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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Territorialisierung von Territorium lat Herrschaftsgebiet oder auch Staat bezeichnet in Deutschland die Herausbildung und Etablierung sowohl der weltlichen als auch geistlichen Landesherrschaften etwa vom 11 bis zum 14 Jahrhundert und parallel dazu den langfristigen Machtverlust des Konigs Das Heilige Romische Reich um 1000Das Heilige Romische Reich um 1250Das Heilige Romische Reich um 1400Das Heilige Romische Reich 1648Das Heilige Romische Reich am Vorabend der Franzosischen Revolution 1789 in lila geistliche Territorien in rot die Reichsstadte Norbert Elias spricht vom Konflikt zwischen Zentralgewalt und den zentrifugalen Kraften im Zuge der Entwicklung vom feudalen Personenverbandsstaat auf der Grundlage der Stammeszugehorigkeit zum administrativ verrechtlichten Flachenstaat auf der Basis der territorialen Zugehorigkeit Inhaltsverzeichnis 1 Langfristige Entwicklungen und Interessenkonflikte 2 Beginn und Entwicklung der Territorialisierung 3 Die Goldene Bulle als Meilenstein der Territorialisierung 4 Territorialisierung in Italien 5 Langfristige Folgen der Territorialisierung 6 Siehe auch 7 Literatur 8 EinzelnachweiseLangfristige Entwicklungen und Interessenkonflikte BearbeitenNach Otto Brunner Land und Herrschaft 1939 entsteht ein Territorium wenn es eine politisch homogene Einheit wird wenn also alle Land besitzenden Adeligen zu den Versammlungen mit dem Landesherren kommen Die Grenzen eines Territoriums ergeben sich somit je nachdem ob die jeweiligen Grundherren zur Versammlung des einen oder anderen Landesherren gehen und sich diesem zugehorig fuhlen Da auf diesen Versammlungen auch in Streitfallen entschieden wurde entstand ein allgemein gultiges Recht das haufig auch als eigenes Landrecht kodifiziert wurde Die mittelalterliche Gesellschaft des Feudalismus basierte auf personlichen Abhangigkeitsverhaltnissen Personenverband Der Lehnsherr Konig belehnte seine Gefolgsleute Vasallen mit Herzogtumern die idealerweise nach dem Tod des Vasallen wieder an den Lehnsherrn zuruckfallen sollten Gleichzeitig aber waren die Vasallen in der Regel bestrebt sich in ihrem Herrschaftsgebiet festzusetzen und ihre Herrschaft an die eigenen Nachkommen zu vererben Territorialisierung bedeutet Herausbildung von administrierten Flachenstaaten statt der fruheren Personenverbande Herrschaften und Grundherrschaften Konige und Kaiser hatten im Fruh und Hochmittelalter keine feste Residenz Reisekonigtum waren haufig durch Italienfeldzuge lange Zeit abwesend und durch Konflikte mit dem Papst geschwacht so dass sie haufig die Gefolgschaft ihrer Vasallen nur durch weitreichende Konzessionen sichern konnten Beginn und Entwicklung der Territorialisierung BearbeitenKaiser Otto I unternahm im 10 Jahrhundert den Versuch die deutschen Stammesherzogtumer in abhangige Herrschaften seines Reiches umzuwandeln und die Amtsherzogtumer der Karolingerzeit wieder zu erneuern Er hatte damit langfristig keinen Erfolg Bis Mitte des 11 Jahrhunderts wurden die ehemaligen Stammesherzogtumer mehr oder weniger abhangig von der koniglichen Zentralgewalt gefuhrt und dienten dem konkurrierenden Adel als Machtbasis im Kampf um das Konigtum Der Aufstieg der Landesherrschaften beginnt spatestens in der zweiten Halfte des 11 Jahrhunderts als die Macht des Konigs als Lehnsherr zu schwinden scheint und dieser sich vor allem auf eine grosse Hausmacht und auf die florierenden Stadte stutzen muss Schon die ersten Salierkaiser Konrad II 1024 1039 und Heinrich III 1039 1056 versuchten mit dem Heranziehen von Ministerialen und mit der Forderung des niederen Adels und vor allem der prosperierenden Stadte ein Gegengewicht zu den machtigen Herzogen zu bilden Heinrich IV versuchte seine Hausmacht in der Rheinpfalz und in Rheinhessen sowie im Harz auszubauen und erweiterte mit Hilfe von Ministerialen die Verwaltung was ihn vor allem im Bereich des Harzes in Konflikt mit dem sachsischen Hochadel brachte Durch weitreichende Privilegien fur die Stadte z B Speyer Worms Halberstadt Quedlinburg Goslar versuchte er diese fur sich zu gewinnen was ihm auch weitgehend gelang Seit dem Beginn des 11 Jahrhunderts verstarkt im 12 Jahrhundert nahm das Stadtewesen in Deutschland einen schnellen Aufschwung Die aufbluhenden Stadte entwickelten eigenstandige Verwaltungs und Rechtsformen und bildeten ein selbstbewusstes Burgertum heraus wurden zu Zentren von Handel und Gewerbe sowie zum Motor der wirtschaftlichen Entwicklung und Modernisierung Mit ihrem Aufstieg ging der Ubergang zur Geldwirtschaft einher Teilweise ab dem 11 Jahrhundert verstarkt dann ab dem 13 Jahrhundert erreichten einige Stadte die Freiheit von ihrem geistlichen oder weltlichen Herrn und nahmen zum Teil erheblichen Einfluss auf die Reichspolitik Die Auseinandersetzung mit Papst Gregor VII im Investiturstreit wurde von einem betrachtlichen Teil des Hochadels zu einer Revolte genutzt was im Marz 1077 zur Absetzung Heinrichs IV und zur Wahl eines Gegenkonigs Rudolf von Rheinfelden fuhrte Rudolf wurde zwar vom Papst unterstutzt da Heinrich IV aber durch den Gang nach Canossa vom Kirchenbann befreit worden war und er geschickt taktierte konnte er die Revolte im Oktober 1080 beenden Dabei fand Rudolf von Rheinfelden den Tod Dass Rudolf die rechte Hand die Schwurhand abgeschlagen worden war interpretierten die Parteiganger Heinrichs propagandistisch als Gottesurteil was die Adelsopposition gegen Heinrich zusatzlich diskreditierte und schwachte In den folgenden Jahren baute Heinrich IV seine Machtstellung gegenuber Fursten und Papst bedeutend aus Im 12 Jahrhundert begann Kaiser Friedrich I Barbarossa mit der Errichtung neuer teils raumlich getrennter Territorialherzogtumer Die Auseinandersetzung mit den Welfen Heinrich der Lowe war ebenfalls Ausdruck des mittelalterlichen Grundkonflikts zwischen Zentralgewalt und zentrifugalen Kraften Norbert Elias Das welfische Herzogtum Bayern gab Friedrich I Barbarossa im Jahr 1180 an Otto von Wittelsbach Die Wittelsbacher herrschten in Bayern bis 1918 Welfen Wittelsbacher und andere Fursten zerstuckelten ihre Territorien weiter durch Realteilung Erst Kaiser Friedrich II der sich die uberwiegende Zeit in Sizilien und Suditalien aufhielt und sein Sohn gaben mit koniglichen Bullen aus den Jahren 1220 Confoederatio cum principibus ecclesiasticis und 1231 Statutum in favorem principum den Reichsfursten die Verfugung uber einige dem Konig vorbehaltene Rechte Regalien die bisher zumindest pro forma ausschliesslich dem Konig zugestanden hatten hohere Gerichtsbarkeit Munzrecht und Geleitrecht durch ein Territorium sowie Zolle wurden dem jeweiligen Landesherrn ubertragen In der zweiten Bulle wurden die weltlichen Territorialherren erstmals mit dem Titel dominus terrae angesprochen was die gestiegene rechtliche Stellung der Landesherrn dokumentiert Zur Zeit der Doppelwahl 1257 wurden zwei auslandische Herrscher von den Kurfursten zu Konigen von Deutschland gewahlt Beide Herrscher hatten das Konigtum durch Konzessionen und Zahlungen an die Territorialfursten erhalten Von Richard von Cornwall heisst es er habe Geld wie Wasser vor die Fusse der Fursten gekippt Er konnte jedoch kaum Reichspolitik betreiben weil er in England innenpolitische Auseinandersetzungen zu bestehen hatte Konig Alfons von Kastilien betrat nie sein Reichsgebiet und liess die Fursten die Territorialisierung vorantreiben In dieser Zeit bis zur Kronung von Rudolf von Habsburg 1273 bekamen die Fursten die Moglichkeit ohne einen prasenten Konig zu regieren Der hohe Adel wandelte durch Burgenbau seine bisherige Herrschaft uber Personen in eine Herrschaft uber Land und Ressourcen um Im fruhen Mittelalter wurden Burgen in erster Linie zum Schutz gegen aussere Bedrohung etwa durch die Ungarn oder die Normannen gebaut Vom 11 bis zum 14 Jahrhundert setzte ein wahrer Burgenbauboom ein Burgen wurden nach heutigem Verstandnis illegal auch auf Land erbaut das dem Burgbauherrn nicht gehorte z B auf Konigsgut durch die es verwaltenden Reichsministerialen oder auf Klostergut durch die weltlichen Klostervogte Rechtsfreie Raume die nicht mit Waffengewalt von anderen verteidigt wurden wurden besetzt Stadtburger und Magistrate waren oft bestrebt den Territorialherrn aus der Stadt hinaus zu drangen um den begehrten Status einer Freien Reichsstadt zu erlangen Die Goldene Bulle als Meilenstein der Territorialisierung Bearbeiten nbsp Trierer Exemplar der Goldenen BulleDie Goldene Bulle wurde am 10 Januar 1356 in Nurnberg von Kaiser Karl IV ausgestellt und regelt die Ausubung der territorialen Herrschaftsgewalt innerhalb des Gebietes des deutschen Reiches und legt den Kreis der Reichs Kurfursten fest die den Konig wahlen Die Kurfursten erhalten Privilegien festgeschrieben Weitere Reichsfursten uben zwar teilweise auch schon Regalien konigliche Rechte aus vorerst ohne diese vom Konig schriftlich bestatigt bekommen zu haben Die Goldene Bulle von 1356 die als Kaiser oder Konigsurkunde ihren Namen nach dem an ihr befestigten goldenen Siegel erhalten hatte legte fest Die Kurfursten Erzbischof von Trier Erstwahlrecht Erzbischof von Koln Konig von Bohmen Pfalzgraf bei Rhein Herzog von Sachsen Wittenberg Markgraf von Brandenburg Erzbischof von Mainz Wahlleiter wahlen nach dem Mehrheitsprinzip den Konig Erste Regierungshandlung ist die Bestatigung der Privilegien der Kurfursten Die Kurfurstenterritorien werden ungeteilt an den Nachfolger vererbt Privilegium de non evocando Untertanen durfen nur zum kurfurstlichen Gericht geladen werden Privilegium de non appellando Untertanen durfen kein anderes Gericht anrufen Regalien fallen an Kurfursten Die Goldene Bulle dokumentiert und formalisiert eine sich in Jahrhunderten herausgebildete Praxis und Entwicklung hin zur Territorialisierung deren Tradition bis in den heutigen foderalen Staatsaufbau Deutschlands reicht Territorialisierung in Italien Bearbeiten nbsp Italien um 1494Nach dem Einfall der Goten und der Langobarden 488 93 bzw 568 zersplitterte das Land in eine Reihe von Herrschaftsgebieten Im 8 und 9 Jahrhundert besonders unter Pippin und Karl dem Grossen dominierten die Franken doch entwickelte sich unter den Nachfolgern Karls ein eigenes Konigreich Italien Seit Otto dem Grossen gehorte Italien uberwiegend zum Heiligen Romischen Reich Reichsitalien der Suden blieb dabei lange byzantinisch Jedoch eroberten zunachst Araber ab 827 Sizilien und Teile Suditaliens Im fruhen 11 Jahrhundert begannen Normannen aus der Normandie mit der Eroberung Suditaliens bis zum Ende des 11 Jahrhunderts Durch den Aufschwung von Handel und Verkehr gewannen insbesondere die Stadte Norditaliens im 11 Jahrhundert zunehmende Selbststandigkeit Die Normannen und zahlreiche Stadte Oberitaliens unterstutzten wahrend des Investiturstreits den Papst Mit dem Untergang ihrer Dynastie 1268 scheiterten die Versuche der Staufer die schwindende Reichsgewalt in Italien zu erneuern obwohl Heinrich VI das unteritalienische Normannenreich durch Heirat gewonnen hatte Den Suden die Konigreiche Neapel und Sizilien beherrschten ab 1268 die franzosische Dynastie der Anjou und anschliessend zunachst in Sizilien aus Spanien stammende Dynastien insbesondere Aragon In der Mitte Italiens breitete sich der Kirchenstaat immer weiter aus Der Norden zerfiel in eine Reihe von formal dem Heiligen Romischen Reich zugehorigen jedoch beinahe selbststandigen Stadten mit ihrem Umland Im 14 und 15 Jahrhundert entstanden im Zeitalter der Renaissance Mittelmachte mit einem enormen wirtschaftlichen und kulturellen Vorsprung Funf Machte das suditalienische Doppelkonigreich Neapel und Sizilien der Kirchenstaat die Republik Florenz spater Grossherzogtum Toskana das Herzogtum Mailand und die Republik Venedig teilten sich in wechselnden Koalitionen die politische Macht und die Ressourcen der Halbinsel Eher am Rande agierten das Herzogtum Savoyen und die Republik Genua die allerdings Territorien auch ausserhalb der Halbinsel besassen und im Mittelmeerraum Einfluss ausubten Langfristige Folgen der Territorialisierung BearbeitenDie Territorialisierung des Heiligen Romischen Reichs schritt in den auf die Goldene Bulle Karls IV folgenden Jahrhunderten fort die Zentralgewalt verlor weiter an Kompetenzen Im Westfalischen Frieden von 1648 wurde formal die Landeshoheit der einzelnen Reichsstande bestatigt Als das Heilige Romische Reich im Jahr 1806 durch die Abdankung von Kaiser Franz II aufgelost wurde erlangten die Reichsstande endgultig die volle Souveranitat Durch die uber Jahrhunderte zunehmende Souveranitat der deutschen Territorien entwickelte sich kein Zentralstaat wie z B in England oder Frankreich die von einem machtigen monarchischen Hof einer alle Ressourcen an sich ziehenden Hauptstadt und damit einem politischen und kulturellen Zentrum aus beherrscht wurden Es entstand keine sprachliche Einheitlichkeit und Normierung sondern die jeweiligen Territorien behielten ihren Regiolekt und entwickelten sich weitgehend unabhangig voneinander Die bereits im Zeitalter des Aufgeklarten Absolutismus als Duodezfurstentumer verspottete 1 und im Zeitalter des aufkommenden Nationalismus als Kleinstaaterei gebrandmarkte Territorialisierung hatte jedoch neben dem machtpolitischen Gewichtsverlust auch ihre positiven Effekte Die Territorien bauten eigene Universitaten auf die unabhangig voneinander lehrten und eine wichtige Rolle in der Heranziehung von Landesbeamten und Gelehrten hatten und die vielen Hofe wetteiferten um Prestige durch den Bau von Schlossern Kirchen Bibliotheken Staatstheatern Museen Parks Boulevards und Platzen Dies fuhrte zwar seinerzeit zu hohem Verbrauch finanzieller Ressourcen jedoch hatte ahnlich wie in Italien auch der vergleichsweise und bis heute bestehende kulturelle Reichtum der deutschen Provinzen darin seine Ursache Bis heute ist Deutschland ein Foderalstaat in dem die Bundeslander nicht nur innenpolitisch sondern auch in der Europaischen Union und teilweise sogar in der Aussenpolitik erheblichen politischen Einfluss beanspruchen und durchsetzen Siehe auch BearbeitenTerritorialstaatLiteratur BearbeitenNorbert Elias Uber den Prozess der Zivilisation 2 Bde 1939 Norbert Elias Die hofische Gesellschaft 1969 Suhrkamp Frankfurt am Main 2002 Gesammelte Schriften Bd 2 Gerhard Dunnhaupt Von der Etsch bis an den Belt Abgrenzungsprobleme in den Randgebieten des Heiligen Romischen Reichs In Aus dem Antiquariat 1988 ISSN 0343 186X M Fleischmann Landesgrenzen In K Stengel Worterbuch des Staats und Verwaltungsrechts Bd 2 2 Aufl 1913 A de Lapradelle und J P Niboyat Repertoire de droit international Paris 1929 1930 H Reiss Grenzrecht und Grenzprozess 1914 H Westermann Lehrbuch des Sachenrechts 5 Aufl 1966 Diana Siebert Herrschaftstechniken im Sumpf und ihre Reichweiten Landschaftsinterventionen und Social Engineering in Polesien von 1914 bis 1941 Wiesbaden 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Vgl zu den Duodezfursten z B die Ausfuhrungen Friedrichs des Grossen in seinem Antimachiavell 1740 Die Mehrzahl dieser kleinen Fursten namentlich in Deutschland richtet sich zugrunde durch die Aufwendungen zu denen ihr trunkener Grossenwahn sie verfuhrt die in so gar keinem Verhaltnis zu ihrem Einkommen stehen die Ehre ihres Hauses hochzuhalten sinken sie immer tiefer aus Eitelkeit geraten sie auf den Weg zum Elend und zum Armenhaus Noch der allerjungste Spross einer apanagierten Linie halt sich in seiner Einbildung fur einen kleinen Ludwig XIV er baut sein Versailles kusst seine Maintenon und halt sich seine Armee Gustav Berthold Volz Hrsg Die Werke Friedrichs des Grossen Bd 7 Antimachiavell und Testamente Berlin 1913 S 42 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Territorialisierung amp oldid 230635589