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Die Reichsritterschaft war im Heiligen Romischen Reich die Gemeinschaft des reichsfreien Adels der ein reichsunmittelbares immediates Lehensverhaltnis zu Kaiser und Reich bewahren oder neu erlangen konnte Reichs Ritterkreis Johann Stephan Burgermeister 1721Als 1495 der Reichstag zu einer festen Institution der Reichsverfassung wurde erhielten allerdings nur die Inhaber grosser Reichslehen Kurfursten Fursten Herzoge Grafen sowie die Reichspralaten erbliche Sitze und wurden dadurch zu Reichsstanden Die ritterlichen Inhaber der kleinen Reichslehen hingegen welche sich hauptsachlich in Sud und Westdeutschland befanden erhielten keine solchen Sitze und damit keine Reichsstandschaft Sie schlossen sich daraufhin ab Mitte des 16 Jahrhunderts in 15 Ritterorten spater Kantone genannt zusammen um politisch ihre Interessen geltend zu machen 1542 wurden genaue Matrikel uber die Mitglieder angelegt 1577 wurden die Ritterorte in drei Ritterkreisen zusammengefasst dem Frankischen Ritterkreis dem Schwabischen Ritterkreis und dem Rheinischen Ritterkreis Inhaltsverzeichnis 1 Reichsritter 2 Geschichte 2 1 Ursprunge und Vorlaufer 2 2 Entstehung 2 2 1 Anforderungen an Neuzugange Prozedere der Aufnahme 2 3 Charitativsubsidien 2 4 Reformation 2 5 Rittersturm 3 Forschungsstand 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseReichsritter BearbeitenDie Mitglieder werden historisch erklarend als Reichsritter bezeichnet titulierten aber offiziell einfach als Ritter in Diplomen gelegentlich auch als des Reichs Ritter Das Prafix Reichs soll anzeigen dass diese Adligen direkt dem Konig bzw Kaiser des Reichs und nicht einem Landesfursten unterstanden Sie waren damit zwar reichsunmittelbar gehorten jedoch nicht zu den Reichsstanden da sie keinen eigenen Sitz mit Stimmberechtigung im Reichstag besassen Sie werden daher auch dem Niederen und nicht dem Hohen Adel zugerechnet Durch Erbschaft oder Kauf eines solchen Reichslehens konnte eine Adelsfamilie auch spater noch in diese Ritterkreise aufgenommen werden Das historisch oft eher zufallige Immediatverhaltnis zum Reich stellte die Reichsritter als Angehorige des niederen Adels standesrechtlich aber nicht uber solche Adlige die lehnsrechtlich einem Landesherren unterstanden Reichsritter konnten vom Kaiser auch in den Freiherren oder Grafenstand erhoben werden und bezeichneten sich dann oft als Reichsfreiherren oder Reichsgrafen Damit war aber in der Regel nicht der Aufstieg vom Reichsritter in die Reichsstandschaft verbunden da Letztere an den Territorien hing nicht am Titel Nur durch den Erwerb eines Territoriums mit Sitz und Stimme im Reichstag war ein Aufstieg in den Kreis der Reichsfursten und damit die Reichsstandschaft moglich Ausnahme war die Aufnahme als Personalist diese aber nicht erblich In sehr seltenen Fallen nur wurden neue erbliche Sitze im Reichstag geschaffen Als Reichsfreiherren oder Reichsgrafen wurden allerdings auch solche Adligen bezeichnet die ihre Titel zwar vom Kaiser verliehen bekommen hatten ohne aber Inhaber reichsunmittelbarer Herrschaften zu sein bzw der Reichsritterschaft anzugehoren Auch solche Titeltrager blieben im Niederen Adel Mit dem Ende des Heiligen Romischen Reichs 1806 wurden die drei Ritterkreise aufgelost und die Reichsritter kamen durch Mediatisierung unter die Herrschaft von Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes Am Ende des Alten Reiches umfasste die Reichsritterschaft etwa 350 Familien mit ungefahr 450 000 Untertanen Geschichte BearbeitenUrsprunge und Vorlaufer Bearbeiten Observationes Illustres Juridico Equestres Zweyter Theil Worinnen vornemlich von Des H R Reichs Ohnmittelbahren Freyen Ritterschafft In Schwaben Francken Rheinstrom und Elsas 1710 Denkmal ritterlichen Selbstbewusstseins und ritterlicher Organisation Die Ritterkapelle Hassfurt mit den Wappenschilden des frankischen und schwabischen Adels In zahlreiche Fehden verwickelt Franz von Sickingen Der Humanist und Pfaffenfresser Ulrich von Hutten Durch Johann Wolfgang von Goethe zu literarischem Ruhm gelangt Der schwabische Reichsritter Gotz von Berlichingen Schloss Eyrichshof bei Ebern Der Sitz einer der zahlreichen Linien der Freiherren von Rotenhan Ritterkanton Baunach Die Ursprunge der Reichsritterschaft sind in der adligen Vasallitat des Hochmittelalters zu suchen Im deutschen Sudwesten konnten sich hier insbesondere die Dienstleute Ministerialen der Staufer von der Unterordnung unter machtigere Herren freihalten nachdem das Konigsgeschlecht 1268 in direkter Linie erloschen war In der Folge versuchten zwar die Habsburger sich als Herzoge von Schwaben zu etablieren Johann Parricida starb jedoch um 1313 ohne Nachfolger Weitere Versuche der Wiederherstellung des Herzogtums scheiterten das Gebiet begann in zahlreiche kleine und grossere Territorien zu zerfallen Eine ahnliche Entwicklung vollzog sich im ehemaligen Herzogtum Franken Die Reichsritterschaft konnte sich nur in Gebieten ohne eine starke Territorialmacht entwickeln und behaupten Die direkte Lehnsbeziehung zum Reich war meist die Folge eines Aussterbens der ursprunglichen mittelalterlichen Lehnsgeber wodurch das Oberlehen an das Reich und sein Oberhaupt zuruckgefallen und anschliessend nicht neu ausgegeben worden war Die Nachfahren der Reichsministerialen aus dem Hochmittelalter hingegen die ihre Lehen schon immer direkt vom Reich genommen und uber die Generationen ausgebaut hatten waren gegen Ende des Mittelalters zumeist schon in den Grafenstand aufgestiegen und gehorten in ihrer Mehrzahl sofern die jeweilige Familie dann noch existierte ab 1495 zu den Reichsstanden und damit zum Hochadel Als Vorlaufer der Ritterkreise waren bereits im 14 und 15 Jahrhundert Adelsgesellschaften entstanden die dem wachsenden Druck der benachbarten Fursten eine genossenschaftliche Organisation entgegensetzen wollten Diese Gesellschaften wurden jedoch mehrmals verboten so etwa 1356 Goldene Bulle und 1396 Als gesellschaftliche oder religiose Institutionen und Turniergesellschaften bestanden diese Bunde jedoch weiter ihre Mitglieder konnten sich spater oft in der Reichsritterschaft etablieren Ein grosser Teil der spateren Reichsritterschaft entstammte der ehemaligen Ministerialitat der Hochstifte der Kloster und des Hochadels Aber auch viele ehemals edelfreie Geschlechter hatten sich im Laufe des Hochmittelalters der Lehnshoheit machtiger Herren unterworfen auch um zur Absicherung jungerer Sohne weitere Lehen erlangen zu konnen Solche Dienstverhaltnisse waren oftmals sehr lukrativ die Dienstmannen erreichten hohe Stellungen an den Hofen Die Lehnsbeziehung zum Reich stand also der Begrundung gleichzeitiger Lehnsbeziehungen zu Landesherren fur andere Grundherrschaften nicht entgegen Die Mehrheit der schwabischen Ritterschaft nahm etwa ihre 1561 vom Kaiser bestatigte Ordnung erst an nachdem die Territorialmachte Wurttemberg und Pfalz ihnen zugesichert hatten die von ihnen genommenen alten Lehen nicht zu entziehen Besonders im Umfeld der Reformation kam es auch zu gewalttatigen Auseinandersetzungen der Ritterschaft mit den Territorialherren Die Landfriedensverordnungen des Spatmittelalters hatten aber die Fehde als Mittel der ritterlichen Selbsthilfe drastisch eingeschrankt Wirtschaftliche Schwierigkeiten zwangen zudem einige Familien ihren Eigenbesitz an die Landesherren zu veraussern Entstehung Bearbeiten Die Reichsritterschaft wird manchmal als der Mortel des Alten Reiches bezeichnet Sie sicherte dem Kaiser einen gewissen Einfluss im Reichsgebiet und setzte den Ambitionen der umliegenden Territorialherren Grenzen 1422 erlaubte deshalb Kaiser Sigismund die bis dahin faktisch illegalen Ritterbunde und wollte sie gar in eine grosse Reichsreform einbeziehen Erst auf dem Wormser Reichstag von 1495 wurde die Reichsritterschaft als Korporation anerkannt Auf diesem Reichstag wurde mittels eines Vertrages zwischen dem Kaiser und den Reichsstanden der Reichstag als dauernde Institution der Reichsverfassung geschaffen und seine Sitze an die Reichsstande verteilt Die Sitze waren an bestimmte Territorien gebunden allerdings bekamen nur die Inhaber grosser Reichslehen sogenannter Fahnlehen und Zepterlehen also Kurfursten Herzoge Fursten Grafen und Reichspralaten solche Sitze zugeteilt Die Reichsritter deren Grundherrschaften von der Grosse her meist nur durchschnittlichen Rittergutern entsprachen die von einem Landesfursten zu Lehen gingen erhielten keine solchen Sitze und damit keine Reichsstandschaft 1 Neben ihren Reichslehen und bisweilen zusatzlichen Lehen benachbarter Reichsfursten konnten die Ritter aber oft auch umfangreichen Allodialbesitz Eigenbesitz bewahren bzw erwerben Nach der blutigen Niederschlagung der Bauern und Burgerrevolten des fruhen 16 Jahrhunderts erhielten viele Geschadigte zusatzlich hohe Entschadigungssummen die zur Reparatur der alten Burgen ofter aber zum Neubau reprasentativer Schlossanlagen verwendet wurden Hier kam es oft zu weit uberhohten Forderungen die den Rittern meist auch bewilligt wurden Der Wurzburger Stadtschreiber Cronthal bezeugt diesen Umstand mit den Worten so wurde jedoch manches Haus Schloss weit hoher angeschlagen dann sie in Grund und Boden wert gewesen daraus sie hubsche neue Schlosser und Palaste bekamen Der frankische Ritter Valentin Schott Amtmann zu Konigshofen im Grabfeld schrieb in einem Brief an seine Schwester Ich bin Dank den dummen Bauern dass sie sich emport reicher denn ich je gewesen weil Haus und erlittener Schaden angeschlagen worden uber Gebuhr Allerdings stellten sich auch einige Ritter freiwillig auf die Seite der Aufstandischen oder wurden dazu gezwungen Ein bekanntes Beispiel ist hier der Ritter mit der eisernen Hand der freie Reichsritter Gotz von Berlichingen der deshalb nach Beendigung der Kampfhandlungen den Hochstiften Mainz und Wurzburg eine Entschadigung von 25 000 Gulden geloben musste Zahlreiche Ritter wurden im 16 und 17 Jahrhundert mit dem Freiherren Titel oder dem Grafen Titel ausgezeichnet und dadurch im Adelsrang erhoht Dies hatte jedoch keine Aufnahme in die Reichsstande zur Folge denn diese hing nicht von einem Titel ab sondern vom Besitz eines bestimmten stimmberechtigten Territoriums Neue erbliche Sitze im Reichstag wurden nur selten geschaffen denn sie bedurften einer Zustimmung der Reichsstande welche die Exklusivitat ihrer Fursten und Grafenbanke jedoch eifersuchtig verteidigten Durch die Erhohung des Adelsranges band das Kaiserhaus die Reichsritter aber starker an sich zumal die nur anfanglich freiwilligen Charitativsubsidien fur das Reichsoberhaupt eine wichtige Einnahmequelle darstellten Spater handelten die Ritterkreise die Charitativsubsidien mit den kaiserlichen Raten aus Ursprunglich sollten sie nur in Kriegs und Notzeiten geleistet werden verkamen jedoch spater zu einer Art Sondersteuer die von den Kantonen bei den Rittern eingefordert wurde und auch in Friedenszeiten weiterlief Man wollte sich so den Kaiser als Schutzherren gewogen halten Gleichzeitig hatte der Kaiser auf diese Weise eine Schicht zur Verfugung die bei kriegerischen Unternehmen jederzeit verfugbar war Deshalb gewahrte der Kaiser seiner Reichsritterschaft zahlreiche Privilegien Rudolf II erliess etwa das Jus retractus ein Vor und Ruckkaufsrecht von Rittergutern innerhalb der Ritterkreise Damit sollte die allerdings eher theoretische Erosion unterbunden werden die im Falle von kaiserlichen Standeserhohungen mit gleichzeitiger Aufnahme in die Reichsstande den Guterbestand der Reichsritterschaft durch die Mitnahme der Territorien bedeutet hatte Das Privilegium de non arrestando verhinderte dass der freie Ritteradel der Gerichtsbarkeit von machtigen Reichsstanden unterworfen werden konnte Die Ritter genossen zwar den besonderen Schutz des Kaisers hatten aber auf den Reichstagen keinen Zugang und wurden auch nicht in die Reichskreisverfassung einbezogen Ab dem Spatmittelalter schlossen sich die Reichsritter in Ritterbunden zusammen die sich seit der ersten Halfte des 16 Jahrhunderts zu Genossenschaften entwickelten Sie bauten dabei auf der alteren Tradition der im Schwabischen Kreis entstanden Gesellschaft mit Sankt Jorgenschild auf ubernahmen auch dessen Kantonalstruktur Auf Grund von Steuerforderungen des Reichstags gegenuber den Reichsrittern im Jahre 1542 wegen der drohenden Gefahr durch die Turken musste die Reichsritterschaft eine prazise eigene Matrikel anlegen die einerseits ihre Position starkte andererseits aber auch dem Kaiser garantierte dass sie ihre Pflichten gegenuber dem Reich erfullte Deshalb organisierte sich die Reichsritterschaft seit der Mitte des 16 Jahrhunderts in insgesamt 15 Ritterorten von denen seit 1577 vierzehn in drei Ritterkreisen zusammengefasst wurden Die Ritterorte wurden seit dem 17 Jahrhundert entsprechend dem Vorbild der Kantone der Schweizer Eidgenossenschaft Ritterkantone genannt Die sechs Kantone Odenwald Geburg Rhon Werra Steigerwald Altmuhl und Baunach siehe auch Liste frankischer Rittergeschlechter gehorten dem frankischen die funf Kantone Donau Hegau Allgau Bodensee Neckar Schwarzwald Kocher und Kraichgau dem schwabischen und die drei Kantone Oberrhein Mittelrhein hierzu gehorte z B die in der Burggrafschaft Friedberg organisierte Wetterauer Ritterschaft mit Sitz in der Reichsburg Friedberg und Niederrhein dem rheinischen Ritterkreis an Der Kanton Unterelsass nahm als 15 Kanton eine Sonderstellung ein Die Ritterschaft im Unteren Elsass beugte sich im Dezember 1680 der Staatsmacht von Ludwig XIV wodurch ihre Besitzungen und Lehen der franzosischen Souveranitat unterstellt worden waren Sie fuhrte zwar noch den Titel der freiunmittelbaren Ritterschaft im unteren Elsass gehorte jedoch nicht mehr zum Heiligen Romischen Reich 2 Ein bedeutendes Vorrecht der Ritterkantone war dass sie in ihrem Bereich Reichssteuern selbst erheben durften In zahlreichen Ortsgeschichten findet sich der Hinweis steuerte zum Ritterkanton XY Dies ist aus zwei Grunden bemerkenswert Erstens gehorte die Steuer zu den Kriterien der Landeshoheit und zu den Kriterien fur Staatlichkeit zweitens war Steuerbewilligung in der Fruhen Neuzeit der wichtigste Hebel fur korporative Mitbestimmung als Vorstufe von Demokratie Die Reichsritter ubten in ihren Herrschaftsgebieten meist nur die Niedere Gerichtsbarkeit aus die sich mit den Alltagsvergehen wie Diebstahl und Beleidigung auseinandersetzte Die Hohe Gerichtsbarkeit das Blutgericht oblag in der Regel der benachbarten Territorialmacht Um sich ihre Unabhangigkeit zu bewahren suchten viele der Ritter auch weiterhin gute Beziehungen zu benachbarten Fursten Man versuchte auch Einfluss auf die Regierung der geistlichen Furstentumer zu nehmen und bemuhte sich Sitze in deren Domkapiteln zu erlangen und zu vererben nach der Reformation taten dies nur noch die katholisch gebliebenen Reichsritter Die Forscher Helmut Neumaier und Volker Press sehen den eigentlichen Beginn einer Reichsritterschaft erst im Jahre 1542 durch Immatrikulierung und ausschliessliche Unterstellung unter den Kaiser 1559 wurde das kaiserliche Privileg wider die Landsasserey erlassen 1609 folgte das Privileg de non aliendo Das Ritterhaus in Offenburg Versammlungsort der Ortenauer ReichsritterschaftSeit 1577 fanden zwar als Generalkorrespondenztage bezeichnete Zusammenkunfte der Reichsritterschaft statt jedoch blieben die Kreise und besonders die Kantone auf Grund der starken territorialen Verankerung der Ritter wesentlich wichtiger Jeder Kanton hatte seinen Ritterhauptmann und fuhrte eine eigene Matrikel Rittermatrikel uber die zur Ritterschaft gehorenden Personen und Guter Die Reichsritterschaft war befreit von Reichssteuern und Einquartierungen was aber insbesondere im Dreissigjahrigen Krieg ein eher theoretisches Privileg blieb Sie wurde jedoch sehr haufig durch den Kaiser zu Kriegsdiensten herangezogen und gewann dadurch auch erheblichen Einfluss im Militar ferner auch in der Verwaltung des Reiches Sie stellte einen bedeutenden Teil der kaiserlichen Generalitat der hoheren Offiziere und Kriegsrate Ein Denkmal der Reichsritterschaft das Palais der Reichsritterschaft befindet sich in der Ortenau Offenburg Anforderungen an Neuzugange Prozedere der Aufnahme Bearbeiten Es blieb es dem Ermessen der reichsritterschaftlichen Kantone vorbehalten wann und ob sie einen vom Kaiser mit einem Diplom zum Ritter des Reichs oder Freiherren des Reichs Ausgezeichneten der bisher nicht in der reichsritterschaftlichen Matrikel figurierte in ihre Korporation aufnahmen vorausgesetzt er besass oder erwarb eine reichsfreie Herrschaft innerhalb des Kantonsbereichs Vereinzelt wurden Neuzugange auch als Personalisten ahnlich wie bei den Personalisten auf den Grafen und Furstenbanken des Reichstags aufgenommen ohne dass sie eine reichsunmittelbare Grundherrschaft besassen Diese erlangten erst dann Sitz und Stimme im Konvent wenn sie Guter im Wert von mindestens 6 000 rheinischen Gulden erworben hatten der Sitz war dann aber nicht erblich Was Johann Kaspar Bundschuh s u Literatur fur Franken ausfuhrlich dargestellt hat galt fur alle Ritterkreise und veranschaulicht wie die Reichsritter sich selbst sahen Ein Kandidat musste zunachst reichsunmittelbaren Besitz vorweisen im Wert von mindestens 6 000 fl rhein Falls der Wert darunter lag musste er falls altadlig 600 Gulden bei steuern als Neuadliger 750 Gulden Er musste von gutem Adel sein alle acht Urgrosseltern Gelegentliche Nachsicht diesbezuglich war aber nicht ausgeschlossen Er durfte keinem Landesherren unterstehen und kein Burgerrecht einer Stadt besitzen Ausschluss wurde angedroht fur unstandesgemasses Benehmen Mesalliance unanstandige Profession Annahme eines Burgerrechts ubertriebene Schulden Verausserung der Guter mangelnden Respekt vor dem Direktorium Mit Hilfe eines Offizialberichts an den Kaiser und dessen Resolution konnte die Aufhebung der Reichsunmittelbarkeit beantragt werden Auch die Sequestration der Guter war nicht ausgeschlossen Die Neuaufnahme erforderte drei Schritte receptio in consortio equestre Einverleibung in die Personalmatrikel eines bestimmten Kantons Einholung des Einverstandnisses aller RitterkreiseCharitativsubsidien Bearbeiten Reichsritterschaft Fulda Einige Historiker interpretieren die Einfuhrung der freiwilligen Charitativsubsidien als eigentlichen Anlass fur die Herausbildung der Reichsritterschaft 1542 forderten die Reichsstande auf dem Reichstag zu Speyer die Heranziehung der Ritterschaft zur Finanzierung der Turkenkriege Die Ritter mussten schliesslich den Forderungen nachgeben da die Reichsstande dem Kaiser sonst die finanzielle Turkenhilfe verweigert hatten Man beschloss hierzu die Zahlung der Charitativ Subsidien durch die Ritterschaft Dies erforderte den Aufbau einer straffen Organisation um diese Hilfsgelder notfalls auch zwangsweise von den Mitgliedern einziehen zu konnen Schon aus Eigeninteresse forderte der Kaiser deshalb den Aufbau der Kantone durch die Gewahrung von besonderen Rechten und Privilegien Bereits J G Kerner bemerkte hierzu in seinem 1786 89 erschienenen Staatsrecht der Reichsritterschaft Die Charitativ Subsidien welche die Ritterschaft dem Kaiser zahlte sind gleichsam die Saule auf welcher die ganze ritterschaftliche Verfassung ruhet Durch dieselbe versichert sich die Ritterschaft des allerhochsten kaiserlichen Schutzes und dieser allerhochste Schuz hat sie bisher in dem Teutschen Reich aufrecht erhalten Reformation Bearbeiten Trotz der direkten Unterstellung unter das faktisch stets katholische Reichsoberhaupt traten viele der Ritter wahrend der Reformation zum evangelischen oder reformierten Bekenntnis uber Hier spielten auch politische Grunde eine Rolle Gerade die Dienstmannen der Hochstifte oder diejenigen Familien die neben ihrem Reichslehen bzw Allodialbesitz auch Lehen geistlicher Herren besassen nutzten die gunstige Gelegenheit um die Bindungen an ihre Lehnsherren zu lockern Die Ritter Dietrich 1526 Wolf 1555 und Philipp 1544 aus der Familie von Gemmingen einer der einflussreichsten und verzweigtesten Familien der Reichsritterschaft waren die ersten Ritter im Kraichgau welche junge reformatorische Geistliche an ihre Ortskirchen in Gemmingen 1521 Furfeld 1521 und Neckarmuhlbach 1522 holten und die Reformation im Kraichgau pragten die bald auf die umliegenden Gebiete und nicht zuletzt auch auf Wurttemberg Mompelgard abstrahlten Auf der Gemmingen schen Burg Guttenberg fanden zeitweise mehr als 20 verfolgte Pfarrer Asyl von denen Erhard Schnepf Johann Geiling und andere spater andernorts als bedeutende Reformatoren wirkten Die Bevolkerung musste nach dem Prinzip Cuius regio eius religio die Konfession ihrer Herren ubernehmen Dies erklart etwa die zahlreichen evangelischen Dorfer die von den einstigen Hochstiften Bamberg und Wurzburg umgeben waren Allerdings kehrten einige reichsritterschaftliche Familien auch wieder zum katholischen Glauben zuruck z B um sich in Aussicht gestellte Stiftspfrunden zu sichern oder weil sie in Dienste von Kirchenfursten traten Nicht nur die Reichsritterschaft sondern auch die ebenfalls reichsunmittelbaren Reichsstadte im deutschen Sudwesten wandten sich mehrheitlich der Reformation zu so dass sich religiose Allianzen zwischen der Reichsritterschaft und den Stadtekreisen bildeten Als Ferdinand II die Annexion der freien Reichsstadt Donauworth durch Herzog Maximilian von Bayern duldete befurchtete die Ritterschaft auch Ubergriffe der katholischen Territorialmachte auf ihre Herrschaftsgebiete Wahrend des Dreissigjahrigen Krieges verhinderten zudem sowohl Ferdinand II als auch sein Sohn Ferdinand III die von der Reichsritterschaft angestrebte Neutralisierung der Konfessionsfrage wohingegen der kaiserliche General Wallenstein immer bestrebt war das Reichsheer uberkonfessionell zu halten und den Krieg als Reichsaktion gegen Verfassungsbruch und Rebellion nicht aber als Religionskrieg zu fuhren Nachdem Wallenstein das Reich unterworfen hatte erliess Ferdinand II jedoch 1629 das Restitutionsedikt und verprellte damit die evangelischen Reichsstande Besonders die frankischen Ritterkantone unterdruckten nach der schwedischen Invasion rigoros jegliche katholischen Aktivitaten in ihren Einflussgebieten Nach dem Friedensschluss von 1648 verscharfte sich dieser Konflikt zusatzlich Einige Ritter forderten aus diesen Grunden die Kantone auf als reichsritterschaftliche Korporation die Reichsstandschaft anzustreben die ja auch den Reichsstadten zuerkannt worden war Burgerliche Pfeffersacke seien adeligen Rittern vorgezogen worden Allerdings kam es in dieser Frage die bis zum Korrespondenztag in Esslingen 1688 erortert wurde zu keiner endgultigen Einigung zwischen den Kantonen Im 18 Jahrhundert traten Glaubensfragen in den Hintergrund und auch die Gefahr kleinteiliger territorialer Auseinandersetzungen wie es sie vor den grossen Kriegen des 17 Jahrhunderts gegeben hatte bestand kaum noch Viele Reichsritter standen in hohen zivilen oder militarischen Diensten des Kaisers oder der umliegenden Territorialfursten Unter den fuhrenden Kopfen der reichsritterschaftlichen Familien fanden sich viele die studierte Verwaltungsjuristen waren und ihre Besitztumer nach neuzeitlichen Kriterien verwalteten Der letzte Generaldirektor der Reichsritterschaft war Karl Friedrich Reinhard von Gemmingen 1739 1822 Er war Justizminister am Hofe des brandenburg ansbachischen Markgrafen Karl Alexander wurde 1790 Generaldirektor der Reichsritterschaft und vertrat diese als Deputierter bei der letzten ausserordentlichen Reichsdeputation Rittersturm Bearbeiten Hauptartikel Rittersturm 1802 03 setzte die Mediatisierung der bisher reichsunmittelbaren Reichsritterschaft ein In der Neuordnung des Reiches im Reichsdeputationshauptschluss 1803 waren die Reichsritterschaften im Gegensatz zu den geistlichen Furstentumern Sakularisation eigentlich verschont geblieben Bereits im Winter 1802 1803 hatten aber die Territorialstaaten Bayern und Wurttemberg versucht sich mit Abtretungs und Uberweisungspatenten der benachbarten meist zersplitterten und kleinen Gebiete der Reichsritter zu bemachtigen Im Herbst 1803 wurden im sogenannten Rittersturm die meisten der ungefahr 300 Reichsritterguter von ihren grosseren Nachbarn faktisch einverleibt 3 Die Massnahmen wurden von Kaiser Franz II als illegal bezeichnet er konnte sie aufgrund der Machtverhaltnisse im Reich aber faktisch nicht ruckgangig machen 1806 erfolgte mit dem Ende des Reiches dann die endgultige Mediatisierung der Reichsritter Die Rheinbundakte sanktionierte in Artikel 25 die einseitigen Massnahmen der Territorialstaaten Forschungsstand BearbeitenTrotz der grundlegenden Forschungen von Volker Press 1939 1993 die meist in Form von Aufsatzen in verschiedenen historischen Zeitschriften publiziert wurden ist das verfassungsgeschichtliche Phanomen der Reichsritterschaft bislang nur unzureichend erforscht Von allen Herrschaftsformen des alten Reiches ist diese am schwersten begrifflich fassbar Bis heute werden besonders die Ursprunge und Grundlagen der freien Ritterschaft kontrovers diskutiert Bereits das renommierte Lexikon des Mittelalters bemerkt hierzu Die mitunter geausserte Vermutung die Reichsritterschaft sei ganz oder uberwiegend von Familien der ehem Reichsministerialitat getragen worden trifft nicht zu 4 Die neuere Literatur beschaftigt sich uberwiegend mit der reichsunmittelbaren Ritterschaft einzelner Gebiete oder Ritterkantone Zum landsassigen abhangigen Niederadel gibt es wesentlich mehr verlassliches Schrifttum Literatur BearbeitenJohann Kaspar Bundschuh Versuch einer Historisch Topographisch Statistischen Beschreibung der unmittelbaren Freyen Reichs Ritterschaft in Franken nach seinen sechs Orten Ulm 1801 Gisela Drossbach Andreas Otto Weber Wolfgang Wust Hrsg Adelssitze Adelsherrschaft Adelsreprasentation in Bayern Franken und Schwaben Ergebnisse einer Internationalen Tagung in Schloss Sinning und Residenz Neuburg a d Donau 8 10 September 2011 Neuburger Kollektaneenblatt 160 2012 Neuburg a d Donau 2012 ISBN 978 3 89639 897 0 Dieter Hellstern Der Ritterkanton Neckar Schwarzwald 1560 1805 Untersuchungen uber die Korporationsverfassung die Funktionen des Ritterkantons und die Mitgliedsfamilien Veroffentlichungen des Stadtarchivs Tubingen Band 5 H Laupp sche Buchhandlung Tubingen 1971 ISBN 3 16 831621 0 Johann Georg Kerner Allgemeines positives Staatsrecht der unmittelbaren freyen Reichsritterschaft in Schwaben und am Rhein 3 Bde Lemgo 1786 1789 Johann Mader Reichsritterschaftliches Magazin Band 1 13 Frankfurt und Leipzig 1780 1790 Digitalisat von Bd 13 Helmut Neumaier Dass wir kein anderes Haupt oder von Gott eingesetzte zeitliche Obrigkeit haben Ort Odenwald der frankischen Reichsritterschaft von den Anfangen bis zum Dreissigjahrigen Krieg Veroffentlichungen der Kommission fur geschichtliche Landeskunde in Baden Wurttemberg Reihe B Forschungen Bd 161 Stuttgart Berlin Koln Kohlhammer 2005 ISBN 3 17 018729 5 Volker Press Adel im Alten Reich gesammelte Vortrage und Aufsatze Fruhneuzeit Forschungen 4 Tubingen 1998 ISBN 3 928471 16 3 Volker Press Kaiser Karl V Konig Ferdinand und die Entstehung der Reichsritterschaft Vortrag am 8 Februar 1974 Wiesbaden Steiner 1976 Volker Press Reichsritterschaft In Adalbert Erler u a Hrsg Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Bd 4 Berlin 1990 Sp 743 748 ISBN 3503000151 Christopher Freiherr von Preuschen Liebenstein Reichsunmittelbare Landesherrlichkeit in Osterspai am Rhein In Nassauische Annalen Bd 118 2007 S 449 456 Karl H Roth von Schreckenstein Geschichte der ehemaligen freien Reichsritterschaft in Schwaben Franken und am Rheinstrome Bd 1 2 Tubingen 1859 1871 Kurt Freiherr Rudt von Collenberg Die reichsunmittelbare freie Ritterschaft In Deutsches Adelsblatt 1925 S 106ff Joachim Schneider Spatmittelalterlicher deutscher Niederadel ein landschaftlicher Vergleich Monographien zur Geschichte des Mittelalters Band 52 Stuttgart 2003 ISBN 3 7772 0312 2 Sylvia Schraut Reichsadelige Selbstbehauptung zwischen standesgemasser Lebensfuhrung und reichskirchlichen Karrieren In Walter Demel Hrsg Adel und Adelskultur in Bayern Zeitschrift fur bayerische Landesgeschichte Beiheft 32 Beck Munchen 2008 S 251 268 Cord Ulrichs Vom Lehnhof zur Reichsritterschaft Strukturen des frankischen Niederadels am Ubergang vom spaten Mittelalter zur fruhen Neuzeit Vierteljahrschrift fur Sozial und Wirtschaftsgeschichte Beihefte 134 Stuttgart Steiner 1997 Wolfgang Wust Reformation und Konfessionalisierung in der frankischen Reichsritterschaft Zwischen territorialer Modernisierung und patriarchalischer Politik In Zeitschrift fur bayerische Landesgeschichte 95 2002 S 409 446 Carl von Rotteck Carl Theodor Welcker Das Staats Lexikon Encyklopadie der sammtlichen Staatswissenschaften fur alle Stande 12 Band 3 Auflage Leipzig 1865 S 434 440 Reichsritter online in der Google BuchsucheWeblinks Bearbeiten Wikisource Reichsritterschaft Quellen und Volltexte Wikisource Dekret uber die Beachtung von Prozessen der Reichsritterschaft von 1591 Quellen und Volltexte Commons Ritterkantone des Heiligen Romischen Reiches Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Reichsritterschaft Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Kurt Andermann Reichsritterschaft In Historisches Lexikon Bayerns Eintrag auf www adelsrecht de abgerufen am 24 Februar 2014 Eintrag auf Landeskunde entdecken online leobw abgerufen am 24 Februar 2014 Liste reichsritterschaftlicher HerrschaftenEinzelnachweise Bearbeiten Werner Hechberger Adel Ministerialitat und Rittertum im Mittelalter Munchen 2004 S 41 Michael Puchta Mediatisierung mit Haut und Haar Leib und Leben Die Unterwerfung der Reichsritter durch Ansbach Bayreuth 1792 1798 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2012 ISBN 978 3 647 36078 2 S 33 Vorschau in der Google Buchsuche Volker Himmelein Hans Ulrich Rudolf Alte Kloster Neue Herren Ausstellungskatalog Band 2 Thorbecke 2003 Lexikon des Mittelalters Band 7 S 636Frankischer Ritterkreis Ritterkantone Altmuhl Baunach Geburg Odenwald Rhon Werra SteigerwaldRheinischer Ritterkreis Ritterkantone Oberrhein Mittelrhein 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