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Bann bezeichnet die juristische oder religios aufgeladene Sanktion des Ausschlusses eines abweichlerischen Individuums oder einer Gruppe zum Zwecke der Aufrechterhaltung einer als legitim angesehenen Ordnung Inhaltsverzeichnis 1 Ursprunge 2 Bann als Kategorie im weltlichen und kanonischen Recht 3 Im 20 Jahrhundert 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseUrsprunge BearbeitenDas Wort Bann leitet sich ab vom franzosischen ban das im Mittelalter das Gebiet bezeichnete das der Gerichtsbarkeit eines Lehnsherren oder Bannherren Truppenfuhrer 1 unterstand 2 3 Ein Gebannter oder Geachteter hat dort kein Aufenthaltsrecht und befindet sich als Gesetzloser ausserhalb der Gerichtsbarkeit die zugleich Rechtsschutz und Rechtssicherheit bot siehe dazu auch Vogelfreiheit und Stadt Freiheit Ursprunglich galten Abweichler als von bestimmten negativen Machten wie Damonen besessen an denen man den Bann als magisches Bannen dieser Geister in Gestalt des Exorzismus vollzog Diese besitzergreifenden Geister trieb und schloss der Bann aus der insofern einen Schutz bot wie es noch heute der Begriff der Bannmeile zum Ausdruck bringt Aus diesem magisch exorzistischen Verstandnis ruhrt die Vorstellung bestimmte Menschen konnten etwas oder jemanden bannen in ihren Bann ziehen Darauf gehen die heute landlaufigen Formulierungen zuruck etwa wie gebannt zuschauen oder sich im Bann einer bestimmten Musik befinden Bann als Kategorie im weltlichen und kanonischen Recht BearbeitenDie Antike praktizierte den Bann in unterschiedlichen Formen so verbannte das Volk von Athen im Scherbengericht Missliebige aus der Gemeinschaft In der Romischen Republik wurde um 450 v Chr nach Auseinandersetzungen zwischen Patriziern und Plebejern das Zwolftafelgesetz geschaffen das grundsatzlich wenn auch reformiert bis zum Untergang des Romischen Reiches galt Danach gab es zunachst zwei mogliche Bannformen im Romischen Rechtswesen aquae et ignis interdictio bei dem sich ein Straftater oder Missliebiger legal durch Flucht vor der Verurteilung dem drohenden Urteil entziehen konnte aber seine Burgerrechte und Vermogen verlor 4 und relegatio Hier wurde den Verurteilten haufig politisch aktive Personen eine entfernte Provinz als Aufenthaltsort zugewiesen er behielt aber seine Burgerrechte Ein bekanntes Beispiel fur eine lebenslange Verbannung ist der Dichter Ovid Ab dem Kaiserreich nachgewiesen deportatio bei Ehebruch Brandstiftung Giftmischerei Inzest Falscherei Sakrileg Menschenraub etc Der Verbannte besass nichts weiter als seine Kleidung verlor seine Burgerrechte und wurde nicht selten vor oder nach seiner Ankunft im Verbannungsort ermordet Unter den christlichen Kaisern wurde deportatio auch auf Sektiererei und Ubertretung administrativer Vorschriften ausgedehnt 5 Alle Verbannungsformen konnten politisch motiviert sein Die semitische Sprachwelt gibt den Bann als haram Absonderung Verbot Weihung wieder was in feierlicher Form die Aussonderung einer Gabe zur Opferung siehe auch Sundenbock oder formlich die Ausrottung einer feindlichen Gruppe oder eines ganzen Volkes wahrend eines Krieges zelebriert Auch in den arabischen Wortern Haram sowie Harem findet er seinen Ausdruck Der Bann trat im germanischen Recht als Acht in Kraft bei Mord Totschlag Raub Korperverletzung Diebstahl Brandstiftung Hexerei falsches Zeugnis Beleidigung Vergewaltigung Inzest etc Das Christentum ubernimmt den hebraischen Bannbegriff zunachst im Neuen Testament mit dem griechischen Anathema Kirchenbann Dieser Begriff eigentlich Weihegeschenk an Gott verbindet den Bann mit einem scharfen Fluch bzw einer Selbstverfluchung und stellt ihn nicht sogleich in einen gruppensozialen sondern einen ausschliesslich theologischen Bezug Fur die Exkommunikation aus der Gemeinde wurde hingegen die Formel der Ubergabe an den Satan verwendet 1 Korinther 5 5 Die christliche Kirche praktiziert den Bann als Buss und Strafverfahren gegen Haretiker ab dem 4 Jahrhundert mit der Anathemaformel Im Mittelalter wachst dem Bann die prominente Rolle gesellschaftlicher Brandmarkung zu der weithin einhergeht mit der Diskriminierung im weltlichen Bereich Beispiele hierfur sind der Kirchenbann durch Papst Gregor VII uber Heinrich IV im Zuge des Investiturstreits und die Bannbulle Decet Romanum Pontificem mit der Martin Luther am 3 Januar 1521 exkommuniziert wurde Weiteres siehe Exkommunikation Mit der Aufklarung verliert der Bann seine primar theologische Bedeutung bleibt aber als juristische Sanktion prasent Machte wie Grossbritannien Frankreich oder Russland praktizierten teilweise uber Jahrhunderte die Verbannung von Delinquenten hauptsachlich zum Zwecke der Kolonisierung abgelegener Gebiete Im 20 Jahrhundert BearbeitenIm 20 Jahrhundert wurde vom Instrument der Bannung in besonderer Weise durch das sudafrikanische Apartheidsregime der National Party gegen Organisationen und zahlreiche Burger ihres Landes Gebrauch gemacht Diese Massnahme wurde 1950 mit dem Suppression of Communism Act eingefuhrt danach wurde Nelson Mandela mehrmals gebannt mit dem Unlawful Organizations Act von 1960 verscharft und mit seinem unter internationalem Druck entstandenen Nachfolgegesetz Internal Security Amendment Act Act No 79 1976 von 1976 das insgesamt funf Sicherheitsgesetze anderte weiter praktiziert 6 Die Bannungsanordnungen richteten sich unter dem Vorwurf des Kommunismus gegen alle Kritiker der Apartheid insbesondere fuhrende Intellektuelle wie kirchliche Amtstrager Padagogen Hochschullehrer Schriftsteller und Juristen Die Bannung bestand aus prazisen Restriktionen beispielsweise ein umfassendes Betatigungs und Aufenthaltsverbot die Bindung an einen konkreten Ort die Unterbindung jeglicher Publikationen offentlicher Auftritte bzw Teilnahme an Veranstaltungen das Verbot zum Zusammentreffen mit mehr als einer Person das Kontaktverbot allgemein und ein Zitierverbot durch Dritte alles in individueller Festlegung je nach Einzelfall 7 8 Diese Bannungspolitik wurde 1971 von dem sudafrikanischen Juristen Anthony S Mathews als Fuhrerprinzip 9 gebrandmarkt Mit den Bannungen verbot die Regierung zahlreiche demokratische Organisationen der schwarzen und farbigen Bevolkerung die sich fur Menschenrechte und Gleichberechtigung im Land einsetzten Das erzeugte wiederum den Prozess des Black Consciousness einem sich aus der Repression formierenden Selbstbewusstseins und Zusammengehorigkeitsgefuhls Die Bannungsentscheidungen wurden nur auf den in den Gesetzen formulierten Ermachtigungen des zustandigen Justizministers getroffen lagen ausserhalb des Bereichs gerichtlicher Zustandigkeiten und erfolgten ohne Anhorung der Betroffenen Die Nichtbefolgung der Auflagen auch bei geringsten Ubertritten beispielsweise wenige Minuten Verspatung bei Kontrollmeldungen wurde mit der Mindeststrafe von einem Jahr Haft belegt 7 Inzwischen tritt der Bann haufig noch im privaten Bereich und in Organisationen auf die damit ein Mitglied ausschliessen konnen beispielsweise wurde 2003 die Organisation Reporter ohne Grenzen fur ein Jahr aus der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen ausgeschlossen Die Organisation hatte mit Flugblattern dagegen protestiert dass Libyen den Vorsitz in der UN Menschenrechtskommission ubernommen hatte 10 In China werden Formen der Bannung gegen Kritiker der dort herrschenden Verhaltnisse eingesetzt Siehe auch BearbeitenReichsacht Vogelfreiheit Gesetzloser VerbannungWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Bann Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Johann Ehrenfried Zschackwiz Vollstandige Politische Geschichte der Staaten von Europa bey Christian Wilhelm Brandt Hamburg 1739 S 270 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche GVK bibliografischer Nachweis Daniel Dufour Das verlassene Kind Mankau Verlag GmbH 2012 ISBN 978 3 863 74047 4 S 10 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Siehe dazu auch Jacob Grimm Weisthumer Dieterich 1840 S 418 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Aquae et ignis interdictio auf wikisource org Deportatio in insulam auf wikisource org SAIRR A Survey of Race Relations in South Africa 1976 Johannesburg 1977 S 44 50 englisch a b Manfred Kurz Indirekte Herrschaft und Gewalt in Sudafrika Arbeiten aus dem Institut fur Afrika Kunde Nr 30 Hamburg Institut fur Afrika Kunde 1981 S 99 115 Elisabeth Adler Hrsg Apartheid als Herausforderung fur Sudafrikas Christen und Kirchen Wie lange noch Dokumente 1970 bis 1980 Berlin 1982 S 245 A S Mathews Security Laws and Social Change in the Republic of South Africa In Heribert Adam Hrsg South Africa Sociological Perspektives London 1971 englisch Uno schliesst Reporter ohne Grenzen von Sitzungen aus In Netzeitung 24 Juli 2003 archiviert vom Original am 10 August 2003 abgerufen am 8 Dezember 2011 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bann Recht amp oldid 225109828