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Ein Offizialdelikt ist in Osterreich eine strafbare Handlung die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss Ein Offizialdelikt kann von jeder Person angezeigt werden die Kenntnis daruber erhalt die Anzeige kann auch nicht mehr zuruckgezogen werden 1 Eine Einschrankung des in 2 StPO normierten Grundsatzes der Amtswegigkeit stellt das Ermachtigungsdelikt dar das durch die Staatsanwaltschaft nur verfolgt wird wenn der Betroffene die Staatsanwaltschaft dazu ermachtigt Im Gegensatz dazu sind Privatanklagedelikte Ausnahmen vom Grundsatz der Amtswegigkeit da diese ausschliesslich durch den Geschadigten als Privatanklager und nicht durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden konnen Sehr eindruckliche Beispiele fur Offizialdelikte sind Mord 75 StGB Raub 142 StGB Diebstahl 127 StGB Korperverletzung 83 StGB und Stalking 107a StGB Alle Delikte die im jeweiligen Gesetz nicht ausdrucklich anders bestimmt sind sind gemass 2 StPO und Umkehrschluss von 71 StPO ebenfalls Offizialdelikte Dadurch ist die Verfolgung eines Offizialdelikts in Osterreich die Normalform der Strafverfolgung Weblinks Bearbeitenwww help gv at zum OffizialdeliktEinzelnachweise Bearbeiten Strafprozessrecht und das Strafverfahren In help gv at Osterreichisches Bundeskanzleramt 1 Januar 2014 abgerufen am 23 Februar 2014 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Offizialdelikt Osterreich amp oldid 237127238