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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Unter Prasentation wurde ein Ernennungsverfahren verstanden das aus einem verbindlichen Vorschlag besteht den ein zustandiges standisches Gremium nur entweder annehmen oder ablehnen kann Das Prasentationsverfahren war historisch lange Zeit hochst bedeutend und darf als Vorlaufer des heutigen republikanisch demokratischen Wahlverfahrens angesehen werden Im kanonischen Recht ist die Prasentation verbindlich Inhaber eines Prasentationsrechts konnen Vorschlage zur Besetzung von Amtern machen die nur aus festgeschriebenen Grunden abgelehnt werden konnen Inhaltsverzeichnis 1 Historische Beispiele 2 Geltendes Recht 2 1 Kirchenrecht 2 2 Staatliches Recht 3 Abgrenzung 3 1 Prasentation im Unterschied zur freien Wahl 3 2 Prasentation im Unterschied zur freien Ernennung 4 Eigenschaften und Gefahren der Prasentation 5 QuellenHistorische Beispiele BearbeitenBei der Kaiserwahl im Heiligen Romischen Reich folgte dem Kurspruch der Kurfursten die Kronungszeremonie in Frankfurt am Main zu der auch die Frage an das Volk spater nur noch durch einen Sangerchor versinnbildlicht gehorte ob es der Wahl zustimme was zur blossen symbolischen Form absank 1 Reste der Prasentation fanden sich bei der Dogenwahl in der Republik Venedig Zur Einsetzungszeremonie im Markusdom gehorte auch die Frage ans Volk ob es den durch die Rate vorgewahlten Kandidaten zum Dogen haben wolle was jedenfalls seit dem Fruhmittelalter regelmassig durch den Zuruf Sia Sia dt Es sei bestatigt wurde nach den Quellen scheint es aber dass in alterer Zeit gelegentlich Ablehnung vorgekommen ist es sich also um eine echte Bestatigung und nicht nur um leere Form gehandelt hatte 2 Auch die deutsche Justiz kannte lange Zeit Prasentationsrechte fur Richterstellen Haufig war dieses Vorschlagsrecht als Entschadigung ehemaliger Landesherren fur den Verlust autonomer Gerichtsbarkeit mit der Mediatisierung durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 Diese landesrechtlichen Prasentationsrechte sind mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1 Oktober 1879 weggefallen Geltendes Recht BearbeitenKirchenrecht Bearbeiten Das Prasentationsrecht fur kirchliche Amter liegt sehr oft in derselben Hand wie das Patronatsrecht Schutz und Aufsichtsrecht uber eine Kirche und hat seine historischen Wurzeln im Eigenkirchenwesen Das romisch katholische kanonische Recht kennt neben verschiedenen anderen Arten der Amtsubertragung die Einsetzung nach verbindlicher Prasentation Canon 147 Sie muss ausdrucklich gesetzlich vorgesehen sein Mangels abweichender Regelung muss der Inhaber des Prasentationsrechts innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Freiwerden des Amtes die neuen Amtsinhaber vorschlagen Sich selbst kann niemand prasentieren die Prasentation kann nicht gegen den Willen des Vorgeschlagenen erfolgen Ein fur geeignet befundener rechtmassig Prasentierter muss in das Amt eingesetzt werden Canones 158 ff Wenn der Prasentierte als nicht geeignet befunden wurde kann der Inhaber des Prasentationsrechts innerhalb eines Monats einen zweiten prasentieren Wird der wieder als ungeeignet befunden verfallt fur diese Besetzung das Prasentationsrecht und die einsetzende Autoritat kann das Amt frei ubertragen Canon 161 f CIC Auch das evangelische Kirchenrecht kennt bisweilen in Patronatspfarreien ein Prasentationsrecht des Patrons Durch Prasentation seitens des franzosischen Staatsprasidenten werden beispielsweise die Bischofe der romisch katholischen Diozesen Strassburg und Metz in Elsass Lothringen bestimmt In der Kirche von England hat der jeweilige britische Monarch ein Prasentationsrecht fur alle hoheren kirchlichen Amter Dompropste und Diozesanbischofe Die Kandidaten werden dem betreffenden Domkapitel in einem Brief zur Wahl prasentiert die innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen hat Staatliches Recht Bearbeiten Heute herrscht zwar in den meisten Staaten und nach deren Vorbild auch in Organisationen privaten Rechts die freie Wahl vor doch gibt es noch immer bedeutende Beispiele von Prasentationsverfahren Der Prasident der Vereinigten Staaten ernennt die meisten hohen Amtstrager zwar verbindlich bedarf aber der Zustimmung des Senats der Bewerber annehmen oder ablehnen kann Ablehnung kommt auch immer wieder vor Die Zahl der Ablehnungen durch den Senat ist nicht beschrankt es handelt sich daher um Prasentation in reiner Form 3 Wird die Stelle des Vizeprasidenten vakant schlagt der Prasident ebenfalls einen Kandidaten vor benotigt in diesem Fall aber die Zustimmung nicht nur des Senats sondern auch des Reprasentantenhauses 4 Der deutsche Bundeskanzler wird dem Bundestag vom Bundesprasidenten vorgeschlagen der Bundestag kann diesen Vorschlag annehmen oder ablehnen Nur wenn der Bundestag den vorgeschlagenen Kandidaten ablehnt kann er mit Mehrheit in freier Wahl einen Kanzler wahlen In der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik ist noch kein Vorschlag des Bundesprasidenten abgelehnt worden alle ordentlichen Kanzlerwahlen wurden daher nicht als Wahlen sondern als Prasentationen vollzogen Ausnahme bildet nur die Ernennung eines Bundeskanzlers durch konstruktives Misstrauensvotum 5 Auch der Regierungschef Schwedens Staatsminister wird durch Prasentation bestimmt Der Parlamentsprasident Reichstagsprasident schlagt einen Kandidaten vor den das Parlament der Reichstag annehmen oder ablehnen kann Lehnt der Reichstag vier Vorschlage in Folge ab muss er neu gewahlt werden 6 In manchen Diktaturen oder autoritar gefuhrten Staaten werden die Staatsoberhaupter oder Regierungschefs nicht durch freie Wahlen sondern durch eine Ja Nein Abstimmung uber ihre Amtsfuhrung bestellt also durch Prasentation Bis vor wenigen Jahren wurde zum Beispiel der Staatsprasident Agyptens durch Prasentation bestimmt Das Parlament beschloss einen Vorschlag den das Volk nur annehmen oder verwerfen konnte Manchmal werden auch die Parlamente solcher Staaten durch Einheitslisten die nur gebilligt oder gestrichen werden konnen bestimmt was faktisch dasselbe bewirkt wie ein Prasentationsverfahren Eine besondere verfassungsrechtliche und politische Bedeutung hatte in Preussen das Prasentationsrecht zum Preussischen Herrenhaus das die Verfassung Preussens fur die Zeit ab 1854 bis zur Revolution 1918 fur einige von der Krone dazu bestimmte altadlige um den Staat verdiente und grundbesitzende Familien einraumte Von der Moglichkeit alten Adelsfamilien das Prasentationsrecht zu verleihen machten die preussischen Konige nur sparsam Gebrauch Bis zur Revolution 1918 wurde nur 18 Geschlechtern dieses prestigetrachtige Recht verliehen 7 Abgrenzung BearbeitenPrasentation im Unterschied zur freien Wahl Bearbeiten Bei der Prasentation gibt es wie bei der echten freien Wahl ein Gremium das regelmassig aus einer Personenmehrheit Kollektiv Parlament Volksversammlung Domkapitel usw besteht doch hat dieses nicht das Recht aus freiem Ermessen eine bestimmte Person zu bezeichnen die als gewahlt gilt sondern es ist an einen verbindlichen Wahlvorschlag einer Autoritat z B des Monarchen gebunden den es nur entweder annehmen oder ablehnen kann Lehnt es die vorgeschlagene Person ab so kann es selbst keine andere Person bestimmen sondern muss einen neuerlichen Vorschlag abwarten den es wiederum nur annehmen oder ablehnen kann Um die Ernennung einer bestimmten Person zu erzwingen muss das betreffende Gremium also alle anderen wahlbaren Personen zuvor ablehnen bis nur noch diese eine ubrig bleibt Da dies in der Realitat oftmals nicht ohne weiteres moglich ist etwa aus Zeitknappheit finden sich oftmals Regelungen dass nur eine bestimmte Anzahl Personen abgelehnt werden darf worauf der Vorschlag allein zur Ernennung genugt Der Einfluss auf die Auswahl der Person ist also beschrankt und mit dem innerhalb eines freien Wahlverfahrens nicht zu vergleichen Weil die betreffende Autoritat ihren vorgeschlagenen Kandidaten dem Gremium dessen Zustimmung es einholen muss vorstellt also prasentiert heisst dieses Verfahren Prasentation Das Recht der vorschlagenden Autoritat heisst auch Prasentationsrecht Prasentation im Unterschied zur freien Ernennung Bearbeiten Die Ernennung durch eine Autoritat z B Staatsprasident Regierungschef Vorgesetzter in einem Betrieb geschieht frei die ernennende Person kann also die zu ernennende Person selbst bestimmen Das Einholen von Vorschlagen Rat die Bitte um Zustimmung der Untergebenen oder Kollegen der zu ernennenden Person ist freiwillig und entfaltet keine Bindungswirkung Im Gegensatz dazu bedarf die vorschlagende prasentierende Person im Prasentationsverfahren zwingend der Zustimmung eines weiteren Kreises Dies bedeutet auch dass die freie Ernennung die ernannte Person unmittelbar ins Amt bringt bei der Prasentation hingegen sind mindestens zwei oft sogar drei Akte notwendig Vorschlag Zustimmung formelle Amtseinsetzung Eigenschaften und Gefahren der Prasentation BearbeitenDie Prasentation wird dadurch charakterisiert dass keine freie Wahl seitens des Gremiums das die Ernennung bestatigen muss erfolgt sondern dass dieses nur Ja oder Nein stimmen kann Es handelt sich also um keine Wahl sondern um eine Abstimmung Dies schrankt die Einflussnahme des betreffenden Gremiums auf die Kandidatenauswahl entscheidend ein Umgekehrt erhalt die Autoritat die den Kandidaten prasentiert entsprechend mehr Einfluss das heisst zugleich mehr Macht Diese Machtverteilung entspricht heute in aller Regel nicht mehr der geltenden Anschauung uber demokratischen Aufbau von Staaten beziehungsweise Organisationen Historisch bedeutete die Einfuhrung der Prasentation gegenuber einem reinen Ernennungsverfahren bei dem die Auswahl und Amtseinsetzung der ernannten Person allein vom Willen der ernennenden Autoritat abhangig war eine deutliche Steigerung der Einflussnahme des Volkes beziehungsweise der im anvisierten Gremium vertretenen Kreise Zugleich wurde auch der Einfluss der vorher machthabenden Autoritaten soweit gewahrt dass ein Kompromiss dem beide Seiten zustimmen konnten zu finden war was deutlich noch in der republikanischen Geschichte des alten Rom erkennbar ist Fur die Prasentation spricht allerdings auch heute noch in manchen Fallen dass eine kleinere sachkundige Gruppe oder eine kompetente Einzelperson eine bessere Kandidatenauswahl treffen kann als ein grosses Kollektiv meist wenig sachkundiger Personen Dies trifft immer dann zu wenn eine zu vergebende Stellung besondere Kenntnisse Vorbildung oder Fahigkeiten erfordert Im demokratischen Staat sind dies oftmals die Richterwahlen Bei der Wahl eines Gerichtes ist es zugleich sinnvoll eine fachlich kompetente Auswahl zu treffen dass aber auch eine Kontrolle der Kandidaten durch ein demokratisch legitimiertes Gremium erfolgt das auch Faktoren wie die menschliche Eignung politische Ausrichtung und dergleichen gewichtet Die Aufgabe der fachlich kompetenten Auswahl kann am ehesten eine qualifizierte Stelle wie das Justizministerium ein Richterwahlausschuss eine juristische Fakultat oder sogar ein Gericht selbst erfullen die Aufgabe der demokratischen Kontrolle und Legitimation hingegen am besten ein Parlament So erscheint ein Verfahren das eine Vorauswahl durch das fachlich qualifizierte Organ mit der Genehmigung durch das demokratisch gewahlte Organ verbindet also ein Prasentationsverfahren durchaus als sinnvoll Quellen Bearbeiten Vgl die Kronungsschilderung in Hans Haussherr Hrsg Die Memoiren des Ritters von Lang Koehler Stuttgart 1957 S 114 116 Vgl Reinhard Lebe Als Markus nach Venedig kam Die Erfolgsgeschichte der Republik von San Marco Fischer Frankfurt am Main 1978 ISBN 3 596 26405 7 S 51 und 152 153 US Verfassung Art 2 Sekt 2 2 3 US Verfassung Amendment 25 Sekt 2 Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Art 63 Abs 1 Schwedische Verfassung Teil 1 Regierungsform Kapitel 6 4 6 Hartwin Spankuch Das Preussische Herrenhaus Seiten 174 ff Droste Verlag Dusseldorf 1998 ISBN 3 7700 5203 X Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prasentation Ernennung amp oldid 214567556