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Der Staatenbund auch volkerrechtlicher Verein teilweise streng nur im Falle eines organisierten Staatenbundes 1 auch Konfoderation genannt ist ein Zusammenschluss souveraner Staaten Mitgliedstaaten 2 als Gliedstaaten 3 oder Bundesglieder bezeichnet mit eigener Organisation auf Bundesebene Es handelt sich dabei um eine volkerrechtliche Staatenverbindung 4 der Staatenbund ist kein wirklicher Staat und verfugt weder uber ein eigenes Gebiet noch uber eigene Staatsangehorige Inhaltsverzeichnis 1 Staatenbund vs Bundesstaat 2 Staatenbund vs Staatenverbund 3 Beispiele 3 1 Aktuell 3 2 Historisch 4 Weblinks 5 AnmerkungenStaatenbund vs Bundesstaat BearbeitenDer Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist dass im Bundesstaat als einer staatsrechtlichen Staatenverbindung der Bund Inhaber der Souveranitat ist wahrend im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind jedoch eine gemeinsame Union bilden Davon ist ferner die Konfoderation abzugrenzen welche ein gemeinsames Auftreten in Form einer Dachorganisation darstellt aber keine Kompetenz Kompetenz besitzt Die Unterschiede sind allerdings fliessend oft werden die Begriffe synonym verwendet Daraus ergibt sich dass abtrunnige Gebiete einzelner Lander rechtlich nicht anerkannt sind Die Souveranitat bedeutet in diesem Zusammenhang in erster Linie das Recht die Kompetenzen zwischen Einzelstaat und Bund zu verteilen die so genannte Kompetenzkompetenz Die Institutionen des Staatenbundes sind in der Regel eine reprasentative Versammlung gemeinsame Ausfuhrungsorgane fur gemeinsame Aufgaben sowie eine Schiedsgerichtsbarkeit fur die Beilegung von Streitigkeiten unter den verbundenen Staaten In einem Staatenbund konnen Gesetze der gesetzgebenden Korperschaft des Bundes keine direkten Auswirkungen auf die Burger haben sie werden nur zur Verabschiedung an die nationalen Parlamente delegiert Ausserdem besteht in der Regel ein Austrittsrecht fur die Mitgliedstaaten 5 Staatenbund vs Staatenverbund BearbeitenDie Europaische Union EU ist als derivatives Volkerrechtssubjekt kein Staatenbund Sie stellt eine Klasse fur sich dar die souverane Nationen uber Vertrage miteinander verbindet Diese Mitgliedsnationen konnen bestimmte Teile ihrer Regelungskompetenzen jeweils im Einzelfall auf die EU Ebene ubertragen Dies andert jedoch nichts am volkerrechtlichen Status der EU oder ihrer Mitgliedsnationen Das deutsche Bundesverfassungsgericht bezeichnete die Europaische Union in einem Urteil von 1993 als Staatenverbund was auch uber die Grenzen Deutschlands hinaus Anklang gefunden hat Die EU hat auf ihre Mitgliedstaaten innenpolitisch einen gewissen Einfluss doch steht dem weder eine einheitliche gemeinsame Aussenpolitik gegenuber noch beansprucht die EU in ihren einschlagigen Vertragen fur sich selbst mehr als ein Staatenverbund zu sein In den Vereinten Nationen sind zudem alle Staaten der EU als unabhangige und selbststandige souverane Mitglieder vertreten Beispiele BearbeitenAktuell Bearbeiten Afrikanische Union AU Andengemeinschaft Benelux Union Staatenbund von Belgien Niederlande Luxemburg Russisch Belarussische UnionHistorisch Bearbeiten Vereinigte Staaten von Amerika bis 1787 danach Bundesstaat Norwegisch schwedische Staatenunion 1814 1905 Norwegen erklarte sich 1905 im Vertrag von Karlstad fur unabhangig Zentralamerikanische Konfoderation 1823 1838 Alte Eidgenossenschaft 1291 1798 Schweizerische Eidgenossenschaft 1803 1848 ab dann Bundesstaat Rheinbund 1806 1813 Deutscher Bund 1815 1866 Union francaise 1946 1958 bzw Communaute francaise 1958 1960 Vereinigte Arabische Staaten 1958 1961 Serbien und Montenegro 2003 2006 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Staatenbund Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur von und uber Staatenbund im Katalog der Deutschen NationalbibliothekAnmerkungen Bearbeiten Theodor Schweisfurth Volkerrecht Mohr Tubingen 2006 1 Kap 8 II 1 S 36 f zur Grundung einer solchen internationalen zwischenstaatlichen Organisation vgl insbesondere 10 Kap 4 Rn 17 19 Heinrich Wilms Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht unter Berucksichtigung der Foderalismusreform Stuttgart 2007 S 81 Rn 242 Im Staatenbund sind die einzelnen Mitgliedstaaten souveran Vgl statt aller Georg Dahm Jost Delbruck Rudiger Wolfrum Volkerrecht Bd I 2 2 Auflage Berlin 2002 S 200 Wolfgang Graf Vitzthum Hrsg Volkerrecht 5 Aufl 2010 S 208 Ein Staatenbund ist eine Staatenverbindung auf der Grundlage eines volkerrechtlichen Vertrages Die Mitglieder behalten ihre Volkerrechtssubjektivitat bei ihre Beziehungen sind durch Volkerrecht geregelt Es kann Ausnahmen geben So bezeichnete Art 5 der Wiener Schlussakte von 1820 den Deutschen Bund als einen unaufloslichen Verein weshalb der Austritt aus diesem Verein keinem Mitglied desselben freistehen konnte Normdaten Sachbegriff GND 4182626 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatenbund amp oldid 228606513