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Der Begriff kanonisches Recht oder Canonisches Recht kann mehrere Bedeutungen haben Meist ist er gleichbedeutend mit dem Kirchenrecht der romisch katholischen Kirche im weiteren Sinn kann er das Kirchenrecht auch anderer Kirchen bezeichnen soweit sie Canones der Synoden und Konzilien oder von Rechtssammlungen aus vorreformatorischer Zeit berucksichtigen Die Wissenschaft vom kanonischen Recht heisst Kanonistik Inhaltsverzeichnis 1 Namensherkunft Etymologie 2 Geschichte des kanonischen Rechtes 3 Kanonisches Recht der romisch katholischen Kirche 3 1 Terminologie 3 2 Theologische Grundlegung des kanonischen Rechts 3 3 Kodifizierungen 3 4 Einflusse auf weltliche Rechtsfassungen 3 5 Praktische Bedeutung 4 Kanonisches Recht anderer Kirchen 4 1 Kanonisches Recht der nichtkatholischen Kirchen des Ostens 4 2 Das Canon Law der anglikanischen Kirche 5 Ablehnung des kanonischen Rechts in den reformatorischen Kirchen 6 Literatur 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseNamensherkunft Etymologie BearbeitenDer Ausdruck kanonisches Recht alter Canonisches Recht 1 leitet sich von lateinisch canon Massstab festgesetzte Ordnung Regel dieses von griechisch kanwn kanon deutsch Rohr stab Stange Messstab Richtschnur ab Die einzelnen Normkomplexe werden im Codex Iuris Canonici als Canones bezeichnet In der zunachst griechisch sprechenden alten Kirche bevorzugte man das Wort kanwn anstelle des Wortes nomos nomos deutsch Gesetz um die Verschiedenheit der kirchlichen Normen von denen des Staates zum Ausdruck zu bringen 2 Geschichte des kanonischen Rechtes BearbeitenDie Kirchengerichte hatten weitreichende Zustandigkeiten Aus diesen Zustandigkeiten bildeten sich zahlreiche Teilgebiete des kanonischen Rechtes und aufgrund dieser Praxisbezogenheit und des Umstandes dass es zunachst nicht von Akademikern ausgearbeitet wurde galt das kanonische Recht als weniger abstrakt Nach der Einschatzung von Harold Berman orientierte sich das Recht zu dieser Zeit an den Anforderungen des Prozesses Nach Gratian entwickelte sich das kanonische Recht mehr zu einer von Akademikern beeinflussten Rechtsordnung 3 Dieses gesammelte Recht wurde dann im Corpus Iuris Canonici gesammelt welcher bis zum Erlass des Codex Iuris Canonici 1917 galt Kanonisches Recht der romisch katholischen Kirche BearbeitenTerminologie Bearbeiten Die bestehende Mehrdeutigkeit des Ausdrucks kanonisches Recht ist vor dem Hintergrund dreier Unterscheidungen zu sehen a ob man nur das aktuelle Kirchenrecht betrachtet oder rechtsgeschichtlich arbeitet synchron diachron b ob man nur kodifiziertes Kirchenrecht oder auch nicht kodifiziertes Kirchenrecht einbezieht kodifiziert auch nicht kodifiziert c ob man nur das Kirchenrecht fur die Lateinische Kirche oder auch das Kirchenrecht fur die katholisch orientalischen Kirchen jetzt kodifiziert seit 1990 im CCEO einbezieht Lateinische Kirche katholische Ostkirchen Unter dem kanonischen Recht der romisch katholischen Kirche versteht man entsprechend 1 in einem engeren Sinn das in einer Gesetzessammlung der katholischen Kirche kodifizierte Kirchenrecht 1 a im engsten Sinn das im aktuellen Codex Iuris Canonici CIC 1983 kodifizierte Recht 1 b in einem weiteren Sinn das im CIC 1983 oder im CIC 1917 kodifizierte Recht 1 c in einem noch weiteren Sinn das im CIC 1917 1983 oder im Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium 1990 kodifizierte Recht 1 d in einem wiederum weiteren Sinn einschliesslich des im Corpus Iuris Canonici vor 1917 kodifizierten Rechts 2 in einem weiteren Sinn das Kirchenrecht der romisch katholischen Kirche uberhaupt 4 Theologische Grundlegung des kanonischen Rechts Bearbeiten Von entscheidender im Einzelnen umstrittener Bedeutung ist die theologische Grundlegung des kanonischen Rechts Entsprechendes gilt fur die Einordnung der Kanonistik als theologische Disziplin siehe auch dort Nach dem Selbstverstandnis der katholischen Kirche begrundet das kanonische Recht eine verbindliche Lebensordnung die sich in zentralen Fragen aus anderen theologischen Disziplinen ergibt 5 Dies betrifft vor allem die Ekklesiologie d h die Lehre von der Kirche Diese ist entscheidend gepragt durch das II Vatikanische Konzil 1962 1965 insbesondere durch die Dogmatische Konstitution uber die Kirche Lumen gentium 6 Das Selbstverstandnis der katholischen Kirche Ursprung und Wesen der Kirche liegen danach allein im Willen Gottes und nicht etwa in einem Vereinigungswillen von Menschen 7 Die Rolle des Rechts in der KircheBetont wird dass es nicht ausreicht dass immer schon Kirchenrecht galt sondern dass es einer theologischen Legitimation bedarf Die extreme Position des evangelischen Juristen Rudolph Sohm dass Kirchenrecht mit dem Wesen der Kirche in Widerspruch stehe wird als spiritualistisch abgelehnt Bis zum II Vatikanum wurde die Geltung des Kirchenrechts aus der Lehre von der Kirche als societas perfecta abgeleitet die Kirche sei von Jesus Christus als vollkommene und damit auch als rechtliche Gesellschaft gewollt Seit dem II Vatikanischen Konzil gilt dies als unzureichend Die Rolle des kanonischen Rechts wird in der Apostolischen Konstitution Sacrae disciplinae leges 8 naher beschrieben 9 Der Codex solle die konziliare Ekklesiologie in die kanonistische Sprache ubersetzen 10 Der Codex ziele darauf ab der kirchlichen Gesellschaft eine Ordnung zu geben die der Liebe der Gnade und dem Charisma Vorrang einraumt und gleichzeitig deren geordneten Fortschritt im Leben der kirchlichen Gesellschaft wie auch der einzelnen Menschen die ihr angehoren erleichtert 11 Der CIC das Kirchenrecht sei unbedingt notwendig Weil sie die Kirche auch nach Art eines sozialen und sichtbaren Gefuges gestaltet ist bedarf sie der Richtlinien damit ihre hierarchische und organische Struktur sichtbar wird und die Ausubung der ihr von Gott anvertrauten Dienste insbesondere der geistlichen Gewalt und der Verwaltung der Sakramente ordnungsgemass geregelt wird damit die wechselseitigen Beziehungen unter den Glaubigen in einer auf der Liebe beruhenden Gerechtigkeit gestaltet werden damit schliesslich die gemeinsamen Vorhaben die zur Vervollkommnung des christlichen Lebens unternommen werden durch die kanonischen Gesetze unterstutzt gestarkt und gefordert werden 12 Aus dem letzten Halbsatz des letzten Kanons 1752 des CIC in dem es heisst das Heil der Seelen das in der Kirche immer das oberste Gesetz sein muss 13 wird ein entsprechender oberste r Rechtsgrundsatz im kirchlichen Recht abgelesen 14 Kodifizierungen Bearbeiten Die Sammlung kirchenrechtlicher Normen begann in der Spatantike und fuhrte im Westen zur Entstehung des Corpus Iuris Canonici das bis 1917 die massgebliche Gesetzessammlung der romisch katholischen Kirche blieb 1917 erschien fur die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici der nach dem Wunsch von Papst Johannes XXIII im Auftrag des Zweiten Vatikanischen Konzils bis 1983 vollstandig uberarbeitet wurde Fur die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen Einflusse auf weltliche Rechtsfassungen Bearbeiten Das Recht der katholischen Kirche besonders das Inquisitionsverfahren trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes stark voran vor allem die des Strafprozessrechtes Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Vertrage mussen eingehalten werden wesentlich beeinflusst worden weil damit die strenge Formlichkeit des romischen Rechts uberwunden werden konnte Im Eherecht schrankte es die Verwandtenheirat ein und begrundete die gegenseitige eheliche Treuepflicht Das kanonische Recht war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung heute ist es nur noch innerhalb der romisch katholischen Kirche rechtswirksam Im amerikanischen und englischen Recht hat sich das im kanonischen Recht entwickelte System der Verwaltung von Landereien eines Erblassers durch einen Verwalter erhalten 15 Praktische Bedeutung Bearbeiten Die weit uberwiegende Zahl an Verfahren vor katholischen Kirchengerichten im Jahr 2015 in Deutschland 438 von insgesamt 523 Urteilen in erster Instanz also etwa 84 Prozent 16 betrifft Eheannullierungen Obwohl das kanonische Recht keine Scheidung einer kirchlich geschlossenen Ehe zulasst anerkennt es die Moglichkeit eine solche Ehe wegen Fehlens der Voraussetzungen fur den Eheschluss nachtraglich fur nichtig erklaren zu lassen Hierfur bedarf es eines Verfahrens vor den kirchlichen Gerichten Eine solche Annullierung ermoglicht es den vormaligen Ehepartnern sich auch katholisch wieder zu verheiraten und kann etwa bei Religionslehrern von existenzieller Bedeutung sein da eine Scheidung eines katholischen Religionslehrers nach weltlichem Recht ohne kirchliche Eheannullierung zum Verlust der Missio canonica fuhren kann 17 Kanonisches Recht anderer Kirchen BearbeitenKanonisches Recht der nichtkatholischen Kirchen des Ostens Bearbeiten Auch die nichtkatholischen Kirchen des Ostens die byzantinisch orthodoxen und die orientalisch orthodoxen Kirchen haben eine Rechtsordnung Die von den sieben okumenischen Konzilien erlassenen Canones erfahren eine besondere Wertschatzung Die einzelnen Partikularkirchen haben unterschiedliche Rechtssammlungen erlassen 18 Das kanonische Recht der nicht romisch katholischen orthodoxen Kirchen ist von dem kanonischen Recht der unierten katholisch orientalischen Kirchen zu unterscheiden das im CCEO einem Gesetzbuch der romisch katholischen Gesamtkirche geregelt ist Das Canon Law der anglikanischen Kirche Bearbeiten Die anglikanische Kirche hat an dem mittelalterlichen kanonischen Recht festgehalten Dieses Canon Law wurde mit der Zeit durch ein Ecclesiastical Law erganzt in England unter Beteiligung des Parlaments in anderen Kirchen der Anglican Communion autonom 19 Ablehnung des kanonischen Rechts in den reformatorischen Kirchen BearbeitenDie reformatorischen Kirchen lehnten das mittelalterliche kanonische Recht ab Entsprechend wird der Ausdruck kanonisches Recht von ihnen nicht verwendet Das kirchliche Recht wurde unter landesherrlichem Kirchenregiment vom jeweiligen Landesherrn in den protestantischen Staatskirchen ahnlich und wird ansonsten nunmehr von den Synoden der jeweiligen Landeskirchen beschlossen 20 Literatur BearbeitenMathias Schmoeckel Kanonisches Recht Geschichte und Inhalt des Corpus iuris canonici Ein Studienbuch Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 74910 0 Siehe auch BearbeitenStatuta ecclesiae antiqua Collectio Canonum HibernensisWeblinks Bearbeiten Commons Kanonisches Recht Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Kanonisches Recht Skriptum Einfuhrung in das Kirchenrecht von Ulrich Rhode PDF Datei 451 kB Andreas Thier Kanonisches Recht Handworterbuch des Europaischen Privatrechts HWB EuP 2009Einzelnachweise Bearbeiten Friedrich von Schulte Die Geschichte der Quellen und Literatur des Canonischen Rechts Stuttgart 1880 Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 Studienbucher Theologie Bd 24 ISBN 978 3 17 026227 0 S 15 Harold Berman Law and Revolution Harvard University Press 1983 S 226 Vgl Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 S 15 nennt nur die Bedeutungen 1 b und 2 und favorisiert 2 Heinrich de Wall Stefan Muckel Kirchenrecht 5 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 66168 6 16 Rn 4 Vgl Heinrich de Wall Stefan Muckel Kirchenrecht 5 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 66168 6 16 Rn 5 Vgl Heinrich de Wall Stefan Muckel Kirchenrecht 5 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 66168 6 16 Rn 11 m w N Papst Johannes Paul II Apostolische Konstitution Sacrae disciplinae leges vom 25 Januar 1983 in Codex Iuris Canonici 5 Auflage Kevelaer Butzon amp Bercker 2001 S X ff Vgl Heinrich de Wall Stefan Muckel Kirchenrecht 5 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 66168 6 16 Rn 15 ff m w N Papst Johannes Paul II Apostolische Konstitution Sacrae disciplinae leges vom 25 Januar 1983 in Codex Iuris Canonici 5 Auflage Kevelaer Butzon amp Bercker 2001 S X XIX Papst Johannes Paul II Apostolische Konstitution Sacrae disciplinae leges vom 25 Januar 1983 in Codex Iuris Canonici 5 Auflage Kevelaer Butzon amp Bercker 2001 S X XVII Papst Johannes Paul II Apostolische Konstitution Sacrae disciplinae leges vom 25 Januar 1983 in Codex Iuris Canonici 5 Auflage Kevelaer Butzon amp Bercker 2001 S X XXI Codex Iuris Canonici 5 Auflage Kevelaer Butzon amp Bercker 2001 S 769 Heinrich de Wall Stefan Muckel Kirchenrecht 5 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 66168 6 16 Rn 17 m w N zur Diskussion Harold Berman Law and Revolution Harvard University Press 1983 S 226 Praktische Probleme der neuen Ehenichtigkeitsprozesse abgerufen am 22 April 2019 Im Zwiespalt zwischen Lehre und Leben abgerufen am 22 April 2019 Nach Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 S 17 Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 S 17 f Ulrich Rhode Kirchenrecht Kohlhammer Stuttgart 2015 S 18 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4073199 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kanonisches Recht amp oldid 234787270