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Als Reichsgut bezeichnet man seit dem Mittelalter die Guter Immobilien Landereien die finanziellen und damit verbundenen hoheitlichen Rechte die als Krongut an das Amt des romisch deutschen Wahlkonigs oder Kaisers also nicht an seine Person oder Familie Hausgut gebunden waren Mit dem Tod des jeweiligen Konigs fielen sie folglich nicht an dessen Privaterben sondern an seinen Nachfolger im Amt Geschichte BearbeitenIm ostfrankischen und dem daraus spater entstandenen romisch deutschen bzw Heiligen Romischen Reich bildeten die nicht verlehnten merowingischen und karolingischen Guter das Hausgut der Konige und damit den Grundstock des spateren Reichsguts Dieses bestand aus den Konigspfalzen und nachfolgend den Reichsburgen zugehorigen landwirtschaftlichen Nutzflachen und Krondomanen den ausgedehnten Reichswaldern und im weiteren Sinne auch den unmittelbar dem Konig unterstellten Reichsstadten Reichsrittern und Reichsabteien die zu Konigsdienst Heeresfolge und Reichssteuern verpflichtet waren Durch die Dynastiewechsel zuerst von Merowingern auf Karolinger dann zu den Ottonen und nachfolgend den Saliern wurden nicht nur die Reichslehen bzw Fahnlehen gemass der Lex Salica durch Erloschen des Mannesstammes der alten Dynastie als an das Reichsoberhaupt als Lehnsherrn heimgefallen betrachtet sondern vor allem seit Konrad II dem ersten Salier auch die bisherigen allodialen Hausguter der alten abgestorbenen Dynastien durch die neuen Wahlkonige wie Reichsguter behandelt Als jedoch 1125 mit Lothar von Supplingenburg ein neuer Konig gewahlt wurde der keine erbliche Verbindung zur bisherigen Dynastie aufwies ergaben sich Konflikte da die Staufer zwar die Privaterben der Salier nicht aber die Erben des Reichsgutes wurden Sie akzeptierten zwar notgedrungen diese Wahl nicht jedoch dass Lothar alte salische Hausguter unter dem Vorwand diese seien nun Reichsguter geworden nicht an die Staufer als direkte Erben der Salier herausgeben wollte Daraus ergab sich hauptsachlich das Gegenkonigtum Konrads III von 1128 bis 1134 Die Klarung des Problems wurde dadurch erschwert dass die Staufer als Verwandte und Anhanger der Salier von diesen sowohl Reichs als auch Hausguter gemeinsam als Lehen zur Verwaltung erhalten hatten wodurch diese schwer zu trennen waren Damals vollzog sich die Territorialisierung worunter verstanden wird dass die Verwaltung von Besitztumern und Rechten unabhangig von ihrer Herkunft in gemeinsamen Verwaltungsbezirken meist Amt genannt zusammengefasst wurde Das galt auch im staufischen Machtbereich fur die Verwaltung von Reichsgutern und salischen oder staufischen Hausgutern Insbesondere in Schwaben wurden diese in sogenannten Landgrafschaften und Landvogteien zusammengefasst Als mit Konrad IV 1254 der letzte Staufer auf dem deutschen Thron starb kam es wahrend des Interregnums zu Streitigkeiten nicht nur um die Krone des Heiligen Romischen Reiches sondern auch um die Reichsguter Insbesondere in Schwaben gab es deshalb keinen eindeutigen Herrscher Als zum Beispiel Konradin der Sohn Konig Konrads IV sich darum bemuhte als Herzog von Schwaben anerkannt zu werden erhielt er von Richard von Cornwall zur Antwort das Herzogtum Schwaben mitsamt seinen Rechten und Besitztumern sei schon lange dem Reich inkorporiert Auch wegen dieser abschlagigen Antwort begann Konradin 1267 seinen Zug nach Italien und Sizilien um dort das Erbe seines Vaters anzutreten womit er bald zugrundeging Als Rudolf I von Habsburg 1273 den Thron bestieg versuchte er zwar die alten staufischen Haus und Reichsguter fur das Reich zuruckzugewinnen Er war jedoch bald gezwungen Zugestandnisse bei der Unabhangigkeit der Reichsstadte und gegenuber den Fursten zu machen die die alten Reichsguter die letzten 20 Jahre verwaltet hatten Erschwert wurde diese sogenannte Revindikationspolitik Rudolfs dadurch dass kein allgemeines Verzeichnis uber das Reichsgut existierte Schon bald darauf ab 1303 wurde vom habsburgischen Nachfolgekonig Albrecht I zur Beendung dieses Versaumnisses das Habsburger Urbar angelegt Im Spatmittelalter wurde immer wieder Reichsgut von den Konigen aufgrund von deren Finanznot vor allem an diverse Landesherren verpfandet Reichspfandschaft und ging somit meistens dem Reich verloren da der Ruckkauf aufgrund hoher Auslosekosten oft problematisch war Karl IV der sich anfangs noch um die Ruckforderung von Reichsgut bemuht hatte verausserte dieses in den 70er Jahren des 14 Jahrhunderts systematisch Ziel war zum einen die Durchsetzung seiner politischen Ziele Erwerb der Mark Brandenburg und Wahl seines Sohnes Wenzel zum romisch deutschen Konig zum anderen aber sollte so sichergestellt werden dass zukunftige Konige sich vor allem auf ihr Hausgut stutzen mussten womit die Luxemburger eine starke Machtstellung haben wurden was zwar bei ihnen nicht nachhaltig eintrat wohl aber bei ihren Erben den Habsburgern Letztendlich fuhrte diese Politik aber dazu dass die spateren Konige immer weniger Eingriffsmoglichkeiten in bestimmten Regionen des Reiches hatten in denen fruhere Konige grosseren Einfluss ausgeubt hatten sogenannte Konigslandschaften was in direkter Folge die Macht des Konigtums weiter einschrankte Literatur BearbeitenHans Constantin Faussner Die Verfugungsgewalt des deutschen Konigs uber weltliches Reichsgut im Hochmittelalter In Deutsches Archiv fur Erforschung des Mittelalters Bd 29 1973 S 345 449 online Dietmar Flach Reichsgut 751 1024 Geschichtlicher Atlas der Rheinlande Beiheft 5 17 Publikationen der Gesellschaft fur Rheinische Geschichtskunde NF Abt 12 1b Lfg 11 Habelt Bonn 2008 ISBN 978 3 7749 3561 7 Dieter Hagermann Reichsgut In Lexikon des Mittelalters Bd 7 Sp 620 622 Hartmut Hoffmann Die Unverausserlichkeit der Kronrechte im Mittelalter In Deutsches Archiv fur Erforschung des Mittelalters Bd 20 1964 S 389 474 online Gotz Landwehr Die Verpfandung der deutschen Reichsstadte im Mittelalter Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte Bd 5 ISSN 0429 1522 Bohlau Koln u a 1967 Zugleich Gottingen Universitat Habilitations Schrift 1965 Ernst Schubert Konig und Reich Studien zur spatmittelalterlichen deutschen Verfassungsgeschichte Veroffentlichungen des Max Planck Instituts fur Geschichte Bd 63 Vandenhoeck und Ruprecht Gottingen 1979 ISBN 3 525 35375 8 Zugleich Erlangen Nurnberg Universitat Habilitations Schrift 1974 Weblinks BearbeitenBucher und Aufsatze uber Reichsgut im Opac der Regesta Imperii Fritz Backhaus und Johanna Hess Gotthold Salisch staufisches Reichsgut 1024 ca 1250 Karte 11b Text und Erlauterungsband 1984 S 56 62Normdaten Sachbegriff GND 4177488 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsgut amp oldid 226152403