannten Reichskreise geschaffen d h das Gebiet des Reiches wurde in geographische Kreise eingeteilt die aus Territorien mehrerer Reichsglieder bestanden und fur die regionale Durchfuhrung reichspolitischer Entscheidungen zustandig waren Besetzung des Reichskammergerichts Exekution von Reichsgerichtsurteilen Landfriedenswahrung Verteidigung nach aussen 1 Konig Sigismund unterbreitete 1415 in Konstanz einen Kreisentwurf der vier Bezirke Rheinland Schwaben Franken sowie Mitteldeutschland mit je einem Kreishauptmann und gegenseitiger Beistandspflicht vorsah 2 Auf dem Augsburger Reichstag von 1500 wurde zur Durchfuhrung der Reichsexekution gegen Landfriedensbrecher wie auch zur Vollstreckung der Reichskammergerichtsurteile eine Reichsexekutionsordnung geschaffen Das Reich wurde dazu in sechs Kreise ohne die Territorien der Kurfursten eingeteilt als Wahlbezirke fur ein Drittel der Assessoren Richter am Reichskammergericht Auf dem Reichstag 1512 in Trier wurden die sechs Kreise als Mittel des Reichsregiments errichtet Auf dem Reichstag zu Worms 1521 wurde das Reichsregiment erneut bestatigt und auch die Territorien der Kurfursten wurden als Reichskreise benannt II 1 bis 10 der Erklarung des Landfriedens Einteilung BearbeitenDie Kreise wurden ursprunglich nur mit Nummern versehen Spater erhielten sie Bezeichnungen die ihrer geographischen Einteilung entsprachen Die ersten sechs im Jahr 1500 gebildeten Kreise waren der Bayerische Reichskreis ursprunglich Nummer 2 3 der Frankische Reichskreis ursprunglich Nummer 1 4 der Oberrheinische Reichskreis ursprunglich Nummer 4 5 der Sachsische Reichskreis ursprunglich Nummer 6 6 der Schwabische Reichskreis ursprunglich Nummer 3 7 der Niederrheinisch Westfalische Reichskreis ursprunglich Nummer 5 8 1512 kamen drei weitere dazu der Burgundische Reichskreis der Kurrheinische Reichskreis der Osterreichische Reichskreis1512 wurde zudem der sachsische Reichskreis aufgeteilt in den Niedersachsischen Reichskreis den Obersachsischen ReichskreisAusserdem existierten Nicht eingekreiste zum Heiligen Romischen Reich zugehorige Territorien und StandeMit der Schaffung der vier zusatzlichen Reichskreise im Jahre 1512 wurden nun auch die habsburgischen Erblande Burgundischer und Osterreichischer Reichskreis und die Kurfurstentumer Kurrheinischer und Obersachsischer Reichskreis mit in die Kreisverfassung eingebunden Der bisherige Sachsische Reichskreis trat einige Reichsstande an den neuen Obersachsischen Reichskreis ab und wurde hierdurch zum Niedersachsischen Reichskreis Ausserhalb der Kreiseinteilung blieben bis zum Ende des Reiches das Konigreich und Kurfurstentum Bohmen mit den zugehorigen Gebieten Schlesien Lausitz und Mahren Ebenso nicht eingebunden wurden die Schweizerische Eidgenossenschaft die Reichsritterschaft die Lehensgebiete in Reichsitalien und einige Reichsherrschaften wie z B Jever und die Bauernrepublik Dithmarschen Zusammensetzung der Kreise BearbeitenDie einzelnen Kreise waren zu keiner Zeit hinsichtlich ihrer Grosse ihrer politischen Bedeutung oder wirtschaftlichen Macht homogene Gebilde Dies ergab sich aus ihrer Zusammensetzung Jeder Kreis bestand aus einer anderen Zahl von Reichsstanden die selbst wiederum unterschiedliche Grossen und damit Bedeutung hatten So bestand 1532 zum Beispiel das Gebiet des Burgundischen Reichskreises aus drei voneinander zum Teil weit getrennten Raumen aber vor allem aus dem Reichsstand Herzogtum Burgund neben nur vier kleineren Grafschaften im Osterreichischen Kreis waren neben dem beherrschenden Erzherzogtum Osterreich noch vier Bistumer Hochstifte zwei Balleien und vier kleinere Grafschaften zusammengefasst Das Gegenstuck bildeten der Frankische Reichskreis mit drei Hochstiften dem Deutschmeister des Deutschen Ordens zwei Pralaten Klostern 12 Grafen und Herren sowie funf Reichsstadten und der Schwabische Reichskreis mit dem Herzogtum Wurttemberg drei Hochstiften 36 Pralaten 27 Grafen und Herren sowie 35 Reichsstadten Auch die politische Entwicklung bis 1806 machte sich bemerkbar So verlor der Oberrheinische Kreis durch die franzosische Expansionspolitik immer mehr Gebiete und Stande im Westen In anderen Kreisen ubernahmen machtige Stande die Gebiete und Rechte kleinerer Herrschaften und waren oft in mehreren Kreisen gleichzeitig vertreten so die Hohenzollern gleichzeitig im Obersachsischen Kreis mit der Mark Brandenburg im Niedersachsischen und im Niederrheinisch Westfalischen Kreis mit dem Herzogtum Kleve Mit dem Konig von Danemark als Herzog von Holstein im Niedersachsischen Kreis war von Anfang an ein nichtdeutscher Furst in einem Reichskreis vertreten Nach dem Dreissigjahrigen Krieg kam auch der Konig von Schweden mit Schwedisch Pommern im Obersachsischen Kreis und mit dem Herzogtum Bremen im Niedersachsischen Kreis hinzu Funktion der Kreise BearbeitenDie ursprunglichen sechs Reichskreise dienten zuerst als Wahlbezirk fur das Reichsregiment Spater kamen die Aufgaben hinzu die Urteile des Reichskammergerichts zu vollstrecken die Aufsicht uber das Munzwesen 9 zu fuhren sowie vor allem die Kontingente fur die Reichsarmee aufzustellen und zu unterhalten Da fur diese neuen Aufgaben das Reich flachendeckend in Kreisen erfasst werden musste wurden die vier neuen Reichskreise geschaffen Vorher war es nicht notwendig gewesen die Kurfurstentumer und die habsburgischen Besitzungen einem Kreis zuzuordnen da sowohl die Kurfursten als auch der stets habsburgische Kaiser immer im Reichsregiment vertreten waren Diese Aufgaben vermochten die sechs bzw spater zehn Reichskreise aber erst allmahlich zu erfullen So wurde auf dem Reichstag von Worms im Jahre 1521 eine Landfriedensordnung verabschiedet die mit einer 1522 verabschiedeten Exekutionsordnung des Reichsregiments die Reichskreise veranlasste die notwendigen Voraussetzungen fur die Wahrung des Landfriedens zu erfullen Hierzu zahlten insbesondere Koordinierungs und Leitungsfunktionen im Heiligen Romischen Reich bei der Umsetzung der guten Policey die seit dem Ende des 15 Jahrhunderts zunehmenden Einfluss auf die Territorialpolitik der Kreisstande hatte Durch die allmahliche Zunahme der Aufgabenbereiche der Reichskreise waren diese ab Mitte des 16 Jahrhunderts fur die Grenzsicherung und durch mehrere Reichstagsbeschlusse 1681 und 1682 fur die Gestellung von Kontingenten zur Reichsarmee zustandig So wurden die Reichskreise quasi zur vorher nicht existenten Reichsexekutive da sie fur die Durchsetzung und Kontrolle der von den Reichsorganen getroffenen Entscheidungen zustandig waren und fungierten als Selbstverwaltung der Kreisstande unabhangig vom Kaiser Nach Ansicht zeitgenossischer Politikwissenschaftler waren die Hauptfunktionen des Kreises 10 Erhaltung gemeinen Friedens und Ruhe gegen Aufruhrer zusammenrottende Kriegsleute und auslandische Werbungen Zu der innerlichen Defension heute wurde man es Heimatschutz und Polizeiordnung nennen kam recht bald die Kreisverteidigung nach aussen die Landesverteidigung des Reiches Vollstreckung der Gerechtigkeit wider die in die Acht Erklarte Ermassigung der Matrikularanlagen Aufsicht uber das Munzwesen Beobachtung der Zolle Wahl der Beisitzer des ReichskammergerichtsDie politische Bedeutung der Reichskreise blieb allerdings vor allem im Osten des Reiches gegenuber den grossen landesfurstlichen Territorien immer gering 11 Innere Organisation der Kreise BearbeitenWie die Zusammensetzung war die innere Organisation der Kreise unterschiedlich Die im Folgenden beschriebenen Organe gab es nicht immer in allen Kreisen Seit 1529 bildeten sich die Kreistage zu Beschluss und Beratungsgremien ihrer Mitglieder heran Unabhangig von seiner reichsstandischen Zugehorigkeit besass jedes Mitglied eine Stimme im Kreistag der unregelmassig zusammentrat Zu diesem Zweck wurde als wichtigstes Amt das des Kreisausschreibenden Fursten geschaffen Das Amt das schon bald teilweise erblich wurde wurde in einigen Kreisen von einem in den meisten jedoch von zweien dem weltlichen und dem geistlichen kreisausschreibenden Fursten bekleidet Dabei handelte es sich in der Regel um die ranghochsten Fursten des Kreises Im Schwabischen Reichskreis waren dies beispielsweise der Bischof von Konstanz und der Herzog von Wurttemberg im kurrheinischen Kreis dagegen allein der Kurfurst von Mainz Die Kreisausschreibenden beriefen ursprunglich die Kreistage ein und fuhrten die Korrespondenz mit den anderen Kreisen Im Laufe der Zeit entstand daraus eine Art geschaftsfuhrende Rolle so dass sie beispielsweise auch die Reichsgesetze zur Publikation innerhalb des Kreises versandten Der Kreistag wahlte den Kreishauptmann spater auch Kreisobrist oder oberst und seine Nachgeordneten bzw Stellvertreter dessen Aufgabe ursprunglich die Sicherung des Landfriedens und die Durchfuhrung der Exekutionen war Spater kam die Fuhrung der Kreistruppen hinzu die ihm von den Kreisstanden unterstellt wurden In einigen Kreisen stand spater an der Spitze der Truppen ein Kreisgeneral der Kreisobrist war dann wenn das Amt uberhaupt beibehalten wurde nur fur die Wahrung des Friedens nach innen zustandig Kreistage Bearbeiten Die Kreistage d h die Versammlung aller Stande bzw ihrer Gesandten tagten in unregelmassigen Abstanden in der Regel allerdings wenigstens ein Mal im Jahr Alle wichtigen Fragen und Probleme wurden hier diskutiert und soweit moglich nach Abstimmung gelost Der Kreistag fur den bei der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Stimmen aller das Mehrheitsprinzip galt war in letzter Instanz das einzige Organ des Kreises das Schlusse fassen konnte die wenigstens in der Theorie alle Stande in die Pflicht nahmen Die Stande gliederten sich auf ihm in funf Banke geistliche Fursten weltliche Fursten Pralaten Grafen und Herren Stadte die jeweils bankvorsitzende Stande hatten 12 Diese bildeten die Ordinarideputation die die Tagesordnungspunkte der Kreistage im kleineren Kreis vorbereitete und so einen gewissen Einfluss auf die Politik des Zirkels nehmen konnte Das Gleiche gilt fur andere Deputationen die seit der zweiten Halfte des 16 Jahrhunderts zunehmend fur bestimmte Aufgaben z B fur die Abhorung der Rechnungen aus einer Auswahl von Standen gebildet wurden sowie fur die sogenannten Engeren Kreistage an denen eine reduzierte Zahl von Standen beteiligt war Die letzte Entscheidung uber alle Fragen lag aber in jedem Fall beim Kreistag selbst auf dem nach Standen und nicht nach Banken abgestimmt wurde so dass im Gegensatz zum Reichstag die Banke keinen ubermachtigen Einfluss entfalten konnten 12 Das Mehrheitsprinzip war stets umstritten Immer wieder entzogen sich Stande der Erfullung eines Kreisabschiedes mit dem Argument nicht fur diesen gestimmt zu haben Kreisschlusse bekamen so einen Beigeschmack der Unverbindlichkeit Solange sich die Verweigerung der Ausfuhrung von Mehrheitsbeschlussen in Grenzen hielt gefahrdete sie die Funktionstuchtigkeit des Zirkels jedoch nicht Doch irgendwann wurde der Punkt erreicht an dem die Beliebigkeit die Handlungsfahigkeit des Kreises beeintrachtigte 12 Mit den Kreistagen verfugte der Kreis uber eine Institution die jeder Stand nutzen konnte um seine Interessen zu artikulieren Schon in der Formierungsphase des Kreises achteten die Mindermachtigen sehr genau darauf dass ihnen ihr gleichberechtigtes Stimmrecht nicht genommen wurde Der Umstand dass sie sich dabei durchsetzen konnten hat nicht wenig zum Funktionieren des Zirkels beigetragen 12 Kreisverwaltung Bearbeiten Weiterhin wurden durch die Kreisstande die Zugeordneten Rate und das Personal fur Kanzlei Kasse und Archiv bestimmt Die Kreise stellten im Verlaufe der Zeit eigene Beamte an Einen Kreissekretar Kommissare Rate Kanzlisten Einnehmer militarisches Spezialpersonal usw Im Anwachsen des Personals des Zirkels zeigten sich die immer weitergehende Ubernahme von Aufgaben und Tatigkeiten sowie das Bewusstsein nicht etwa nur ein lockeres Koordinationsorgan zu sein sondern eine supraterritoriale Einheit von Standen die gemeinsam tatig wurden und dafur gemeinsames Personal einstellten 12 Entscheidend dafur dass der Kreis nicht zum Instrument einer Vormacht werden konnte war auch die Wachsamkeit der Stande uber die Vergabe der Amter der Kreisverwaltung und der Armee Je mehr Aufgaben der Zirkel ubernahm und je fester sein Zusammenhalt wurde um so mehr Kommissare Offiziere und sonstige Fachleute musste er beschaftigen um eine einigermassen funktionierende Administration der Kreisgeschafte zu garantieren Zum Teil wurden diese Funktionstrager direkt von den einzelnen Standen gestellt Andere Posten wurden von Kreis wegen besetzt und hier achtete der Kreistag darauf dass nicht etwa nur Kandidaten eines Standes in Schlusselposition einruckten von denen aus sie den Kreis auf kaltem Wege hatten dominieren konnen Zudem wurde niemals so viel Kreispersonal eingestellt dass dieser bei der Umsetzung seiner Beschlusse auf die Mithilfe der Verwaltungen der einzelnen Stande hatte verzichten konnen Auch auf diesem Weg schutzten sich die Mindermachtigen vor einer zu starken Beschrankung ihrer Landeshoheit 12 Kreistruppen Bearbeiten Hauptartikel Kreistruppen Der Wormser Reichstag des Jahres 1521 hatte eine Grundstarke das simplum der Reichsarmee von 24000 Mann beschlossen 2 Seitdem bezeichnete man die Kontingente der Reichskreise als Kreistruppen die diese zur Reichsarmee des Heiligen Romischen Reiches tatsachlich stellten Nach der Reichsdefensionalordnung waren zwar alle Reichskreise verpflichtet Kontingente zu stellen aber nicht alle kamen dieser Verpflichtung nach Die auf dem Wormser Reichstag von 1521 aufgestellte allzeit neueste Matrikel 13 bestimmte das einfache Reichsaufgebot das Simplum mit 4 202 Reitern und 20 063 Fussknechten spater vereinfacht auf 4 000 bzw 20 000 Mann Ihre Besoldung fur einen Reiter zehn Gulden ab 1542 zwolf Gulden und fur einen Fussknecht vier Gulden betrug pro Monat 128 000 Gulden Diese Summe ein Romermonat genannt wurde zum Massstab fur die Beitrage der Kreise zur Kriegskasse Der Anschlag konnte fur einen Krieg verdoppelt oder vervielfacht werden Duplum Triplum usw Nach den Reichsmatrikeln von 1681 sollte die Reichsarmee in Starke von 12 000 Reitern und 28 000 Fusssoldaten im Kriegsfall von den 10 Reichskreisen gestellt werden sie konnte im Bedarfsfall vergrossert werden 14 Auch wenn die Truppen im Kriegsfall dem kaiserlichen Oberkommando als Teil der Reichsarmee unterstellt wurden verzichteten die Stande wie auch der Kreis als ganzer keineswegs darauf wenigstens eine gewisse Kontrolle uber die Regimenter zu behalten Ein Einsatz gegen die Interessen des Kreises kam nicht in Frage 12 Auf den Kreistagen wurden Rate ernannt und dem Kreisobristen zugeordnet 15 Kreisassoziationen BearbeitenZeitweise schlossen sich einige Reichskreise zu Kreisassoziationen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele zusammen Diese geschah insbesondere in der Zeit nach dem Dreissigjahrigen Krieg Den Hohepunkt ihrer Bedeutung erlangten diese Zusammenschlusse wahrend des Spanischen Erbfolgekrieges Siehe auch BearbeitenReichsmatrikel ReichsheeresverfassungLiteratur BearbeitenMartin Zeiller Tractatvs De X Circulis Imperii Romano Germanici oder Von den Zehen dess H Romischen Teutschen Reichs Kraissen Georg Wildeysen Ulm 1660 Digitalisat Johannes Althusius Politica methodice digesta Editio tertia duabus prioribus multo auctior Corvinus Herborn 1614 Digitalisat Peter Christoph Storm Der Schwabische Kreis als Feldherr Untersuchungen zur Wehrverfassung des Schwabischen Reichskreises in der Zeit von 1648 1732 Schriften zur Verfassungsgeschichte Band 21 Duncker amp Humblot Berlin 1974 ISBN 3 428 03033 8 Zugleich Tubingen Universitat Dissertation 1971 Johann Samuel Trommsdorff Accurate Neue und Alte Geographie Von gantz Teutschland Ritschel Frankfurt am Main u a 1711 S 128 ff Hanns Hubert Hofmann Hrsg Quellen zum Verfassungsorganismus des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation 1495 1815 Ausgewahlte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit Band 13 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1976 ISBN 3 534 01959 8 Winfried Dotzauer Die deutschen Reichskreise in der Verfassung des alten Reiches und ihr Eigenleben 1500 1806 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1989 ISBN 3 534 04139 9 bei Google Books Peter Claus Hartmann Hrsg Regionen in der fruhen Neuzeit Reichskreise im deutschen Raum Provinzen in Frankreich Regionen unter polnischer Oberhoheit Ein Vergleich ihrer Strukturen Funktionen und ihrer Bedeutung Zeitschrift fur historische Forschung Beiheft 17 Duncker und Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08078 5 Winfried Dotzauer Die deutschen Reichskreise 1383 1806 Geschichte und Aktenedition Franz Steiner Stuttgart 1998 ISBN 3 515 07146 6 bei Google Books Martin Fimpel Reichsjustiz und Territorialstaat Wurttemberg als Kommissar von Kaiser und Reich im Schwabischen Kreis 1648 1806 Fruhneuzeit Forschungen Band 6 Bibliotheca Academica Verlag Tubingen 1999 ISBN 3 928471 21 X Zugleich Stuttgart Universitat Dissertation 1995 Ferdinand Magen Die Reichskreise in der Epoche des dreissigjahrigen Krieges In Zeitschrift fur historische Forschung 9 1982 S 409 460 Duncker amp Humblot Berlin Band 9 JSTOR 43567025 Fabian Schulze Die Reichskreise im Dreissigjahrigen Krieg Kriegsfinanzierung und Bundnispolitik im Heiligen Romischen Reich deutscher Nation de Gruyter 2018 Google Book Wolfgang Wust Hrsg Reichskreis und Territorium Die Herrschaft uber die Herrschaft Supraterritoriale Tendenzen in Politik Kultur Wirtschaft und Gesellschaft Ein Vergleich suddeutscher Reichskreise Veroffentlichungen der Schwabischen Forschungsstelle Augsburg der Kommission fur Bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Reihe 7 Augsburger Beitrage zur Landesgeschichte Bayerisch Schwabens Band 7 Thorbecke Stuttgart 2000 ISBN 3 7995 7508 1 Wolfgang Wust Hrsg Die gute Policey im Reichskreis Zur fruhmodernen Normensetzung in den Kernregionen des Alten Reiches Akademie Verlag Berlin Band 1 Die gute Policey im Schwabischen Reichskreis unter besonderer Berucksichtigung Bayerisch Schwabens 2001 ISBN 3 05 003415 7 Band 2 Die gute Policey im Frankischen Reichskreis 2003 ISBN 3 05 003651 6 Band 3 Die gute Policey im Bayerischen Reichskreis und in der Oberpfalz 2004 ISBN 3 05 003769 5 Band 4 Die lokale Policey Normensetzung und Ordnungspolitik auf dem Lande Ein Quellenwerk 2008 ISBN 978 3 05 004396 8 Band 5 Policeyordnungen in den Markgraftumern Ansbach und Kulmbach Bayreuth Ein Quellenwerk 2011 ISBN 978 3 940804 03 7 Band 6 Policeyordnungen in den frankischen Hochstiften Bamberg Eichstatt und Wurzburg Ein Quellenwerk 2013 ISBN 978 3 940804 04 4 Band 7 Policeyordnungen in den frankischen Reichsstadten Nurnberg Rothenburg o d Tauber Schweinfurt Weissenburg und Bad Windsheim Ein Quellenwerk 2015 ISBN 978 3 940804 06 8 Creiss In Johann Heinrich Zedler Grosses vollstandiges Universal Lexicon Aller Wissenschafften und Kunste Band 6 Leipzig 1733 Sp 1562 f Weblinks Bearbeiten Wikisource Druck aus dem Jahr 1532 und Digitalisierung eines Verzeichnisses der Reichskreise und der zugehorigen Territorien mit Angabe der fur die Turkenhilfe zu entsendenden Truppen Quellen und VolltexteAnmerkungen und Einzelnachweise Bearbeiten Barbara Stollberg Rilinger Einfuhrung in die Fruhe Neuzeit Abschnitt Heiliges Romisches Reich deutscher Nation Online Veroffentlichung der Universitat Munster a b Gerhard Nuske Reichskreise und Schwabische Kreisstande um 1800 PDF 1 7 MB In Historischer Atlas von Baden Wurttemberg Erlauterungen Beiwort zur Karte 6 9 Vgl Maximilian I Nr 177 152 Regiments Ordnung Maximilians I Augsburger Reichstag 1500 Juli 2 In Karl Zeumer Hrsg Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Quellensammlungen zum Staats Verwaltungs und Volkerrecht Band 2 2 vermehrte Auflage J C B Mohr Tubingen 1913 S 297 307 hier 7 S 299 Vgl Maximilian I Nr 177 152 Regiments Ordnung Maximilians I Augsburger Reichstag 1500 Juli 2 In Karl Zeumer Hrsg Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Quellensammlungen zum Staats Verwaltungs und Volkerrecht Band 2 2 vermehrte Auflage J C B Mohr Tubingen 1913 S 297 307 hier 6 S 299 Vgl Maximilian I Nr 177 152 Regiments Ordnung Maximilians I Augsburger Reichstag 1500 Juli 2 In Karl Zeumer Hrsg Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Quellensammlungen zum Staats Verwaltungs und Volkerrecht Band 2 2 vermehrte Auflage J C B Mohr Tubingen 1913 S 297 307 hier 9 S 299 Vgl Maximilian I Nr 177 152 Regiments Ordnung Maximilians I Augsburger Reichstag 1500 Juli 2 In Karl Zeumer Hrsg Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Quellensammlungen zum Staats Verwaltungs und Volkerrecht Band 2 2 vermehrte Auflage J C B Mohr Tubingen 1913 S 297 307 hier 11 S 300 Vgl Maximilian I Nr 177 152 Regiments Ordnung Maximilians I Augsburger Reichstag 1500 Juli 2 In Karl Zeumer Hrsg Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Quellensammlungen zum Staats Verwaltungs und Volkerrecht Band 2 2 vermehrte Auflage J C B Mohr Tubingen 1913 S 297 307 hier 8 S 299 Vgl Maximilian I Nr 177 152 Regiments Ordnung Maximilians I Augsburger Reichstag 1500 Juli 2 In Karl Zeumer Hrsg Quellensammlung zur Geschichte der Deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit Quellensammlungen zum Staats Verwaltungs und Volkerrecht Band 2 2 vermehrte Auflage J C B Mohr Tubingen 1913 S 297 307 hier 10 S 300 Der Frankische und Obersachsische Reichskreis hatten dazu entsprechende Kreismunzen ausgegeben Vgl Helmut Kahnt Bernd Knorr Alte Masse Munzen und Gewichte Ein Lexikon Bibliographisches Institut Leipzig 1986 Lizenzausgabe Mannheim Wien Zurich 1987 ISBN 3 411 02148 9 S 386 nach Martin Zeiller Vorrede In Martin Zeiller Tractatvs De X Circulis Imperii Romano Germanici 1660 auch Johannes Althusius Politica methodice digesta 1614 S 736 f Unicuique circulo demandata est in regione suo I cura et defensio pacisb publicae II executio justitiae III cura monetae publicae IV contributionum moderatio V inquisitio de vectigalibus Hae quinque curae circulis singulis demandata sunt cum suis annexis Quibus adduntur negotia publica regionis cujusque Hinzu kommt noch als VI die nominatio adsessoris cameralis nach Storm S 57 f Horst Rabe Neue Deutsche Geschichte Band 4 Reich und Glaubensspaltung Deutschland 1500 1600 Beck Munchen 1989 ISBN 3 406 30816 3 S 125 a b c d e f g Max Plassmann Zwischen Reichsprovinz und Standebund Der Schwabische Reichskreis als Handlungsrahmen mindermachtiger Stande Vortrag bei Arbeitsgemeinschaft fur geschichtliche Landeskunde am Oberrhein e V am 10 November 2000 Hanns Hubert Hofmann 1976 S 41 ff Lexikoneintrag Reichsarmee bei wissen de Lexikoneintrag Reichskreis bei wissen deReichskreise des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation 1500 1806 ab 1500 Bayerischer Reichskreis Frankischer Reichskreis Niederrheinisch Westfalischer Reichskreis Sachsischer Reichskreis aufgelost 1512 Oberrheinischer Reichskreis Schwabischer Reichskreis ab 1512 Burgundischer Reichskreis Kurrheinischer Reichskreis Niedersachsischer Reichskreis Obersachsischer Reichskreis Osterreichischer Reichskreis sowie Nicht eingekreiste zum Heiligen Romischen Reich zugehorige Territorien und Stande Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichskreis amp oldid 230876659