www.wikidata.de-de.nina.az
Das Vierte Laterankonzil auch Vierte Lateransynode war das bedeutendste Konzil des Mittelalters Es wurde durch die Bulle Vineam Domini Sabaoth von Papst Innozenz III vom 19 April 1213 einberufen und im November 1215 im romischen Lateran abgehalten In der katholischen Kirchengeschichtsschreibung gilt es seit Bellarmins Disputationes de controversiis 1586 trotz Abwesenheit der Ostkirche als okumenisches Konzil 4 Konzil im Lateran11 30 November 1215Akzeptiert von Romisch katholische KircheEinberufen von Papst Innozenz III Prasidium Papst Innozenz III Teilnehmer 71 Patriarchen und Metropoliten 412 Bischofe rund 900 Abte Priores AbgesandteThemen Katharer und Waldenser Trinitatslehre Transsubstantiation Papstprimat Lebensfuhrung und Verhalten der Kleriker Kirchliches Verfahrensrecht KreuzzugDokumente71 Dekrete 0 Drittes LaterankonzilErstes Konzil von Lyon0 Liste der okumenischen KonzilienInnozenz III gilt als einer der bedeutendsten Kirchenrechtler des Mittelalters Dementsprechend liess er auf dem Konzil eine Fulle von Verfahrensregeln verabschieden Sein Entwurf uber die Finanzierung der romischen Dikasterien wurde allerdings abgelehnt 1 die anderen Canones feierlich bestatigt Diese wurden spater von den Glossatoren gegliedert nummeriert und in verschiedene Kirchenrechtssammlungen aufgenommen und fanden weiteste Rezeption in den europaischen Teilkirchen u a auf Provinzialsynoden Als bedeutendster und wohl einer der fruhesten Kommentatoren des Vierten Laterankonzils gilt Johannes Teutonicus Zemeke Inhaltsverzeichnis 1 Teilnehmer 2 Beschlusse 2 1 Dogmatik 2 2 Haretikerverfolgung 2 3 Kirchenverfassung 2 4 Moral der Kleriker 2 5 Busse 2 6 Bischofswahlen 2 7 Zulassung zu kirchlichen Amtern 2 8 Missbrauch von Visitationsgeldern 2 9 Kirchliches Verfahrensrecht 2 10 Abgrenzung von weltlicher Rechtsprechung 2 11 Exkommunikation 2 12 Eherecht 2 13 Kirchenzehnt 2 14 Privilegien und Geschaftsfahigkeit von Ordensleuten 2 15 Bischofliche Kompetenzen 2 16 Diverse Missbrauche 2 17 Simonie 2 18 Juden 2 19 Aufruf zum Kreuzzug 3 Editionen und Ubersetzung 4 Literatur 5 Weblinks 6 AnmerkungenTeilnehmer BearbeitenDas Konzil ragte allein schon durch Anzahl und Einzugsbereich seiner Teilnehmer heraus Bei der Ausschreibung des Konzils waren nicht nur alle Bischofe und Abte eingeladen worden hochstens ein oder zwei Bischofe sollten in jeder Kirchenprovinz verbleiben durfen sondern auch die Kirchen und Ordenskapitel die Konige und Fursten der christlichen Welt Innozenz III gelang es damit im Bewusstsein der Offentlichkeit an die Tradition der okumenischen Konzile der Antike anzuknupfen Schon im Vorfeld waren die Teilnehmer ausdrucklich ersucht worden Themenwunsche zu nennen 2 Anwesend waren 71 Patriarchen und Metropoliten einschliesslich der Lateinischen Patriarchen von Jerusalem und Konstantinopel 412 Bischofe sowie rund 900 Abte und Priores Die Patriarchen von Antiochien und Alexandrien waren durch Abgesandte vertreten ebenso der romisch deutsche Konig und spatere Kaiser Friedrich II der Kaiser des lateinischen Kaiserreichs von Konstantinopel Heinrich sowie die Konige von Frankreich England Aragon Ungarn Zypern und Jerusalem Eine detaillierte Liste der Teilnehmer verzeichnet 71 Patriarchen und Metropoliten und 401 Bischofe jedoch nicht die Abte und Prioren 3 Obwohl gerade die Ostkirchen ausdrucklich nach einem allgemeinen Konzil verlangt hatten und auch eingeladen worden waren blieben sie dem Konzil fern da sich nach der Eroberung Konstantinopels im Zuge des Vierten Kreuzzuges 1204 die Beziehungen zwischen den genuin ostlichen Kirchen und der romischen Kirche immer schwieriger gestalteten So stellten die Einsetzung eines lateinischen Patriarchen in Konstantinopel an die Stelle des griechischen Patriarchen und die Neuordnung im Aufbau der Zustandigkeitsbereiche in den Augen der Griechen das grosste Hindernis fur die Einigung dar in den Augen der Lateiner war damit die Einigung bereits verwirklicht 4 Beschlusse BearbeitenIn den Beratungen die in Generalkongregationen unter Vorsitz des Papstes in Form von Gerichtsverfahren abgehalten wurden genossen sowohl Bischofe als auch akkreditierte Laien das Recht auf freie Meinungsausserung Als der Streit um die Thronfolge im Reich zu Tumulten fuhrte erklarte Innozenz das Konzil sei bekanntermassen dazu eingerichtet dass der Schuldige wie der Unschuldige gehort werde der Arme wie der Reiche sogar der Teufel selbst wenn er imstande ware zu bereuen 5 Vom Ablauf der Versammlungen sind allerdings kaum Einzelheiten uberliefert nur die Ergebnisse wurden feierlich verkundet Indirekt lasst sich aber erschliessen dass Beschlusse mit Zweidrittelmehrheit Gultigkeit erlangten und dass der Papst an das Votum der Mehrheit gebunden war 6 Dogmatik Bearbeiten Der 1 Canon referiert paraphrasiert und entfaltet das grosse Glaubensbekenntnis von Nizaa und Konstantinopel unter Verwendung von Formulierungen des sogenannten Athanasischen Glaubensbekenntnisses und reagiert dabei auf seinerzeit umstrittene Punkte So seien auch der Teufel und andere Damonen ursprunglich gut geschaffen dann aber aus sich selbst bose geworden Der Canon betont weiterhin die Heilsnotwendigkeit der einen Kirche in der Jesus Christus zugleich Priester und Opfergabe ist dessen Leib und Blut durch eine wesensmassige Verwandlung von Brot und Wein im Sakrament des Abendmahls enthalten seien Zustandebringen konne dieses Sakrament nur ein korrekt rite geweihter Priester die Taufe sei moglich bei Kindern wie Erwachsenen die Busse sei wiederholbar und die ewige Seligkeit nicht nur fur enthaltsam lebende sondern fur alle Menschen durch den rechten Glauben gute Werke und das Wohlgefallen Gottes zu erlangen Ohne ausdruckliche Nennung richten sich viele dieser Erlauterungen gegen die Katharer die einen ursprunglichen Dualismus guter himmlischer und boser irdischer Machte lehrten das Abendmahl nicht als Sakrament ansahen und nur asexuell lebenden Anhangern die Moglichkeit zum Heil einraumten Die Lehre der Transsubstantiation von Brot und Wein im Sakrament der Eucharistie ist heute noch relevant bis in die okumenische Diskussion der romisch katholischen Kirche Der 2 Canon verteidigt die Trinitatslehre des Petrus Lombardus gegen den Vorwurf des Joachim von Fiore 1202 Petrus habe neben die drei gottlichen Personen Vater Sohn und Heiligen Geist deren gemeinsames Wesen als eine vierte Grosse einfuhren wollen Die Ausfuhrungen dazu gehen auf die Moglichkeit und Begrenztheit analoger Rede von Gott ein Dabei fallt die systematisch wichtige Aussage Zwischen Schopfer und Geschopf lasst sich keine so grosse Ahnlichkeit feststellen dass zwischen ihnen nicht noch eine grossere Unahnlichkeit festzustellen ware Der Canon verurteilt jeden welcher der Lehre Joachims de Fiore in diesem speziellen Punkt anhangt nimmt aber dessen Kloster in Fiore ausdrucklich davon aus zumal auch Joachim selbst alle seine Schriften dem apostolischen Stuhl zur Approbation unterbreitet habe In einem Nachsatz wird ohne weitere Erlauterung ein perversissimum dogma des Amalrich von Bena 1206 verdammt das bis heute in der Forschung nicht eindeutig identifiziert ist Haretikerverfolgung Bearbeiten Der 3 Canon exkommuniziert und bannt alle Haretiker die sich gegen die oben dargestellte Glaubenslehre stellen und uberantwortet sie der weltlichen Gerichtsbarkeit Verdachtige werden mit dem Bann belegt und wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ihre Unschuld nachweisen wie erwiesene Haretiker behandelt Weltliche Machte die sich an der Verfolgung der Haresie nicht beteiligen werden ihrerseits nach Mahnung exkommuniziert Nach Ablauf eines Jahres werden ihre Vasallen und Lehnsnehmer von ihrem Treueid entbunden und der Papst gibt ihre Landereien zur Besetzung durch kirchentreue Christen frei Wer an den Kreuzzugen gegen Haretiker teilnimmt geniesst dieselben Privilegien wie ein Jerusalemfahrer Wer hingegen den Haresien anhangt wer sie verteidigt in Schutz nimmt oder begunstigt verfallt der Exkommunikation Nach Ablauf eines Jahres verliert er seine Rechtsfahigkeit wird von der Erbfolge ausgeschlossen Richter verlieren ihre Jurisdiktionsgewalt Kleriker ihre Amter und Pfrunden sowie ihr Recht die Sakramente zu spenden Ausdrucklich mit der Exkommunikation bedroht wird auch jeder der als Laie oder als nicht beauftragter Kleriker predigt Mindestens jahrlich sollen verdachtige Pfarreien begangen werden und dabei Personen die sich vom ublichen Umgang mit den Glaubigen in Leben und Sitten getrennt halten dem Bischof denunziert werden Bischofe die dieser Verpflichtung nicht nachkommen werden ihrerseits aus dem Amt entfernt Dieses Verbot der Laienpredigt traf vor allem die wiederum nicht namentlich genannten Waldenser Kirchenverfassung Bearbeiten Der 4 Canon mahnt die griechische Kirche die lateinische Kirche nicht zu verachten ihre Taufe anzuerkennen und zum Gehorsam gegenuber der romischen Kirche zuruckzukehren damit es nur eine Herde und einen Hirten gebe Der 5 Canon bestatigt die seit alters anerkannte Hierarchie der Patriarchatssitze in folgender Reihenfolge Rom Konstantinopel Alexandria Antiochien Jerusalem Erst nach ihrem Gehorsamseid gegenuber dem romischen Stuhl sollen die ostlichen Patriarchen das Recht haben ihren Suffraganen ihrerseits das Pallium zu gewahren und das Kreuzbanner vor sich hertragen zu lassen Der 6 Canon fordert Metropoliten auf in ihren Territorien alljahrlich in feierlicher Weise Synoden abzuhalten Schon in deren Vorfeld soll jeweils nach straf und verbesserungswurdigen Zustanden geforscht werden Der 7 Canon mahnt die Pralaten bei der Bestrafung und Verbesserung von Verfehlungen kein Gewohnheitsrecht und keine Appellation zuzulassen ausser gegen Formfehler Der 8 Canon stellt Richtlinien auf fur Anklage Anzeige und Untersuchung von Verfehlungen von hoheren und niederen Amtstragern wie auch fur die Verteidigung gegen unberechtigte Anklagen Der 9 Canon schreibt vor an Orten mit gemischter Bevolkerung die unterschiedlichen Riten anhangt geeignete Personen mit dem Gottesdienst fur die jeweilige Volksgruppe zu beauftragen An einem Ort darf es jedoch nur einen Bischof geben Der 10 Canon fordert dass Bischofe die nicht selbst predigen konnen dazu geeignete Manner zu Koadjutoren bestellen und sie an Kathedral und Konventualkirchen einsetzen Der 11 Canon erinnert an die Forderung nach Einstellung von Lehrern fur Kleriker und arme Scholaren an Bischofskirchen und anderen finanziell ausreichend ausgestatteten Kirchen An Metropolitankirchen sollen auch Theologen zur Priesterausbildung eingestellt werden Der 12 Canon fordert alle drei Jahre in jedem Land ein allgemeines Kapitel aller Ordensleute zu versammeln die wahrenddessen in einem Kloster zusammen leben sollen und unter Beiziehung von zwei Zisterziensern aktuelle Reformanliegen erortern und durchfuhren Sie sollen auch geeignete Personen mit der Visitation der Frauenkloster und der Regularkanoniker beauftragen Der 13 Canon verbietet die Stiftung neuer Ordensregeln neuzugrundende Kloster mussen bestehende Regeln annehmen Monche durfen nicht gleichzeitig mehreren Klostern angehoren ein Abt nicht gleichzeitig mehreren Klostern vorstehen Moral der Kleriker Bearbeiten Der 14 Canon verscharft die Strafen fur Verstosse von Klerikern gegen das Gebot der Enthaltsamkeit Der 15 Canon verbietet allen Klerikern die Teilnahme an Trinkgelagen und an der Jagd schon der Besitz von Hunden und Jagdvogeln wird ihnen untersagt Der 16 Canon verbietet Klerikern die Teilnahme an Handelsgeschaften und offentlichen Auffuhrungen von Gauklern und Schauspielern am Wurfelspiel und an Lotterien und gibt detaillierte Kleidervorschriften Der 17 Canon beklagt ubertriebene Gastmahler selbst hoher Pralaten und bedroht deren Geringschatzung ihrer liturgischen Verpflichtungen Unaufmerksamkeit und ungebuhrliche Storungen bei Gottesdiensten mit Strafe der Suspendierung Der 18 Canon untersagt Klerikern die Ausubung und Vollstreckung der Blutgerichtsbarkeit wie auch das Anraten dazu oder die Anwesenheit dabei Kleriker durfen weder Landsknechte noch Schutzen kommandieren noch Chirurgie treiben oder ihren Segen zu blutigen Gottesurteilen wie Wasserproben oder Feuerproben geben Fruhere Verbote des Zweikampfs bleiben in Kraft Der 19 Canon verbietet Klerikern ihren Hausrat in der Kirche abzustellen Alle Ausstattung an Gefassen und Tuchern muss strahlend sauber gehalten werden Der 20 Canon ordnet an die Eucharistie und Chrisam verriegelt aufzubewahren um Missbrauch zu verhindern Busse Bearbeiten Der 21 Canon gebietet Christen beiderlei Geschlechts ab dem Alter des Unrechtsbewusstseins wenigstens einmal im Jahr alle ihre Sunden dem eigenen Priester zu beichten Dieser ist bei Strafe lebenslanger schwerer Klosterhaft gehalten das Beichtgeheimnis zu wahren Der 22 Canon verpflichtet Arzte ihre Patienten aufzufordern zunachst fur ihr Seelenheil zu sorgen da viele Krankheiten aus der Sunde herkommen Bischofswahlen Bearbeiten Der 23 Canon schreibt vor dass Bischofskirchen und Regularkirchen nicht langer als drei Monate vakant bleiben sollen Versaumt es ein Kapitel innerhalb dieser Frist einen Nachfolger zu bestimmen verliert es fur dieses Mal das Wahlrecht Der 24 Canon erklart nur drei Wahlmodi bei der Wahl eines Bischofs fur zulassig die Entscheidung durch Mehrheit maior pars oder Ubergewicht sanior pars der Stimmen die Ubertragung der Entscheidung an ein bevollmachtigtes kleineres Gremium und die Entscheidung durch spontane Ubereinstimmung Zu den weiteren Vorschriften gehort die Pflicht das Wahlergebnis moglichst bald zu veroffentlichen Der 25 Canon erklart Bischofswahlen durch Laien fur unzulassig Zulassung zu kirchlichen Amtern Bearbeiten Der 26 Canon verpflichtet die Bischofe Personen die mit Aufgaben der Seelsorge betraut werden sollen zu uberprufen ob diese hinsichtlich ihrer Bildung ihrer Lebensweise und ihres Alters qualifiziert sind Der 27 Canon verpflichtet die Bischofe zu sorgfaltiger Ausbildung ihrer Priester Der 28 Canon zwingt Kleriker welche die Erlaubnis zum Rucktritt von ihrem Amt erlangt haben tatsachlich zuruckzutreten Der 29 Canon verbietet die Anhaufung von Pfrunden wenn mehr als eine davon an eine Verpflichtung zur Seelsorge gebunden ist An ein und derselben Kirche darf ein Kleriker auch ohne Seelsorgeverpflichtung nur eine einzige Pfrunde geniessen Der 30 Canon fordert die Provinzialsynoden auf nur geeignete und gebildete Personen als Klerikernachwuchs zuzulassen Der 31 Canon verbietet es Sohne von Kanonikern zumal nichteheliche ausserhalb von Klostern an denselben Kirchen wie ihre Vater als Kanoniker anzunehmen Der 32 Canon verbietet Pfarrpatronen die Seelsorgeverpflichtung durch Vikare oder Altaristen wahrnehmen lassen und diese wie oft geschieht nur mit einem Sechzehntel des Zehnten zu entlohnen Allein wer an einer hoherrangigen Kirche Gottesdienst halten muss darf sich vertreten lassen muss aber seinem Vertreter einen zum Lebensunterhalt ausreichenden Anteil gewahren Missbrauch von Visitationsgeldern Bearbeiten Der 33 Canon gebietet Aufwartungsgelder procurationes die visitierenden Bischofen Archidiakonen und papstlichen Gesandten gezahlt werden nur bei wirklich durchgefuhrten Visitationen und in bescheidenem Umfang zu erheben und dabei auf moglichst viele Kirchen zu verteilen um die Belastung gering zu halten Der 34 Canon verbietet Pralaten aus Gewinnsucht unter dem Vorwand der Aufbringung dieser procurationes mehr Geld von ihren Untergebenen einzutreiben als sie dann bezahlen Kirchliches Verfahrensrecht Bearbeiten Der 35 Canon verbietet es Beklagten sich bei einem anderen Richter Recht zu holen Appellation ist erst nach einem Urteil moglich wobei dem Richter ein vernunftiger Appellationsgrund genannt werden muss Dieser wird dann durch das hohere Gericht gepruft und der Streit entweder kostenpflichtig zuruckverwiesen oder zur hoheren Instanz zugelassen Der 36 Canon richtet sich gegen das Verschleppen von Prozessen und stellt sicher dass auch bei Appellation gegen Verfugungen und gerichtliche Zwangsmittel das eigentliche Verfahren weiterlaufen kann Der 37 Canon verbietet den Missbrauch apostolischer Schreiben zur Ladung vor ein uber zwei Tagereisen entferntes Gericht was einer Partei die im Recht ist durch den hohen Kostenaufwand unmoglich machen kann ihr Recht zu erlangen Ausserdem verbietet der Canon die gewerbsmassige Anforderung solcher Schreiben ohne Mandat einer Partei mit dem Zweck potentielle Beklagte sich freikaufen zu lassen oder potentiellen Klagern Mittel anzubieten ihre Gegner zu belastigen Der 38 Canon gebietet alle Prozesse vor kirchlichen Gerichten zu protokollieren Der 39 Canon stellt fest dass geraubtes Gut nicht nur von dem Rauber zuruckverlangt werden kann sondern auch von demjenigen an den das geraubte Gut weitergegeben wurde Der 40 Canon erklart dass einer Partei gerichtlich zugesprochene Guter die die Gegenpartei jedoch nicht freigibt nach einem Jahr nicht in deren Besitz ubergehen Der Canon erklart weiterhin dass Laien in geistlichen Dingen nicht als Richter angerufen werden durfen Der 41 Canon erklart jede kanonische wie zivile Verordnung fur ungultig deren Befolgung mit einer Todsunde einhergehen wurde im Speziellen ist keine Ersitzung gultig wenn jemandem bewusst war dass er uber fremdes Gut verfugt Abgrenzung von weltlicher Rechtsprechung Bearbeiten Der 42 Canon verbietet Klerikern zum Nachteil weltlicher Gerichte in deren Zustandigkeit einzugreifen Der 43 Canon verbietet Laien von Klerikern auf die sie keinen weltlichen Zugriff haben einen Treueid zu verlangen Der 44 Canon verbietet die Entfremdung von Kirchengut unter dem Druck weltlicher Gesetzgebung ohne Zustimmung der Kirche Der 45 Canon erklart dass das Patronatsrecht dessen erlischt der einen Kleriker totet oder verstummelt oder dies veranlasst ebenso verlieren Vogte ihre Vogtei Lehnsnehmer ihr Lehen Vicedomini ihr Vitztumamt Pfrundner ihre Pfrunde Ihre Erben sollen bis in die vierte Generation vom Klerikerstand ausgeschlossen bleiben Der 46 Canon stellt Kleriker von stadtischen Abgaben und Steuern frei Bischofe die aus freien Stucken kirchliche Mittel fur den gemeinen Nutzen zur Verfugung stellen wollen durfen dies nur mit papstlicher Zustimmung tun Exkommunikation Bearbeiten Der 47 Canon gebietet die Exkommunikation nur nach vorhergehender Mahnung und vor Zeugen zu verhangen Nach erfolgloser demutiger Bitte eine unrechtmassig verhangte Exkommunikation zuruckzuziehen kann hoheren Orts Klage eingelegt werden Sowohl ungerechte Verhangung wie ungerechtfertigter Protest gegen eine rechtmassige Exkommunikation ziehen die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz nach sich Der 48 Canon regelt Befangenheitsantrage gegen Richter die eine Exkommunikation aussprechen und richtet sich gegen den Missbrauch dieses Rechtsmittels Der 49 Canon bedroht jeden der aus Habgier eine Exkommunikation ausspricht oder aufhebt vor allem in Gegenden in denen bei der Absolution eine Gebuhr fallig wird mit Strafe der Ruckzahlung der erpressten Summe in doppelter Hohe Eherecht Bearbeiten Der 50 Canon schafft bestimmte Ehehindernisse aufgrund von entfernter Blutsverwandtschaft Verschwagerung und oder geistlicher Verwandtschaft ab Blutsverwandtschaft solle kunftig nur noch unter Personen die mindestens einen gemeinsamen Ururgrosselternteil haben Blutsverwandtschaft im 4 Grad als Ehehindernis und Inzest gelten dafur soll keine Dispensation mehr gewahrt werden Der 51 Canon verbietet geheime Eheschliessungen und verlangt ein offentliches Aufgebot Der 52 Canon regelt die Zulassigkeit von Zeugen beim Nachweis des Verwandtschaftsgrades Kirchenzehnt Bearbeiten Der 53 Canon verbietet zehntpflichtige Guter zum Zwecke der Hinterziehung des Zehnten an Angehorige anderer Rituskirchen zu verleihen fur die keine Zehntpflicht gilt Der 54 Canon gebietet vor allen anderen weltlichen Steuern und Abgaben zunachst der Kirche den Zehnten zu entrichten Der 55 Canon gebietet Klostern von erkauften gestifteten oder geschenkten Landereien weiterhin den Zehnten an diejenigen Kirchen zu zahlen die zuvor ein Anrecht auf den Zehnten hatten Ein gutlicher Interessensausgleich wird angeregt Privilegien und Geschaftsfahigkeit von Ordensleuten Bearbeiten Der 56 Canon definiert den Auslegungsspielraum papstlicher Privilegien fur Ordensangehorige trotz Interdikts ihrer Kirchen ein kirchliches Begrabnis zu erhalten sowie in gebannten Stadten Burgen oder Dorfern einmalig Gottesdienst zu feiern Der 57 Canon weitet letzteres Privileg auf Bischofe aus und erlaubt ihnen unter Ausschluss von ausdrucklich gebannten Personen bei verschlossenen Turen mit leiser Stimme ohne Glockenlauten Gottesdienste zu feiern Der 59 Canon verbietet es Ordensangehorigen ohne Billigung ihres Abts und der Mehrheit des Konvents Burgschaften zu leisten oder Geld aufzunehmen und spricht andernfalls den Konvent von der Haftung los Bischofliche Kompetenzen Bearbeiten Der 60 Canon verbietet Abten sich bischofliche Kompetenzen wie Ehegerichtsbarkeit Regelungen im Busswesen und Erteilung von Ablassen anzumassen Der 61 Canon scharft das Verbot ein Kirchen und Zehnten ohne bischofliche Genehmigung durch Laien ubertragen zu lassen und Exkommunizierte und Gebannte zum Gottesdienst zuzulassen Diverse Missbrauche Bearbeiten Der 62 Canon wendet sich gegen Missbrauche im Reliquienwesen beim Almosensammeln und bei der Erteilung von Ablassen Heiligenreliquien durfen nicht mehr ohne Reliquiar gezeigt und zum Verkauf angeboten werden neu gefundene Reliquien nicht ohne papstliche Approbation verehrt werden Almosensammler werden auf einen bescheidenen Lebenswandel verpflichtet und mussen sich in ihrer Verkundigung auf den Inhalt ihres Konzessionsschreibens beschranken fur das ein Formular angegeben wird Bischofe durfen Ablasse nicht uber ein Jahr ausdehnen Sie durfen auch nicht zulassen dass die Glaubigen mit phantastischen Geschichten oder gefalschten Dokumenten getauscht werden wie es an sehr vielen Orten aus Gewinnsucht zu geschehen pflegt Simonie Bearbeiten Der 63 Canon verbietet sowohl die Forderung als die Zahlung von Geld fur Bischofsweihen Abtsbenediktionen und Ordination von Klerikern und verurteilt die Rechtfertigung dieses Missbrauchs als alte Gewohnheit Der 64 Canon belegt Ordensfrauen mit lebenslanger schwerer Busse die Schwestern gegen Geld in ihren Konvent aufnehmen Dasselbe soll fur Monche und Regularkanoniker gelten Der 65 Canon verbietet den Bischofen die Erhebung unrechtmassiger Geldforderungen gegenuber Pfarrern beim Antritt einer neuen Pfarrei gegenuber Rittern oder Klerikern beim Eintritt in Kloster und fur ihr Begrabnis in einem Kloster oder einer Kirche Der 66 Canon verbietet alle Geldforderungen fur Begrabnisse Trauungen und die Spendung anderer Sakramente Juden Bearbeiten Der 67 Canon verbietet Juden schweren und unmassigen Wucher mit dem sie das Vermogen von Christen in kurzer Zeit erschopfen Der 68 Canon gebietet Juden und Muslimen sich abweichend zu kleiden damit christliche und judische und muslimische Manner und Frauen sich nicht irrtumlich miteinander einlassen An Grundonnerstag und Karfreitag durfen sie sich nicht in der Offentlichkeit zeigen Der 69 Canon verbietet die Ubertragung offentlicher Amter an Juden und Heiden wodurch diesen Machtbefugnisse uber Christen gegeben wurden Der 70 Canon untersagt getauften Juden das Verharren in ihren religiosen Brauchen Aufruf zum Kreuzzug Bearbeiten Der 71 Canon ruft zum Kreuzzug Kreuzzug von Damiette in das Heilige Land auf der am 1 Juni 1217 von Brindisi bzw Messina aus starten soll Priester und andere Kleriker im christlichen Heer sollen nachdrucklich zu gottesfurchtigem Verhalten zu Massigung und Eintracht mahnen und auch unterwegs fur drei Jahre ihre Einkunfte erhalten Pralaten sollen saumige Glaubige die sich zur Teilnahme am Kreuzzug verpflichtet haben zur Umsetzung mahnen und notfalls mit Exkommunikation und Interdikt ihrer Lander bedrohen Der Papst kundigt an fur die Kreuzfahrer 30 000 Pfund aus dem eigenen Etat zur Verfugung zu stellen und die Kosten der Uberfahrt ab Rom zu tragen ausserdem 3 000 Mark Silber aus Spenden bereitzustellen Kleriker sollen in den kommenden drei Jahren 5 ihrer Einkunfte zur Unterstutzung des Kreuzzuges abfuhren der Papst selbst und die Kardinale 10 ihrer Einkunfte Kreuzfahrer die Kredite aufgenommen haben werden von ihrem Eid zur Zahlung des Wuchers losgesprochen ihren Glaubigern wird die Ruckerstattung der Zinsen auferlegt Juden sollen durch die weltliche Macht zum Erlass der Zinsen gezwungen werden und bis dahin von der Gemeinschaft mit Christen gebannt sein Fur die Tilgung der eigentlichen Schuld sollen den Kreuzfahrern vergunstigte Bedingungen gewahrt werden In der Heimat gilt ein dreijahriges Turnierverbot und ein mindestens vierjahriger allgemeiner Frieden in der gesamten christlichen Welt Weiterhin wird ein vierjahriges Schiffs Waffen und Technologieembargo gegen die Sarazenen verhangt Bei aufrichtiger Reue und mundlichem Bekenntnis wird nicht nur allen die sich personlich auf den Kriegszug begeben Vergebung ihrer Sunden zugesagt sondern auch allen die Kampfer ausstatten die Schiffe bereitstellen oder bauen lassen Neben den formellen Canones wurden auch Beschlusse zu Gegenstanden gefasst die heute als weltlich oder rein politisch angesehen wurden damals aber als durchaus relevant fur ein Konzil galten In der letzten Sitzung am 30 November verkundete der Papst das Urteil des Konzils uber die Thronstreitigkeiten im Heiligen Romischen Reich Friedrich II wurde anerkannt Otto von Braunschweig abgewiesen Die englischen Barone die sich gegen den Konig Johann Ohneland aufgelehnt hatten wurden mit dem Anathem belegt Graf Raimund von Toulouse wurde als Unterstutzer der Katharer seines Amtes enthoben seine Grafschaft ging an Simon von Montfort den scharfsten Verfolger der Katharer uber Editionen und Ubersetzung BearbeitenConcilium Lateranense IV In Giuseppe Alberigo Giuseppe A Dossetti Pericles Pierre Joannou Claudio Leonardi Paulo Prodi Hrsg Conciliorum Oecumenicorum Decreta 3 Auflage Istituto per le scienze religiose Bologna 1973 S 227 272 archive org abgerufen am 10 Mai 2022 Antonio Garcia y Garcia Hrsg Constitutiones Concilii quarti Lateranensis una cum commentariis glossatorum Monumenta Iuris Canonici Series A Corpus glossatorum Band 2 Biblioteca Apostolica Vaticano Citta del Vaticano 1981 ISBN 88 210 0568 2 Kritische Edition der Beschlusse und des Glossenapparats Viertes Laterankonzil 1215 In Josef Wohlmuth Hrsg Konzilien des Mittelalters vom ersten Laterankonzil 1123 bis zum funften Laterankonzil 1512 1517 Dekrete der okumenischen Konzilien Band 2 3 Auflage Schoningh Paderborn Munchen Wien Zurich 2000 S 227 271 Text nach Alberigo et al mit deutscher Ubersetzung Literatur Bearbeitenin der Reihenfolge des Erscheinens Raymonde Foreville Lateran I IV Geschichte der okumenischen Konzilien Band 6 Matthias Grunewald Verlag Mainz 1970 Ubersetzung des franzosischen Originals Paris 1965 Santiago del Cura Elena Nemo potest conficere hoc sacramentum altaris nisi sacerdos rite ordinatus La declaracion de concilio IV de Letran 1215 en el cuadro de las controversias del tiempo sobre con valdenses y cataros Rom 1983 Werner Maleczek Art Laterankonzil IV 1215 In Lexikon des Mittelalters Bd 5 Hiera Mittel bis Lukanien Artemis Munchen und Zurich 1991 Sp 1742 1744 Giuseppe Alberigo Andre Duval Hrsg Les Conciles œcumeniques Editions de Cerf Paris 1994 Bd 1 L Histoire ISBN 2 204 04446 6 Bd 2 Les Decrets Collection Le magistere de l Eglise Teilband 1 Nicee I a Latran V ISBN 2 204 04642 6 Nicola Ciola Antionio Sabetta Pierluigi Sguazzardo Hrsg Il concilio lateranense a 800 anni della sua celebrazione Una rilettura teologica Lateran University Press Citta del Vaticano 2016 ISBN 978 88 465 1109 6 Weblinks BearbeitenText der Beschlusse des Konzils englisch Text der Beschlusse des Konzils Intratext englisch italienisch Lateinischer Text nach Conciliorum Oecumenicorum Decreta curantibus J Alberigo J A Dossetti P P Joannou C Leonardi P Prodi consultante H Jedin 1973 230 271 Lateinischer Text Auszuge aus dem Enchiridion Symbolorum von Denzinger Schonmetzer 1854ff Anmerkungen Bearbeiten Alberto Melloni Die sieben Papstkonzilien des Mittelalters In Giuseppe Alberigo Hg Geschichte der Konzilien Vom Nicaenum bis zum Vaticanum II Wiesbaden 1998 S 197 231 hier S 215 Raymonde Foreville Lateran I IV Geschichte der okumenischen Konzilien Band 6 Matthias Grunewald Verlag Mainz 1970 S 294 Achille Luchaire Un document retrouve In Le Journal des scavans 1905 nouv ser A3 S 557 568 Online bei gallica Raymonde Foreville Lateran I IV Geschichte der okumenischen Konzilien Band 6 Matthias Grunewald Verlag Mainz 1970 S 304 Raymonde Foreville Lateran I IV Geschichte der okumenischen Konzilien Band 6 Matthias Grunewald Verlag Mainz 1970 S 321 Raymonde Foreville Lateran I IV Geschichte der okumenischen Konzilien Band 6 Matthias Grunewald Verlag Mainz 1970 S 319 Okumenische Konzilien Okumenische Konzilien der katholischen und orthodoxen Kirchen Nicaa I Konstantinopel I Ephesos Chalcedon Konstantinopel II Konstantinopel III Nicaa IIWeitere okumenische Konzilien der orthodoxen Kirchen QuinisextumWeitere okumenische Konzilien der romisch katholischen Kirche Konstantinopel IV 869 870 Lateran I Lateran II Lateran III Lateran IV Lyon I Lyon II Vienne Konstanz Basel Ferrara Florenz Lateran V Trient Vatikan I Vatikan II Normdaten Veranstaltung GND 4166870 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Viertes Laterankonzil amp oldid 231397838