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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Graf Begriffsklarung aufgefuhrt Conte ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Gleichnamige Kreidestifte sind unter Conte Stifte zu finden Graf weiblich Grafin ist ein Adelstitel der in den meisten europaischen Landern verliehen wurde Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft 2 Graf als Adelstitel 2 1 Amtsposition als Ursprung des Grafentitels 2 2 Der Grafentitel als adlige Rangstufe 2 3 Abgeleitete Titel 3 Graf als nichtstandische Amtstitel 4 Literatur 5 Weblinks 6 AnmerkungenWortherkunft BearbeitenDie althochdeutschen Formen grafio und gravo stammen wahrscheinlich uber das mittellateinische graffio vom byzantinisch altgriechischen grapheus Schreiber Der lateinische Ausdruck comes auf den die meisten anderssprachigen Versionen zuruckgehen frz comte comtesse engl count countess ital conte contessa span conde condesa usw bedeutet wortlich Begleiter des Konigs Zu spatromischer Zeit wurde als comes largitionum Begleiter der Schatzkammer ein hoher kaiserlicher Finanzbeamter bezeichnet Graf als Adelstitel BearbeitenAmtsposition als Ursprung des Grafentitels Bearbeiten Im Merowinger und Frankenreich war ein Graf ein koniglicher Amtstrager der in einer Verwaltungseinheit Grafschaft Gau die koniglichen Hoheitsrechte ausubte Karl der Grosse beseitigte die letzten Reste der alteren Stammesherzogtumer und fuhrte stattdessen die sogenannte Grafschaftsverfassung ein Die Verwaltung im Reich lag nun wie bereits teils in merowingischer Zeit vor allem in den Handen der Grafen Diese fungierten nicht nur als Heerfuhrer sondern auch als konigliche Amtstrager bei der Ausubung der Regalien In bestimmten Bereichen waren sie Stellvertreter des Konigs Mark Burg und Pfalzgrafen Besondere Bedeutung erlangten die Markgrafen In ihrem Amt bundelten sich verschiedene Kompetenzen in den neuen Grenzmarken wo sie uber weitreichende Sonderrechte verfugten Die Ubertragung von Amtern und Gutern an ausgesuchte Adelsfamilien sicherte deren Loyalitat und begrundete eine neue Reichsaristokratie die an der Konigsherrschaft partizipierte es handelte sich damit in der Zeit Karls des Grossen noch nicht um vererbbare sondern verliehene Amter Einer besseren Herrschaftsdurchdringung des Vielvolkerreichs sollten die sogenannten Konigsboten missi dominici dienen Diese wurden paarweise entsandt je ein weltlicher und ein geistlicher Bote in der Regel ein Graf und ein Bischof um Anweisungen und Erlasse durchzusetzen und Abgaben einzutreiben aber auch zur Demonstration der koniglichen Herrschaftsprasenz und zur Kontrolle vor Ort Sie konnten in einem zugeteilten Bezirk wenn notig die unmittelbare Herrschaftsgewalt ausuben und Urteile fallen 1 Es waren die missi welche den Treueeid abnahmen den in den Jahren 789 und 802 alle mannlichen Bewohner des Reiches ab dem Alter von zwolf Jahren dem Konig leisten mussten um ihm die Loyalitat seiner Untertanen zu sichern 2 3 Auch spater blieben die Grafen in bestimmten Gebieten des Reichsguts einer Konigspfalz mit Umland oder spater einer Reichsburg mit Umland Stellvertreter des Konigs In der Regel entstammten diese Amtsgrafen dem frankischen nach Angliederung der entsprechenden Gebiete auch dem schwabischen bairischen oder sachsischen Adel Edelfreie Meist verfugten sie in dem entsprechenden Amtsbezirk der Grafschaft uber umfangreichen Eigenbesitz Allod was ihnen die Durchsetzung ihrer Amtsgewalt erleichterte Der Graf war zunachst mit Wehrhoheit und Gerichtsbarkeit spater auch mit Finanz und Verwaltungshoheit ausgestattet Die Grafschaftsverfassung des Frankenreichs wurde ausser in seinen Nachfolgestaaten Deutschland Frankreich und Italien auch von England County Spanien und Ungarn Komitat ubernommen Schon von Beginn an bestand durch die haufige Wahl der Grafen aus dem lokalen Adel die Tendenz zur Erblichkeit Ein Konig musste schon gute Grunde vorbringen um dem Sohn eines Grafen die Nachfolge seines Vaters zu verwehren Seit den Ottonen wandelte sich die Bedeutung des Grafentitels durch seine zunehmende Erblichkeit und die Einbindung ins Lehnssystem vom ursprunglichen Amt zum Begriff fur die zusammengefassten Rechte eines Adligen in einem bestimmten Bereich Die Grafenrechte wurden durch Tausch Verkauf und Erbteilungen immer mehr privatrechtlich behandelt die Grenzen zwischen Amtsgewalt und Privatbesitz verschwammen Als ausseres Zeichen dieser Entwicklung setzte sich vermehrt die Bezeichnung der Grafschaft nach dem jeweiligen Herrschaftsmittelpunkt der Hauptburg des Grafen anstatt nach der ursprunglichen Bezeichnung des betreffenden Reichsgaues durch Im Hochmittelalter gerieten die meisten Grafschaften und damit deren Rechte unter die Kontrolle edelfreier oder aus der Ministerialitat emporsteigender Geschlechter oder der bereits machtigen Herzoge Die Salier versuchten ohne nachhaltigen Erfolg die Reorganisation der Grafschaften durch ihren ministerialischen Dienstadel zu erreichen Die Verwaltung der Grafschaft und der mit ihr verbundene Titel waren daher uberwiegend nicht mehr mit einer jederzeit widerrufbaren Amtsposition verbunden sondern zum erblichen Lehen geworden Der Grafentitel als adlige Rangstufe Bearbeiten Im Spatmittelalter wurden die Inhaber vieler grosser Lehnsterritorien in den Grafenstand erhoben aus der Amtsbezeichnung wurde ein Adelstitel Die Ehefrau eines Grafen ist Grafin die Sohne von Grafen sind in der Regel ebenfalls Grafen Die unverheiratete Tochter eines Grafen ist Grafin wurde jedoch seit dem 17 Jahrhundert auch als Comtesse frz comtesse Grafin deutsch Komtesse auch Komtess angesprochen was bis ins spate 19 Jahrhundert gebrauchlich blieb Der deutsche Adel unterteilte sich allmahlich in Hohen und Niederen Adel Zum Hohen Adel zahlten diejenigen Grafen die reichsunmittelbare Territorien von furstmassiger Grosse und Bedeutung regierten fur welche sie auf den Grafenbanken des Reichstags uber Sitz und Stimme verfugten Sie bildeten damit den untersten Rang der Reichsstande Die blossen Titulargrafen ohne solche Territorien gehorten hingegen zum Niederen Adel Im Heiligen Romischen Reich konnte der Adelstitel Graf Grafin nur vom Kaiser oder bei Sedisvakanz von einem Reichsvikar verliehen werden Man spricht insoweit auch von Reichsgrafen wobei dieser Begriff zweischichtig ist Furstenhut der standesherrlichen GrafenDie regierenden reichsunmittelbaren Grafen trugen ihre Territorien direkt vom Reich zu Lehen Aufgrund der Verpflichtung zur Stellung eines militarischen Aufgebots wurden solche graflichen furstlichen oder herzoglichen Reichslehen auch Fahnlehen genannt Nachdem die zuvor formlosen Hoftage ab 1495 im Reichstag institutionalisiert wurden erhielten die reichsunmittelbaren Grafen dort auf den Grafenbanken Sitz und Stimme neben Herzogen Fursten und Kirchenfursten und gehorten dadurch zu den Reichsstanden Sie zahlten damit zum Hohen Adel und werden im Gothaischen Genealogischen Handbuch in der roten Bandreihe Furstliche Hauser in der Zweiten Abteilung Genealogie der deutschen Standesherren gefuhrt siehe Auflistung Ihnen stand die Anrede Erlaucht zu Uber ihren Wappen fuhren sie den Furstenhut Die vom Grafen abgeleiteten Titel Pfalzgraf Landgraf und Markgraf haben eine besondere Bedeutung und gehorten im Alten Reich nicht zu den graflichen sondern zu den furstlichen Rangen siehe unten Grafenkrone der TitulargrafenDie blossen Titulargrafen die ihren Grafentitel vom Reich das heisst vom Reichsoberhaupt seit dem 16 Jahrhundert zunehmend als Rangerhohung erhalten haben aber keine Regierungsgewalt in Territorien mit Sitz und Stimme im Reichstag ausubten zahlen zum Niederen Adel und stehen im Rang auch nicht uber solchen Grafen die ihre Titel von anderen Monarchen erhalten haben Sie bilden die breite Masse der Grafen und werden im Gotha in der grunen Bandreihe Grafliche Hauser gefuhrt gemeinsam mit den von anderen Souveranen erhobenen Grafen Ihnen stand die Anrede Hochgeboren zu und uber ihren Wappen fuhren sie die neunzackige Grafenkrone Auch niederadlige Grafen konnten reichsunmittelbar sein und zwar wenn sie zur Reichsritterschaft zahlten sie waren damit allerdings nicht im Reichstag vertreten und somit auch nicht reichsstandisch Bis zum fruhen 18 Jahrhundert war das Reich also der Kaiser die einzige Quelle von Grafungen im Reich analog etwa zu Grafenerhebungen durch den franzosischen oder den englischen Konig Als einziger der regierenden Reichsfursten durfte der Konig von Bohmen der auch zu den sieben Kurfursten zahlte fur sein Gebiet ebenfalls Grafenerhebungen vornehmen doch fielen unter dem Haus Luxemburg ab 1347 und spater unter dem Haus Habsburg ab 1531 die bohmische Konigskrone und die deutsche Kaiserkrone uber lange Zeitraume in Personalunion zusammen Den Habsburgerkaisern stand es also frei entweder Reichstitel als Wahlkaiser des Heiligen Romischen Reichs oder erblandische Titel fur ihre Konigreiche Bohmen und Ungarn zu verleihen Erst ab 1701 begann der erste Konig in Preussen mit seltenen eigenstandigen Grafenerhebungen die anderen Reichsfursten mussten bis zum Untergang des Alten Reichs 1806 fur Grafenerhebungen beim Kaiser ein entsprechendes Gesuch stellen Das Herzogtum Holstein stand wie auch das Herzogtum Schleswig welches ausserhalb des Reiches lag in Personalunion zum Konigreich Danemark weshalb an schleswig holsteinische Adelsfamilien vor allem an die alten Equites Originarii haufiger danische Lehnsgrafentitel verliehen wurden seltener Reichstitel Die Lehnsgrafentitel sind primogen das heisst Erstgeburtstitel oft erfolgte nach dem Ubergang des Landes an Preussen 1866 aber die preussische Anerkennung bisweilen auch eine Erweiterung der Primogeniturtitel auf allgemeine Erblichkeit Nach dem Ende des alten Reiches 1806 wurden im Deutschen Bund die einzelnen Bundesfursten souveran und durften daher nunmehr selbst Adelsverleihungen vornehmen ohne Limit bis hinauf zum Furstenstand Ebenso im Deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 in dem allerdings keine Reichstitel vom Kaiser mehr verliehen wurden Eine insbesondere im Preussen des 19 Jahrhunderts haufige Variante der Grafung war die Verleihung als Erstgeburtstitel an bedeutende Fideikommissherrn also die jeweiligen Besitzer eines gesetzlich gebundenen Familiengutes oder Guterkomplexes Erst nach dem Tod des jeweiligen Grafen ging der Erstgeburtstitel mitsamt dem Besitz dann auf den altesten Sohn uber wahrend die ubrigen Familienmitglieder entweder Freiherren bzw Freiinnen oder meist schlicht von hiessen Dies sollte einer Inflation besitzloser Grafen vorbeugen Eine besonders merkwurdige Variante des danischen Lehnsgrafenstandes wurde 1672 der Familie von Brockdorff verliehen mit einem primogenen Lehnsgrafentitel fur den jeweils altesten Sohn dem Baronstitel fur die jungeren Sohne jedoch dem Grafinnentitel fur die Tochter um sie zu guten Partien zu machen Wie im osterreichischen Adel waren auch im Deutschen Kaiserreich Grafenerhebungen in aller Regel altem Adel vorbehalten Umso mehr stiess es bei den grossen Hofen und im Uradel auf Argwohn als der Furst Reuss j L der ein winziges Landchen regierte 1881 den in Paris lebenden Bankier Adolf Wilhelm Kessler in den erblichen Grafenstand erhob kurz nachdem dieser den einfachen preussischen Adelsbrief erhalten hatte Dabei war der Freiherrenstand ubersprungen worden der ansonsten meist die inoffizielle Obergrenze fur die Titelverkaufe kleiner Bundesfursten wie etwa Sachsen Meiningen u a darstellte Das preussische Heroldsamt erkannte folglich fur Herrn von Kessler den Grafenstand mit Wirkung fur Preussen nicht an Vielmehr schloss Preussen mit den ubrigen deutschen Konigreichen Sachsen Bayern und Wurttemberg am 26 Oktober 1888 ein Geheimabkommen zur Verhinderung missbrauchlicher Adelsverleihungen Unter sanftem politischem Druck wurden auch die kleinen Bundesstaaten bis 1912 zum Beitritt veranlasst wenn auch nicht ohne Widerstande 4 Siehe auch Kauflichkeit von Adelstiteln Auch in den anderen europaischen Monarchien gab oder gibt es Grafenerhebungen Im britischen Adel entspricht dem Grafen der Earl der aber wie alle anderen britischen Adelstitel stets ein Erstgeburtstitel ist ahnliches gilt fur den spanischen Adel Der skandinavische Adel der franzosische Adel der niederlandische belgische und teils auch der italienische Adel folgen jedoch weitgehend denselben Regeln des historischen Adelsrechts wie der deutsche und osterreichische Adel Fur die Einhaltung dieser tradierten Prinzipien sowie auch fur die Vorbereitung der Adelserhebungen oder erhohungen waren oder sind die Heroldsamter der Krone zustandig Im deutschsprachigen Raum wacht heute der Deutsche Adelsrechtsausschuss uber die Eintrage in das Gothaische Genealogische Handbuch und damit uber die Einhaltung des historischen Adelsrechts bei der Feststellung der Eintragungsfahigkeit Durch die Aufhebung der Adelsvorrechte in der Weimarer Republik wurden 1919 die Vorrechte der Geburt und damit die Standesvorrechte des Adels abgeschafft Artikel 109 Abs 3 Weimarer Reichsverfassung Die Adelstitel wurden zu Bestandteilen des amtlichen Nachnamens wodurch der fruhere Adelstitel dessen weibliche Formen weiterhin gebildet werden nach den Vornamen erscheinen wahrend sie zu Zeiten der Monarchie auch teilweise als Titel vor die Vornamen gesetzt wurden In Osterreich hingegen war es bis 1919 ublich den Adelstitel zwischen dem Vor und dem Nachnamen einzufugen Der Osterreichische Adel wurde durch das Adelsaufhebungsgesetz ausdrucklich abgeschafft und die Fuhrung des Adelspradikats von sowie von Rangtiteln sogar unter Strafe gestellt Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch lautet die mundliche Anrede Graf Grafin Soundso unter Weglassung des von Die behordliche Adressierung von Briefen lautet Herrn Woldemar Graf von XY wahrend im privaten Schriftverkehr oft noch die traditionelle Hoflichkeitsform S H Woldemar Graf von XY verwendet wird Abgeleitete Titel Bearbeiten Landgraf comes provincialis comes patriae comes terrae comes magnus u a anfangs Amtstitel eines Lehenstragers unmittelbar vom Konig Spater gehorten die Landgrafen von Thuringen und Hessen dem Reichsfurstenstand an und waren annahernd einem Herzog gleichgestellt Markgraf marchio im Fruhmittelalter Amtstrager in einer Grenzmark eines Reiches daher auch Grenzgraf oder comes terminalis Spater in den meisten europaischen Landern ein Adelstitel im Rang zwischen Graf und Furst Herzog Marquis Marchese Marques Marquess Im Heiligen Romischen Reich jedoch nur selten verwendeter Titel bestimmter regierender Reichsfursten wie der Markgrafen von Meissen oder Markgrafen von Baden die im Rang etwa Herzogen gleichgestellt waren und deren Titel daher in anderen Sprachen als Margrave ubersetzt wird in betontem Unterschied zu den vorgenannten rangniedrigeren Marquis usw 5 Gaugraf comes im Fruhmittelalter der Amtstrager in einem Gau und Fuhrer eines Heerbanns spater abgekommen und nicht als Rangtitel verwendet Pfalzgraf comes palatinus und Hofpfalzgraf comes palatinus caesareus Amtstrager als unmittelbarer Vertreter des Konigs bzw des Kaisers spater im Reichsfurstenstand einem Fursten gleichgestellt aber mit hoherem Ansehen verbunden Reichsgraf ursprunglich der Graf einer anfangs konigs dann reichsunmittelbaren Grafschaft reichsstandisch mit Sitz und Stimme im Reichstag Seit dem 17 Jahrhundert zunehmend auch als Bezeichnung fur den reinen Adelstitel Graf sofern er durch den romisch deutschen Kaiser verliehen war Der Grafentitel wurde im Alten Reich nur selten unmittelbar an Burgerliche verliehen Briefadel zumeist durchliefen die Familien zuvor die Erhebung in den einfachen Adelsstand sofern sie nicht bereits dem Uradel angehorten und dann in den Freiherrenstand bevor sie schliesslich die Grafung als ublicherweise letzte Rangerhohung erhielten In den nachsthoheren Furstenstand schafften es nur wenige Familien Lehnsgraf seit 1671 der danische Grafenstand lensgreve als hochster Rang des titulierten Adels in Danemark Titel fur den diplomierten Inhaber einer Lehnsgrafschaft Territorium ein grosses Rittergut als Familienfideikommiss bzw fur dessen erstgeborenen Sohn als prasumptiven Nachfolger Burggraf praefectus castellanus Amtsbezeichnung eines Lehnsnehmers des Konigs reichsunmittelbar oder eines Landesherrn Herzog Graf Furstbischof Bischof landesunmittelbar in einem kleinen Territorium welcher in der Burggrafschaft Administration Jurisdiktion und Militarverwaltung ausubte spater Adelstitel Freigraf z B die Freigrafschaft Burgund Entwicklung aus der vormaligen Pfalzgrafschaft Burgund Erbgraf der erstgeborene Sohn bzw Erbe eines reichsstandischen nach der Mediatisierung standesherrlichen und somit hochadligen Grafen vergleichbar etwa einem Erbprinzen Spezielle Titel Wildgrafen comites silvestres Raugrafen und Rheingrafen Diverse Geschlechter von Gaugrafen in Nachfolge der sudwestdeutschen Emichonen aus den Rheingrafen gingen spater die Grafen von Salm hervor die den Titel Wild und Rheingrafen fuhrten Hallgrafen Grafschaft zur Uberwachung und Organisation des Salzhandels um Bad Reichenhall 1169 von Heinrich dem Lowen als Herzog von Bayern eingezogen In anderen Sprachen Earl in nichtbritischen Gebieten Count englisch Conte italienisch Comte franzosisch katalanisch Conde spanisch Vicomte franzosisch ursprunglich der Stellvertreter eines Grafen Vizegraf In Frankreich England Viscount und den Niederlanden Burggraaf eigenstandiger Titel zwischen Baron und Graf Graf als nichtstandische Amtstitel Bearbeiten Der Deichgraf auf seinem Pferd Hauke Haien ist die Titelfigur aus Theodor Storms Novelle Der Schimmelreiter Auch einige nichtadelige Amtstrager werden traditionell als Graf bezeichnet Richterliche Amter mit Verwaltungsbefugnissen Freigraf der durch den Gerichtsherrn Stuhlherrn eingesetzte Vorsitzende eines Freigerichts auch Femegericht genannt Jeder unbescholtene Freie konnte Vorsitzender oder Schoffe eines Femegerichtes werden Gograf niederdeutsch Gohgreve der von den Landbewohnern gewahlte und vom Landesherrn bestatigte Bauernrichter eines grosseren Bezirks in Norddeutschland Zentgraf centenarius Stellvertreter eines Grafen Vizegraf im Hessischen und Sudwestdeutschen dieselbe Bedeutung wie im Norddeutschen Gograf Verwaltungsbeamte teils mit richterlicher Befugnis Hansegraf Das historische Amt des Hansegrafen oder Hansgrafen ist erstmals 1184 in Regensburg belegt und war je nach Stadt verschieden ausgestaltet meist handelte es sich um Beamte fur Hanse Markt oder Handelsangelegenheiten Deichgraf Bei waterschappen und einigen Deichgenossenschaften tragt der Obmann die Bezeichnung Deichgraf niederdeutsch Diekgreve Holzgraf Vorsitzender fur das Forstwesen Er wurde von den Markgenossen gewahlt Wichgraf unterstand einem Bischof Bordegraf gutsherrlicher Bote oder Untervogt eines Gerichtsbezirks Borde Salzgraf Leiter eines Salzwerkes mit richterlichen BefugnissenLiteratur BearbeitenManfred Mayer Geschichte der Burggrafen von Regensburg Munchen 1883 Johann Stephan Putter Anleitung zur juristischen Praxi wie in Teutschland sowohl gerichtliche als aussergerichtliche Rechtshandel verhandelt und in Archiven beygeleget werden Theil 2 Zugaben insonderheit von der Orthographie und Richtigkeit der Sprache und vom teutschen Canzley Ceremoniel 5 Auflage Vandenhoeck Gottingen 1802 Dietmar Willoweit Elmar Wadle Graf Grafschaft In Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I Band Aachen Haussuchung Schmidt Berlin 1971 Sp 1775 1795 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Graf Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur uber den Adelstitel Graf im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek alle 1918 noch bluhenden graflichen Familien im Adelslexikon comAnmerkungen Bearbeiten Stefan Weinfurter Karl der Grosse Munchen 2013 S 129 Wilfried Hartmann Karl der Grosse Stuttgart 2010 S 129 Stefan Weinfurter Karl der Grosse Munchen 2013 S 142f Vgl Kai Drewes Judischer Adel Nobilitierungen von Juden im Europa des 19 Jahrhunderts Frankfurt am Main 2013 S 338 mit Anm 207 u 208 Die regierenden Markgrafen standen nicht im graflichen sondern im reichsfurstlichen Rang Normdaten Sachbegriff GND 4021778 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Graf amp oldid 233536725