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Das Bayerische Konkordat abgekurzt BayK vom 29 Marz 1924 ist ein Staatskirchenvertrag der zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Konkordatsverhandlungen 3 Der Inhalt des Konkordats von 1924 3 1 Kollektive Glaubensfreiheit 3 2 Hochschulen 3 3 Schulen 3 4 Fortgeltung des Konkordats von 1817 3 5 Ernennung von Geistlichen 4 Innerstaatliche Umsetzung 1925 5 Weitergeltung 5 1 Gemeinschaftsschule 5 2 Hochschulen 6 Gultigkeit 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenNach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Sturz auch der bayerischen Monarchie im Jahr 1918 war sogleich die Frage strittig ob eine Republik in konigliche Rechte eintreten konnte oder ob das Konkordat von 1817 durch die Revolution automatisch ausser Kraft getreten war Durch die Revolution endete das Bundnis von Thron und Altar wie der ersatzlose Wegfall des Gebets fur den Konig im Gottesdienst zeigt Der neue Staat schien auf die erstere Losung zuzusteuern Wenige Tage nach der Revolution verlangte das Kultusministerium wie ehedem den Amtseid der Bischofe auf den Landesherrn eben den neuen Volksstaat Dem kamen die Bischofe nach Aus der Erfahrung des Kulturkampfs geschah dies freilich mit der Einschrankung nur soweit es sich um staatliche Dienstleistungen durch die Kirche handelte Ebenso pragmatisch wurde die Neubesetzung der Pfarreien behandelt Die bisherigen koniglichen Prasentations und Genehmigungsrechte wurden stillschweigend der neuen Regierung zugestanden in Erwartung der bisherigen Gegenleistungen Diesem Zustand rechtliche Formen zu geben versuchte der seit 1917 amtierende Munchner Nuntius Eugenio Pacelli der spatere Papst Pius XII Konkordatsverhandlungen Bearbeiten nbsp Die Schlusselfigur der Konkordatsverhandlungen Nuntius Eugenio Pacelli der spater Papst Pius XII wurdeDie Weimarer Republik hatte neue Tatsachen geschaffen und die Prasentations oder die kirchenregimentlichen Besetzungsrechte des Ancien Regime wurden durch Art 137 Weimarer Verfassung WRV hinweggefegt Jede Religionsgemeinschaft verleiht seither ihre Amter ohne Mitwirkung des Staates oder der burgerlichen Gemeinde Ausgehend von dieser neuen verfassungsrechtlichen Lage umriss Nuntius Pacelli die Zielvorstellungen fur ein kunftiges Konkordat Er forderte einen Konkordatslehrstuhl fur je eine Professur in Philosophie und Geschichte Katholisch Theologische Fakultaten an den bayerischen Hochschulen sollten staatlicherseits garantiert werden Fur die Berufung all dieser Professoren der Fakultat solle der katholischen Kirche ein Einspruchsrecht in der Art eines Nihil obstat eingeraumt so dass auf eine Berufung bei kirchlicher Beanstandung verzichtet wird Weiterhin forderte er Gesetze gegen die tote Hand abzuschaffen sowie Eigentumsrechte an bisher kirchlich genutzten staatlichen Immobilien frei ubertragen zu durfen jedoch unter Beibehaltung der staatlichen Baulast oder gegen eine entsprechende Ablosung Auch sorgte er sich um die Erhebung von Kirchensteuern und deren Einziehung durch die Finanzamter Der spater so heftige Streit um die Konfessionsschule stand nicht auf der Agenda nbsp Das Aussenministerium im Palais Montgelas Promenadeplatz Kardinal Faulhaber Str Der Landtag und die Staatsregierung stimmten am 20 Januar 1920 der Aufnahme formlicher Verhandlungen zu Wahrenddessen hatte eine bischofliche Kommission Vorschlage erarbeitet die die wesentlichen Bestimmungen des spateren Konkordats vorwegnahmen Das federfuhrende Kultusministerium unter Franz Matt BVP musste dabei die Interessen der Staatsregierung beachten Bayern erhoffte sich durch den Abschluss seine eigene Stellung als Volkerrechtssubjekt herauszustreichen vgl Artikel Bayerische Staatsangehorigkeit 1 2 Zu diesem Zweck galt es Uberlegungen auf Reichsebene zuvorzukommen Die kirchliche Seite drangte ihrerseits aus diesem Grund auf einen zugigen Abschluss mit Bayern um in den parallel laufenden Verhandlungen mit dem Reich trumpfen zu konnen 3 4 Die schon weit gediehenen Verhandlungen wurden andererseits dadurch wieder verzogert dass ein innerkirchlicher Streit aufzog Die ausserbayerische Fuldaer Bischofskonferenz unter Fuhrung des Breslauer Erzbischofs Adolf Kardinal Bertram wollte das in Preussen bisher geltende Recht freier Bischofswahlen durch die Domkapitel auch fur Bayern einfuhren dessen Bischofe bislang vom Konig prasentiert worden waren Diese Forderung stand im Gegensatz zu Can 329 Codex Iuris Canonici von 1917 der die Ernennung der Bischofe durch den Papst vorsah Pacelli hatte an dieser Neufassung des romischen Kirchenrechts vor seiner Berufung zum Nuntius in Munchen 12 Jahre lang mitgearbeitet Rom steuerte zielstrebig auf den Kompromiss des Preussischen Konkordats 1929 hin einer Listenwahl die den Domkapiteln das Recht zur endgultigen Auswahl aus drei Kandidaten des Papstes einraumte So wurden die Verhandlungen leicht verzogert 1924 zu Ende gebracht dennoch aber als erste vor dem Reich und den anderen Gliedstaaten Am 29 Marz 1924 paraphierten Nuntius Pacelli Ministerprasident von Knilling Kultusminister Matt und Finanzminister Krausneck das Konkordat im Bayerischen Aussenministerium Das befand sich im Palais Montgelas dessen Namensgeber just der Vater der Sakularisation in Bayern war Unter Zustimmung der Reichsregierung wurden im Einzelnen folgende Vereinbarungen getroffen Der Inhalt des Konkordats von 1924 BearbeitenKollektive Glaubensfreiheit Bearbeiten Freiheit der Glaubensausubung einschliesslich innerkirchlicher Selbstbestimmung Art 1 Garantie der Existenz und des Vermogens und dessen Mehrung der Orden Art 2 Erhebung von Kirchensteuern durch das Finanzamt Art 10 5 siehe Art 137 WRV dd Hochschulen Bearbeiten Beanstandungsrecht bei Ernennung der Professoren und Dozenten an den Katholisch Theologischen Lehrstuhlen Art 3 Errichtung von Konkordatslehrstuhlen fur Philosophie und Geschichte an den Philosophischen Fakultaten der Universitaten Munchen und Wurzburg Art 4 2 Siehe auch Konkordatslehrstuhl Schulen Bearbeiten Religion als ordentliches Unterrichtsfach in allen Schulgattungen Art 4 3 und Art 7 1 Aufsicht uber den Religionsunterricht durch die Kirche Art 8 konfessionelle Lehrerbildung Art 5 3 Recht der Eltern auf Errichtung von Konfessionsschulen der katholischen Volksschule Art 6 Beanstandungsrecht bei Religionslehrern an den hoheren Lehranstalten Art 3 1 2 Missio canonica fur Religionslehrer an katholischen Volksschulen Art 5 2 vgl das Schulgesetz vom 1 August 1922 dd Fortgeltung des Konkordats von 1817 Bearbeiten Im mit weitem Abstand umfangreichsten Art 10 geht es um eine Rechtsverpflichtung des Staates gegenuber der Kirche Rechtsgrund sind die 35 und 63 des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 und der Art 138 WRV von 1919 Art 10 entspricht in etwa den Artikeln IV und V des Konkordats von 1817 Die ursprungliche Rechtfertigung fur diese Regelungen ist weggefallen Ein Nominationsrecht Amortisationsgesetze und der Eid der Bischofe fehlen Letzterer lebt erst durch Art 16 des Reichskonkordats von 1933 wieder auf Fonds fur Erzbischofliche und bischofliche Stuhle und ihrer Domkapitel Standesgemasse Wohnung fur die Erzbischofe Bischofe den Dignitare der Halfte der Domkapitulare durch den Staat Staatliche Versorgung des Generalvikars und des bischoflichen Sekretars Geeignete Gebaude fur die Ordinariate Domkapitel und deren Archive durch den Staat Bestandsgarantie fur das Vermogen und die Einkunfte der Domkirchen Verburgung des Staates im Unterhalt der Domkirchen einschliesslich deren Ausgaben fur Gottesdienste und der Besoldung weltlicher Bediensteter notfalls Ausgleichszahlungen zu leisten Staatliche Beihilfe fur Knaben und Priesterseminare Angemessene Zuschusse fur die Emeritenanstalten und die Emeriten siehe auch Emeritenanstalt der Erzdiozese Munchen Freising Bei Veranderung von Pfarrstellen angemessene Bezuschussung der Geistlichen Ernennung von Geistlichen Bearbeiten Einrichtung von Anstaltsgeistlichen Art 11 vgl Art 141 WRV dd Integritatsschutz der kirchlichen Verwaltungseinheiten Art 12 Ausschliessliche Bestellung der Geistlichen mit deutscher Staatsangehorigkeit und Hochschulabschluss Art 13 vgl die Maigesetze wahrend der Kulturkampfzeit dd Verfahren bei der Bestellung der Bischofe auf Grund der Triennallisten der Bischofe und Domkapitel Art 14 1 siehe die Artikel Politische Klausel Terna Dreiervorschlag dd Erhebung von Erinnerungen seitens der Bayerischen Staatsregierung bei der Ernennung von Bischofen Art 14 1 und Pfarrern Art 14 3 Ernennung und Wahl der Mitglieder der Domkapitel einschliesslich der Kanoniker werden dem kanonischen Recht angepasst Art 14 2 Aufrechterhaltung von Privatpatronaten 14 3 Innerstaatliche Umsetzung 1925 BearbeitenZwischen der Paraphierung und der innerstaatlichen Ratifikation stand die Politik Auch in Bayern gab es protestantische Kirchen die Evangelisch Lutherische Kirche in Bayern rechts des Rheins und die Vereinigte protestantisch evangelisch christliche Kirche der Pfalz Erst nach Paraphierung des Konkordats wurden Verhandlungen mit den beiden Kirchen aufgenommen Am 15 November 1924 wurden die separaten Vertrage unterzeichnet Noch am selben Tag legte die Regierung dem Landtag ein Mantelgesetz vor das die drei Vertrage verklammerte Auf diese Weise versuchte die Staatsregierung die weitreichenden Zugestandnisse an die Kirchen zu retten Durch dieses Verfahren war die Qualifikation als volkerrechtlicher Vertrag fragwurdig denn auf kirchlicher Seite war nur der Heilige Stuhl Volkerrechtssubjekt Das zu befurchtende Problem war jedoch die Lehrerschaft Traditionell freisinnig erhoben deren Verbande Widerspruch gegen die Zementierung der Konfessionsschule und der konfessionellen Lehrerbildung Die nun folgende hitzige Debatten im Landtag zwangen die Staatsregierung eine Erklarung beizufugen die das Konkordat relativierte In der Schlussdebatte griff der frischgebackene Abgeordnete und spatere Ministerprasident Wilhelm Hoegner SPD das Konkordat kenntnisreich an und schrieb sich selbst in das Stammbuch Das standige Betonen der Eigenstaatlichkeit Bayerns bei jeder sich bietenden Gelegenheit darf nicht Selbstzweck sein 5 Der Landtag nahm das Mantelgesetz am 15 Januar 1925 an Befurworter waren Bayerische Volkspartei BVP Bayerischer Bauernbund und Bayerische Mittelpartei DNVP Gegner SPD und KPD sowie der Volkische Block Weitergeltung BearbeitenDer Fortbestand des Konkordats von 1924 wurde in Artikel 2 des Reichskonkordats 1933 garantiert insbesondere auch katholische Bekenntnisschulen Artikel 23 Im Kampf des Regimes gegen die Bekenntnisschulen erfolgte 1938 deren Beseitigung in ganz Bayern 6 Anfanglich wurde versucht durch Einschuchterung und Propaganda Eltern dazu zu bewegen ihre Kinder auf der Deutschen Gemeinschaftsschule einzuschreiben Gegenmassnahmen der Kirche wurden konkordatswidrig brutal unterdruckt und Kirchenleute wie Johannes Neuhausler oder Rupert Mayer wurden auf Grund ihres Eintretens fur die Bekenntnisschule in Konzentrationslager eingeliefert Im Oktober 1938 wandelte das Kultusministerium die letzten Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen um 1941 wurde auf die Moglichkeit Erinnerungen gegen neu zu ernennende Pfarrer zu erheben verzichtet In der Nachkriegszeit kehrte der Streit um Schulen und Universitaten wieder Gemeinschaftsschule Bearbeiten Volksschule und die Vertrage mit den Kirchen sind uber Art 135 BV eng miteinander verknupft Wie die meisten anderen Bundeslander knupfte auch Bayern nach dem Zusammenbruch zunachst im wesentlichen an den Rechtszustand vor 1933 an In Art 135 der Verfassung des Freistaates Bayern vom 2 Dezember 1946 wurde der Vorrang der Bekenntnisschule gegenuber der Gemeinschaftsschule festgelegt Nach langwierigen parteipolitischen Auseinandersetzungen erging das Schulorganisationsgesetz vom 8 August 1950 GVBl S 159 das die Vorrangstellung der Bekenntnisschule bekraftigte Der Bayerische Verfassungsgerichtshof bestatigte die Verfassungsmassigkeit dieser Regelung Damit war die schulpolitische Diskussion in Bayern zunachst beendet obwohl die starke konfessionelle Mischung der bayerischen Bevolkerung nach 1945 immer wieder besondere Probleme des Minderheitenschutzes aufwarf Erst das im Zuge der Landschulreform erlassene Volksschulgesetz vom 17 November 1966 GVBl S 402 brachte durch die Einfuhrung des Minderheitenlehrers gemass Art 8 Abs 4 dieses Gesetzes eine Annaherung der beiden Schultypen Gehorten mindestens 35 Schuler einer Bekenntnisschule einem anderen Bekenntnis an so war zur Sicherung des Religionsunterrichts dieser Schuler im Benehmen mit der kirchlichen Oberbehorde ein fur das Lehramt an offentlichen Volksschulen ausgebildeter Lehrer zu verwenden der geeignet und bereit war den Religionsunterricht fur die Schuler der Bekenntnisminderheit zu ubernehmen Dieser Lehrer erteilte ausserdem auch Unterricht in den anderen Fachern und war vollberechtigtes Mitglied der Lehrerkonferenz Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Minderheitenlehrer im Hinblick auf Art 135 Abs 2 BV a F wonach an Bekenntnisschulen nur solche Lehrer verwendet werden durften die geeignet und bereit waren die Schuler nach den Grundsatzen des betreffenden Bekenntnisses zu unterrichten und zu erziehen fuhrten zu einer Verfassungsklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Dieser entschied am 20 Marz 1967 dass die angegriffenen Bestimmungen mit der Bayerischen Verfassung vereinbar seien BayVerfGH n F 20 36 Zum Problem des Minderheitenlehrers fuhrte das Gericht aus Art 8 Abs 4 VoSchG stimme zwar nicht mit dem Wortlaut des Art 135 Abs 2 BV a F uberein jedoch musse bei der Auslegung einer Norm auf die realen Gegebenheiten Bedacht genommen werden aus denen sie gewachsen sei Im Hinblick auf die an mehr als der Halfte aller Bekenntnisschulen fehlende Homogenitat und im Hinblick auf die Tatsache dass gut gegliederte Schulen bessere Berufschancen vermittelten sei es schon wegen des Ausbildungsanspruchs der jedem Bewohner Bayerns gemass Art 128 BV zustehe nicht angangig die Bekenntnisminderheit auf ortlich entfernte oder schlechter gegliederte Schulen zu verweisen Dabei konne allerdings die Minderheit nicht nach den Grundsatzen der Bekenntnismajoritat unterrichtet werden weil dies sowohl gegen die Bekenntnisfreiheit als auch gegen das Elternrecht verstossen wurde Der ubergeordnete elementare Grundsatz der Glaubens und Gewissensfreiheit gebiete aus dem Gesichtspunkt der Toleranz dass Schuler solcher konfessionell gemischter Klassen auf der Grundlage der den beiden Bekenntnissen gemeinsamen Uberzeugungen auch gemeinsam erzogen wurden Bei grosseren Minderheiten sei es zur Wahrung der Paritat und zum Schutz der Glaubens und Bekenntnisfreiheit notwendig Minderheitenlehrer zu beschaftigen Art 135 BV a F konne in vollem Umfang nur noch an Schulen verwirklicht werden die entweder bekenntnishomogen oder von geringen Minoritaten besucht seien In der Folgezeit erhoben sich immer mehr Stimmen die eine Angleichung der formellen Rechtslage insbesondere des Wortlauts der Verfassung an die nunmehr gegebene Situation forderten BVerfGE 41 65 79ff 7 Zur Uberwindung der Konfessionsschule einen Konflikt mit der katholischen Kirche auszutragen waren Staatsregierung und CSU Landtagsmehrheit lange nicht bereit Erst als die Oppositionsparteien SPD und FDP 1967 68 Volksbegehren zur christlichen Gemeinschaftsschule anstiessen beschloss die Staatsregierung zu handeln Um den Gesetzentwurf der SPD dem gute Chancen eingeraumt wurden zu verhindern entschloss sich die CSU unter Rucksprache mit dem Nuntius in Bonn Corrado Bafile selbst die bisherige Trennung in Gemeinschaftsschulen und Bekenntnisschulen durch eine eigene Gesetzesinitiative aufzuheben Schliesslich einigten sich die drei Landtagsfraktionen auf einen gemeinsam erarbeitetes Gesetz die Volksschule als gemeinsame Schule zu erklaren in der nach den Grundsatzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet wird 6 Der Mitberichterstatter der Abgeordnete Hochleitner SPD begrusste den Kompromiss da seine Fraktion seit jeher die gemeinsame Schule fur alle volksschulpflichtigen Kinder bejaht habe in der nach christlichen Grundsatzen unterrichtet und erzogen werden solle 7 Bei dem am 7 Juli 1968 durchgefuhrten Volksentscheid standen die drei Initiativen zur Wahl der SPD der CSU und der interfraktionelle Vorschlag SPD und CSU empfahlen selbst die Ablehnung der eigenen Vorschlage Der Volksentscheid nach Art 75 zur Anderung des Art 135 wurde am 7 Juli 1968 76 3 angenommen Hochschulen Bearbeiten Fur den Verlust an Rechtspositionen durch Einfuhrung der Gemeinschaftsschule wurden der Kirche weitere Konkordatlehrstuhle zugestanden Gultigkeit Bearbeiten nbsp Bezugnahme auf das Bayerische Konkordat von 1924 auf einer Bautafel an der Frauenkirche Munchen im Jahre 2015Das Bayerische Konkordat von 1924 ist weiterhin gultig 8 Am 4 September 1974 wurden Erklarungen zu verschiedenen Artikel teilen mit in den Vertrag aufgenommen Literatur BearbeitenHermann Joseph Busley Bayerisches Konkordat 1924 In Historisches Lexikon Bayerns 7 Januar 2010 abgerufen am 20 April 2013 Martin Lohnig Mareike Preisner Moglichst viele vollendete Tatsachen schaffen Zur Geltung und Fortgeltung des Bayerischen Konkordats von 1924 In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Kanonistische Abteilung Band 97 2011 S 219 273 doi 10 7767 zrgka 2011 97 1 219 Weblinks BearbeitenGesetz zu dem Konkordate mit dem Heiligen Stuhle und den Vertragen mit den Evangelischen Kirchen auf gesetze bayern de Konkordat zwischen seiner Heiligkeit Papst Pius XI und dem Staate Bayern auf gesetze bayern deEinzelnachweise Bearbeiten schon im Interesse der Aufrechterhaltung der Staatspersonlichkeit Bayerns Karl Scharnagl BVP im Landtag Bayerischer Landtag 27 Sitzung vom 13 Januar 1925 In Bayerischer Landtag Verhandlungen 1919 1933 Sitzungsperiode 1924 1928 Bd 1 Stenographische Berichte zu den offentlichen Sitzungen 1924 1925 S 747 vgl auch Ansicht Florian Heinritzi im Tagungsbericht Der Heilige Stuhl in den internationalen Beziehungen 1870 1939 1 Juli 2009 bis 2 Juli 2009 Munchen auf H Soz u Kult de 24 September 2009 Ingrid Schulze Bidlingmaier Die Kabinette Wirth I und II 1921 22 Band 1 Boppard am Rhein 1973 Nr 139 Chefbesprechung vom 11 November 1921 auf Bundesarchiv de Ingrid Schulze Bidlingmaier Die Kabinette Wirth I und II 1921 22 Band 1 Boppard am Rhein 1973 Nr 134 Chefbesprechung vom 10 November 1921 auf Bundesarchiv de Bayerischer Landtag 27 Sitzung vom 13 Januar 1925 In Bayerischer Landtag Verhandlungen 1919 1933 Sitzungsperiode 1924 1928 Bd 1 Stenographische Berichte zu den offentlichen Sitzungen 1924 1925 S 753 a b Fritz Schaffer Gemeinschaftsschule In Historisches Lexikon Bayerns 20 November 2012 abgerufen am 20 April 2013 a b BerfGE 41 65 Gemeinsame Schule Beschluss des Ersten Senats vom 17 Dezember 1975 1 BvR 428 69 zitiert nach A Tschentscher Hrsg Deutschsprachiges Fallrecht DFR Stand 24 November 2009 Heiliger Stuhl Vatikan Beziehungen zu Deutschland Konkordate mit Deutschland und deutschen Bundeslandern Auswartiges Amt Deutschland Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bayerisches Konkordat 1924 amp oldid 236194885