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Das Preussenkonkordat vom 14 Juni 1929 ist ein Staatskirchenvertrag der zwischen dem Freistaat Preussen und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde Als Konkordat gehort der Vertrag ausserdem zur Materie des Volkerrechts In den deutschen Landern gelten die Bestimmungen des Preussenkonkordats bis heute weitgehend fort soweit sie Nachfolgestaaten Preussens sind Mit der Papstlichen Bulle Pastoralis officii nostri vom 13 August 1930 wurde das Preussenkonkordat umgesetzt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Gegenwart 2 Literatur 3 WeblinksGeschichte BearbeitenNach dem Sturz der Monarchie 1918 wurde in Preussen offensichtlich dass das Verhaltnis zur katholischen Kirche zuletzt in der veralteten in wesentlichen Bestimmungen nicht mehr anwendbaren Zirkumskriptionsbulle De salute animarum vom 16 Juni 1821 geregelt worden war Seitdem aber wurden die Beziehungen zwischen katholischer Kirche und Staat in Preussen immer wieder belastet etwa durch die staatlichen Kolner Wirren 1837 oder durch eine antikirchliche Gesetzgebung wahrend des Kulturkampfes Als der Kolner Erzbischof Felix von Hartmann am 11 November 1919 starb waren bilaterale Verhandlungen geboten weil die bisherigen Bestimmungen fur die Berufung eines neuen Erzbischofs nicht mehr griffen Die Fuldaer Bischofskonferenz behandelte aufgrund einer Initiative des preussischen Kultusministeriums auf ihrer ausserordentlichen Tagung im Januar 1920 erstmals Konkordatsfragen und berief den Priester Trierer Kirchenrechtler und Zentrumspolitiker Ludwig Kaas zum Verbindungsmann zwischen der Bischofskonferenz und Nuntius Eugenio Pacelli nbsp Eigenhandige Unterschrift und Siegel des Papstes Pius XI 1929Im Mai 1920 fanden auf der Referentenebene erste Verhandlungen uber ein zukunftiges Konkordat statt Doch erst im Vorfeld seines Umzugs von Munchen nach Berlin trat Pacelli selbst in Konkordatsverhandlungen mit Preussen ein Im Vordergrund standen hierbei besonders die vom Heiligen Stuhl mit Rucksicht auf deutsche Interessen bisher nicht behandelten Themen wie die Anpassung kirchlicher Grenzen an die durch den Versailler Friedensvertrag veranderten Grenzen Vor allem waren grosse Teile der Provinz Posen und von Westpreussen an Polen abgetreten worden von den Erzbistumern Posen und Gnesen und vom Bistum Kulm waren nur Reste bei Preussen verblieben Deswegen trat der Heilige Stuhl gleichzeitig mit Polen in Konkordatsverhandlungen die wegen der Polenfreundlichkeit des Papstes wider Erwarten schnell am 10 Februar 1925 abgeschlossen waren Mit dem Preussenkonkordat sollten Paderborn und Breslau zu Erzbistumern und Berlin bisher zur Diozese Breslau zugehorig zum Bistum erhoben werden Auf protestantischen Druck hin war fur Berlin zunachst nur die Errichtung einer Pralatur ins Auge gefasst worden doch machte der Heilige Stuhl die Errichtung des Bistums im Mai 1928 gegen den Widerstand evangelischer Kreise in Deutschland zur conditio sine qua non Im Preussenkonkordat wurden schliesslich die bisherigen nordischen Missionsgebiete den bestehenden norddeutschen Diozesen Osnabruck Paderborn und Hildesheim zugeschlagen Aus dem Territorium des grossen Erzbistums Koln wurde das Bistum Aachen herausgebildet Neben den territorialen Veranderungen kamen die Neuordnung der Dotationen das bischofliche Jurisdiktionsrecht uber die theologischen Fakultaten die Bischofswahl durch das Domkapitel das aus einer Dreierliste des Heiligen Stuhls den neuen Bischof wahlt das staatliche Erinnerungsrecht also das Recht der staatlichen Institutionen eine Ernennung kirchlicher Wurdentrager durch den Papst im Einzelfall zu verhindern sogenannte Politische Klausel und die Anpassung des veralteten Patronatsrechts hinzu Auch wenn die preussischen Konkordatsbestimmungen vom 14 Juni 1929 aus kirchlich romischer Sicht weit hinter denen des Bayerischen Konkordats zuruckblieben schuf das Konkordat in Kirchenfragen Rechtssicherheit Pacelli hat bei den Verhandlungen zum Preussenkonkordat die preussischen Kulturkampfbestimmungen im Wesentlichen abgebaut dafur aber auf die ihm sehr wichtigen Schulbestimmungen zugunsten eines Abschlusses des Konkordats verzichtet Das konnte er nur weil er selbst und auch Pius XI schon fruhzeitig die Grenzen der Konkordate erkannt hatten Mit der Papstlichen Bulle Pastoralis officii nostri vom 13 August 1930 wurde das Preussenkonkordat umgesetzt Gegenwart Bearbeiten Das Preussenkonkordat wurde nach 1945 von den auf ehemals preussischem Territorium jeweils neugegrundeten Landern der Bundesrepublik Deutschland nicht jedoch von der DDR anerkannt Im Vertrag zwischen dem Land Nordrhein Westfalen und dem Heiligen Stuhl vom 26 Marz 1984 knupften der grosste preussische Nachfolgestaat und der Heilige Stuhl an das Preussenkonkordat an indem sie unter Hinzufugung und Abanderung einiger Regelungen ausdrucklich die Fortgeltung des Preussenkonkordats bestatigten Erst nach der Wiedervereinigung lebten die Konkordatsbestimmungen in jenen neuen Bundeslandern wieder auf die Nachfolgestaaten Preussens sind Das Konkordat gilt auch fur die ausserpreussischen Teile des 1995 errichteten Erzbistums Hamburg dies war ein Bestandteil der Grundungsverhandlungen des Erzbistums da Alt Hamburg und Mecklenburg nie zu Preussen gehorten Literatur BearbeitenJohannes Dambacher Die Verhandlungen zum Preussenkonkordat von 1929 Unter besonderer Berucksichtigung der romischen Akten Diss Wurzburg 2020 Dieter Golombek Die politische Vorgeschichte des Preussenkonkordats 1929 Mainz 1970 Joseph Listl Hrsg Die Konkordate und Kirchenvertrage in der Bundesrepublik Deutschland Textausgabe fur die Wissenschaft und Praxis 2 Bde Berlin 1987 Joseph Listl Die konkordatare Entwicklung von 1817 bis 1988 in Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte hg von Walter Brandmuller Bd 3 St Ottilien 1991 S 427 463 Lothar Schoppe Hrsg Konkordate seit 1800 Originaltext und deutsche Ubersetzung der geltenden Konkordate Frankfurt am Main Berlin 1964 Werner Weber Hrsg Die deutschen Konkordate und Kirchenvertrage der Gegenwart 2 Bde Gottingen 1962 und 1971 Weblinks BearbeitenText des KonkordatsBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Preussenkonkordat amp oldid 236264402