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Als Hoftag bezeichnet man die formlosen und unregelmassig stattfindenden Versammlungen des romisch deutschen Konigs bzw Kaisers mit ausgewahlten Grossen des Heiligen Romischen Reiches Die altere Forschung bezeichnet auch diese Treffen als Reichstage obwohl sich die Treffen nicht abstrakt auf das Reich bezogen sondern konkret auf den jeweiligen Herrscher Wie Kunig Rudolff vff dem tag Zu Wirtzburg ainen Landfriden gemacht vnd vfgericht hatt Darstellung eines Hoftages aus der Chronik der Wurzburger Bischofe nicht zeitgenossischGeschichte BearbeitenAus der lehnsrechtlichen Verpflichtung dem Konig mit Rat und Tat zur Seite zu stehen leitete man bereits im Hochmittelalter die Verpflichtung ab auf Anforderung des Konigs zu Beratungen und Entscheidung personlich bei Hofe zu erscheinen die sogenannte Hoffahrtspflicht Hierfur wurden die Hoftage angesetzt Diese Hoftage werden in Quellen unterschiedlich benannt Man findet hierbei Bezeichnungen wie parlamentum conventus colloquium curia curia regis Alle diese Bezeichnungen konnten durch Zusatze wie solemnis deutsch feierlich oder magnus deutsch gross erweitert werden um die Bedeutung des Treffens deutlich zu machen Die Hoftage unterschieden sich von normalen Beratungen des Hofes im Kern nur durch die Anwesenheit der eingeladenen Personen Dies konnten Fursten Adlige geistliche Wurdentrager oder Vertreter auslandischer Machte sein Seit dem 13 Jahrhundert wurden auch Vertreter der Reichsstadte zu Hoftagen geladen Die Hoftage waren ebenso im Rahmen der Hofhaltung organisiert und streng auf den Konig bezogen Wann der Konig solche Hoftage abhielt und wen er hierzu einlud lag allein in dessen Ermessen Daher ist eine Unterscheidung zwischen rechtserheblicher Zustimmung der Fursten zu einer Entscheidung und Beratung nur schwer zu treffen Allerdings wurde aus der Pflicht dem Konig Rat zu erteilen bald das Recht der Fursten bei wichtigen Angelegenheiten die das Reich betrafen z B das Aufgebot fur die Reichsheerfahrt gehort zu werden In welchen Angelegenheiten sich der Konig beraten liess und die Zustimmung der Fursten einholte scheint aber weitgehend im Ermessen des Konigs gelegen zu haben so dass von einer institutionalisierten Mitherrschaft der Fursten nicht die Rede sein kann nbsp Hoftag 1282 Augsburg Vorderseite der Silbermedaille von Scharff auf das 600 jahrige Jubilaum der Habsburger Monarchie Auf diesem Hoftag belehnte Rudolf von Habsburg seine Sohne Albrecht und Rudolf mit den Landern Osterreich der Steiermark Krain und der Windischen Mark nach Zustimmung der Kurfursten Hoch und spatmittelalterliche Urkunden die wichtige politische Entscheidungen oder Verfugungen uber Reichsguter beinhalten betonen dass die Entscheidungen mit dem Rat und der Zustimmung der Fursten getroffen wurden Beide Begriffe werden in diesen Urkunden von der Rechtserheblichkeit gesehen synonym verwendet Wer von den Fursten nicht geladen war bzw sich in Opposition zum Konig befand fuhlte sich nicht an die Beschlusse der Hoftage gebunden Nach dem Interregnum im 13 Jahrhundert nahm die Rolle der Kurfursten zu da diese allein in die Rolle der Fursten des Reiches eintraten und durch sogenannte Willebriefe ihre formliche Zustimmung zu koniglichen Verfugungen uber Reichsgut abgaben Aber auch hier ist keine Verpflichtung des Konigs erkennbar solche Willebriefe bei seinen Verfugungen einzuholen Infolge des Ruckzuges des Konigtums auf die jeweiligen Erblande Ende des 14 Jahrhunderts und der allgemeinen Schwache dessen zur Zeit der Grafenkonige gewannen die Koniglosen Tage auf denen sich die Grossen des Reiches ohne das Zutun des Konigs berieten immer mehr an Bedeutung Nur noch selten wurden Hoftage abgehalten Aus diesen Koniglosen Tagen entwickelte sich Ende des 15 Jahrhunderts die Rechtsinstitution des Reichstages Insbesondere der Reichstag zu Worms 1495 pragte die Entwicklung des Reichs massgeblich Der deutsche Konig Maximilian I akzeptierte die Wandlung der Institution des Hoftages zum Reichstag als einflussreichem politischen Instrument Siehe auch BearbeitenListe der Hof und Reichstage Heiliges Romisches Reich Literatur BearbeitenKarl Friedrich Krieger Konig Reich und Reichsreform im Spatmittelalter 2 durchgesehene Auflage Oldenbourg Munchen 2005 ISBN 3 486 57670 4 Enzyklopadie Deutscher Geschichte 14 Malte Prietzel Das Heilige Romische Reich im Spatmittelalter Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2004 ISBN 3 534 15131 3 Geschichte kompakt Mittelalter Gabriele Annas Hoftag Gemeiner Tag Reichstag Studien zur strukturellen Entwicklung deutscher Reichsversammlungen des spaten Mittelalters 1349 1471 2 Bande Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2004 ISBN 3 525 36061 4 Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 68 Zugleich Koln Univ Diss 1997 Mit CD ROM Verzeichnis der Besucher deutscher Reichsversammlungen des spaten Mittelalters 1349 bis 1471 Normdaten Sachbegriff GND 4160421 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hoftag amp oldid 213480656