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Unter einem Territorialstaat versteht man seit dem hohen Mittelalter einen Staat in dem sich der Herrschaftsanspruch des Regierenden dem Territorialfursten uber ein gewisses Territorium und dessen Bevolkerung erstreckt Die Verfassung eines solchen Staates wird entsprechend als Territorialverfassung bezeichnet Im Gegensatz zu den alten Stammesherzogtumern oder als Personenverbandsstaat organisierten Herrschaften ist im Territorialstaat das Territorium und nicht die Stammeszugehorigkeit oder andere personenbezogene Rechte Grundlage der Herrschaft Bis ins 16 Jahrhundert hinein und zum Teil daruber hinaus waren Territorialstaaten dualistisch gepragt so dass dem Territorialherren den Landesfursten die Landstande gegenuberstanden und beide Seiten oft einander gegenuberstehende Rechte und getrennte Institutionen bzw Verwaltungen besassen Dies gilt insbesondere fur das Heilige Romische Reich dessen 300 Einzelterritorien nach und nach die Landesherrschaft erlangten Inhaltsverzeichnis 1 Vorlaufer des Territorialstaats 2 Entstehung 3 Gesetze und Beschlusse innerhalb eines Territorialstaats 4 Herrscher der Territorialstaaten 5 Besonderheiten 6 Siehe auch 7 WeblinksVorlaufer des Territorialstaats BearbeitenSchon ca 3000 vor Christus sind durch die Vereinigung von Ober und Unteragypten erste Merkmale eines Territorialstaates zu erkennen Die furstlichen Teilstaaten des Heiligen Romischen Reiches verkorperten sinnbildlich den Aufbau und die Herrschaftsformen eines Territorialstaats Entstehung BearbeitenDer Territorialstaat entstand als Folge der Ubertragung koniglicher Hoheitsrechte fur ein bestimmtes Gebiet an einen Feudalherrn seit dem 12 Jahrhundert Der Territorialstaat ging aus dem Personenverbandsstaat hervor welcher nicht auf Herrschaft uber ein abgrenzbares Gebiet sondern auf Herrschaftsrechten gegenuber Personen beruhte Dennoch verkorpert der Territorialstaat nicht das ausschliessende Gegenteil eines Personenverbandsstaates da beide Formen von Staatlichkeit oft in ein und demselben Staatswesen anzutreffen waren Gesetze und Beschlusse innerhalb eines Territorialstaats BearbeitenNur in den definierten Gebieten des Territorialstaats galten die Gesetze welche der zugehorige Territorialfurst erlassen hat Die Gesetze welche sich uber den gesamten Herrschaftsbereich des Staates erstreckten galten zudem fur alle Einwohner im Staatsgebiet also nicht nur fur eingetragene Staatsburger Abgeleitet wurde dieser Beschluss von dem Territorialitatsprinzip welches aussagt dass alle Personen der Oberhoheit und den Gesetzen des Staates unterworfen sind auf dessen Territorium sie sich befinden Durch Vereinbarungen zwischen Territorialstaaten konnen rechtliche Regelungen auch uberstaatlich gelten Anhand der Europaischen Union ist zu erkennen dass sich dieses Prinzip auf Dauer bewahrt und letztendlich auch in der Gegenwart durchgesetzt hat Herrscher der Territorialstaaten BearbeitenZiel der jeweiligen Territorialfursten war es alle Rechtstitel eines Gebietes ihrer Herrschaft einzuverleiben und so ihren personlichen Machtanspruch durchzusetzen Ein erster diesbezuglicher Versuch wurde von Heinrich dem Lowen im Stammesherzogtum Sachsen unternommen doch scheiterte der Welfe mit seinen Planen noch am Widerstand konkurrierender Herrschaften die im gleichen Territorium gegensatzliche Herrschaftsrechte bewahren konnten Ein fruhes gelungenes Beispiel der Durchsetzung einer Territorialherrschaft ist das Erzherzogtum Osterreich das durch das gefalschte Privilegium maius aus dem Jahr 1359 in eine Landesherrschaft umgewandelt werden konnte Besonderheiten BearbeitenDie deutschen Territorialstaaten verfolgten eine strikte Hausmachtpolitik was zu zahlreichen oftmals kriegerischen Konflikten innerhalb des Reiches fuhrte Im Idealfall sollten dem Territorialfursten keinerlei Institutionen welche der Beratung dienten oder selbst die Macht besassen Gesetze zu erlassen oder in anderer Weise zu regieren zur Seite stehen Durch die Goldene Bulle von 1356 wurde die Primogenitur garantiert welche besagt dass nur der Erstgeborene das komplette Erbe antritt und somit auch den Machtanspruch des Vorgangers ubernimmt Siehe auch BearbeitenTerritorialisierungWeblinks BearbeitenDefinition des Territorialstaates aus dem Politiklexikon Definition des Territorialstaates Webseite der Uni Munster Definition des Territorialstaates Webseite der Uni Koln Definition des Territorialstaates auf Wissen deNormdaten Sachbegriff GND 4184802 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Territorialstaat amp oldid 228006039