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Der Tatausgleich fruher Aussergerichtlicher Tatausgleich ATA ist in Osterreich rechtlich verankert als Instrument der Diversion im Strafrecht Das Verfahren stellt darauf ab soziale Konflikte mit einer bereits stattgefundenen strafrechtlichen Dimension Anzeige eines Offizialdelikts von der Strafjustiz wieder zuruck an die Konfliktparteien zu geben damit diese ihren Konflikt selbstverantwortlich mit Hilfe einer professionellen Mediation bereinigen konnen Gelingt ihnen das tritt das Strafrecht mit seinem Strafverfolgungsanspruch zuruck und ein weiteres formales Strafverfahren mit den daraus folgenden Konsequenzen wird hinfallig Ziel des Tatausgleichs ist es nicht nur den Konflikt zwischen den Konfliktparteien zu losen sondern auch den sozialen Rechtsfrieden wiederherzustellen anstelle eines blossen Machteingriffs durch die Strafjustiz Diese Moglichkeit besteht sowohl im Jugend als auch im Erwachsenenstrafrecht geregelt durch die osterreichische Strafprozessordnung Der Tatausgleich ist ein Beispiel fur ein Verfahren im Sinne der Restorative Justice Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzungen 2 Geschichte 2 1 Modellversuch Jugendliche 1985 bis 1989 2 2 Modellversuch Erwachsene 1992 bis 1999 2 3 Seit 1999 3 Rechtsgrundlagen und Deliktarten 4 Bestandteile und Ergebnisse eines Tatausgleichs 5 Erfahrungen und Erfolgsquoten 5 1 Modellversuch Jugendliche 1985 bis 1988 5 2 Modellversuch Erwachsene 1992 bis 1999 5 3 Studie von 2008 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseZielsetzungen BearbeitenStraffallig gewordene Personen in Gefangnissen zu inhaftieren verursacht nicht nur hohe Kosten sondern birgt auch zahlreiche Faktoren die ein weiteres straffalliges Verhalten der betreffenden Person wahrscheinlicher machen z B Herausgerissensein aus dem beruflichen Alltag aus Familie und vorherigem Freundeskreis Stigmatisierung auch nach der Entlassung etc Gleichzeitig werden in einem normalen Strafverfahren die Bedurfnisse der Opfer nicht berucksichtigt weder die materielle Wiedergutmachung des Schadens noch die Wiederherstellung des Gefuhls von Sicherheit Vertrauen oder Lebensfreude beim Opfer gelten als Aufgabe des Strafverfahrens Eine Zielsetzung des Tatausgleichs ist mithilfe einer anderen Verfahrensweise orientiert an den Zugangen der Restorative Justice Abhilfe fur diese Mangel zu schaffen Von den Beschuldigten wird im Tatausgleich verlangt dass sie sich aktiv mit ihrer Tat auseinandersetzen dass sie eingestehen die Tat begangen und damit Unrecht getan zu haben dass sie sich in die betroffene Person hineinversetzen und beginnen zu verstehen wie sich das fur diese angefuhlt und ausgewirkt hat dass sie sich entschuldigen dass sie sich aktiv um eine Wiedergutmachung des materiellen und des immateriellen Schadens bemuhen Diese Ubernahme von personlicher Verantwortung soll auch die Wahrscheinlichkeit eines zukunftigen straffalligen Verhaltens vermindern Die geschadigte Person findet sich in einer professionellen Mediationsstelle aufgefangen wo die Wahrnehmung ihrer Bedurfnisse erklartes Ziel des Verfahrens ist Sie nimmt im Verfahren eine aktive Rolle ein und kann selbst definieren was ihre Bedurfnisse sind und wie diese erfullt werden konnen Sie hat die Moglichkeit ihrem Arger Gehor zu verschaffen in einem unterstutzenden Rahmen und beim direkten Verursacher Sie kann materielle und immaterielle Wiedergutmachung fur den erlittenen Schaden erhalten Durch ihre aktive Rolle die zweifache Wiedergutmachung und die Erfahrung mit dem Erlebten gehort und ernst genommen zu werden kann sich unter Umstanden das Gefuhl von Sicherheit eigener Handlungsmacht und sozialem Vertrauen wesentlich schneller und besser wieder einstellen Geschichte BearbeitenModellversuch Jugendliche 1985 bis 1989 Bearbeiten 1985 begann ein Modellversuch 1 des aussergerichtlichen Tatausgleichs fur Jugendliche in Wien Linz und Salzburg zunachst nur fur wenige Deliktarten z B Sachbeschadigungen Im Mittelpunkt des inhaltlichen Konzepts stand die Aktivierung der betroffenen Jugendlichen die Aufwertung der Geschadigten und das Bemuhen die Strafjustiz in Richtung eines Selbstverstandnisses als sozial friedensstiftende Institution zu bewegen Daruber hinaus wurde die Freiwilligkeit der Mitarbeit der Betroffenen betont Die Ergebnisse des Modellversuchs ergaben eine Ausweitung der behandelbaren Delikte z B auf leichte Korperverletzung Delikte bei denen keine konkreten Personen als Geschadigte vorhanden waren sondern z B Firmen erwiesen sich als wenig geeignet Mit 1989 wurde eine rechtliche Verankerung im Jugendstrafrecht 6 7 JGG geschaffen und der aussergerichtliche Tatausgleich fur Jugendliche osterreichweit angeboten Bis zur Eroffnung einer Hauptverhandlung konnten jetzt die Jugendstaatsanwaltschaft oder die Richter geeignete Falle dem Aussergerichtlichen Tatausgleich zuweisen Modellversuch Erwachsene 1992 bis 1999 Bearbeiten Aufgrund der positiven Erfahrungen mit Jugendlichen lief ab 1992 auch ein Modellversuch fur Erwachsene 1999 wurde im Rahmen einer umfassenden Verankerung der Diversion im Strafrecht auch der Aussergerichtliche Tatausgleich fur Erwachsene geregelt und wird seither osterreichweit angeboten Seit 1999 Bearbeiten Mit der Reform der Strafprozessordnung 2008 erfolgte eine weitere Aufwertung der Stellung des Opfers im Rahmen des Strafrechts Der Aussergerichtliche Tatausgleich wurde in Tatausgleich umbenannt nunmehr konnen Konfliktregelungen nicht mehr nur ausserhalb des Gerichts stattfinden sondern auch im Rahmen eines formalen Verfahrens Die Abwicklung des Tatausgleichs erfolgt uber den Verein Neustart die Leistungen des Vereins sind ein ausgegliederter Bereich der Hoheitsverwaltung und mittels Generalvertrag zwischen dem Bundesministerium fur Justiz und dem Verein Neustart geregelt Rechtsgrundlagen und Deliktarten Bearbeiten nbsp Schematische Darstellung des Ablaufs des Verfahrens bei TatausgleichDie wesentlichsten Rechtsgrundlagen fur den Tatausgleich bilden die Regelungen zu Diversion der osterreichischen Strafprozessordnung StPO in den 198 209b sowie die 29 29a und 29b des Bewahrungshilfegesetzes Die primare Zuweisungskompetenz liegt bei der Staatsanwaltschaft jedoch konnen auch die Richter bis zum Ende der Hauptverhandlung noch einen Tatausgleich einleiten Im Jugendstrafrecht konnen alle Delikte mit einer Jugendstrafdrohung von hochstens funf Jahren das entspricht einer Strafdrohung von zehn Jahren im Erwachsenenstrafrecht dem Tatausgleich zugewiesen werden Bei einer Zuweisung durch das Gericht entfallt die Strafobergrenze uberhaupt Die Mediation im Zuge des Tatausgleichs wird osterreichweit uber den Verein Neustart abgewickelt Die Strafprozessordnung 204 normiert als Voraussetzungen fur einen gelungenen Tatausgleich Bereitschaft der Verdachtigten fur die Tat einzustehen und sich mit den Ursachen der Tat auseinanderzusetzen Wiedergutmachung des aus der Tat entstandenen unmittelbaren Schadens und oder ein sonstiger Ausgleich der Tatfolgen Bereitschaft der Verdachtigten Verhaltensweisen die zur Tat gefuhrt haben kunftig zu unterlassen und diesbezuglich allenfalls Verpflichtungen zu ubernehmen Zustimmung der durch die strafbare Handlung verletzten Person im Erwachsenenstrafrecht Was die Deliktstruktur betrifft so ist die leichte Korperverletzung gemass 83 StGB der haufigste Zuweisungsgrund zum Tatausgleich 2 Weitere Delikte aufgrund derer zum Tatausgleich zugewiesen wird beinhalten schwere Korperverletzung 84 StGB Sachbeschadigung 125 StGB Gefahrliche Drohung 107 StGB Notigung 105 StGB Raufhandel 91 StGB Bestandteile und Ergebnisse eines Tatausgleichs BearbeitenDen Auftrag fur die Mediation im Strafrecht geben nicht die unmittelbaren Parteien sondern den Parteien wird die Moglichkeit einer Mediation durch die Organe der Strafjustiz angeboten Dem eigentlichen Mediationsverfahren wird daher eine pramediative Phase vorgeschaltet um uber Rechtslage und Verfahren zu informieren die Interessenlagen und Fahigkeiten der Beteiligten auszuloten und ihre Akzeptanz sicherzustellen Im Zuge der Mediation treffen sich die Mediatoren haufig zunachst einzeln mit jeder der Parteien und bringen diese sobald die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen sind zu begleiteten Gesprachen zusammen Dazu gibt es eine Vielzahl verschiedener Methoden der Mediation im Tatausgleich Mediation im Strafrecht hat mit hocheskalierten Konflikten zu tun bei denen bereits eine polizeiliche Anzeige erfolgte Mediation im Strafrecht hat ausserdem mit Offizialdelikten zu tun das heisst mit Delikten die die Strafjustiz von sich aus verfolgt egal ob die Betroffenen dies wunschen oder nicht Auch die Rollenzuschreibung wer ist beschuldigt wer wurde geschadigt tendenziell Tater Opfer erfolgt durch die Staatsanwaltschaft Zur Mediation kommt also ein Konflikt bei dem die strafrechtliche Dimension wie die Spitze eines Eisbergs sichtbar ist der weitaus grossere Teil die sozialen Komponenten des Konflikts jedoch unter der Wasseroberflache liegen Hocheskalierte Konflikte zeichnen sich dadurch aus dass erst nach Aufarbeitung der emotionalen Dimensionen Krankungen Scham Wut etc des Konflikts die Sachebene aufbereitet werden kann und Losungen fur den Vorfall und fur die Zukunft selbstverantwortlich durch die Parteien gestaltet werden Einige Beispiele fur Ergebnisse im Zuge eines Tatausgleichs Jugendliche stehlen und ruinieren ein altes Moped Beim Tatausgleich erfahren sie dass das Moped einem Zeitungsaustrager gehort hat der sehr wenig verdient und das Moped fur seine Arbeit braucht Die Haltung der Jugendlichen schwenkt von war doch eine coole Partie und eh schon ein altes Moped hin zu Betroffenheit Sie legen zusammen fur ein Ersatzmoped Beim Streit in einer Partnerschaft hat er ihr das Handy entrissen und ihr dabei blaue Flecken zugefugt Im Zuge der Tatausgleichsgesprache sagt sie dass ihr wichtig ist dass er nachfuhlt was es fur sie hiess mit korperlicher Gewalt zu etwas gezwungen zu werden Als das nach einigen vergeblichen Versuchen schliesslich fruchtet wunscht sie sich weiters als Wiedergutmachung dass er sich etwas uberlegt was ihr Freude macht nicht dass er etwas macht was er schon vorgeschlagen vorgeschrieben bekommt Es wird letztlich eine gemeinsame Wochenendreise In einem Catering Unternehmen werden die Anweisungen des gestressten Kochs von den Hilfskraften die nicht die gleiche Muttersprache wie der Koch sprechen missverstanden Der Koch bedroht eine Hilfskraft mit einem Messer Ein Ergebnis des Tatausgleichs ist dass die Kuchenorganisation verandert wird Zwei Mieter geraten aneinander weil eine Partei den Kinderwagen am Gang stehen lasst und die andere sich behindert fuhlt Ein Ergebnis des Tatausgleichs ist dass die eine Partei der anderen Partei ihr Kellerabteil uberlasst da diese selbst keins hatte Erfahrungen und Erfolgsquoten BearbeitenModellversuch Jugendliche 1985 bis 1988 Bearbeiten Schon im ersten Modellversuch 1985 bis 1988 mit Jugendlichen zeigte sich dass es nicht schwierig war Jugendliche zur Partizipation an Konfliktregelungsbemuhungen zu bewegen Auch das Auffinden einer Losung des Konfliktes der alle Beteiligten zustimmen konnten gelang in der uberwiegenden Zahl der Falle Am plausibelsten schien den Jugendlichen eine Ubereinkunft mit den von ihnen unmittelbar Geschadigten was die hohere Quote positiver Abschlusse von Konfliktregelungen belegt die nicht auf abstrakte Leistungen der Jugendlichen fur die Gemeinschaft oder zu ihrem eigenen Besten ausgewichen sind 3 Am meisten haben vom Modellversuch Konfliktregelung in der osterreichischen Justiz die Geschadigten profitiert Die Opferentschadigung ist in der Realitat keineswegs nebensachlich geblieben Eine materielle Entschadigung stand neben der immateriellen Entschadigung wie Entschuldigung fur die Geschadigten im Mittelpunkt des Modellversuchs und fand tatsachlich im Grossteil der Falle zur Ganze statt 79 aller positiven Regelungen von Konflikten mit materiellem Schaden beinhalteten monetare Entschadigungen 4 In der Zusammenfassung aller Modellstandorte zeigte sich folgendes Resultat Bei knapp 80 kam es zu einem Kontakt der beteiligten Parteien in gut 90 dieser Falle konnte schliesslich ein vollstandig gelungener Ausgleich an das Gericht berichtet werden In nur 5 der Falle verweigerten die Geschadigten den Kontakt 5 Modellversuch Erwachsene 1992 bis 1999 Bearbeiten Ebenso wie bei dem Modellversuch fur Jugendliche wurde relativ rasch ersichtlich dass Konfliktregelung bei Erwachsenenstraftaten eine positive Wirkung entfalten konnte Uberraschend zeigte sich in beiden Modellversuchen die hohe Akzeptanz dieses Instruments seitens der Geschadigten Verallgemeinert kann gesagt werden dass bei Geschadigten das Wiedergutmachungsbedurfnis ungleich hoher ausgepragt war als das Sanktionsbedurfnis Hauptinteresse der Geschadigten lag im immateriellen und materiellen Ausgleich also an der Schadensgutmachung durch die Beschuldigten und in der Erkenntnis der Beschuldigten unrechtmassig gehandelt zu haben Bei den in Tatausgleich gut behandelbaren Delikten gab es im Zuge des Modellversuchs eine klare Verschiebung von reinen Eigentumsdelikten hin zu Delikten gegen Leib und Leben wie Korperverletzung Der Modellversuch fur Erwachsene zeigte auch rasch seine Wirksamkeit da bei 80 bis 85 der zugewiesenen Falle ein positiver Ausgleich zwischen Geschadigten und Beschuldigten herbeigefuhrt werden konnte 6 Die lange Dauer des Modellversuchs ermoglichte es auch eine Erhebung zu Ruckfallsquoten durchzufuhren Eine quantitative Studie aus 1999 bildete mit den Daten der allgemeinen Ruckfallstatistik eine Vergleichsgruppe zu den abgeschlossenen Fallen im Tatausgleich Der Beobachtungszeitraum betrug drei Jahre und die Studie fokussierte auf Erwachsene und leichte Korperverletzungsdelikte und verglich die Ruckfalligkeit nach einer Konfliktregelung mit jener nach einer gerichtlichen Geldstrafe Insgesamt wurden 361 Konfliktregelungsfalle und 7 952 Gerichtsfalle analysiert Der Vergleich zeigte eine Ruckfallrate um 14 nach einer Konfliktregelung und von 33 nach einer Geldstrafe auf der Grundlage eines formalen Gerichtsverfahrens Ein wesentlicher Faktor konnte dabei allerdings nicht kontrolliert werden namlich der sogenannte Selektionseffekt es werden moglicherweise vor allem jene Falle an den Tatausgleich zugewiesen bei denen die Annahme besteht dass sie bessere Voraussetzungen fur einen positiven Abschluss haben 7 Studie von 2008 Bearbeiten Eine neuerliche Studie aus 2008 zeigte dass die grosse Mehrheit der Teilnehmenden eines Tatausgleichs namlich 84 in einem Beobachtungszeitraum von zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren nicht erneut straffallig und verurteilt wurde Aus Sicht der Sozialarbeiter verliefen gut zwei Drittel der Ausgleichsgesprache positiv diese positiv bewerteten Konfliktregelungen wiesen auch eine bessere Legalbewahrung auf 86 also keine erneute Verurteilung Von den Staatsanwaltschaften und Gerichten wurden fast drei Viertel der Verfahren mit einer Einstellung erledigt Die Ruckfallsraten nach einem Tatausgleich waren bei Erwachsenen Frauen und besser Gebildeten besonders niedrig und lagen bei 10 Bei Partnerschaftskonflikten die zweithaufigste Konstellation beim Tatausgleich war die Legalbewahrung mit 89 ebenfalls uberdurchschnittlich gut 8 Ein Vergleich mit der allgemeinen Wiederverurteilungsstatistik zeigte dass der Tatausgleich besonders gut abschnitt was die Ruckfallsquoten angeht so wurden z B nach einfacher Korperverletzung 41 der gerichtlich Verurteilten aber nur 15 der Tatausgleichsklienten ruckfallig Hier ist zu berucksichtigen dass dem Tatausgleich auch im Vergleich zu anderen Diversionsarten vermehrt altere besser gebildete und auch als Erwachsene seltener vorbestrafte Klienten zugewiesen wurden Allerdings bleibt die positive Bewertung des Tatausgleichs auch im Vergleich der Ruckfallsquoten relativ homogener Gruppen wie nicht vorbestrafter Erwachsener nach einfachen Korperverletzungsdelikten bestehen 9 Literatur BearbeitenHaider A Leirer H Pelikan C Pilgram A Konflikte regeln statt strafen Uber einen Modellversuch in der osterreichischen Jugendgerichtsbarkeit Verein fur Gesellschaftskritik Wien 1988 Hofinger Veronika Neumann Alexander Legalbiografien von NEUSTART Klienten Legalbewahrung nach Aussergerichtlichem Tatausgleich Gemeinnutziger Leistung und Bewahrungshilfe Forschungsbericht des Instituts fur Rechts und Kriminalsoziologie Wien Dezember 2008 Schutz Hannes Die Ruckfalligkeit nach einem Aussergerichtlichen Tatausgleich bei Erwachsenen in Osterreichische Richterzeitung 1999 S 161 166 Weblinks BearbeitenVerein Neustart Institut fur Rechts und Kriminalsoziologie Strafprozessordnung BewahrungshilfegesetzEinzelnachweise Bearbeiten Pelikan Christa Victim offender mediation in domestic violence cases a research report Fn1 Hofinger Veronika Neumann Alexander Legalbiografien von NEUSTART Klienten Legalbewahrung nach Aussergerichtlichem Tatausgleich Gemeinnutziger Leistung und Bewahrungshilfe Forschungsbericht des Instituts fur Rechts und Kriminalsoziologie Wien Dezember 2008 S 42 Pelikan Christa Pilgram Arno Die Erfolgsstatistik des Modellversuchs in Haider A Leirer H Pelikan C Pilgram A Konflikte regeln statt strafen Uber einen Modellversuch in der osterreichischen Jugendgerichtsbarkeit Verein fur Gesellschaftskritik Wien 1988 S 77 Pelikan Christa Pilgram Arno Die Erfolgsstatistik des Modellversuchs in Haider A Leirer H Pelikan C Pilgram A Konflikte regeln statt strafen Uber einen Modellversuch in der osterreichischen Jugendgerichtsbarkeit Verein fur Gesellschaftskritik Wien 1988 S 78 Pelikan Christa Pilgram Arno Die Erfolgsstatistik des Modellversuchs in Haider A Leirer H Pelikan C Pilgram A Konflikte regeln statt strafen Uber einen Modellversuch in der osterreichischen Jugendgerichtsbarkeit Verein fur Gesellschaftskritik Wien 1988 S 66 Schutz Hannes Die Ruckfalligkeit nach einem Aussergerichtlichen Tatausgleich bei Erwachsenen in Osterreichische Richterzeitung 1999 S 161 166 Schutz Hannes Die Ruckfalligkeit nach einem Aussergerichtlichen Tatausgleich bei Erwachsenen in Osterreichische Richterzeitung 1999 S 161 166 Hofinger Veronika Neumann Alexander Legalbiografien von NEUSTART Klienten Legalbewahrung nach Aussergerichtlichem Tatausgleich Gemeinnutziger Leistung und Bewahrungshilfe Forschungsbericht des Instituts fur Rechts und Kriminalsoziologie Wien Dezember 2008 S 75 Hofinger Veronika Neumann Alexander Legalbiografien von NEUSTART Klienten Legalbewahrung nach Aussergerichtlichem Tatausgleich Gemeinnutziger Leistung und Bewahrungshilfe Forschungsbericht des Instituts fur Rechts und Kriminalsoziologie Wien Dezember 2008 S 76 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tatausgleich amp oldid 218778314