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Das Corpus Iuris Canonici CorpIC C I C oder CICan auch Corpus iuris canonici lateinisch fur Korpus des kanonischen Rechts von ius canonicum kanonisches Gesetz Kirchenrecht ist eine Sammlung von Rechtsnormen der lateinischen Kirche vorreformatorische Westkirche die von Kanonisten im Mittelalter aus verschiedenen Rechtsquellen zusammengetragen wurde und kurz nach der Reformation ihre vorlaufige Endgestalt erreichte Der Papst hort Bittsteller und entscheidet Rechtsfragen Holzschnitt aus einer Ausgabe des Liber Sextus Antwerpen 1573 Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau 2 Geschichte 2 1 Decretum Gratiani 2 2 Compilationes Antiquae 2 3 Liber Extra 2 4 Weitere Erganzungen 2 5 Bearbeitungen 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAufbau BearbeitenDas CorpIC besteht aus sechs Rechtssammlungen 1 Decretum Gratiani rechtsvergleichende Kompilation von Kirchengesetzen traditionell Gratian zugeschrieben meist einfach als das Decretum zitiert um 1140 2 Decretales Gregorii IX Dekretalen Gregors IX oder Liber Extra genannt 1234 Abkurzung X Liber Sextus Bonifacii Liber Sextus Bonifaz VIII 1298 Abkurzung VI Clementinae Clementinen oder Klementinen nach Papst Clemens V genannt 1314 Abkurzung Clem Extravagantes Johannis XXII Extravaganten Johannes XXII 1325 Abkurzung Extrav Jo XXII Extravagantes communes auch gemeine Extravaganten Abkurzung Extrav comm Diese Quellen wurden in der Fruhneuzeit zunehmend als ein zusammengehorender Rechtstext wahrgenommen Als gemeinsamer Name setzte sich ab Ende des 15 Jahrhunderts die Bezeichnung Corpus iuris canonici durch die von den Druckern in Anlehnung an den Titel des bekannteren Gesetzeskorpus Corpus iuris Kaiser Justinians aus dem 6 Jahrhundert gebildet worden war das seit Dionysius Gothofredus zur besseren Unterscheidung auch als Corpus iuris civilis bezeichnet wird Von den ublichen sechs Buchern des kirchenrechtlichen Korpus waren einige von Papsten offiziell erlassene Dekretalenausgaben Liber Extra Liber Sextus Clementinen die anderen Sammlungen hatten ursprunglich keinen offiziellen Charakter Decretum Gratians Extravaganten sondern waren akademische Zusammenstellungen zu Lehr und Forschungszwecken Im 15 und 16 Jahrhundert wurden mehr als 200 Ausgaben des Corpus Iuris Canonici gedruckt 3 4 Die massgebliche romische Ausgabe erschien 1582 unter Papst Gregor XIII Mit der Promulgation des Codex Iuris Canonici der ersten Kodifikation des kanonischen Rechts im Mai 1917 wurde das Corpus Iuris Canonici als Rechtsquelle fur das romisch katholische Kirchenrecht obsolet und als geltendes Recht ausser Kraft gesetzt Diese Sammlung des kanonischen Rechts war 1904 von Pius X in Auftrag gegeben worden und wurde im Pontifikat von Benedikt XV promulgiert 1 Geschichte BearbeitenDie Kirchengerichte hatten weitreichende Zustandigkeiten Aus diesen Zustandigkeiten bildeten sich zahlreiche Teilgebiete des kanonischen Rechtes und aufgrund dieser Praxisbezogenheit und des Umstandes dass es zunachst nicht von Akademikern ausgearbeitet wurde galt das kanonische Recht als weniger abstrakt Nach der Einschatzung von Harold Berman orientierte sich das Recht zu dieser Zeit an den Anforderungen des Prozess Nach Gratian entwickelte sich das kanonische Recht mehr zu einer von Akademikern beeinflussten Rechtsordnung 5 Decretum Gratiani Bearbeiten Am Anfang des Corpus Iuris Canonici stand das Decretum Gratiani um 1140 ein Werk des Kirchenrechtlers Gratian das er selbst Concordantia discordantium canonum nannte frei ubersetzt das Werk das die widerspruchlichen Kirchenrechtsquellen in Ubereinstimmung bringt Schon der Titel zeigt Gratians Ziel Ordnung in die unubersichtliche Vielzahl an verschiedenen sich teils widersprechenden kirchenrechtlichen Bestimmungen zu bringen Gratian gliederte seine Rechtssammlung nach inhaltlichen Gesichtspunkten ordnete ihnen die verschiedenen bestehenden Kirchenrechtsquellen wie Konzilsbeschlusse und Papsterlasse systematisch zu und erklarte wie die Rechtsquellen miteinander zusammenhangen Dadurch schuf er eine gut handhabbare Rechtssammlung die das Kirchenrecht wesentlich ubersichtlicher machte Vor Gratian gab es auch schon andere Kirchenrechtssammlungen zum Beispiel den Pseudoisidor und die Sammlungen von Burchard von Worms und Ivo von Chartres Allerdings war die Sammlung Gratians besser als die anderen Sammlungen sodass das Decretum Gratiani bald alle anderen Kirchenrechtssammlungen verdrangte und diejenige Kirchenrechtssammlung wurde die von allen Juristen angewandt wurde Bald auch begannen Glossatoren das Decretum Gratiani wissenschaftlich zu bearbeiten Hauptartikel Decretum Gratiani Compilationes Antiquae Bearbeiten In der Zeit nach Gratian fand in der Kirche ein Organisationswandel statt Das Kirchenrecht war in der Spatantike und im fruhen Mittelalter vor allem durch Bischofsversammlungen die Konzilien geschaffen worden siehe auch Canones Seit dem Hochmittelalter hatten aber die Papste innerkirchlich so viel Macht erlangt dass nun hauptsachlich sie die Rechtsetzung durchfuhrten Die Weiterentwicklungen des Kirchenrechts nach Gratian sowie die immer wichtiger werdenden Dekretalen papstliche Rechtsspruche wurden in funf neuen Gesetzbuchern den sogenannten Compilationes Antiquae festgehalten Breviarium extravagantium Dekretalen 1187 1191 verfasst von Bernhard von Pavia Compilatio secunda auch Decretales mediae Dekretalen 1191 1198 verfasst von Johann von Wales Compilatio tertia Dekretalen 1198 1210 verfasst von Collivacinus von Benevent im Auftrag Innozenz III Compilatio quarta Dekretalen 1210 1215 und Ergebnisse des 4 Laterankonzils 1215 anonym Compilatio quinta verfasst im Auftrag Honorius III Liber Extra Bearbeiten Um 1230 beauftragte Papst Gregor IX den Dominikaner Raymund von Penafort mit einer Sammlung des gesamten bisherigen Kirchenrechts die die bisherigen Sammlungen ersetzen sollte 1234 erschien seine in funf Bucher gegliederte Sammlung die mit fast 2000 Dekretalen das seit dem Decretum Gratiani neu geschaffene Recht enthielt Die neue unbetitelte Sammlung wurde als Decretales Gregorii IX manchmal auch in Anklang an die funf fruheren Sammlungen als Compilatio Sexta meist jedoch als Collectio seu liber extra oder einfach Liber Extra bezeichnet Hauptartikel Liber Extra Weitere Erganzungen Bearbeiten Das nach dem Liber Extra entstandene neue Recht veroffentlichte Papst Bonifaz VIII 1298 im Liber Sextus Das sechste Buch das als Erganzung der funf Bucher des Liber Extra konzipiert war und das dessen Gliederung ubernahm Wie der Liber Extra und der Liber Sextus versammeln auch die erganzenden Clementinen 1317 und die Extravaganten 1325 1327 hauptsachlich papstliche Rechtsspruche Dekretalen Bearbeitungen Bearbeiten Alle Bucher des Corpus Iuris Canonici wurden durch Glossatoren und Kommentatoren wissenschaftlich bearbeitet Das Corpus Iuris Canonici wurde im 16 Jahrhundert durch die sogenannten Correctores Romani einer amtlichen Bearbeitung unterzogen und 1582 neu veroffentlicht Erst 1917 wurde es vom Codex Iuris Canonici abgelost Literatur BearbeitenAnneliese Sprengler Ruppenthal Corpus Iuris Canonici In Axel Freiherr von Campenhausen Ilona Riedel Spangenberger Reinhold Sebott Hrsg Lexikon fur Kirchen und Staatskirchenrecht Band 1 Schoningh Paderborn 2000 ISBN 3 506 75140 9 S 367 370 Johann Friedrich von Schulte Die Geschichte der Quellen und Literatur des canonischen Rechts 3 Bande Enke Stuttgart 1875 1877 1880 Nachdruck Akademische Druck und Verlags Anstalt Graz 1956 James Brundage Medieval Canon Law Longman London New York 1995 ISBN 0 582 09357 0 bes Chapter 3 Gratian and the schools of law in the classical period 1140 1375 S 44 69 Weblinks BearbeitenAusgabe Rom 1582 Corpus juris canonici emendatum et notis illustratum Gregorii XIII pont max iussu editum Romae In aedibus Populi Romani 1582 Faksimiles 3 Teile in 5 Banden Band 2 Liber Extra mit hypertextualisiertem InhaltsverzeichnisAusgabe Halle 1747 J H Bohmer Bohmer Justus Henning Corpus iuris canonici Gregorii XIII pontificis maximi auctoritate post emendationem absolutam editum in duos tomos divisum Halae Magdeburgicae Orphanotropheum 1747 Digitalisat der Osterreichischen NationalbibliothekAusgaben nach Richter Friedberg Decretum magistri Gratiani ed Emil Ludwig Richter Emil Friedberg Leipzig 1879 Corpus iuris canonici 1 Digitalisat als Faksimiles und e Text beim Munchener DigitalisierungsZentrum Decretales Gregorii IX Liber Extra aus Corpus Iuris Canonici Pars Secunda Decretalium Collectiones Decretales Gregorii ed Richter Friedberg Leipzig 1881 e Text der Bibliotheca Augustana Corpus Iuris Canonici Bd 1 und Bd 2 Bernhard Tauchnitz Leipzig 1879 1881 Nachdruck Akademische Druck und Verlagsanstalt Graz 1959 Eingeschrankte Buchansicht in der Google Buchsuche Vorlage der Library of Congress Digitalisat in der Google Buchsuche Band 2 Vorlage der BSB Digitalisat in der Google Buchsuche USAEinzelnachweise Bearbeiten a b Corpus Iuris Canonici In Carl Andresen Georg Denzler Worterbuch Kirchengeschichte Aktualisierte Lizenzausgabe marix Wiesbaden 2004 ISBN 3 937715 23 1 Erstausgabe Kosel dtv Munchen 1982 1997 ISBN 3 466 20227 2 S 175 Egon Boshof Europa im 12 Jahrhundert Auf dem Weg in die Moderne Kohlhammer Stuttgart 2007 ISBN 978 3 17 014548 1 S 266 Ulrich Rhode Kirchenrecht Studienbucher Theologie Bd 24 Kohlhammer Stuttgart 2015 ISBN 978 3 17 026227 0 S 24 James Brundage Medieval Canon Law Longman London New York 1995 ISBN 0 582 09357 0 S 56 Harold Berman Law and Revolution Harvard University Press 1983 S 226 Normdaten Werk GND 4148318 2 lobid OGND AKS LCCN n88027108 VIAF 174963852 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Corpus Iuris Canonici amp oldid 225928319