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Das Prasentationsrecht zum Preussischen Herrenhaus war eine verfassungsrechtliche Regelung im Preussischen Staatsrecht die mit der Anderung der sogenannten oktroyierten Verfassung ab 1853 die Moglichkeit schuf fur das neu geschaffene Preussische Herrenhaus bestimmte Personengruppen als Mitglieder dieser Kammer zu berufen Inhaltsverzeichnis 1 Verordnung 2 Mit dem Prasentationsrecht begnadete Familien 3 Grundbesitz 4 Weitere Berufungen und abgelehnte Antrage auf Erteilung des Prasentationrechts 5 Literatur 6 EinzelnachweiseVerordnung BearbeitenAusgestaltet wurde die Art und Form zur Berufung der Mitglieder des Herrenhauses durch eine konigliche Verordnung vom 12 Oktober 1854 Diese sah u a vor dass der Konig ihm und dem koniglichen Hause seit langem nahestehenden und besonders um den Staat verdienten altadligen Familien das Recht verleihen konnte ihm dem Konig jeweils ein Mitglied besagter Familie zur Berufung als Mitglied des Herrenhauses vorzuschlagen 1 Weitere Voraussetzung fur die Erteilung dieses Prasentationsrechtes war ausgedehnter Grundbesitz der Familie nicht notwendigerweise des vorgeschlagenen Kandidaten Mit dem Prasentationsrecht begnadete Familien BearbeitenKonig Friedrich Wilhelm IV machte erstmals am 24 Oktober 1854 von seinem Recht Gebrauch eine Familie mit dem Prasentationsrecht zum Preussischen Herrenhaus auszuzeichnen Insgesamt erteilte der Konig in der Anfangsphase des Herrenhauses 1854 5 nur zehn Familien dieses Privileg und zwar folgenden Geschlechtern Alvensleben Arnim Borcke Bredow v d Groeben Konigsmarck v d Osten v d Schulenburg Schwerin und Wedel Alle diese Familien stammten aus altpreussischen Provinzen zwei aus der zur Provinz Sachsen gehorenden Altmark Alvensleben Schulenburg drei aus Brandenburg Arnim Bredow Konigsmarck vier aus Pommern Borcke v d Osten Schwerin Wedel und eine aus Ostpreussen v d Groeben 1 Grundbesitz BearbeitenAlle diese Familien waren reichlich mit Grundbesitz ausgestattet 1855 berichtete der Magdeburger Oberprasident uber den Grundbesitz der altmarkischen Familien Alvensleben und Schulenburg Danach hatten die Alvensleben 1855 in der Altmark 18 Ritterguter mit 11 100 ha die Schulenburg 24 Ritterguter mit 19 300 ha und zusatzlich in Brandenburg 21 400 ha 2 Die von der Osten verfugten 1855 uber 37 750 ha die Arnim uber ca 30 000 ha die Schwerin 1876 uber 55 500 ha die Wedel 1886 uber 32 000 ha 3 Weitere Berufungen und abgelehnte Antrage auf Erteilung des Prasentationrechts BearbeitenBis 1857 hatte sich die Zahl der begnadeten Familien nur um eine erhoht da am 2 Juli 1857 der Familie von Kleist das Prasentationsrecht erteilt worden war 4 Aber das Ansehen das den ausgezeichneten Familien mit der Erteilung des Prasentationsrechts zugewachsen war veranlasste viele andere alte preussische Familien sich um einen entsprechenden Gnadenakt der Krone zu bewerben Das bewog die Krone auf Immediatvortrage des Innenministers zunachst weitere Gesuche abzulehnen So wurden von 1859 bis 1866 die Gesuche der Geschlechter Behr Winterfeldt und Klitzing ebenso abgelehnt wie spater die Antrage der Familien Saurma 1906 08 Prittwitz 1910 Dewitz 1912 und Flemming 1912 Dennoch war seit 1895 eine gewisse Wende in der Entscheidungspraxis durch Kaiser Wilhelm II eingeleitet worden Zwischen 1895 und 1908 wurde noch sieben Geschlechtern das Prasentationsrecht oft gegen den Rat des Ministeriums von Wilhelm II erteilt Es waren die Familien Puttkamer 1895 Below Bonin Bulow Veltheim und Zitzewitz 1900 Als letzte Familie wurde 1908 die Familie von Hanstein ausgezeichnet so dass 1918 bei Ausbruch der Revolution insgesamt 18 Familien das Prasentationsrecht zum Preussischen Herrenhaus besassen Alle Familien hatten dieses Recht regelmassig genutzt sodass bis Ausbruch der Revolution insgesamt 55 Mitglieder des Preussischen Herrenhauses auf Grund der Prasentation einer der berechtigten Familien im Herrenhaus Mitglied gewesen waren 5 Literatur BearbeitenHartwin Spenkuch Das Preussische Herrenhaus Droste Dusseldorf 1998 Einzelnachweise Bearbeiten a b Hartwin Spenkuch Das Preussische Herrenhaus Droste Verlag Dusseldorf 1998 Seite 174 Bericht OP Magdeburg vom 9 Marz 1855 Landeshauptarchiv Magdeburg C 20 I B Nr 142 Bundesarchiv Potsdam RK Nr 1065 Blatter 45 ff und rep 89 Nr 296 Quelle Genealogisches Handbuch des Adels Adelslexikon Band VI S 270 Starke Verlag Limburg 1987 Hartwin Spenkuch Das Preussische Herrenhaus Droste Verlag Dusseldorf 1998 Seite 178 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prasentationsrecht zum Preussischen Herrenhaus amp oldid 239165214