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Niedersachsen Niedersachsen Bremen Bremen Hamburg Hamburg Mecklenburg Vorpommern Mecklenburg Vorpommern Sachsen Anhalt Sachsen Anhalt Sachsen Sachsen Brandenburg Brandenburg Berlin Berlin Thuringen Thuringen Hessen Hessen Nordrhein Westfalen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Rheinland Pfalz Bayern Bayern Baden Wurttemberg Baden Wurttemberg Saarland Saarland Schleswig Holstein Schleswig Holstein Ein Land amtliche Bezeichnung in der Gesetzes und juristischen Fachsprache im allgemeinen Sprachgebrauch 1 oft auch Bundesland genannt ist nach der foderalen Verfassungs ordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveranen 2 Gliedstaaten Seit 1990 besteht die Bundesrepublik aus 16 Landern Die Lander bilden nach dem Grundgesetz gemeinsam einen souveranen Bundesstaat keinen losen Staatenbund Inhaltsverzeichnis 1 Staatsrecht 2 Politik 2 1 Politisches System 2 2 Die Lander in der Europaischen Union 3 Rahmendaten der Lander 3 1 Amtliche bzw Eigenbezeichnungen 3 2 Politik 3 3 Wirtschaft 4 Amtliche Bezeichnungen und Flaggen der deutschen Lander 5 Gliederung der Lander 6 Geschichte der deutschen Lander 6 1 Chronologie 6 2 Sudweststaat 6 3 Die funf neuen Lander 6 4 Diskussionen zur Neugliederung des Bundesgebietes nach 1952 bzw 1990 6 4 1 Fusionsinitiativen 6 4 2 Trennungsinitiativen 7 Vergleich der Landerstruktur der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland 7 1 Flache 7 2 Einwohner 8 Statistiken zu deutschen Landern 9 Siehe auch 10 Literatur 11 Weblinks 12 AnmerkungenStaatsrechtDie Lander haben nach Rechtsprechung und herrschender Ansicht in der Rechtswissenschaft originare Staatsgewalt und damit Staatsqualitat 3 Ihre Eigenstaatlichkeit und grundsatzliche Sachentscheidungsbefugnis fusst auf Artikel 30 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland Sie unterscheiden sich von gewohnlichen Staaten aber dadurch dass ihre partielle Volkerrechtssubjektivitat von der des Bundes abgeleitet derivativ und nicht originar ist 4 und ihnen insoweit durch die Bundesverfassung Kompetenzen in auswartigen Angelegenheiten eingeraumt werden 5 Dementsprechend 6 konnen die Lander Vertrage mit anderen Volkerrechtssubjekten abschliessen 7 allerdings in der Regel 8 nur mit Zustimmung der Bundesregierung und soweit sie fur die Gesetzgebung zustandig sind 9 Bereits vorher bestehende Staatsvertrage wie die Salinenkonvention zwischen Bayern und Osterreich von 1829 stehen dem nicht entgegen Vielmehr sind die Lander unmittelbar oder auch als Nachfolgestaaten wie etwa im Fall des Preussenkonkordats an alte Staatsvertrage gebunden Die Bundesrepublik kann als die staatsrechtliche Verbindung ihrer Lander angesehen werden ist also Bundesstaat im eigentlichen Sinne Art 20 GG Demnach erhalt der Bund erst durch diese Verbindung seiner Gliedstaaten selbst Staatscharakter 10 Politik Regierungsparteien und Koalitionen sowie Stimmen der Landesregierungen im BundesratPolitisches System Hauptartikel Landesregierung Deutschland Landesparlament und Bundesrat Deutschland Politisch ist die Bundesrepublik Deutschland in 16 Bundeslander unterteilt Der Staats beziehungsweise Regierungsform nach sind alle deutschen Lander derzeit parlamentarische Republiken was bedeutet dass die Regierung jedes Landes Exekutive prinzipiell vom Vertrauen eines sie bestellenden Parlaments Legislative auf Landesebene abhangig ist Die verfassungspolitischen Rahmenbedingungen dieser Regierungsform werden durch bundesstaatliches Verfassungsrecht das sogenannte Homogenitatsgebot des Grundgesetzes Art 28 GG zwingend vorgeschrieben Nicht vorgegeben ist dadurch aber die konkrete staatsorganisatorische Ausgestaltung des Regierungssystems sodass das Gebot in den Landern grundsatzlich beispielsweise auch eine prasidentielle Regierungsform oder andere Formen demokratischer Staatsordnung und deren Varianten zulasst Die Bestimmung der Regeln nach denen die Staatsorgane der Lander gebildet werden welche Funktionen und Kompetenzen sie besitzen ist prinzipiell Sache der Lander und unterliegt den Regelungen der Landesverfassungen Entsprechende verfassungsrechtliche Grundlagen finden sich im Abschnitt Der Bund und die Lander Art 20 37 GG Die Lander in der Europaischen Union Neben der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag sind die Lander ein wichtiger Akteur im politischen Willensbildungsprozess das gilt auch fur die deutsche Europapolitik Die Lander sind uber eine Vielzahl von Strukturen und Institutionen in das politische System der Europaischen Union eingebunden 11 Das Mitwirkungsrecht wird durch die Vertrage EUV und AEUV das Grundgesetz sowie einzelne Begleitgesetze rechtlich abgesichert Die Lander haben sich in den zuruckliegenden Jahren der fortschreitenden europaischen Integration angepasst und entsprechende Strukturen geschaffen oder ausgebaut In den meisten Landern koordinieren Europaminister die Europapolitik des Landes In den Fachministerien wurden eigene Abteilungen bzw Referate eingerichtet die sich ausschliesslich mit europaischen Dossiers beschaftigen Jedes Land hat mittlerweile eine eigene Vertretung in Brussel eingerichtet Die Landtage haben Europaausschusse eingerichtet Landtagsverwaltungen wie in Bayern Baden Wurttemberg und Hessen entsenden eigens Beamte nach Brussel um aktuelle Entwicklungen zu beobachten Durch all diese Massnahmen haben die Lander ihren Einfluss auf europapolitische Entscheidungen sichern und punktuell ausbauen konnen Gemeinsam unterhalten die Lander die Einrichtung des Beobachters der Lander bei der Europaischen Union der die Aufgabe hat die Lander und den deutschen Bundesrat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte in EU Angelegenheiten zu unterstutzen Der Vertrag von Lissabon seit 1 Dezember 2009 in Kraft starkt die Lander in ihrem Recht ihre landesspezifischen Interessen gegenuber den europaischen Institutionen vertreten zu konnen Erstmals wird die kommunale Selbstverwaltung gegliedert in lokale Gemeinden und die uberortlichen Kreise 12 im Primarrecht festgehalten Das Subsidiaritatsprinzip garantiert die Zustandigkeit der Lander fur all die Bereiche die sie selbst am besten verwirklichen konnen und die nicht in die ausschliessliche Zustandigkeit der Europaischen Union EU fallen In Streitfragen uber die Einhaltung des Subsidiaritatsprinzips und zur Wahrung der eigenen institutionellen Rechte konnen die Lander uber den Ausschuss der Regionen AdR vor dem Europaischen Gerichtshof vorstellig werden Rahmendaten der Lander Isodemografische Karte DeutschlandsAmtliche bzw Eigenbezeichnungen Neben elf Gliedern des Bundes die sich amtlich als Land bezeichnen ist bei dreien Bayern Sachsen und Thuringen Freistaat Namensbestandteil sowie bei zwei weiteren Gliedstaaten Freie Stadt Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg der Name des Landes also seine Bezeichnung im Rechtsverkehr Abgesehen von Eigenbezeichnungen in den Minderheitensprachen Danisch Schleswig Holstein Delstat Slesvig Holsten Friesisch Schleswig Holstein Lonj Slaswik Holstiinj Niedersorbisch Brandenburg Kraj Bramborska und Obersorbisch Sachsen Swobodny stat Sakska gibt es auch Bezeichnungen einiger Lander in niederdeutscher Sprache Politik Wappen Land Abk Haupt stadt bevol kerungs reichste Stadt a Beitrittzum Bund Regierungs chef Regierungs partei en Bundes rats stimmen Flache km 13 Ein wohner Mio 13 Ein wohnerje km 13 Aus lander 14 Sprachen Baden Wurttemberg BW Stuttgart Stuttgart 1949 15 Winfried Kretschmann Grune Grune und CDU 6 35 748 11 103 311 16 1 Deutsch Bayern BY Munchen Munchen 1949 Markus Soder CSU CSU und Freie Wahler 6 70 542 13 140 186 13 7 Deutsch Berlin BE 1990 16 Kai Wegner CDU CDU und SPD 4 891 3 664 4 112 19 6 Deutsch Brandenburg BB Potsdam Potsdam 1990 Dietmar Woidke SPD SPD CDU und Grune 4 29 654 2 531 85 5 2 Deutsch Niedersorbisch Niederdeutsch Bremen HB Bremen de facto Bremen 1949 Andreas Bovenschulte SPD SPD Grune und Linke 3 420 0 680 1 621 19 0 Deutsch Niederdeutsch Hamburg HH 1949 Peter Tschentscher SPD SPD und Grune 3 755 1 852 2 453 16 8 Deutsch Niederdeutsch Hessen HE Wiesbaden Frankfurt am Main 1949 Boris Rhein CDU CDU und Grune 5 21 116 6 293 298 16 9 Deutsch Mecklenburg Vorpommern MV Schwerin Rostock 1990 Manuela Schwesig SPD SPD und Linke 3 23 295 1 611 69 4 8 Deutsch Niederdeutsch Niedersachsen NI Hannover Hannover 1949 Stephan Weil SPD SPD und Grune 6 47 710 8 003 168 9 9 Deutsch Saterfriesisch Niederdeutsch Nordrhein Westfalen NW Dusseldorf Koln 1949 Hendrik Wust CDU CDU und Grune 6 34 112 17 926 525 13 8 Deutsch Niederdeutsch Rheinland Pfalz RP Mainz Mainz 1949 Malu Dreyer SPD SPD Grune und FDP 4 19 858 4 098 206 11 8 Deutsch Saarland SL Saarbrucken Saarbrucken 1957 Anke Rehlinger SPD SPD 3 2 571 0 984 383 11 8 Deutsch Sachsen SN Dresden Leipzig 1990 Michael Kretschmer CDU CDU Grune und SPD 4 18 450 4 057 220 5 3 Deutsch Obersorbisch Sachsen Anhalt ST Magdeburg Halle Saale 1990 Reiner Haseloff CDU CDU SPD und FDP 4 20 459 2 181 107 5 3 Deutsch Niederdeutsch Schleswig Holstein SH Kiel Kiel 1949 Daniel Gunther CDU CDU und Grune 4 15 804 2 911 184 8 6 Deutsch Danisch Nordfriesisch Plattdeutsch oder Niederdeutsch und Romanes Thuringen TH Erfurt Erfurt 1990 Bodo Ramelow Linke Linke SPD und Grune 4 16 202 2 120 131 5 4 Deutsch Bundes republik Deutschland DE Berlin Berlin Olaf Scholz SPD SPD Grune und FDP b 357 588 83 155 233 12 7 Deutsch Amtssprache und die anerkannten Minderheiten sprachen in den einzelnen LandernStand 29 Juni 2022 Die Einwohnerzahlen sind auf Tausend gerundete Fortschreibungen der Statistischen Amter des Bundes und der Lander Stand 31 Dezember 2020 a In funf der 16 Bundeslander ist die bevolkerungsreichste Stadt nicht die Landeshauptstadt Die Landeshauptstadt ist in diesen Landern aber jeweils die zweitbevolkerungsreichste Stadt b Die Bundesregierung hat keine Stimmen im Bundesrat die Gesamtzahl der Stimmen aller Lander betragt 69 Wirtschaft Wappen Land BIP 2018 in Mrd 17 Pro Kopf 2018 in 17 EK Kin 18 Schulden 2012 in Mrd 19 Pro Kopf 2012 in 20 Schulden 31 12 2018 in Mrd 21 Pro Kopf 31 12 2018 in 21 AQ 22 BW 511 4 46 279 19 261 67 471 6 255 44 009 3 976 3 9 BY 625 2 47 946 18 775 42 794 3 397 14 613 1 117 3 8 BE 147 1 40 568 14 797 61 220 17 482 54 403 14 926 9 8 BB 73 7 29 411 14 634 21 336 8 549 16 122 6 418 8 2 HB 34 3 50 389 19 933 19 660 29 729 21 730 31 816 10 5 HH 120 3 65 603 22 908 24 256 13 484 34 362 18 663 7 2 HE 292 0 46 719 18 658 55 497 9 110 40 396 6 447 5 4 MV 44 9 27 905 13 953 12 222 7 476 7 653 4 754 10 3 NI 296 2 37 118 17 105 69 557 8 790 58 718 7 356 6 2 NW 705 1 39 358 18 724 237 497 13 311 167 167 9 322 7 7 RP 149 1 36 573 17 101 44 097 11 027 30 637 7 500 5 4 SL 36 0 36 243 17 138 16 015 15 804 13 812 13 944 7 2 SN 126 4 31 008 14 599 9 600 2 320 1 409 346 7 5 ST 63 5 28 685 14 005 24 330 10 518 19 932 9 026 9 8 SH 97 1 33 555 16 920 31 314 11 035 30 913 10 672 6 6 TH 63 8 29 739 14 152 18 925 8 520 14 646 6 834 7 0 DE 3 386 0 40 851 17 702 1 286 190 15 715 1 213 217 23 14 613 6 6 EU 23 100 24 6 3 25 Alte ZahlenAmtliche Bezeichnungen und Flaggen der deutschen Lander Hauptartikel Liste der Flaggen deutscher Lander Deutschland mit seinen Bundeslandern dargestellt mit Landesfarben und Wappen Land Baden WurttembergSeitenverhaltnis 3 5 Freistaat Bayern3 5 Land Berlin3 5 Land Brandenburg3 5 Freie Hansestadt Bremen2 3 Freie und Hansestadt Hamburg2 3 Land Hessen3 5 Land Mecklenburg Vorpommern3 5 Land Niedersachsen2 3 Land Nordrhein Westfalen3 5 Land Rheinland Pfalz2 3 Saarland3 5 Freistaat Sachsen3 5 Land Sachsen Anhalt3 5 Land Schleswig Holstein3 5 Freistaat Thuringen1 2Hier sind die Landesflaggen der Lander dargestellt Sie durfen in der Offentlichkeit von jedem Burger gezeigt werden Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschrankt sie durfen nur von den jeweiligen Landesbehorden verwendet werden Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen einmal die hier dargestellte Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiss und Blau zum anderen eine weiss blau gerautete Staatsflagge Bayerns In folgenden Landern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Niedersachsen Rheinland Pfalz und Saarland Die Bremer Landesflaggen mit Wappen in zwei Varianten durfen auch von den Burgern verwendet werden Die Landesdienstflaggen folgender Lander zeigen zusatzlich das Landeswappen Baden Wurttemberg Hessen Nordrhein Westfalen Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Die Landesdienstflagge Mecklenburg Vorpommerns zeigt die Wappenfiguren Mecklenburgs und Pommerns ohne Wappenschild Gliederung der Lander Vertikale Staatsstruktur DeutschlandsDie Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind daher nicht weiter in Gemeinden untergliedert es fallen die ortliche und die uberortliche Ebene zusammen Das Land Bremen besteht aus den kreisfreien Stadten Bremen und Bremerhaven In den ubrigen deutschen Landern gibt es folgende Verwaltungs und Selbstverwaltungseinheiten Regierungsbezirke Die grossen Lander Baden Wurttemberg Bayern Hessen und Nordrhein Westfalen sind in Regierungsbezirke unterteilt Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung Die Unterteilung der Lander Niedersachsen bis 2004 Rheinland Pfalz bis 1999 Sachsen Anhalt bis 2003 und Sachsen bis 2012 wurde aufgehoben In Rheinland Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungsprasidien zwei Struktur und Genehmigungsdirektionen sowie eine Aufsichts und Dienstleistungsdirektion Zudem gibt es in der Region Pfalz den Anfang des 19 Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz In Nordrhein Westfalen und Niedersachsen existieren ausserdem Landschaftsverbande In Sachsen wo die Regierungsbezirke 2008 in sog Landesdirektionen umgewandelt worden sind wurden die Mittelinstanzen zugunsten einer neuen Landesoberbehorde der Landesdirektion Sachsen abgeschafft Landkreise und kreisfreie Stadte Jeder Flachenstaat ist in Landkreise in Nordrhein Westfalen und Schleswig Holstein als Kreise bezeichnet gegliedert Insgesamt gibt es derzeit 295 Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland inklusive der Stadteregion Aachen der Region Hannover und des Regionalverbandes Saarbrucken Hinzu kommen die 107 kreisfreien Stadte inklusive der beiden kreisfreien Stadte in Bremen die keinem Landkreis angehoren sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen insofern einen eigenen Kreis bilden Daher wurden sie in den ostdeutschen Landern bis 1994 und werden sie heute noch in Baden Wurttemberg als Stadtkreise bezeichnet Die Landkreise sind Gebietskorperschaften die uber direkt gewahlte Organe verfugen Gemeindeverbande In einigen Landern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbande oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen z B Amt BB MV SH Samtgemeinde NI Verbandsgemeinde RP ST oder Gemeindeverwaltungsverband BW hierzu siehe Gesamtgemeinde Gemeinden Gemeinden sind die kleinsten selbstandigen territorialen Einheiten In Deutschland gibt es derzeit 10 790 Gemeinden 26 und 207 gemeindefreie Gebiete Stand 1 Marz 2020 Stadte sind in der Regel Gemeinden die lediglich die Bezeichnung Stadt fuhren durfen vgl Stadtrecht Dies ist entweder historisch verburgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden zum Beispiel eigene Steuern oder aber es handelt sich um grossere Gemeinden denen aufgrund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt Fur die Hauptstadt eines Landes hat sich die Bezeichnung Landeshauptstadt durchgesetzt Auch die Gemeinden sind Gebietskorperschaften mit direkt gewahlten Organen Geschichte der deutschen LanderZu den Bundesgliedern des Deutschen Reiches siehe die Gliederung des Deutschen Kaiserreichs 1871 1918 Verordnung Nr 55 mit der am 22 November 1946 die britische Militarregierung ruckwirkend zum 1 November 1946 das Land Niedersachsen grundeteWahrend das Prinzip des Foderalismus in Deutschland und mithin seine Zusammensetzung aus Landern bis auf das Mittelalter zuruckgeht war die spezifische Gliederung die einzelnen Lander immer wieder starken Kontinuitatsbruchen unterworfen Das Heilige Romische Reich zahlte 1792 uber 300 teils winzige Territorien der Deutsche Bund 1815 auf demselben Gebiet nur noch 39 25 davon begrundeten 1871 das neue Deutsche Kaiserreich wurden 1918 wie der Gesamtstaat zu Republiken und 1934 in der nationalsozialistischen Gleichschaltungspolitik uber die Gliederung des Altreiches auf Verwaltungseinheiten reduziert die deutschen Lander hatten nunmehr ihren gliedstaatlichen Charakter fast ganzlich eingebusst Durch die Beseitigung der Landerstaatlichkeit im Rahmen dieser fundamentalen Umgestaltung und eine konzipierte Gau Gliederung sollte ein volkischer Einheitsstaat verwirklicht werden 27 Die territoriale Neugliederung Deutschlands in Lander durch die Alliierten nach 1945 knupfte nur teilweise an die alten Strukturen an sie sind ein demgemass zweckgerichtet geschaffenes historische und landsmannschaftliche Zusammenhange ignorierendes Ergebnis Viele Lander sind vollige Neuschopfungen Insbesondere das ubermachtige Preussen wurde aufgelost seine Provinzen teils in selbstandige Lander umgewandelt Entscheidend fur den Zuschnitt der neugegrundeten Lander waren die Grenzen der Besatzungszonen Mit Ausnahme der ehemaligen Reichshauptstadt Berlin und des Bayerischen Kreises Lindau der bis 1956 weder zu Bayern noch zu Sud Wurttemberg gehorte unterstand jedes Land mit seinem gesamten Gebiet einer einzigen Besatzungsmacht Das besetzte Reichsgebiet wurde aufgeteilt und erste Lander wurden im Juli 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone gegrundet Allerdings verfolgten die Sowjets fur ein zukunftiges Deutschland ohne das wieder staatlich gewordene Osterreich den Entwurf eines zentralistischen Staates in dem die Lander lediglich Verwaltungseinheiten darstellen sollten Dem stand das vor allem von den US Amerikanern praferierte Konzept eines foderalen Staates entgegen in dem die Lander auch eine wichtige politische Rolle spielen sollten Aufgrund der Proklamation Nr 2 entstanden am 19 September 1945 in der US amerikanischen Besatzungszone die ersten Lander mit dieser Ausrichtung Innerhalb der vier Besatzungszonen auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland waren es ab dem 21 Januar 1947 16 Lander die im Wesentlichen aus folgenden Gebieten gebildet wurden Amerikanische Besatzungszone Bayern Hauptteil des Landes Bayern wobei der Landkreis Lindau Bodensee einschliesslich der ab dem 25 September 1948 kreisfreien Stadt Lindau zur franzosischen Besatzungszone gehorte Bremen Land Bremen obwohl es als Exklave von britischem Besatzungsgebiet umschlossen war doch die US Amerikaner beanspruchten einen Seehafen fur ihre Versorgung Hessen Gross Hessen Hauptteil des Volksstaats Hessen Hauptteil der preussischen Provinz Hessen Nassau Wurttemberg Baden Nordteil des Landes Wurttemberg Nordteil des Landes Baden Britische Besatzungszone Hamburg Land Hamburg Niedersachsen Lander Hannover als eigenstandiges Land wiedererrichtet nach zwischenzeitlicher preussischer Zugehorigkeit als Provinz Hannover 1866 1946 Braunschweig Oldenburg und Schaumburg Lippe Nordrhein Westfalen durch Militarverordnung Nr 46 vom 23 August 1946 28 Nordrhein bzw nordlicher Teil der preussischen Rheinprovinz Regierungsbezirke Aachen Dusseldorf und Koln die preussische Provinz Westfalen und das Land Lippe nachtragliche Eingliederung durch Militarverordnung Nr 77 vom 21 Januar 1947 Schleswig Holstein preussische Provinz Schleswig Holstein Franzosische Besatzungszone Baden Sudteil des Landes Baden Rheinland Pfalz Sudteil der preussischen Rheinprovinz Regierungsbezirke Koblenz und Trier Westteil der preussischen Provinz Hessen Nassau Provinz Rheinland Hessen Nassau Sudwestteil des Landes Hessen Rheinhessen bayerische Pfalz Wurttemberg Hohenzollern Sudteil des Landes Wurttemberg preussische Exklave Hohenzollern Landkreis Lindau Bodensee einschliesslich der ab dem 25 September 1948 kreisfreien Stadt Lindau Bodensee Sowjetische Besatzungszone Land DDR Brandenburg preussische Provinz Brandenburg westlich von Oder und Lausitzer Neisse Mecklenburg Land Mecklenburg Vorpommern westlicher Teil der preussischen Provinz Pommern Sachsen Land Sachsen westlich der Neisse gelegener Teil der preussischen Provinz Niederschlesien Sachsen Anhalt Hauptteil der preussischen Provinz Sachsen Land Anhalt Thuringen Land Thuringen Regierungsbezirk Erfurt Sudteil der preussischen Provinz Sachsen Berlin die deutsche Hauptstadt stand als geteilte Stadt unter dem Viermachtestatut und war entsprechend dem Viermachte Status Sitz des Alliierten Kontrollrats in Deutschland Das Saarland wurde im Januar 1946 aus dem Zustandigkeitsbereich des Kontrollrates herausgelost und erhielt 1947 als Saarprotektorat eine eigene Verfassung Siehe auch Liste deutscher Verwaltungseinheiten 1945 1949 Chronologie Herkunft der Namensbestandteile von Landern mit DoppelnamenAm 23 August 1946 entstanden durch die Verordnung Nr 46 der britischen Militarregierung 29 zur Auflosung der Provinzen des ehemaligen Landes Preussen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbstandige Lander die Lander Hannover spater mit den Landern Braunschweig Oldenburg und Schaumburg Lippe zum Land Niedersachsen zusammengeschlossen Nordrhein Westfalen und Schleswig Holstein Hamburg blieb ein eigenstandiges Land Das Land Rheinland Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der franzosischen Militarregierung geschaffen 1947 musste das vormalige Land Lippe auf Betreiben der britischen Besatzungsmacht seine Selbststandigkeit aufgeben Die lippische Regierung entschied sich nach Verhandlungen mit den beiden benachbarten Landern Niedersachsen und Nordrhein Westfalen fur den Anschluss an letzteres In den Lippischen Punktationen verabredeten die Regierungen von Lippe und Nordrhein Westfalen die kunftige Berucksichtigung lippischer Interessen Am 21 Januar 1947 trat durch die britische Militarverordnung Nr 77 die Vereinigung in Kraft Nach dieser Verordnung hatte nach einer innerhalb von funf Jahren abzuhaltenden Volksabstimmung eine Neugliederung angeordnet werden konnen was jedoch unterblieb Am 5 November 1948 wurde mit dem Gesetz uber die Vereinigung des Landes Lippe mit Nordrhein Westfalen durch den nordrhein westfalischen Landtag die Eingliederung rechtlich abschliessend geregelt Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29 Oktober 1946 beschlossen trat am 1 Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands Danach folgte die Verfassung des Freistaates Bayern die am 1 Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen wurde Am 25 Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat per Kontrollratsgesetz Nr 46 die Auflosung Preussens Bis dahin existierte der Freistaat Preussen mit seinen Provinzen noch insoweit fort als Brandenburg und Sachsen Anhalt in der Sowjetischen Besatzungszone in ihren ersten Verfassungen nicht als Lander sondern als Provinzen bezeichnet wurden wahrend etwa bei der Landerbildung in der britischen Zone vgl oben schon 1946 ausdrucklich von der Auflosung der preussischen Provinzen die Rede gewesen war Am 28 Februar 1947 wurde die Landesverfassung Sachsens verabschiedet Am 23 Mai 1949 wurde das Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland verkundet Zum Geltungsbereich des Grundgesetzes traten die Lander Schleswig Holstein Niedersachsen Hamburg Bremen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Hessen Wurttemberg Baden Baden Wurttemberg Hohenzollern und Bayern bei Berlin West hatte auch laut dem Viermachte Abkommen stets einen Sonderstatus auch wenn es nach Artikel 23 GG a F als Bundesland Gross Berlin betrachtet wurde 30 Als erste Gliederungsreform seit der Grundung der Bundesrepublik wurden am 25 April 1952 Baden Wurttemberg Baden und Wurttemberg Hohenzollern zum Land Baden Wurttemberg vereinigt Im selben Jahr wurden die Lander in der DDR zwar nicht formal aufgelost jedoch ihrer Staatsgewalten enthoben was einer De facto Auflosung gleichkam an ihre Stelle traten 14 Bezirke Den Ostsektor Berlins der selbst kein Land der DDR war betraf das Gesetz nicht 31 Erst ein Erlass des Staatsrates von 1961 wies Berlin dem Sinn nach Ost Berlin offiziell als Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik den Status eines Bezirks zu 32 Das seit 1947 nominell unabhangige Saarland trat am 1 Januar 1957 nach einer Volksabstimmung dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bei ob als zehntes oder als elftes Land hangt davon ab wie man retrospektiv den volkerrechtlich umstrittenen und verfassungsrechtlich komplizierten Status West Berlins beurteilt Artikel 60 der Verfassung des Saarlandes erhielt 1956 die bis 1992 gultige Fassung Das Saarland ist ein demokratisch und sozial geordnetes Bundesland 33 Die Wirtschaftsunion des Saarlandes mit Frankreich blieb bis 1959 bestehen Landergrenzen der Bundesrepublik im Oktober 1949 Nach der Grundung Baden Wurttembergs im April 1952 Januar 1957 Oktober 1990 nachdem das Saarland der Bundesrepublik beigetreten war Nach der Herstellung der Einheit Deutschlands am 3 Oktober 1990 Aktuelle Landergrenzen mit Anderungen von 1992 1993 und 2010 Siehe auch Deutschland 1945 bis 1949 Sudweststaat Hauptartikel Der Weg zum Sudweststaat Baden Wurttemberg Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen die nordlichen Teile von Baden und Wurttemberg zur amerikanischen Besatzungszone die sudlichen Teile sowie Hohenzollern zur franzosischen Die Militarregierungen der Besatzungszonen grundeten 1945 46 die Lander Wurttemberg Baden in der amerikanischen sowie Wurttemberg Hohenzollern und Baden in der franzosischen Zone Diese Lander wurden am 23 Mai 1949 Teil der Bundesrepublik Deutschland Am 9 Dezember 1951 fand die Volksabstimmung zur Grundung Baden Wurttembergs statt Bei der Abstimmung votierten die Wahler in beiden Teilen Wurttembergs mit 93 fur die Fusion in Nordbaden mit 57 wahrend in Sudbaden nur 38 dafur waren In drei von vier Abstimmungsbezirken gab es eine Mehrheit fur die Bildung des Sudweststaates sodass die Bildung eines Sudweststaates beschlossen war Daraufhin wurden die Lander am 25 April 1952 vereinigt und das Land Baden Wurttemberg gegrundet Die funf neuen Lander Hauptartikel Neue Lander Deutsche Lander 1947 mit dem Zeitpunkt der Verkundung ihrer zum Teil vorlaufigen VerfassungenIm Juli 1990 wurde das Landereinfuhrungsgesetz erlassen das die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die funf 1952 zugunsten der Bezirke entmachteten Lander wieder errichtet hat Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg Vorpommern zuruck den es von 1945 bis 1947 bereits gehabt hatte 34 Am 3 Oktober 1990 trat das Gesetz in Kraft damit wurden sie ebenso wie Berlin dessen westlicher Teil aufgrund des alliierten Vorbehaltsrechts Viersektorenstadt schon bis dahin kein konstitutiver Bestandteil der Bundesrepublik gewesen war Lander der Bundesrepublik Deutschland Die Binnengrenzen zwischen den neuen Bundeslandern wurden bei der Neuerrichtung neu festgelegt Siehe auch Westdeutsche Lander Diskussionen zur Neugliederung des Bundesgebietes nach 1952 bzw 1990 Eine Neugliederung des Bundesgebietes aufgrund des Artikels 29 Grundgesetz wurde in den alten Landern nach 1952 und in den neuen Landern einschliesslich Berlins nach 1990 immer wieder in die politische Diskussion eingebracht Fusionsinitiativen Im Jahr 1996 scheiterte eine von den beiden Landesregierungen angestrebte Fusion von Berlin und Brandenburg an der Ablehnung der brandenburgischen Bevolkerung Obwohl Art 118a des Grundgesetzes ausdrucklich vereinfachte Fusionsregularien ermoglichen wurde wurde dabei aus politischen Erwagungen das Verfahren nach Art 29 angewendet Die Vereinigung zweier Bundeslander oder andere Gebietsveranderungen wie Trennung oder Teilumgliederungen gemass Art 29 Abs 2 und 3 sowie der Bundesvolksentscheid nach Art 29 Abs 4 GG sind der einzige konkret angefuhrte Fall ausser Art 146 neue Verfassung in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht 35 Trennungsinitiativen Neben Fusionen werden auch Teilungen diskutiert So fand am 19 Januar 1975 in den ehemaligen Landern Oldenburg und Schaumburg Lippe eine Volksabstimmung statt um deren Wiederherstellung zu erreichen Obwohl eine Mehrheit der Abstimmenden fur eine Trennung ihrer Gebiete von Niedersachsen stimmte folgte der Deutsche Bundestag diesem Votum nicht Das Bundesverfassungsgericht bestatigte die Sichtweise der Abgeordneten 36 Der seit 1991 unter diesem Namen bestehende Frankische Bund fordert eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern In Baden tritt seit 1992 eine Landesvereinigung Baden in Europa 37 fur die Interessen Badens und seiner ehemaligen Landeshauptstadt Karlsruhe und gegen zu viel Zentralismus seitens Stuttgarts ein Da das Bundesverfassungsgericht den Sinn des Art 29 GG laut dem Oldenburg Urteil darin sieht dass durch eine Landerneugliederung leistungsstarkere Lander entstehen sollen die weniger Verwaltungsaufwand mit sich bringen ist es fraglich ob durch Volksabstimmungen die Zahl der Lander erhoht werden kann Vergleich der Landerstruktur der Weimarer Republik und der Bundesrepublik DeutschlandFlache Flache in km WeimarerRepublik BundesrepublikDeutschland gt 250 000 1 050 000 100 000 1 120 000 50 000 0 710 000 20 000 5 45 000 10 000 2 02 000 5 000 3 11 000 2 000 3 0 lt 1 000 4 3Einwohner Einwohner 1925 bzw 2018 WeimarerRepublik BundesrepublikDeutschland gt 30 000 000 1 010 000 000 20 000 000 0 35 000 000 10 000 000 1 22 000 000 5 000 000 3 71 000 000 2 000 000 3 2500 000 1 000 000 4 2100 000 500 000 5 0 lt 100 000 2 0 In den Spalten Weimarer Republik wurde das Saargebiet als ein Land gezahlt Statistiken zu deutschen Landernnach Arbeitslosenquote nach Armutsgefahrdungsquote nach Ausgaben fur Forschung und Entwicklung nach Bevolkerung nach Bevolkerungsdichte nach Bruttoinlandsprodukt nach Haushaltseinkommen nach Exporten nach Fertilitatsrate nach Flache nach HDI Index der menschlichen Entwicklung nach Landeshaushalt nach Lebenserwartung nach Steuereinnahmen nach Suizidrate nach VerschuldungSiehe auchPolitisches System der Bundesrepublik Deutschland Foderalismusreform Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten Liste der Wappen in Deutschland und Wappen der Lander der Bundesrepublik Deutschland Briefmarkenserie ISO 3166 2 DE genormte Kurzel LiteraturWerner Kunzel Werner Rellecke Geschichte der deutschen Lander Munster 2005 ISBN 3 402 03416 6 Hans Georg Wehling Die deutschen Lander Geschichte Politik Wirtschaft 2004 ISBN 3 531 43229 X Sven Leunig Die Regierungssysteme der deutschen Lander 2 Auflage Springer VS Wiesbaden 2012 ISBN 978 3 531 17421 1 Sven Leunig Die Regierungssysteme der deutschen Lander im Vergleich Budrich Opladen 2007 ISBN 3 8252 2844 4 Weblinks Commons Lander Deutschlands Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Parlamentsspiegel Dokumente der Landesparlamente der Bundesrepublik Deutschland Fast alle deutschen Bundeslander stellen grafisch leicht abgewandelte Landes Logos oder ein Landes Signet zur Verfugung Linkliste Matthias Stolz Topologie der Bundeslander ZEITMagazin 21 2021 Anmerkungen Im Duden Die deutsche Rechtschreibung hrsg von der Dudenredaktion 23 Aufl Mannheim Leipzig Wien Zurich 2004 ISBN 3 411 04013 0 Stichwort Bundesland S 250 findet sich kein Hinweis auf den Gebrauch allein in der Umgangssprache nach Ulrich Ammon et al Variantenworterbuch des Deutschen Die Standardsprache in Osterreich der Schweiz und Deutschland sowie in Liechtenstein Luxemburg Ostbelgien und Sudtirol Walter de Gruyter Berlin 2004 ISBN 3 11 016574 0 S 150 Stichwort Bundesland werde das Wort fast nur im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen alten und neuen Bundeslandern gebraucht Foderalismus nach dem 2 Weltkrieg Die Neugrundung der Lander In Textarchiv Deutscher Bundesrat 28 Juni 2019 abgerufen am 19 Mai 2023 Sie sind laut Bundesverfassungsgericht mit eigener wenn auch gegenstandlich beschrankter nicht vom Bund abgeleiteter sondern von ihm anerkannter staatlicher Hoheitsmacht ausgestattet BVerfGE 1 14 34 Siehe auch BVerfGE 34 9 19 f BVerfGE 36 342 360 f BVerfGE 60 175 207 f BVerfGE 139 321 Rn 97 Ipsen Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht 5 Rn 21 Abschnitt Gliedstaaten von Bundesstaaten und Staatenbund Herdegen Staatsrecht 8 Rn 30 Abschnitt Bundesstaat Herbert Kruger Auswartige Verwaltung in Die Verwaltung hrsg von Friedrich Giese Band 2 Heft 38 Braunschweig o J S 7 Durch Art 32 Abs 3 GG seien die Lander in den volkerrechtlichen Verkehr hineingestellt und damit als wenn auch beschrankt handlungsfahige Volkerrechtssubjekte anerkannt Siehe zu den Kompetenzstreitigkeiten auch das Lindauer Abkommen Der deutsche Bundesstaat gesteht seinen Gliedstaaten eine begrenzte volkerrechtliche Handlungsfahigkeit zu so Georg Dahm Jost Delbruck Rudiger Wolfrum Volkerrecht Bd I 2 2 Aufl 2002 S 202 Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden dass die Lander etwa Konkordate ausnahmsweise ohne Zustimmung des Bundes abschliessen konnen Von dieser Moglichkeit haben die Lander regen Gebrauch gemacht und sind vereinzelt sogar Internationalen Organisationen beigetreten vgl Demokratische Legitimation der Tatigkeit internationaler Organisationen PDF 899 kB S 13 und 15 f mit weiteren Nachweisen Vgl Dieter Hesselberger Das Grundgesetz Kommentar fur die politische Bildung 13 Aufl Art 20 Rn 1 7 Avenarius Die Rechtsordnung 3 Aufl S 23 f Vgl Schaubild Europakoordinierung der Lander vom Netzwerk Europaische Bewegung Deutschland Uwe Andersen Wichard Woyke Hrsg Handworterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland 4 Auflage Springer Wiesbaden 2000 S 187 a b c Flache und Bevolkerung Statistikportal de Stand 31 12 2020 Statistische Amter des Bundes und der Lander 5 April 2022 abgerufen am 11 Juni 2022 Auslandische Bevolkerung Statistikportal de Stand 31 12 2020 Statistische Amter des Bundes und der Lander 2 Juli 2021 abgerufen am 11 Juni 2022 1949 traten die damaligen Lander Baden Wurttemberg Baden und Wurttemberg Hohenzollern dem Bund bei die 1952 zum heutigen Bundesland Baden Wurttemberg vereinigt wurden Berlin ist erst seit der Wiedervereinigung ein vollwertiges Land auch wenn Berlin West wahrend der Teilung weitgehend als solches behandelt wurde siehe auch Berlin Frage a b Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Lander VGRdL Memento vom 13 Juni 2018 im Internet Archive Stand 2018 Einkommen pro Kopf Quelle Statistisches Landesamt Baden Wurttemberg Memento vom 8 Marz 2008 im Internet Archive Stand 2007 Stand der Schulden 31 Marz 2012 Quelle Statistisches Bundesamt Schulden der offentlichen Haushalte am 31 03 2012 Vorlaufiges Ergebnis Errechnet aus dem Bevolkerungsstand lt Destatis zum 31 Dezember 2011 und dem Schuldenstand vom 31 Marz 2012 a b Statistisches Bundesamt Schulden der Lander am 31 Dezember 2018 einschliesslich Extrahaushalte abgerufen am 11 Juni 2020 Pro Kopf Verschuldung errechnet mit Einwohnerzahl der Lander zum 31 Dezember 2018 Tabelle 12411 0010 Arbeitslosenquote in Deutschland nach Bundeslandern Stand Juni 2012 Quelle Bundesagentur fur Arbeit Finanzen und Steuern Schulden des Offentlichen Gesamthaushalts 2018 PDF In Fachserie 14 Reihe 5 Statistisches Bundesamt 5 August 2019 S 68 abgerufen am 11 Juni 2020 EU28 Quelle Eurostat Eurostat Pressemitteilung November 2006 Arbeitslosenquote der Eurozone auf 7 6 gesunken EU25 auf 7 7 gefallen PDF Stand Januar 2021 gibt es 10 790 Gemeinden in Deutschland davon 2 054 Stadte Jurgen John Die Gaue im NS System in Jurgen John Horst Moller Thomas Schaarschmidt Hrsg Die NS Gaue Regionale Mittelinstanzen im zentralistischen Fuhrerstaat Oldenbourg Munchen 2007 ISBN 978 3 486 58086 0 S 47 f hier S 48 Kurt Duwell Operation Marriage Die britische Geburtshilfe bei der Grundung Nordrhein Westfalens Memento vom 6 Dezember 2012 im Internet Archive PDF 91 kB Redemanuskript Dusseldorf 2006 abgerufen am 28 August 2012 Verordnung Nr 46 Auflosung der Provinzen des ehemaligen Landes Preussen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbstandige Lander vom 23 August 1946 Memento vom 25 Februar 2017 im Internet Archive Andreas Kiessling Berlin in Werner Weidenfeld Karl Rudolf Korte Hrsg Handbuch zur deutschen Einheit 1949 1989 1999 Neuausgabe 1999 S 59 f Gesetz uber die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Landern der Deutschen Demokratischen Republik vom 23 Juli 1952 Erlass des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik zu den Ordnungen uber die Aufgaben und die Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlungen und der Stadtbezirksversammlungen und ihrer Organe in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik Berlin und den Stadtkreisen mit Stadtbezirken vom 7 September 1961 GBl I S 169 Memento vom 11 Januar 2010 im Internet Archive Amtsblatt des Saarlandes Jahrgang 1956 S 1658 In uni saarland de Abgerufen am 17 November 2022 Vgl Detlev Brunner Der Schein der Souveranitat Landesregierung und Besatzungspolitik S 33 f Hanns Jurgen Wiegand Direktdemokratische Elemente in der deutschen Verfassungsgeschichte BWV Berlin 2010 S 220 BVerfGE 49 15 Volksentscheid Oldenburg Website der Landesvereinigung Baden in Europa e V Lander der Bundesrepublik DeutschlandAktuelle Lander Baden Wurttemberg Baden Wurttemberg Bayern Bayern Berlin Berlin Brandenburg Brandenburg Bremen Bremen Hamburg Hamburg Hessen Hessen Mecklenburg Vorpommern Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Niedersachsen Nordrhein Westfalen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Rheinland Pfalz Saarland Saarland Sachsen Sachsen Sachsen Anhalt Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Schleswig Holstein Thuringen Thuringen Ehemalige Lander Sud Baden Wurttemberg Baden Wurttemberg Hohenzollern Normdaten Sachbegriff GND 4034013 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de 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