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Ahndung ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zu Begriff der Philosophie siehe Ahndung Philosophie Dieser Artikel behandelt Strafe als Sanktion zu weiteren gleichnamigen Bedeutungen siehe Strafe Begriffsklarung Die Strafe ist eine Sanktion gegenuber einem bestimmten Verhalten das im Regelfall vom Erzieher Staat oder Vorgesetzten als Unrecht bzw als in der konkreten Situation unangemessen qualifiziert wird Der Begriff der Strafe wird insbesondere in der Rechtswissenschaft jedoch auch in Theologie Philosophie Psychologie und vor allem in den Erziehungswissenschaften behandelt In der Lerntheorie wird Strafe oder Bestrafung in zweierlei Form benutzt als positive und als negative Strafe und bezeichnet einfach das Gegenteil von Verstarkung Hier bedeutet positive Bestrafung dass auf ein bestimmtes Verhalten als Kontingenz ein unangenehmer Reiz z B sozialer Druck folgt Negative Bestrafung bedeutet dass auf ein bestimmtes Verhalten als Kontingenz ein angenehmer Reiz z B Nahrung Belohnung verhindert oder versagt bzw weggenommen wird Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtswissenschaft 2 1 Strafrecht 2 1 1 Strafarten 2 1 2 Straffestsetzung und Strafmass 2 1 3 Alternative 2 2 Strafen in anderen Rechtsgebieten 2 2 1 Zivilrecht 2 2 2 Europarecht 2 2 3 Volkerrecht 3 Philosophie 4 Psychologie 5 Soziologie 6 Erziehungswissenschaft 6 1 Formen der Strafe 6 2 Korperstrafen 6 3 Moderne westliche Konzepte 6 4 Bewertung der Strafe 7 Geschichte 7 1 Griechische Antike 7 2 Romische Antike 7 3 Mittelalter 7 3 1 Ehrenstrafen 7 3 2 Spiegelnde Strafen 7 3 3 Todesstrafen 7 3 4 Tierprozesse 7 4 Fruhe Neuzeit 8 Siehe auch 9 Literatur 9 1 Literatur zur Geschichte des Strafens 9 2 Literatur zu psychologischen und padagogischen Fragen 9 3 Literatur zu philosophischen Aspekten des Strafens 10 Einzelnachweise 11 WeblinksAllgemeines BearbeitenDie Rechtsordnung sieht fur den Verstoss gegen die wichtigsten Regeln des Zusammenlebens Strafen vor In der Regel wird Strafe heute nach der Vereinigungstheorie mit unterschiedlichen Ansatzen begrundet 1 mit der Veranderung des zu Bestrafenden zum Besseren Spezialpravention mit dem Ziel der Abschreckung potentieller anderer Straftater Generalpravention mit dem Ziel des Schutzes anderer z B der sonstigen Bevolkerung mit der Wiederherstellung der Gerechtigkeit Suhne und von Vergeltung Talionsprinzip In der Erziehung bzw in den entsprechenden Wissenschaften galt die Strafe seit Jahrhunderten als probates Mittel der Erziehung Erst in den letzten Jahrzehnten werden in Erziehungskonzepten bzw in Erziehungswissenschaften und Erziehungsinstitutionen Alternativen diskutiert nicht zuletzt beeinflusst durch die Auswertung konkreter Befunde aus Psychologie und anderen Wissenschaften Rechtswissenschaft BearbeitenStrafrecht Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Strafe ist der zentrale Begriff des Strafrechts Strafe im Sinne des Strafrechts ist nach einer vorherrschenden Definition ein Ubel das einer Person dem Tater fur ihr eigenes vergangenes tatbestandsmassiges rechtswidriges und schuldhaftes Handeln Tun oder Unterlassen von der Gesellschaft auferlegt wird und mit dem ein sozialethischer Tadel als Unwerturteil gegenuber dieser Person verbunden ist Die Strafe setzt sich damit von den Massregeln der Besserung und Sicherung und von der Einziehung von Tatertragen ab fur die eine tatbestandsmassige und rechtswidrige Tat ausreicht Ebenfalls keine Strafen im juristischen Sinne sind anders als die eigentlichen Geldstrafen s u Geldbussen bzw Bussgelder sowie Ordnungsstrafen die daher heute in der Regel als Ordnungsmittel bezeichnet werden Der Begriff der Strafe als eine Sanktion durch welche die Gesellschaft dem Tater gegenuber einen sittlichen Tadel aussendet wurde in den Haresieprozessen des Hochmittelalters entwickelt Sie gelangte erst im 16 Jahrhundert zur Zeit der spanischen Inquisition uber die moraltheologische Diskussion uber das Kirchenrecht Kanonistik in das weltliche Strafrecht Legistik siehe unten Geschichte Nach dem Grundsatz nulla poena sine lege 1 deutsches StGB muss jede Strafe ihre Grundlage in einem Gesetz der Legislative haben was im Hinblick auf die Bestimmtheit gesetzlicher Normen zahlreiche Probleme aufwirft Daher sind die Straftatbestande heute zumeist in einem eigenen Strafgesetzbuch geregelt z B im deutschen Strafgesetzbuch von 1871 In Landern des Common Law ist das Strafrecht z T sehr viel verstreuter geregelt Aber auch in Deutschland findet sich sog Nebenstrafrecht in zahlreichen nicht ausschliesslich dem Strafrecht gewidmeten Gesetzen z B im Betaubungsmittelgesetz oder in der Strassenverkehrsordnung Das Verfahren und der Vollzug der Strafe werden in weiteren Gesetzen geregelt etwa in Deutschland durch die Strafprozessordnung StPO das Strafvollzugsgesetz StVollzG und das Jugendgerichtsgesetz JGG Welches das Ziel der Strafe ist oder sein soll ist heftig umstritten und noch nicht abschliessend geklart siehe Strafzwecktheorien Strafarten Bearbeiten Das Strafrecht unterscheidet die Strafen nach Haupt und Nebenstrafen sowie Nebenfolgen Als Hauptstrafen bezeichnet man die Freiheits und Geldstrafen Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Strafarten Das Jugendstrafrecht JGG sieht noch die Jugendstrafe vor Die Vermogensstrafe 43a StGB ist vom Bundesverfassungsgericht entgegen der Auffassung des Bundesgerichtshofs fur verfassungswidrig erklart worden Die Todesstrafe ist gemass Art 102 des Grundgesetzes abgeschafft Korperstrafen sind in Deutschland verboten explizit folgt dieses Verbot aus der Europaischen Menschenrechtskonvention Als Nebenstrafe gilt das Fahrverbot nach 44 StGB Vom Inhalt her ist auch die Aberkennung von Rechten und Fahigkeiten also Amtsfahigkeit und aktives passives Wahlrecht nach 45 Abs 2 und Abs 5 StGB eine Nebenstrafe Die Amtsunfahigkeit und der Wahlrechtsausschluss sind Nebenfolgen einer Hauptstrafe Nebenfolge bei Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr ist das Fahrverbot nach 25 des Strassenverkehrsgesetzes Dabei handelt es sich nicht um Strafen Auch die Bekanntgabe der Verurteilung bei Beleidigung 200 StGB oder falscher Verdachtigung 165 StGB ist vom Inhalt her eine Nebenstrafe Straffestsetzung und Strafmass Bearbeiten Strafe darf nur durch ein zustandiges Gericht verfassungsrechtlich gesprochen durch den gesetzlichen Richter verhangt werden Die Strafgerichtsbarkeit ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit Die Entscheidung folgt dem Instanzenzug im Allgemeinen mehrstufig von der ersten Instanz bis zu einem zustandigen Hochstgericht Manche dieser Gerichte bis hin zu internationalen Gerichtshofen konnen nicht die Strafe selbst revidieren sondern nur die Schuldentscheidung Das Strafmass Deutschland Strafzumessung Osterreich Strafbemessung erfolgt durch das Gericht vor allem nach der Schwere der Schuld im Bezug auf das Tatergebnis Qualifikation der Tat und den dafur rechtlich vorgesehenen Strafrahmen sowie unter Berucksichtigung von Begleitumstanden des Tathergangs Erschwerungsgrunde und Milderungsgrunde und mit Blick auf die Taterpersonlichkeit Die im Einzelfall schuldangemessene Strafe stellt die absolute Hochstgrenze dar Eine Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften bei der Strafzumessung kann Revisionsgrund sein Ausser durch ein Urteil kann auch durch manche vereinfachte Strafverfahren wie Strafbefehle Strafmandate eine Strafe verhangt werden Hierbei werden die Strafen durch Staatsanwaltschaft oder Behorden ohne Gerichtsverhandlung festgelegt Meist kommt es erst bei einem Einspruch zu einer Hauptverhandlung Alternative Bearbeiten Als Alternative zu Strafe sowie zu gangigen gerichtlichen Strafverfahren kann das Konzept Restorative Justice Wiedergutmachungsverfahren genannt werden welches eine alternative Form der Konflikttransformation darstellt etwa der aussergerichtliche Tatausgleich in Osterreich Eine weitere zunehmend praktizierte Massnahme ist das Schlichtungsverfahren im Vorfeld eine gutliche Einigung der Streitparteien die bei minderschweren Vergehen auch eine Strafanzeige ersetzen kann zumindest aber ein Strafmilderung darstellen kann Strafen in anderen Rechtsgebieten Bearbeiten Zivilrecht Bearbeiten Sanktionen des Zivilrechtes werden oft als schwerwiegender empfunden als strafrechtliche Sanktionen Trotzdem sind diese Sanktionen nicht notwendigerweise als Strafe zu begreifen Grundsatzlich kennen das osterreichische und das deutsche Zivilrecht keinen gesetzlichen zivilrechtlichen Strafanspruch im Sinne des angloamerikanischen Rechtsinstituts der punitive damages So legt etwa 1323 ABGB fur Osterreich fest dass beim Schadensersatz alles in den vorigen Stand zuruckversetzt werden musse Eine ahnliche Regelung findet sich in der deutschen Regelung des 249 BGB Dieser Grundsatz ist als Naturalrestitution bekannt Soweit Schmerzensgeldanspruche vorgesehen sind 253 BGB 1325 ABGB sind diese nicht als Strafe sondern dazu dem Verletzten Genugtuung fur erlittenes Unrecht und einen Ausgleich fur erlittene Schmerzen zu verschaffen und nicht der Bestrafung des Taters 2 3 4 Der Unterschied zwischen dem Recht des deutschen Rechtskreises und dem angloamerikanischen begrundet sich in der deutlicheren Unterscheidung im deutschsprachigen Rechtskreis zwischen zivilem und offentlichem Recht 5 Allerdings konnen Strafen vertraglich vereinbart werden entsprechende Strafen stellen dann vertragliche Anspruche dar Im burgerlichen Recht ist die Vertragsstrafe auch Konventionalstrafe genannt bekannt Sie muss jedoch individualvertraglich nicht nur in allgemeinen Geschaftsbedingungen ausbedungen werden andernfalls ist ihre Vereinbarung unwirksam Ist die vereinbarte Vertragsstrafe unverhaltnismassig hoch kann die richterliche Herabsetzung beantragt werden dies gilt jedoch nicht fur das Handelsrecht 348 HGB Innerhalb von Vereinen sind auch sogenannte Vereinsstrafen also Sanktionen gegenuber Vereinsmitgliedern moglich Zivilrechtlich sind solche Strafen auf die Ordnungsgewalt aufgrund der Vereinssatzung zuruckzufuhren Diese kann auch eine Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb des Vereins vorsehen Auch das in 888 ZPO oder 35 FamFG vorgesehene Zwangsgeld ist nicht als Strafe gedacht sondern als Beugemittel um jemanden zur Vornahme einer Handlung zu zwingen Europarecht Bearbeiten Siehe auch Europarecht Auch die Strafgelder der Europaischen Kommission sind als Ordnungsgelder keine Strafen im eigentlichen Sinne Volkerrecht Bearbeiten Reparationen sind volkerrechtliche Schadensersatzzahlungen Die Repression von Staaten durch Reparationen die den Schaden ubersteigen ist volkerrechtswidrig Ausnahmsweise rechtmassige Reaktionen auf volkerrechtliches Unrecht werden Repressalie genannt Der Versuch ein Volkerstrafrecht zu etablieren begann nach 1945 mit den Nurnberger Prozessen und wird gegenwartig 2004 in Den Haag zur Ahndung von u a Volkermord wahrend der postjugoslawischen Burgerkriege fortgesetzt Philosophie BearbeitenDie Frage nach der Legitimitat von Strafe beantworten Straftheorien Sie orientieren sich in der Regel am Strafzweck bzw an moralischen Vorstellungen Zur philosophischen Diskussion siehe auch Cesare Beccaria Anselm von Feuerbach Franz von Liszt Immanuel Kant Psychologie BearbeitenDieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussion angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Der Behaviorismus versteht seit Thorndike und Skinner unter Strafe die Prasentation eines unangenehmen Reizes sog positive Bestrafung oder die Entfernung Vorenthaltung eines angenehmen Reizes sog negative Bestrafung 6 In Experimenten mit Ratten habe sich gezeigt dass mit der Strafe Verhalten unterdruckt und neues Verhalten aufgebaut werden konne Die Unterdruckung sei dann besonders erfolgreich wenn ein alternatives Verhalten zur Wahl gestellt werde 7 Damit Strafe das unerwunschte Verhalten effektiv abbaut mussen bestimmte Bedingungen erfullt sein Dazu gehoren Die Strafe muss erkennbar mit dem Verhalten zusammenhangen also u a zeitnah erfolgen Die Strafe muss jedes Mal erfolgen wenn das unerwunschte Verhalten gezeigt wird nicht nur sporadisch Die Strafe muss von Anfang an massiv sein stufenweises Steigern funktioniert nicht Es muss eine alternative erwunschte Verhaltensweise moglich sein und verstarkt werden 8 Kurt Lewin 9 legt dar dass die Strafandrohung Erzieher und Kind in eine Situation hineinmanovriere in der sich beide als Feinde betrachteten Das Kind versuche auch ausserhalb von Strafsituationen einen Kampf gegen den Erwachsenen zu fuhren um dessen Macht zu mindern Die Kognitive Psychologie hat gezeigt dass harte Strafen oft nicht wirken Zum einen weil sie Widerstand provozieren zum anderen weil sie als externe Rechtfertigung nur solange funktionieren wie der Strafende anwesend ist Dauerhafte Verhaltensanderungen erfordern interne Rechtfertigungen siehe Kognitive Dissonanz in der Padagogik Ein Problem der Anwendung von Strafen ergibt sich auch aus dem Umstand dass das Strafen allein nicht zwangslaufig die Alternative zum bestraften Verhalten deutlich oder wahrscheinlich macht Der Bestrafte erhalt also keine Gewissheit uber Moglichkeiten alternativer Verhaltensweisen deren Bestrafung unterbleibt oder weniger wahrscheinlich wird Nach einer Untersuchung des Kinderschutzbundes von 1979 im Raum Bielefeld 10 neigen Eltern haufiger zu strengeren Bestrafungen als sie es selbst glauben Mehr als die Halfte der befragten Eltern reagierten bei einer Kontrolle mit machtorientierten Massnahmen wie Prugel Entzug von Privilegien Objekten und Taschengeld Verboten Arrest und Anschreien Sie reagierten starker sobald sie sich durch das Verhalten der Kinder selbst gestort fuhlen Ein Kind z B das die Situation unerwartet eskaliert indem es zuruck schreit wird starker bestraft als ein Kind das ein schwacheres verprugelt hatte Lotte Schenk Danzinger sagt dass jungere Kinder andere Strafen bevorzugten als altere Jungere bevorzugten Suhnestrafen deren Zusammenhang mit der Tat nicht ersichtlich ist wahrend Altere lieber den Zusammenhang mit der Tat sahen 11 Ferner glaubten jungere Kinder strenge Strafen besserten ein Kind wahrend altere die Belehrung bevorzugten Bis zum 10 Lebensjahr werde die kollektive Strafe kameradschaftlich mitgetragen Kinder ab 10 12 Jahren lehnten diese Form der Sanktionierung allerdings ab Kenne der Erziehende den Schuldigen nicht durfe auch niemand bestraft werden Die Bestrafung eines Nicht Schuldigen sei demzufolge ungerechter als die Nichtbestrafung eines Schuldigen Von Bedeutung ist auch die zeitliche Distanz zwischen Verhalten Reaktion und aversivem Ereignis Je kurzer diese ist umso wirkungsvoller ist der aversive Reiz Kontiguitat Strafen also die irgendwann nach einem Verhalten gegeben werden haben wenig oder kaum Wirkung Die Strafe muss zeitnah erfolgen wenn sie eine beabsichtigte Wirkung haben soll 12 Die Autoren des Meyers Kleines Lexikon Psychologie 13 halten die Strafe aus ethischen Grunden und wegen unsicherer Konsequenzen fur den Bestraften fur zweifelhaft Zudem werde Strafe und Lohn in der Erziehungspraxis haufig unreflektiert eingesetzt Statt Bestrafungen sollten Lohn und Anerkennung im Erziehungsprozess eine grossere Rolle spielen Soziologie BearbeitenDie soziale Strafe zielt vereinfacht entweder auf den Ausschluss aus der Gesellschaft oder zumindest auf eine Marginalisierung als Meidung des Taters Das Scherbengericht Ostrazismus auf dem Forum des antiken Athen steht Modell fur diese Art der politisch demokratischen Verbannung eines wichtigen und machtigen Mitgliedes der Gemeinschaft Sklaven und Fremde fielen deshalb nicht unter diese Art von Recht Zudem beinhalten Ausschluss und Meiden eine Schwachung des sozialen Nahfeldes des Betroffenen 14 15 Aus der Sicht der Verbannung ersetzt die heutige Strafgefangenschaft in den Vollzugsanstalten den Ausschluss aus der Gesellschaft durch den Einschluss in der Gesellschaft 16 Erziehungswissenschaft BearbeitenDas Worterbuch der Erziehung von 1997 halt Strafe grundsatzlich fur ein ungeeignetes Erziehungsmittel Strafe konne eine Zeit lang ein bestimmtes Verhalten unterdrucken es aber auf lange Sicht nicht beseitigen Als Revanche eigne sich Strafe nicht Strafe bewirke aggressives Verhalten Groll Misstrauen Hass und Rebellionsneigung sie verfehle damit ihre Intention Strafen hatten folgende grundsatzliche Makel Strafen sagen nichts uber die notwendige Verhaltensanderung Strafen wurden haufig im Affekt gegeben was fur schlechte intellektuelle Durchdringung des Problems bedeute Der thematische Zusammenhang fehle Strafen drangten den Bestraften zu oft in den Zusammenhang von Frustration und Aggression Strafen haben unabsehbare emotionale Nebenwirkungen 17 Formen der Strafe Bearbeiten Neben der korperlichen Zuchtigung werden von einigen Autoren zu den Strafen gezahlt ein schlechtes Gewissen machen verletzen auslachen anklagen ironisieren herabsetzen drohen gehassig kritisieren triumphierend provozieren Vorwurfe machen ausschimpfen ein leidendes Gesicht machen sich zuruckziehen 18 In Japan werden Kinder fur Verstosse gegen soziale Regeln traditionell haufig damit bestraft dass man sie fur eine bestimmte Zeit aus dem Haus aussperrt Da das Zusammengehorigkeitsgefuhl ostasiatischer Familien sehr ausgepragt ist empfindet das Kind diese Strafe als besonders beschamend 19 Korperstrafen Bearbeiten Siehe auch Korperstrafen in der Kindererziehung im Artikel Korperstrafe Bestimmte Strafen sind heute in einigen Landern gesetzlich verboten z B Prugelstrafe Moderne westliche Konzepte Bearbeiten In der westlichen Padagogik ist bei der Sanktionierung unerwunschten Verhaltens das Bestrafen heute weitgehend vom Konzept der Konsequenz ersetzt worden Wahrend bei der Strafe zwischen dem unerwunschten Verhalten und der Sanktion oft kein sachlicher Zusammenhang steht Beispiel unanstandiges Wort gesagt Schlage auf die Finger ist bei einer Konsequenz der Zusammenhang fur das Kind ersichtlich Beispiel Skateboard nach dem Spielen nicht weggeraumt Skateboard wird fur einige Tage entzogen Bei Konsequenzen geht es nicht um Schuld und Suhne sondern um die Einbeziehung des Kindes bei der Beseitigung von Storungen und in die Wiedergutmachung 20 21 Die amerikanische Erziehungsbuchautorin Barbara Coloroso hat darauf hingewiesen dass die Wirksamkeit von Konsequenzen massgeblich davon abhange wie zuverlassig die Eltern diese durchsetzen Es ist nicht die Harte der Konsequenz die Wirkung zeigt es ist die Gewissheit mit der sie erfolgt 22 Die Psychologin und Familientherapeutin Wendy Mogel fordert das Kind wenn man ihm einen Verweis erteilt nicht zu demutigen oder zu beschamen anstelle von Strafen schlagt Mogel den Entzug von Privilegien vor 23 Auch die aus der Verhaltenstherapie stammende und in Familien heute weit verbreitete Time out Technik zielt nicht auf Suhne sondern auf das Entziehen von Reizen die das unerwunschte Verhalten verstarken konnten Bewertung der Strafe Bearbeiten In der Padagogik bzw in den Erziehungswissenschaften galt Strafe jahrhundertelang als angemessenes Mittel in der Erziehung des Kindes Zweifel daran wurden selten geaussert Erst in jungerer Zeit vor allem durch den Einfluss der exakten Psychologie insbesondere der Lernpsychologie siehe auch oben Psychologie hat sich die Bewertung der Strafe als Erziehungsmittel verandert Auch einzelne padagogische Konzepte lehnen Strafe als Erziehungsmittel ab 24 In autokratischen autoritaren Systemen hat Strafe immer noch einen zentralen Stellenwert Wo Gehorsam und Unterordnung in Erziehungsprozessen verlangt werden ist Strafe legitim und gerechtfertigt Die Forderung nach Unterordnung des Zoglings geht grundsatzlich mit der Legitimation der Strafe einher Auch die Durchsetzung der Vorstellungen des Erziehenden in grosseren Gruppen Schulklassen ist heute faktisch ohne Strafen kaum denkbar selbst wenn der Erziehende demokratische Erziehungsnormen haben sollte So wird die Forderung nach kleineren Lerngruppen im heutigen Bildungssystem auch verbunden sein mit der Implikation freierer Erziehung was unter anderem auch heisst Erziehung in der Unterordnung und Strafe eine unbedeutende bzw uberhaupt keine Rolle spielen Es gibt Kritiker der Bestrafung die argumentieren dass die Bestrafung die auf absichtliche Handlungen abzielt die Menschen dazu zwingt ihre Fahigkeit zu unterdrucken absichtlich zu handeln Befurworter dieses Standpunkts argumentieren dass eine solche Unterdruckung der Absicht dazu fuhrt dass das schadliche Verhalten erhalten bleibt was die Bestrafung kontraproduktiv macht 25 Die Erwartung dass Strafe das bestrafte Verhalten abbaut ist somit nicht immer zutreffend Strafe kann sehr unterschiedliche Auswirkungen haben Es ist deshalb sinnvoll die Auswirkungen des Strafens zu unterscheiden 26 Strafe fuhrt in der Regel nicht die erwunschten Verhaltensweisen herbei 27 Die Auswirkungen des Strafens konnen nicht im Detail kontrolliert werden Da faktisch nur unregelmassig gestraft werden kann wird nur ein Teil des unerwunschten Verhaltens abgebaut Der Erfolg ist nur kurzfristig da der Erziehende nicht durchgangig anwesend sein kann Strafen fuhren beim Kind nicht zur Einsicht 28 29 Strafen verandert sich im Bewusstsein des Kindes Haufiges Strafen wird beim stark vernachlassigten Kind eine Form des Verstarkens Strafende Eltern haben Probleme beim Kind noch positive Erlebnisse zu erzielen selbst wenn sie es wunschen Strafe fuhrt haufig zu unerwunschten Verhaltensweisen 30 Nicht nur das gestrafte Verhalten wird verandert sondern auch das das ahnlich ist Zum Beispiel kann bestrafte Aggression zur Reduzierung von Aktivitat des Kindes fuhren Gestraftwerden vermindert die Flexibilitat des Kindes in sozialen Situationen Strafen produziert Ausweichverhalten Das Kind wird durch Strafen unfahig gemacht auf positive Zuwendung einzugehen Bestrafung fuhrt zu unerwunschtem Verhalten beim Erziehenden und schadet der Beziehung 31 Der Erziehende steigert sich ins Strafen sodass er schwer noch anders kann Je haufiger bestraft wird umso weniger ist eine Belohnungsfahigkeit moglich Strafe verschlechtert die Beziehung zwischen Erziehendem und Kind 29 Durch die verringerte Beziehungsqualitat werden Lerneffekte erschwert oder unerwunscht verandert Der Padagoge E E Geissler geht sogar so weit dass er sagt Strafen konne das Kind erziehungsunwillig oder erziehungsunfahig machen 32 Das intrinsische Verhalten das in der Erziehung ausserordentlich wichtig sei werde durch das Strafen sehr erschwert wenn nicht gar unmoglich gemacht Die Alternative zur Bestrafung ist laut Vorstellungen der Lernpsychologie die Verstarkung alternativer Verhaltensweisen Werden diese Verhaltensweisen systematisch bekraftigt entsteht mit der Zeit ein Verhaltenskomplex der tatsachlich die bessere Alternative zu dem Verhalten sein konnte das bestraft wird das heisst ein Verhalten das der Erziehende akzeptieren kann Diese Alternative zur strafenden Erziehung ist zudem eine humane Moglichkeit des Erziehens die die Identitat des Kindes bzw Jugendlichen fordert letztendlich ist sie erfolgversprechender als jegliche Art von Repression und Unterdruckung die das Strafen verkorpert Kritik der Strafe 33 Fur das vernachlassigte Kind ist Strafe gar eine Zuwendung die das monierte Verhalten verstarkt So verkehrt sich die Intention der Strafe ins Gegenteil Strafe wirkt vor allem wenn der Strafende in der Nahe ist Ist er nicht anwesend wird die Strafe vom Kind oder Jugendlichen nicht ernst genommen Strafe ist tendenziell menschenfeindlich verbunden mit einem grundsatzlich inhumanen Menschenbild Exzessives Strafen behindert zudem eine angemessene Entwicklung des Kindes und ist entwicklungspsychologisch padagogisch kontraproduktiv Letzterer Sachverhalt fuhrt zu der Uberlegung ob Strafen in der Erziehung nicht grundsatzlich abzulehnen seien Peter Kock und Hans Ott fordern dass Strafe das allerletzte Mittel sein soll die Notbremse wenn alle anderen Erziehungsmassnahmen nicht erfolgreich waren 34 Wann immer es moglich sei soll Strafe vermieden werden bzw begrundet werden konnen Ansonsten sei es naheliegend Strafe als Willkurakt zu interpretieren Bei materiellen Schaden sei die Wiedergutmachung durch das Kind oder den Jugendlichen eher angebracht als die Strafe Kock und Ott aussern die Vermutung dass die Padagogik bei der Verhangung schwerer Ordnungsmassnahmen auch an ihren Grenzen angelangt sei A S Neill 35 beurteilt Strafe Prugelstrafe ist vom Ubel weil sie dem Hass entspringt und grausam ist Sie ist eine unbewusste und sexuelle Perversion Da die Religion das lasterhafte Fleisch hasst ist die Prugelstrafe in religiosen Gegenden besonders beliebt Derjenige der die Schlage austeilt hasst sich selbst und projiziert seinen Hass auf das Kind Anton Semjonowitsch Makarenko ist nicht davon uberzeugt dass die Strafe eine heilbringende Wirkung habe Aber wo eine Strafe unerlasslich sei musse sie gegeben werden In diesem Fall sei sie geradezu eine Pflicht schreibt Makarenko 36 Geschichte BearbeitenGriechische Antike Bearbeiten Im antiken Griechenland bestand keine Systematik an Freiheitsstrafen Teilweise waren auf bestimmte Vergehen eine bestimmte Strafe festgelegt sogenannte dikai atimetoi fur die ubrigen hatte das Geschworenengericht in einem zweiten Verfahren die Strafe festzulegen Unbekannt war die Freiheitsstrafe und auch Zwangsarbeit war zumindest in der Geschichte Athens unbekannt Soweit Quellen von der Verbannung sprechen ist umstritten ob diese eine eigene Strafform darstellte Es war namlich durchaus moglich sich wahrend des Verfahrens der Strafe durch Flucht zu entziehen Wahrscheinlich die haufigste Form der Korperstrafen waren Formen der Todesstrafe Zunachst wurde die Todesstrafe durch das Werfen in einen Abgrund vollzogen barathron wobei es nicht geklart ist ob es sich hierbei um die eigentliche Vollstreckung der Todesstrafe oder um die anschliessende Entsorgung der Leiche des Hingerichteten gehandelt hatte 37 Im 4 vorchristlichen Jahrhundert gab es dann zwei Formen der Todesstrafe der bekannte Schierlingsbecher als die angenehmere Form und der apotympanismos bei dem der Delinquent auf einem Holzpfahl angekettet und dem Verhungern und Verdursten preisgegeben wurde Neben der Todesstrafe bestanden Geldstrafen oder Strafen die auf die Ehre des Opfers ausgerichtet waren So kannten die Athener das funftagige Stehen am podekakke einem Pranger wegen Diebstahls oder die Verurteilung zur Ehrlosigkeit Atimie vor allem wegen Verletzungen der Burgerpflichten 38 Romische Antike Bearbeiten Fur die Zeit der romischen Republik liegen fur die Bestrafung der gewohnlichen Kriminalitat keine Quellen vor Die Quellen etwa die Reden Ciceros beziehen sich nicht auf gewohnliche Kriminalitat Zwar wird von Autoren der ausgehenden Republik von einem Verzicht auf die Todesstrafe gesprochen gleichwohl wird angenommen dass dies nur die Ober nicht aber die Unterschicht Sklaven und Auslander betraf 39 Bei Angehorigen der Oberschicht war es wenn sie wegen eines Kapitaldeliktes angeklagt waren ublich ihnen die Moglichkeit des Exils einzuraumen Aus den Satiren des Horaz Hor Sat 1 8 14 ff laut denen auf dem Esquilin in der fruhen Regierungszeit des Augustus eine grosse Anzahl von Hinrichtungen vorgenommen wurde kann geschlossen werden dass dies auch zur Zeit der Republik ublich war 40 nbsp Zeitgenossische Darstellung der Vollstreckung der Verurteilung ad bestias in einem Mosaik In der romischen Kaiserzeit war den Prokonsulen und Propratoren als Provinzstatthaltern relativ frei in der Bestimmung des Strafmasses soweit nicht kaiserliche Anweisungen vorlagen Gesichert ist dass auch die Romer wie die Griechen keine Freiheitsstrafe in unserem Sinne kannten Haufig kam es allerdings zur Verurteilung zur Zwangsarbeit Hierbei war zwischen einer Verurteilung zur Zwangsarbeit in Bergwerken metallum und einer Verurteilung zur Zwangsarbeit am opus publicum z B Arbeit am Strassen oder sonstigem Bau zu unterscheiden Die zur Arbeit in den Bergwerken Verurteilten waren rechtlich Sklaven gleichgestellt durften etwa nicht erben durften wie Sklaven gezuchtigt werden und mussten Ketten tragen Fur die ubrigen zur Zwangsarbeit Verurteilten ergab sich aus der Verurteilung keine personenrechtliche Anderung ihres Status Auffallig ist dass zwischen Bestrafungen der privilegierten Schichten honestiores und der weniger privilegierten Schichten humiliores Personen die nicht das romische Burgerrecht hatten und Sklaven unterschieden wurde Die privilegierten Schichten wurden durch Enthauptung hingerichtet was allerdings nur selten und bei ungewohnlich schweren Delikten Hochverrat Vatermord praktiziert wurde Fur die unteren Schichten waren verschiedene Formen der verscharften Todesstrafe vorgesehen So gab es die crematio nach dem Zwolftafelgesetz die Hinrichtung durch Verbrennen fur Brandstiftung Eine andere Strafe die ursprunglich fur Sklaven vorgesehen war aber im Laufe der Kaiserzeit auch auf andere Bevolkerungsschichten wie Freie ohne romisches Burgerrecht ausgedehnt wurde war die Kreuzigung Grosse Bedeutung hatte auch die Verurteilung zur Teilnahme an Gladiatorenspielen damnatio ad ferrum und zu Tierhatzen in den Arenen damnatio ad bestias Privilegierte Personen hatten allenfalls die Deportatio oder Relegatio zu befurchten Erstere war in der Regel mit dem wirtschaftlichen Ruin und dem Verlust des Burgerrechtes verbunden letztere war zeitlich begrenzt und die Betroffenen hatten keine personenrechtlichen Folgen zu befurchten 41 Mittelalter Bearbeiten nbsp Strafen des ausgehenden Mittelalters Hamburger Stadtrecht 1497 Vermutlich von Absolon StummeDas Mittelalter kannte Korper Ehr und Geldstrafen Freiheitsstrafen im heutigen Sinne kamen erst im 16 Jahrhundert und damit erst der Fruhen Neuzeit auf Den Freiheitsstrafen des Mittelalters zuzurechnen sind lediglich das Exil oder in milderer Form die Verweisung aus einem Territorium fur beschrankte Zeit 42 Die mittelalterlichen Richter konnten bei der Rechtsfindung freier bei der Wahl der zuzubilligenden Strafe handeln als neuzeitliche und moderne Richter Entsprechend mittelalterlicher Vorstellungen wurden daher oft Strafen gewahlt die auch symbolhaften Charakter hatten Typisch war die Wahl spiegelnder Strafen Bei diesen sollte das bestrafte Unrecht sich in der Strafe widerspiegeln Theoretisch begrundet wurde dies durch das biblische Talionsprinzip Auge um Auge diente aber auch der Volkserziehung und der Volksbelustigung 43 Ehrenstrafen Bearbeiten nbsp Das Wippen eine Ehrenstrafe fur Garten und Felddiebe Soester Nequambuch 14 Jahrhundert Bei den Ehrenstrafen sind zunachst die von der Halsgerichtsbarkeit ausgesprochenen Strafen von denen der Niedergerichtsbarkeit zu unterscheiden Die von der Niedergerichtsbarkeit ausgesprochenen Strafen z B das Tragen der Schandmaske oder des Lastersteins setzten den Delinquenten dem Hohn und Spott aus aber neben den von dem Bestraften zu bezahlenden Kosten waren daruber hinaus keine weiteren Folgen mit der Strafe verbunden Anders verhielt es sich mit dem der hoheren Halsgerichtsbarkeit vorbehaltenen Ehrenstrafen wie etwa dem Pranger Mit dem Pranger war nicht nur die Erniedrigung sondern oft auch daruber hinausgehende Folgen verbunden Der Pranger selbst diente dabei nicht nur der Bestrafung sondern auch dazu den Straftater allgemein bekannt zu machen und die Offentlichkeit so zu schutzen Hierzu diente etwa auch das vorherige Herumfuhren des Bestraften an der Halsgeige Die Folge der Prangerstrafe war oft der Verlust der burgerlichen Ehre und damit die Rechtlosigkeit Der Entehrte konnte keinem ehrlichen Beruf mehr nachgehen Verbunden wurden diese Strafen haufig auch mit der Verweisung aus einer Stadt teilweise auch der Brandmarkung und damit weiteren Kennzeichnung des Straftaters Die zu Ehrenstrafen Verurteilten mussten haufig auch Symbole der Straftat tragen wegen derer sie verurteilt worden waren Insgesamt kam der Wahl der Mittel der Ehrenstrafe auch starke symbolische Bedeutung uber die Strafe hinaus zu So gab es das Schupfen das offentliche Untertauchen des Verurteilten an der Schuppe oder Wippe Mit der Bestrafung sollten sogleich die Sunden abgewaschen werden 44 Spiegelnde Strafen Bearbeiten Im christlichen Mittelalter und im Islam noch langer teilweise bis heute wurden Spiegelstrafen praktiziert die das vorausgegangene Vergehen auf gleiche Weise erwidern sollten Meist handelte es sich um Korperstrafen wie das Handabhacken fur Diebstahl Todesstrafen Bearbeiten Bei der Todesstrafe galt bei den haufigeren Arten der Todesstrafe das Hangen zumeist am Galgen als ehrlose Strafe das Enthaupten in der Regel mit dem Richtschwert als ehrenvollere Variante Symbolhaft mit einer Reinigung von mit der Straftat verbundenen Sunden verbunden waren Hinrichtungen durch Ertranken oder Verbrennung auf dem Scheiterhaufen Bei der Verbrennung spielte auch die vollstandige korperliche Vernichtung des Straftaters zum Beispiel bei Hexerei eine Rolle Als spiegelnde Strafe war das Sieden fur Falschmunzerei bekannt da die Geldfalschung durch Siedevorgange betrieben wurde 45 Tierprozesse Bearbeiten Mittelpunkt der Bestrafung im Mittelalter war die Suhne des durch die Tat geschaffenen Bruchs der gottlichen Ordnung Dies fuhrte dazu dass auch Tiere wenn sie gegen Strafbestimmungen verstiessen vor Strafgerichte gestellt wurden Hierbei wurden tendenziell einzelne Haus und Nutztiere von weltlichen Strafgerichten abgeurteilt grossere Gruppen von Schadlingen wurden eher vor der kirchlichen Gerichtsbarkeit abgehandelt und mit Kirchenstrafen z B Exkommunikation Bann belegt Gelaufig waren Prozesse gegen Hausschweine die sich frei in Haus und Hof bewegen durften und am ehesten dabei Schaden anrichteten Die Praxis der Tierprozesse hielt sich noch bis weit in die Fruhe Neuzeit und teilweise bis in das 19 Jahrhundert 46 Fruhe Neuzeit Bearbeiten Die Subjektivierung des Strafbegriffs in der Fruhen Neuzeit ging von der Theologie aus Wahrend die Beichtjurisprudenz des 13 Jahrhunderts noch schuldunabhangige strafrechtliche Sanktionen kannte und auch bei Sanktionen gegen Tiere und Sachen von Strafen sprach entwickelte Thomas von Aquin einen dreiteiligen Strafbegriff Er unterschied zwischen der Strafe im eigentlichen Sinne poena in se poena ratione poenae der Besserungsstrafe poena medicinalis und der Wiedergutmachungsstrafe poena satisfactoria Eine Tendenz zur Verengung des Strafbegriffs auf den Begriff der Schuldstrafe ist damit bei Aquin zwar vorhanden aber die Konsequenzen daraus wurden erst im 16 Jahrhundert von der Spanischen Spatscholastik gezogen Der spanische Franziskaner Alfonso de Castro 1495 1558 entwickelte den Begriff der echten Strafe poena vere den er anderen Ubeln afflictiones gegenuberstellte Zugleich stattete Castro die Strafe mit einem sittlichen Vorwurf aus mit dem Anspruch der Tater habe sich fur seine Tat schuldig zu fuhlen Diese Lehre wurde von den Kanonisten Martin de Azpilcueta und Diego de Covarrubias y Leyva an das weltliche Strafrecht vermittelt Indem fur die sonstigen Ubel andere Bezeichnungen gefunden werden mussten wurde das Strafrecht zunehmend von Elementen des Zivilrechts oder Polizeirechts befreit Siehe auch BearbeitenBedingte Strafe Erziehung Erziehungsmittel Interaktion Intervention Padagogik Kinderrechte Lernen Masochismus Ne bis in idem Doppelbestrafung niemand darf wegen derselben Tat mehrfach bestraft werden Nulla poena sine lege Resozialisierung Sanktion Strafzwecktheorien Tadel Verwaltungsstrafe Liste der hochsten Strafen gegen Banken Ungleichbehandlung bei VerurteilungenLiteratur BearbeitenLiteratur zur Geschichte des Strafens Bearbeiten Viktor Achter Geburt der Strafe Klostermann Frankfurt am Main 1951 DNB 450018687 Josette Baer Wolfgang Rother Hrsg Verbrechen und Strafe Colmena Basel 2017 ISBN 978 3 906896 02 1 Richard van Dulmen Theater des Schreckens Gerichtspraxis und Strafrituale in der fruhen Neuzeit 4 Auflage Beck Munchen 1995 ISBN 3 406 40024 8 Michel Foucault Uberwachen und Strafen Suhrkamp Frankfurt am Main 1977 ISBN 3 518 07784 8 Ch Hinkeldey Hrsg Justiz in alter Zeit Schriftenreihe des mittelalterlichen Kriminalmuseums Rothenburg ob der Tauber Band VI Rothenburg o d T 1984 DNB 891127313 Heike Jung Was ist Strafe Nomos Baden Baden 2002 ISBN 3 7890 7568 X Friedrich Kluge Etymologisches Worterbuch der Deutschen Sprache Walter de Gruyter Verlag Berlin 1963 Friedrich Koch Das Wilde Kind Die Geschichte einer gescheiterten Dressur Hamburg 1997 ISBN 3 434 50410 9 S 133 ff Harald Maihold Strafe fur fremde Schuld Die Systematisierung des Strafbegriffs in der Spanischen Spatscholastik und Naturrechtslehre Bohlau Koln 2005 ISBN 3 412 14905 5 Hinrich Ruping Grundriss der Strafrechtsgeschichte 6 Auflage C H BECK 2011 ISBN 978 3 406 62689 0 Leo Schidrowitz Hrsg Sittengeschichte der Strafe Sittengeschichte der Kulturwelt und ihrer Entwicklung in Einzeldarstellungen Band 7 Teil 2 In Leo Schidrowitz Hrsg Sittengeschichte der Liebkosung und Strafe Die Zartlichkeitsworte Gesten und Handlungen der Kulturmenschheit und ihr Gegenpol die Strenge Verlag fur Kulturforschung Wien Leipzig S 177 318 darin Rudolf Brettschneider Hauszucht ebenda S 179 226 Rudolf Quanter Die Erotik als Strafe ebenda S 227 280 Rudolf Quanter Sexualdelikte und ihre Ahndung ebenda S 281 318 Eberhard Schmidt Einfuhrung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege 3 Auflage Gottingen 1965 Nelly Tsouyopoulos Strafe im fruhgriechischen Denken Diss Munchen 1962 Freiburg Munchen 1966 Literatur zu psychologischen und padagogischen Fragen Bearbeiten Janusz Korczak Wie man ein Kind lieben soll Gottingen 1978 ISBN 3 525 31502 3 Peter Wensierski Schlage im Namen des Herrn die verdrangte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik DVA Munchen 2006 Sophia Richter Padagogische Strafen Verhandlungen und Transformationen Beltz Juventa Weinheim 2018 ISBN 978 3 7799 3768 5Literatur zu philosophischen Aspekten des Strafens Bearbeiten Winfried Hassemer Warum Strafe sein muss Ein Pladoyer Ullstein Berlin 2009 ISBN 978 3 550 08764 6 Tatjana Hornle Straftheorien 2 Auflage Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155578 7 Didier Fassin Der Wille zum Strafen Suhrkamp Berlin 2018 ISBN 978 3 518 58726 3 Thomas Fischer Uber das Strafen Recht und Sicherheit in der demokratischen Gesellschaft Droemer Munchen 2018 ISBN 978 3 426 27687 7 Adrian Lobe Speichern und Strafen Die Gesellschaft im Datengefangnis C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 74179 1 Axel Montenbruck Deutsche Straftheorie I IV Lehrbuch in vier Teilen 4 uberarbeitete und erheblich erweiterte Auflage Freie Universitat Berlin Berlin 2020 ISBN 978 3 96110 242 6 online Axel Montenbruck Zivilreligion Eine Rechtsphilosophie II Grundelemente Versohnung und Mediation Strafe und Gestandnis Gerechtigkeit und Humanitat aus juristischen Perspektiven 3 erheblich erweiterte Auflage Universitatsbibliothek der Freien Universitat Berlin Berlin 2011 Kap 4 6 online Heinz Gerd Schmitz Zur Legitimitat der Kriminalstrafe philosophische Erorterungen Berlin 2001 ISBN 3 428 10572 9 Wolfgang Rother Verbrechen Folter und Todesstrafe Philosophische Argumente der Aufklarung Mit einem Geleitwort von Carla Del Ponte Schwabe Basel 2010 ISBN 978 3 7965 2661 9 Peter Zihlmann Macht Strafe Sinn sieben Fragen und ein Dutzend Geschichten rund um Recht und Gerechtigkeit Schulthess Zurich 2002 ISBN 3 7255 4394 1 Peter Zihlmann Justiz im Irrtum Rechtsbruch und Rechtsspruch in der Schweiz Schulthess Zurich 2000 ISBN 3 7255 3982 0 Reinhold Zippelius Probleme der Strafgerechtigkeit in Rechtsphilosophie 6 Aufl 37 Beck Munchen 2011 ISBN 978 3 406 61191 9 Einzelnachweise Bearbeiten Heribert Ostendorf Vom Sinn und Zweck des Strafens Memento vom 23 Juli 2009 im Internet Archive Bundeszentrale fur politische Bildung Fur Deutschland vgl Palandt Heinrichs 253 RdNr 11 mit weiteren Nachweisen Fur Osterreich vgl Heinz Barta Hrsg Online Lehrbuch Zivilrecht II 8 Zu den Unterschieden zwischen deutschem und amerikanischem Recht vgl etwa Klaus Weber Schmerzensgeldanspruche in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika In German American Law Journal 13 April 2006 Paul D Carrington Punitive Damages The American Tradition Of Private Law Memento vom 30 September 2007 im Internet Archive In Humboldt Forum Recht HFR 2004 Beitrag 7 S 1 Arnold Eysenck Meili Lexikon der Psychologie Band 3 Freiburg Basel Wien 1973 S 476 f ISBN 3 451 16113 3 D M Church in Arnold Eysenck Meili Freiburg 1972 S 456 Bd 3 siehe oben N H Azrin W C Holz Punishment In Operant Behavior W K Honig Hrsg Prentice Hall 1966 Die psychologische Situation bei Lohn und Strafe Leipzig 1931 S 26 38 Kinderschutz aktuell 1 1979 S 16 17 Entwicklungspsychologie Osterreichischer Bundesverlag fur Unterricht Wissenschaft und Kunst Wien 1972 S 202 f ISBN 3 215 31815 6 D M Church in Arnold Eysenck Meili Freiburg 1972 S 458 Bd 3 siehe oben Bibliographisches Institut Mannheim Wien Zurich Meyers Lexikonverlag 1986 Manfred Rehbinder Die Verweigerung sozialer Kooperation als Rechtsproblem Zu den Rechtsinstituten Ostrachismus und Boykott In Magaret Gruter Manfred Rehbinder Hrsg Ablehnung Meidung Ausschluss Multidisziplinare Untersuchung uber die Kehrseite der Vergemeinschaftung 1986 237 ff Reinhold Zippelius Ausschluss und Meidung als rechtliche und gesellschaftliche Sanktionen In Magaret Gruter Manfred Rehbinder Hrsg Ablehnung Meidung Ausschluss Multidisziplinare Untersuchung uber die Kehrseite der Vergemeinschaftung 1986 S 12 ff Axel Montenbruck Zivilreligion Eine Rechtsphilosophie II Grundelemente Versohnung und Mediation Strafe und Gestandnis Gerechtigkeit und Humanitat aus juristischen Perspektiven 3 erheblich erweiterte Auflage Universitatsbibliothek der Freien Universitat Berlin 2011 S 166 ff open access Jonathan Haidt The New Synthesis in Moral Psychology In Science Band 316 Nr 5827 18 Mai 2007 S 998 1002 doi 10 1126 science 1137651 online lesen Anm Meiden engl shunning ist eine kostengunstige Bestrafung Zitat Evolutionary models show that indirect reciprocity can solve the problem of free riders which doomed simpler models of altruism in moderately large groups as long as people have access to information about reputations e g gossip and can then engage in low cost punishment such as shunning Ubersetzungsvorschlag Evolutionare Modelle zeigen dass indirekte Reziprozitat in massig grossen Gruppen das Problem der Trittbrettfahrer die einfachere Modelle des Altruismus verdammten gelost werden kann solange die Leute Zugang zu Informationen uber den Ruf haben z B Tratsch und sich dann fur eine kostengunstige Bestrafung wie Meiden einsetzen konnen Axel Montenbruck Zivilreligion Eine Rechtsphilosophie II Grundelemente Versohnung und Mediation Strafe und Gestandnis Gerechtigkeit und Humanitat aus juristischen Perspektiven 3 erheblich erweiterte Auflage Universitatsbibliothek der Freien Universitat Berlin 2011 S 167 open access Peter Kock Hanns Ott Worterbuch der Erziehung Auer Verlag Donauworth 1997 S 692 ISBN 3 403 02455 5 Lutz Schwabisch M Siems Anleitung zum sozialen Lernen rororo Reinbek 1977 Irene Chung Tazuko Shibusawa Contemporary Clinical Practice with Asian Immigrants A relational framework with culturally responsive approaches Routledge New York 2013 ISBN 978 0 415 78342 2 S 97 f eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Jan Uwe Rogge Streiten kann man lernen Partnerschaftliche Konfliktlosungen im Familienalltag In Christian Buttner Bernhard Meyer Hrsg Lernprogramm Demokratie Moglichkeiten und Grenzen politischer Erziehung von Kindern und Jugendlichen Juventa Weinheim Munchen 2000 ISBN 3 7799 1416 6 S 52 f S 47 62 Norbert Kuhne Regina Mahlmann Pater Wenzel Padagogische Praxis Konflikte losen Bildungsverlag EINS Troisdorf 2002 Barbara Coloroso Kids are worth it Giving your child the gift of inner discipline Harper Collins New York 2002 ISBN 0 06 001431 8 S 215 Als Judin verweist Mogel dabei auf das Demutigungs Verbot im 3 Buch Mose Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen sondern du sollst deinen Nachsten zurechtweisen auf dass du nicht seineshalben Schuld tragen mussest 3 Buch Mose 19 17 Wendy Mogel The Blessings of a Skinned Knee Using Jewish Teachings to Raise Self Reliant Children Scribner New York London Toronto Sydney Singapur 2001 ISBN 0 684 86297 2 S 200 f und S 205 f eingeschrankte Online Version in der Google Buchsuche USA Zum Beispiel A S Neill Theorie und Praxis der antiautoritaren Erziehung das Beispiel Summerhill rororo 6707 6708 Reinbek 1969 ISBN 3 499 16707 7 Die unterschiedlichen Auswirkungen der Bestrafung auf das Verhalten bei content apa org abgerufen am 24 November 2020 Norbert Kuhne Psychologie fur Fachschulen und Fachoberschulen 8 Auflage Bildungsverlag EINS Troisdorf 2006 S 52 53 Norbert Kuhne u a Psychologie fur Fachschulen und Fachoberschulen Bildungsverlag EINS Troisdorf 2006 8 Auflage ISBN 3 427 04150 6 Seite 51 53 Annete Donisch Eine weit verbreitete Erziehungsmethode von Eltern schadet Kindern mehr als alles andere In busnessinsider de 8 September 2020 abgerufen am 8 September 2020 a b Melanie Grasser Eike Hovermann Familien Chaos im Griff Profitipps von Kindergarten Erzieherinnen fur einen stressfreien Alltag Der Ratgeber fur Eltern von 2 6 jahrigen Kinder Hrsg Schlutersche Verlagsgesellschaft mbH amp Company KG 2013 ISBN 978 3 86910 728 8 S 26 H J Kornadt M Wirsing Erziehungsmethoden und fruhkindliches Verhalten in Otto M Ewert Entwicklungspsychologie I Kiepenheuer amp Witsch Verlag Koln 1972 S 87 f ISBN 3 462 00865 X Norbert Kuhne u a Psychologie fur Fachschulen und Fachoberschulen Bildungsverlag EINS Troisdorf 2006 8 Auflage ISBN 3 427 04150 6 Seite 51 53 Erziehungsmittel Bad Heilbrunn 1982 S 162 f Meyers Kleines Lexikon Psychologie Meyers Lexikon Verlag Mannheim Wien Zurich 1986 Seite 210 f ISBN 3 411 02652 9 Worterbuch fur Erziehung und Unterricht Auer Verlag Donauworth 1997 6 Auflage S 693 ISBN 3 403 02455 5 Theorie und Praxis der antiautoritaren Erziehung das Beispiel Summerhill rororo 6707 6708 Reinbek 1970 S 323 A S Makarenko Ausgewahlte padagogische Schriften Paderborn 1961 S 115 117 Jens Uwe Krause Kriminalgeschichte der Antike C H Beck Verlag Munchen 2004 ISBN 3 406 52240 8 S 22 ff Jens Uwe Krause Kriminalgeschichte der Antike C H Beck Verlag Munchen 2004 ISBN 3 406 52240 8 S 20 ff Max Kaser Romische Rechtsgeschichte 29 Die Strafgerichtsbarkeit und das Strafrecht 2 neubearbeitete Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1976 ISBN 3 525 18102 7 S 124 Jens Uwe Krause Kriminalgeschichte der Antike C H Beck Verlag Munchen 2004 ISBN 3 406 52240 8 S 73 Jens Uwe Krause Kriminalgeschichte der Antike C H Beck Verlag Munchen 2004 ISBN 3 406 52240 8 S 73 ff Wolfgang Schild Die Geschichte der Gerichtsbarkeit Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtsprechung Nikol Verlagsgesellschaft Hamburg 2002 ISBN 3 930656 74 4 S 208 210 Wolfgang Schild Die Geschichte der Gerichtsbarkeit Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtsprechung Nikol Verlagsgesellschaft Hamburg 2002 ISBN 3 930656 74 4 S 208 210 197 Konrad Motz Die Strafen des Prangers und des Korbes sowie entsprechende Rechtsverordnungen In Dieter Potsche Stadtrecht Roland und Pranger Lukas Verlag Wernigerode Berlin 2002 ISBN 3 931836 77 0 S 309 ff Wolfgang Schild Die Geschichte der Gerichtsbarkeit Vom Gottesurteil bis zum Beginn der modernen Rechtsprechung Nikol Verlagsgesellschaft Hamburg 2002 ISBN 3 930656 74 4 S 197 206 Marie Sagenschneider Prozesse 50 Klassiker 2 Auflage Gerstenberg Verlag Hildesheim 2005 ISBN 3 8067 2531 4 S 36 39 Kap Hangt das Schwein Prozesse gegen Tiere 9 bis 19 Jahrhundert Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Strafe Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wikisource Strafe Quellen und Volltexte nbsp Wiktionary Strafe Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wikiquote Strafe Zitate Hugo Adam Bedau Punishment In Edward N Zalta Hrsg Stanford Encyclopedia of Philosophy Kevin Murtagh Punishment In J Fieser B Dowden Hrsg Internet 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